Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. :              20
Seite :                   1/9                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB11902
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             112G
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                  : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung

Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment

4B, 4F, 4F1                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4914   120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 35 mm siehe
                                  Auflage S101)

GA, 8U, 8U1                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4914   140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 35 mm siehe
                                  Auflage S101)



RZ-065269-C0-306-20~AU-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. :              20
Seite :                   2/9                                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Radbefestigung

Fahrzeugtyp(en)                            Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                moment

4E                                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                4914   160 Nm
                                           M14x1,5, Schaftlänge 35 mm siehe
                                           Auflage S101)


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung:
4B                                     e1*98/14*0190*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 331 bis 353          Audi RS6 quattro           255/30R20                          A01) bis A10)S101)
                      (Limousine, Avant)                                            K35)


e1*2001/116*0190*03   1255/1200                                                     5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160            Audi A6                     225/35R20                         A02) bis A10)S101)
                      (Ausführungen mit kleinsten A01)G4K)K01)K04)K28)K64)T90)      E44)E54)
                      Serienreifen 205/..)


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257           Audi A6                     225/35R20                         A02) bis A10)S101)
                      (Ausführungen mit kleinsten A01)G5M)K01)K04)K28)K64)T90)      E44)E54)
                      Serienreifen 225/..)




RZ-065269-C0-306-20~AU-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. :              20
Seite :                   3/9                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 235/35R20                            A02) bis A10)S101)
                                        A01)K04)N245)T92)                    E44)

                                           245/35R20
                                           A01)K03)K04)K35)N255)T95)

                                           245/40R20
                                           A01)K03)K04)K35)N255)

                                           255/35R20
                                           A01)K03)K04)K35)N265)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R20                         A02) bis A10)S101)
                (mit Serienverbreiterung) A01)A93)K01)K02)

                                           235/30R20
                                           A01)A93a)K01)K02)M00)T88)

                                           235/35R20
                                           A01)K01)K02)K78)

                                           245/30R20
                                           A01)K01)K02)K78)

                                           255/30R20
                                           A01)K01)K02)K78)K80)




RZ-065269-C0-306-20~AU-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. :              20
Seite :                   4/9                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R20                         A02) bis A10)S101)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)A93)K01)K02)

                                           235/30R20
                                           A01)A93a)K01)K02)M00)T88)

                                           235/35R20
                                           A01)K01)K02)K78)

                                           245/30R20
                                           A01)K01)K02)K78)

                                           255/30R20
                                           A01)K01)K02)K78)K80)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    235/35R20                         A02) bis A10)S101)
                (mit Serienverbreiterung) A93)

                                           245/35R20
                                           A93a)

                                           275/30R20
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    235/35R20                         A02) bis A10)S101)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)A93)K03)K04)

                                           245/35R20
                                           A01)A93a)K03)K04)

                                           275/30R20
                                           A01)K01)K02)




RZ-065269-C0-306-20~AU-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. :              20
Seite :                   5/9                                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                             e1*2007/46*0590*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
228 bis 270     Audi Q3 RS              225/35R20 M+S                            A02) bis A10)S101)
                                        A93)

                                         235/35R20
                                         A93)N245)

                                         245/35R20
                                         A93a)N255)

                                         265/30R20
                                         A01)A93a)K03)K04)

                                         275/30R20
                                         A01)K03)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)S101)
                                         A93)N245)            K04)               V00)

                                         235/35R20 M+S        275/30R20 M+S      A01) bis A10)S101)
                                         A93)                 K04)               V00)




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RZ-065269-C0-306-20~AU-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. :              20
Seite :                   6/9                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RZ-065269-C0-306-20~AU-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. :              20
Seite :                   7/9                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.




RZ-065269-C0-306-20~AU-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. :              20
Seite :                   8/9                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett
         umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
     - der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett
        aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen,
     - der auf dem Radhaus befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der aufgeweiteten
        Radhauskante zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S101) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör:
     Distanzscheibe / Dicke: 5 mm
     Typ: / Kennzeichnung     H&R 1055571725
     (außen eingeschlagen)
     Zentrierart:             Mittenzentrierung
     LochkreisØ / Lochzahl: 112 mm/ 5
     Radbefestigung:          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
     Incl. Distanzscheibe     M12 x 1,5 x 35
     Effektive Einpresstiefe: 30


RZ-065269-C0-306-20~AU-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. :              20
Seite :                   9/9                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.07.2017




RZ-065269-C0-306-20~AU-5-112-57-ET35.docx