Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    1 / 15                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     DE807
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RH
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               112G
Radgröße:                                                 8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Effektive Einpresstiefe:                                    30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,60 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
Adapterscheibe:                                           RH 64880
geprüfte Radlast:                                           710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               4914     140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
8R, 8R1, FY                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 4914   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4H                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 4914   160 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm



RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    2 / 15                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro       205/55R17                         A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, M00)N215)                          E79)EF0)
                Kombi, außer S4)
                                          205/55R17 M+S
                                          M00)W215)

                                          215/50R17
                                          A01)K01)K04)M00)N225)

                                          215/50R17 M+S
                                          A01)K01)K04)M00)W225)

                                          215/55R17
                                          A01)G01)K01)K04)K64)M00)N225)

                                          215/55R17 M+S
                                          A01)G01)K01)K04)K64)M00)W225)

                                          225/50R17
                                          A01)K01)K04)K64)

                                          235/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/50R17
                                          A01)G01)K01)K04)K28)K64)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)K64)

                                          255/45R17
                                          A01)K01)K04)K28)K64)




RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    3 / 15                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 200      Audi A4, A4 quattro       205/50R17                         A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, M00)N215)                          E79a)
                Kombi)
                                          205/55R17
                                          M00)N215)

                                          215/50R17
                                          M00)N225)

                                          225/45R17

                                          225/50R17
                                          A01)K04)

                                          235/45R17

                                          245/45R17
                                          A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180     Audi A4 Allroad          225/55R17                          A02) bis A10)
                (Baureihe B8)                                               E79b)
                                         235/50R17

                                          245/50R17




RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    4 / 15                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi A4 Allroad          225/50R17                           A02) bis A10)
                (Baureihe B9)            A94)                                E79c)

                                           225/55R17
                                           A94a)

                                           235/50R17
                                           A01) K03)

                                           245/50R17
                                           A01) K01)K04)

                                           255/45R17
                                           A01) A94a)K03)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199     Audi A5                    225/50R17                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   A93)                              E82)EF0)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/50R17
                                           A93)G4X)

                                           245/45R17
                                           A93)

                                           255/45R17




RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    5 / 15                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                    225/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   A93)                                    E82)EF0)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/50R17 M+S
                                           A93)

                                           245/45R17 M+S
                                           A93)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A5                    225/45R17                               A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A93)                                     E82a)
                F5)
                                           225/50R17
                                           A93)

                                           235/45R17
                                           A93)

                                           235/50R17
                                           G4X)

                                           245/45R17
                                           A93)

                                           255/45R17
                                           A93a)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                           A93)                                    E82a)V00)

                                           225/50R17            255/45R17          A02) bis A10)
                                           A93)                                    E82a)V00)

                                           235/50R17            255/45R17          A02) bis A10)
                                                                                   E82a)G4X)V00)




RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    6 / 15                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 210     Audi A5                    225/45R17                               A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)   A93)                                    E82a)

                                           225/50R17
                                           A93)

                                           235/45R17
                                           A93)

                                           235/50R17
                                           G4X)

                                           245/45R17
                                           A93)

                                           255/45R17
                                           A93a)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                           A93)                                    E82a)V00)

                                           225/50R17            255/45R17          A02) bis A10)
                                           A93)                                    E82a)V00)

                                           235/50R17            255/45R17          A02) bis A10)
                                                                                   E82a)G4X)V00)




RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    7 / 15                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                  225/55R17                                 A02) bis A10)B64)
                (Limousine, Kombi)                                                 E54)EF0)ER2)
                                         225/60R17
                                         A01) G1G)K13) K22) K73)

                                          235/50R17

                                          235/55R17
                                          A01) GBA)K13) K22) K73)

                                          245/50R17

                                          245/55R17
                                          A01) G1G)K13) K22) K25) K28) K71) K73)

                                          255/50R17
                                          A01) GBA)K03) K04) K13) K22) K25) K28)
                                          K71) K73)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback     235/55R17                                A02) bis A10)B64)
                                          A93)                                     EF0)ER2)

                                          245/50R17
                                          A93)

                                          245/55R17
                                          GCC)

                                          255/50R17
                                          A93a)




RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    8 / 15                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 273     Audi A8, A8L            235/60R17                            A02) bis A10)
                                        N245)                                E44)EF0)ER2)

                                           235/60R17 M+S

                                           245/55R17
                                           N255)

                                           245/60R17
                                           G2R)N255)

                                           255/55R17

                                           275/50R17
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    225/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A94)W235)                         EF0)ER2)

                                           235/60R17
                                           A01)A94)K03)K04)

                                           235/65R17
                                           A01)A94)K03)K04)

                                           245/60R17
                                           A01)A94)K01)K04)

                                           255/60R17
                                           A01)A94)K01)K04)




RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    9 / 15                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    225/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A94)W235)                          EF0)ER2)

                                           235/60R17
                                           A94)

                                           235/65R17
                                           A94)

                                           245/60R17
                                           A94)

                                           255/60R17
                                           A94)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    235/65R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)A93a)K03)K04)                 EF0)ER2)

                                           245/60R17
                                           A01)A93)K01)K04)

                                           255/60R17
                                           A01)K01)K04)

                                           275/55R17
                                           A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    10 / 15                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
        ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
        dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
        Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
        angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).




RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    11 / 15                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B64)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
           Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm

E44)       Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54)       Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E79)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       -    Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       -    an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
            ein 'C' stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
     - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       ein 'C' stehen

E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E82)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       -    an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
            ein 'C' stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen


RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    12 / 15                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


EF0)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
         der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
         Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
         Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER2)     Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
         Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
         Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm    max. zulässige Achslast in kg
            225/55R17                    2074                         1420
            225/60R17                    2141                         1396
            225/65R17                    2208                         1358
            235/50R17                    2037                         1420
            235/55R17                    2105                         1417
            235/60R17                    2178                         1374
            235/65R17                    2251                         1334
            245/50R17                    2068                         1420
            245/55R17                    2141                         1396
            245/60R17                    2214                         1354
            255/50R17                    2098                         1420
            255/55R17                    2172                         1378
            255/60R17                    2251                         1334
            275/50R17                    2159                         1385
            275/55R17                    2239                         1341
         Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
         Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
         Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
         des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
         StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
         Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
         werden.

G1G)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19
         ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
         Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
         Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2R)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
         265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
         Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
         bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
         und G01) zu beachten.




RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    13 / 15                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


G4X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
        265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GBA)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R18,
        235/45R19, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
     275/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.



RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    14 / 15                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


K22)       An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)       An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
           Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.

K73)       An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
           Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
           Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine
           ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    15 / 15                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 27 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.10.2017




RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen