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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50602 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                  An der Walkmühle 2
                                                  46356 Essen
                                                  QM-Nr. 49 02 0280806

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            TN16
                Typ                               TN16-10022
                Radgröße                          10 J X 22 H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                MB           TN16-10022 /MB / *mit 25 mm           5/112/66,6         20*        975    2300
                             Distanzscheibe Kennz. 12437

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        50602
                Herstellerzeichen                 TOMASON
                Radtyp und Ausführung             TN16-10022 (s.o.)
§ 22 50602*01




                Radgröße                          10 J X 22 H2
                Einpresstiefe                     ET 45
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                   55
                S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   55
                S04       Schraube M14x1,5 2-telig     Kegel 60°      160                   56

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Audi
                                                  Porsche

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50602 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                          Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A8                   150-368        265/30R22   K1c K2c K3a K5a K8b T97            A01 A12 A14
                4H                                                                                      A16 A18 A57
                e1*2007/46*0284*..                                                                      D00 NBF S03
                e1*2007/46*0398*..
                Audi Q7                   155-245        265/35R22   M+S T02                            A07 A12 A14
                4L, 4L1                   155-245        265/40R22   A01 K3b M+S                        A16 A18 A56
                e1*2001/116*              155-245        275/35R22   A01 K1a K2b M+S T04                D00 L06 MHy
                0350*20-..; 0367*05-..;   155-245        285/35R22   A01 K1c K2b K3b K7d T02 T06        RQ7 S04
                e13*2007/46*1081*06-      155-245        295/30R22   A01 K1c K2b K3b K4i K6w K7d T03
                ..                                                   T99
                - mit Radhaus-            155-245        295/35R22   A01 K1c K2b K3b K4i K6w K7d
                   Verbreiterungen        155-245        305/30R22   A01 K1c K2c K3b K4i K6x K7i K8e
                                                                     R70 T01 T05
                Audi Q7                   155-245        265/35R22   K1c K2b T02                        A01 A07 A12
                4L, 4L1                   155-245        265/40R22   K1c K2b K3b                        A14 A16 A18
                e1*2001/116*              155-245        275/35R22   K1c K2c T04                        A56 D00 L06
                0350*20-..; 0367*05-..;   155-245        285/35R22   K1c K2c K3b K7d T02 T06            MHy S04
§ 22 50602*01




                e13*2007/46*1081*06-
                ..
                Audi S8                   382            265/30R22   K1c K2c K3a K5a K8b T97            A01 A12 A14
                4H                                                                                      A16 A18 A56
                e1*2007/46*0284*..                                                                      D00 NBF S03
                e1*2007/46*0398*..
                Audi SQ7                  320            265/35R22   K1c K2b M+S T02                    A01 A07 A12
                4L, 4L1                   320            265/40R22   K1c K2b K3b M+S                    A14 A16 A18
                e1*2001/116*              320            275/35R22   K1c K2c M+S T04                    A56 BnK D00
                0350*26-..;               320            285/35R22   K1c K2c K3b K7d T02 T06            L06 S04
                e13*2007/46*
                1081*12-..
                Audi SQ7                  320            265/35R22   M+S T02                            A07 A12 A14
                4L, 4L1                   320            265/40R22   A01 K3b M+S                        A16 A18 A56
                e1*2001/116*              320            275/35R22   A01 K1a K2b M+S T04                BnK D00 L06
                0350*26-..;               320            285/35R22   A01 K1c K2b K3b K7d T02 T06        RQ7 S04
                e13*2007/46*              320            295/30R22   A01 K1c K2b K3b K4i K6w K7d T03
                1081*12-..                320            295/35R22   A01 K1c K2b K3b K4i K6w K7d
                                          320            305/30R22   A01 K1c K2c K3b K4i K6x K7i K8e
                                                                     R70 T01 T05
                Porsche Macan             155-294        265/35R22   K1c R02                            A01 A12 A14
                95B, 95BN                 155-294        295/30R22   K2b R03                            A16 A18 A56
                e13*2007/46*              155-294        295/30R22   K2h R03                            BnK D00 V22
                1164, 1165*02-..                                                                        Vn2 S02

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50602 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 7

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.
§ 22 50602*01




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50602 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 7

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                D00    Das Sonderrad ist für dieses Fahrzeug nur zulässig in Verbindung mit Distanzscheibe.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 50602*01




                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                zu befestigen.

                K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
                oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.



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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 7

                K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.
§ 22 50602*01




                R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen
                Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50602 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse

                Nr.   1   245/30R22     285/25R22, 295/25R22
                Nr.   2   255/30R22     295/25R22, 315/25R22
                Nr.   3   265/30R22     295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
                Nr.   4   265/35R22     295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
                Nr.   5   275/35R22     315/30R22
§ 22 50602*01




                Nr.   6   285/30R22     335/25R22
                Nr.   7   285/40R22     325/35R22
                Nr.   8   295/30R22     335/25R22

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 17. März 2017 in Lambsheim statt.




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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 17. März 2017
§ 22 50602*01




                Tufan                                                               00267670.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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