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							                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 1 von 6
                Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Modell                         DOMINAR
                Typ                            DOMINAR 209
                Radgröße                       9Jx20H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                 DOMI90204 DOMINAR 209 5X130 ET45 / ohne          5/130/66,5        45         870      2330
                 5305      Ring


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55804326, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 102139 , RADTYP DOMINAR 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
§22 102140*00




                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     102140
                Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
                Radtyp und Ausführung          DOMINAR 209...(s.o.)
                Radgröße                       9Jx20H2
                Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
                Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                   Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,5           Kugel D=28mm           160               30

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Audi

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                            Seite 2 von 6

                 Handelsbezeichnung            kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Audi A6 e-tron                100-138      255/40R20     A32 R03 T01                    A14 A18 A57
                 GH                            100-138      265/40R20     A01 A32 K2b R03                Car Flh V20
                 e1*2018/858*00393*..          100-138      275/35R20     A01 A12 K2c R03 T02            Vn2 HA2 S01
                 - Elektro                     100-138      275/40R20     A01 A12 K2c R03
                 Audi Q6, -/Sportback e-tron   100, 120     285/45R20     A32 R03                        A14 A18 A57
                 GF                                                                                      B66 V20 Vn2
                 e1*2018/858*00337*..                                                                    HA2 S01
                 - Elektro




                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55804326, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 102139 , RADTYP DOMINAR 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 102140*00




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 3 von 6

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
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                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 4 von 6

                B66      Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm an
                Achse 1.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55804326, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 102139 ,
                RADTYP DOMINAR 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
                Auflagen und Hinweise.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
§22 102140*00




                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 5 von 6
                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      255/50R20, 285/45R20
                Nr. 7    245/30R20      255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   245/50R20      275/45R20
                Nr. 12   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 13   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 14   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 15   255/45R20      285/40R20
                Nr. 16   255/50R20      285/45R20
                Nr. 17   255/55R20      295/45R20, 305/45R20
                Nr. 18   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
§22 102140*00




                Nr. 19   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 20   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 21   265/45R20      295/40R20
                Nr. 22   265/50R20      295/45R20
                Nr. 23   275/35R20      305/30R20
                Nr. 24   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 25   275/45R20      305/40R20
                Nr. 26   285/35R20      335/30R20
                Nr. 27   285/40R20      325/35R20
                Nr. 28   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 4. August 2026 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 6 von 6

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2026.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 4. August 2026


                Pohl                                                                                   00473419.DOCX
§22 102140*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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