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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                6
                Seite :                     1/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    NEV2 2085
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                          NEV2852043152
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET43 CB66.5
                 Radgröße:                                                   8½Jx20H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            43 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 101573*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          830 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                6
                Seite :                     2/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                             e1*2001/116*0430*..
                B81                            e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     225/35R20                         A02) bis A10)
                                (Baureihe B8,           N235) T90)                        BF1) E79)
                                Limousine, Kombi,
                                außer S4)
                                                        235/30R20
                                                        N245) T88)

                                                        245/30R20
                                                        T90)

                                                        255/30R20
                                                        A01) K64)
§22 101573*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                            e1*2001/116*0430*..
                B81                           e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                200 bis 245     Audi A4, S4            245/30R20                          A02) bis A10)
                                (Baureihe B8,          T90)                               BF1) E79)
                                Limousine, Kombi)
                                                        255/30R20
                                                        A01) K64)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                             e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 150     Audi A5                 225/35R20                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Avant)      A93a) T90)                        BF1)

                                                        235/35R20
                                                        T92)

                                                        245/30R20
                                                        A93a) T90)

                                                        245/35R20

                                                        255/30R20
                                                        A01) K04) T92)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                6
                Seite :                     3/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                             e1*2007/46*0436*..
                4G1                            e13*2007/46*1147*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 245     Audi A6                 225/35R20                          A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)      N235) T90)                         BF1) E54) EB1)

                                                         235/35R20
                                                         N245) T92)

                                                         245/35R20
                                                         N255)

                                                         255/35R20
                                                         ECE)
§22 101573*00




                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                              e1*2007/46*0436*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 245     Audi A6 Allroad          235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                           BF1) EB1)
                                                         245/40R20

                                                         255/40R20
                                                         ECE)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                             e1*2007/46*0436*..
                4G1                            e13*2007/46*1147*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                309 bis 331     Audi S6                 245/35R20                          A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)      T95)                               BF1) EB1)

                                                         255/35R20
                                                         ECE)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                6
                Seite :                     4/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                              e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 195     Audi A6                  225/40R20                          A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,       A93) N235)                         BF1) E21)
                                Frontantrieb, Baureihe
                                C8)
                                                         235/40R20
                                                         A93) N245)

                                                         245/40R20
                                                         A93a) N255)

                                                         255/35R20

                                                         255/40R20
                                                         ECE)
§22 101573*00




                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                               e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 250     Audi A6                   225/40R20                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,        A93) N235) T94)                   A11) BF1) E21) E54)
                                Allradantrieb, Baureihe
                                C8)
                                                          235/40R20
                                                          A93) N245) T96)

                                                         245/40R20
                                                         A93a) N255)

                                                         255/35R20
                                                         T97)

                                                         255/40R20
                                                         ECE)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                6
                Seite :                     5/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                             e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 195     Audi A6                 225/40R20                         A02) bis A10)
                                (Kombi, Frontantrieb,   A93) T94)                         BF1) E21) F08)
                                Baureihe C9)
                                                        235/40R20
                                                        A93)

                                                        245/40R20
                                                        A93a)

                                                        255/35R20

                                                        255/40R20
                                                        ECE)
§22 101573*00




                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                             e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                253 bis 257     Audi S6                 255/35R20                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                                        B59) BF1)
                                                        255/40R20
                                                        ECE)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                6
                Seite :                     6/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 101573*00




                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                       • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                6
                Seite :                     7/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

                E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                       • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                         'C' stehen

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm

                ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                     Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                     (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                F08)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
§22 101573*00




                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                         eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                6
                Seite :                     8/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085



                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
§22 101573*00




                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 6 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ NEV2 2085 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 27.05.2026
						
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