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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50007 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000795-A0-015
Anlage-Nr. :                5
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  S-10022


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   S-10022
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            BORBET
Radausführung:                                             LK130
Radgröße:                                                10Jx22H2
Rad-Einpresstiefe:                                         55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2280 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : AUDI

Radbefestigung

Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment

4L, 4L1                          Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                   120 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm




RA-000795-A0-015-05~AU-5-130-71_5-ET55.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50007 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000795-A0-015
Anlage-Nr. :                5
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  S-10022


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 257     Audi Q7                       265/35R22                         A02) bis A10) B81) B93)
                (Ausführungen mit             A01) K03)K04) T102)
                kleinstem Serienreifen 275/..
                M+S)                          265/35R22 M+S
                                              A01) K03)K04) T102)

                                            275/35R22
                                            A01) K03)K04)

                                            275/35R22 M+S
                                            A01) K03)K04)

                                            285/30R22
                                            A01) K01)K04) T101)

                                            295/30R22
                                            A01) K01)K04) T103)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 257     Audi Q7                   265/35R22                             A02) bis A10)B81)B93)
                (Ausführungen mit         A01) K03)K04) T102)
                kleinstem Serienreifen
                235/..)                   275/35R22
                                          A01) K03)K04)

                                            285/30R22
                                            A01) K01)K04) T101)

                                            295/30R22
                                            A01) K01)K04) T103)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



RA-000795-A0-015-05~AU-5-130-71_5-ET55.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50007 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000795-A0-015
Anlage-Nr. :                5
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  S-10022


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B81) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø420x40 mm, (Ceramic Bremse)

B93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage

     Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø330x32 mm, 6-Kolben-Festsattel




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50007 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000795-A0-015
Anlage-Nr. :                5
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  S-10022


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ S-10022 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 03.03.2015




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