Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 1 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RB11902 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Effektive Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: RH 64880 geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81, 4G, 4G1, 8R, 8R1, FY Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4914 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 35 mm 4H Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4914 160 Nm M14x1,5, Schaftlänge 35 mm 4L, 4L1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4914 180 Nm M14x1,5, Schaftlänge 35 mm RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 2 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 225/35R20 A02) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, A01)K01)K04)K28)K64)N235)T90) E79) Kombi, außer S4) 235/30R20 A01)K01)K04)K28)K64)M00)N245)T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 200 Audi A4, A4 quattro 225/35R20 A02) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, A01)GEH)K04)K25)K28)K71)K76)T90) E79a) Kombi) 235/30R20 A01)K03)K04)K28)K71)M00)T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S4 225/35R20 M+S A02) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, A01)K04)K25)K28)K71)K76)T90) E79a) Kombi) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 180 Audi A4 Allroad 235/35R20 A02) bis A10) (Baureihe B8) E79b) 245/35R20 255/35R20 A01)K04)K69)K70) RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 3 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi A4 Allroad 235/35R20 A02) bis A10) (Baureihe B9) E79c) 245/35R20 A01)K03) 255/30R20 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 245 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio, G7R)N235)T90) E82) Baureihe 8F und 8T) 245/30R20 T90) 255/30R20 GCF) 265/30R20 G4X) 275/30R20 A01)G4W)K62) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A02) bis A10) N235)T90) E82)G7R)V00) 225/35R20 265/30R20 A02) bis A10) N235)T90) E82)G7R)V00) RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 4 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 245 bis 260 Audi S5 245/30R20 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio, T90) E82) Baureihe 8F und 8T) 255/30R20 GCF) 265/30R20 G4X) 275/30R20 A01)G4W)K62) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Baureihe A93a)G4X)T90) E82a) F5) 235/30R20 A93)M00)T88) 245/30R20 A93a)T90) 255/30R20 A01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) A93a)T90) K04) E82a)G4X)V00) RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 5 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 185 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10) (Cabriolet, Baureihe F5) A93a)G4X)T90) E82a) 245/30R20 A93a)T90) 255/30R20 A01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) A93a)T90) K04) E82a)G4X)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 245 Audi A6 225/35R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N235)T90) E54) 235/35R20 N245)T92) 245/35R20 A01)K13)K22)K25)K28)K71)K73)N255) 265/30R20 A01)K01)K04)K28)K71)T94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 265/30R20 A01) bis A10) N235)T90) K04)K28)K71)T94) E54)V00) 235/35R20 265/30R20 A01) bis A10) N245)T92) K04)K28)K71)T94) E54)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 309 bis 331 Audi S6 265/30R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K01)K04)K28)K71)T94) RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 245/35R20 A02) bis A10) A93)N255) 255/35R20 A01)A93a)K63) 265/35R20 A01)K63) 275/30R20 A01)K63) 275/35R20 A01)GCD)K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) A93)N255) K63) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 309 bis 331 Audi S7 , S7 Sportback 255/35R20 A02) bis A10) A01)A93a)K63) 265/35R20 A01)K63) 275/30R20 A01)K63) 275/35R20 A01)K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0544*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 412 bis 445 Audi RS7, RS7 Sportback 275/35R20 A02) bis A10) RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 382 Audi A8, A8L 235/45R20 A02) bis A10) N245) E44) 245/40R20 N255) 255/40R20 N265) 265/40R20 A01)K71)K72) 275/35R20 A01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R20 265/40R20 A01) bis A10) N245) K71) E44)V00) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) N255) K04) E44)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A01)A94)K03) EF0) 245/45R20 A01)A94)K03)K04) 255/45R20 A01)A94)K01)K04) 265/40R20 A01)A94)K01)K04) RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A94) EF0) 245/45R20 A94) 255/45R20 A94) 265/40R20 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A94) 245/45R20 M+S A94) 255/45R20 A94) 265/40R20 A94) RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 185 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A01)A93)K03)K04) 245/45R20 A01)A93a)K01)K04) 255/45R20 A01)K01)K04) 265/40R20 A01)A93)K01)K04) 265/45R20 A01)K01)K04) 275/40R20 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R20 265/40R20 A01) bis A10) A93)K03) K04) V00) 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) A93a)K01) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi SQ5 255/45R20 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A01)K01)K04) 265/40R20 A01)A93)K01)K04) 265/45R20 A01)K01)K04) 275/40R20 A01)K01)K04) RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi SQ5 255/45R20 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A01)K01) 265/40R20 A01)A93)K01)K04) 265/45R20 A01)K01)K04) 275/40R20 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 320 Audi Q7 255/45R20 A02) bis A10) A93)N265) B59)E78a) 255/45R20 M+S A93) 255/50R20 N265) 255/50R20 M+S 265/45R20 A93a)N275) 275/45R20 N285) 285/45R20 Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik) E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: - Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015 - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016 - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015 - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016 - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F) - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5) - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCD)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 265/35R20, 275/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K62) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte nachzuarbeiten, bzw. eng an das Radhausblech anzulegen. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K70) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, - die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich um 5 mm zu kürzen. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. K72) An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. K76) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45° vor bis 45° hinter Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 21 Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.07.2017 RZ-065269-C0-306-21~AU-5-112-66_5-ET30.docx