Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. : RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. : 27
Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: DE807
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 112G
Radgröße: 8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Effektive Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: RH 64880
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B8, B81, 4G, 4G1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4914 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
8R, 8R1, FY Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4914 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4H Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4914 160 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 205/55R17 A02) bis A10)
(Baureihe B8, Limousine, M00)N215) E79)EF0)
Kombi, außer S4)
205/55R17 M+S
M00)W215)
215/50R17
A01)K01)K04)M00)N225)
215/50R17 M+S
A01)K01)K04)M00)W225)
215/55R17
A01)G01)K01)K04)K64)M00)N225)
215/55R17 M+S
A01)G01)K01)K04)K64)M00)W225)
225/50R17
A01)K01)K04)K64)
235/45R17
A01)K01)K04)
235/50R17
A01)G01)K01)K04)K28)K64)
245/45R17
A01)K01)K04)K64)
255/45R17
A01)K01)K04)K28)K64)
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Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 200 Audi A4, A4 quattro 205/50R17 A02) bis A10)
(Baureihe B9, Limousine, M00)N215) E79a)
Kombi)
205/55R17
M00)N215)
215/50R17
M00)N225)
225/45R17
225/50R17
A01)K04)
235/45R17
245/45R17
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180 Audi A4 Allroad 225/55R17 A02) bis A10)
(Baureihe B8) E79b)
235/50R17
245/50R17
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Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi A4 Allroad 225/50R17 A02) bis A10)
(Baureihe B9) A94) E79c)
225/55R17
A94a)
235/50R17
A01) K03)
245/50R17
A01) K01)K04)
255/45R17
A01) A94a)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi A5 225/50R17 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, A93) E82)EF0)
Baureihe 8F und 8T)
235/50R17
A93)G4X)
245/45R17
A93)
255/45R17
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Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi S5 225/50R17 M+S A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, A93) E82)EF0)
Baureihe 8F und 8T)
235/50R17 M+S
A93)
245/45R17 M+S
A93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi A5 225/45R17 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe A93) E82a)
F5)
225/50R17
A93)
235/45R17
A93)
235/50R17
G4X)
245/45R17
A93)
255/45R17
A93a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)
A93) E82a)V00)
225/50R17 255/45R17 A02) bis A10)
A93) E82a)V00)
235/50R17 255/45R17 A02) bis A10)
E82a)G4X)V00)
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Nr. : RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 210 Audi A5 225/45R17 A02) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) A93) E82a)
225/50R17
A93)
235/45R17
A93)
235/50R17
G4X)
245/45R17
A93)
255/45R17
A93a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)
A93) E82a)V00)
225/50R17 255/45R17 A02) bis A10)
A93) E82a)V00)
235/50R17 255/45R17 A02) bis A10)
E82a)G4X)V00)
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Nr. : RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. : 27
Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A6 225/55R17 A02) bis A10)B64)
(Limousine, Kombi) E54)EF0)ER2)
225/60R17
A01) G1G)K13) K22) K73)
235/50R17
235/55R17
A01) GBA)K13) K22) K73)
245/50R17
245/55R17
A01) G1G)K13) K22) K25) K28) K71) K73)
255/50R17
A01) GBA)K03) K04) K13) K22) K25) K28)
K71) K73)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 235/55R17 A02) bis A10)B64)
A93) EF0)ER2)
245/50R17
A93)
245/55R17
GCC)
255/50R17
A93a)
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Nr. : RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. : 27
Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
4H e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 273 Audi A8, A8L 235/60R17 A02) bis A10)
N245) E44)EF0)ER2)
235/60R17 M+S
245/55R17
N255)
245/60R17
G2R)N255)
255/55R17
275/50R17
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 225/65R17 M+S A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A94)W235) EF0)ER2)
235/60R17
A01)A94)K03)K04)
235/65R17
A01)A94)K03)K04)
245/60R17
A01)A94)K01)K04)
255/60R17
A01)A94)K01)K04)
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Nr. : RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. : 27
Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 225/65R17 M+S A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A94)W235) EF0)ER2)
235/60R17
A94)
235/65R17
A94)
245/60R17
A94)
255/60R17
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5 235/65R17 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A01)A93a)K03)K04) EF0)ER2)
245/60R17
A01)A93)K01)K04)
255/60R17
A01)K01)K04)
275/55R17
A01)K01)K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
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Nr. : RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
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Nr. : RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. : 27
Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
- Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
ein 'C' stehen
E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
- Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
eine '2' stehen
E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
- Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
ein 'C' stehen
E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
- Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
eine '2' stehen
E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
ein 'C' stehen
E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
eine '2' stehen
RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. : RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. : 27
Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
225/55R17 2074 1420
225/60R17 2141 1396
225/65R17 2208 1358
235/50R17 2037 1420
235/55R17 2105 1417
235/60R17 2178 1374
235/65R17 2251 1334
245/50R17 2068 1420
245/55R17 2141 1396
245/60R17 2214 1354
255/50R17 2098 1420
255/55R17 2172 1378
255/60R17 2251 1334
275/50R17 2159 1385
275/55R17 2239 1341
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. : RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. : 27
Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GBA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R18,
235/45R19, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
275/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. : RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. : 27
Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.
K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine
ausreichende Freigängigkeit herzustellen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. : RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. : 27
Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 27 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 16.10.2017
RA-000607-G0-306-27~AU-5-112-66_5-ET30.docx