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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            24-0057-A02-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10.0Jx21H2 Typ SF1DC-1021 C
Fertiger/Zulieferer               mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                           Seite 1 von 8

Hersteller                        mbDESIGN GmbH & Co.KG
                                  Im Steinigen Graben 18
                                  63571 Gelnhausen
                                  QM Nr.: TIC 15 102 16080

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            SF1DC
Typ                               SF1DC-1021 C
Radgröße                          10.0Jx21H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
5RF2         SF1DC-1021 C 5RF2 / ohne Ring          5/112/66,6          20          950    2400

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 mbDESIGN
Radtyp und Ausführung             SF1DC-1021 C (s.o.)
Radgröße                          10.0Jx21H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen              PD
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=26     120                    27,5
S02       Schraube M14x1,5             Kugel d=26     160                    27

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 240057-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Porsche

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Nummer                            24-0057-A02-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10.0Jx21H2 Typ SF1DC-1021 C
Fertiger/Zulieferer               mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A7 Sportback       150-250        255/35R21   K1c K2b K5d K7c K8e            A06 A12 A14
F2                      150-250        265/30R21   K1c K2c K5d K7i K8m            A21 A57 L06
e1*2007/46*1801*..;     150-250        265/35R21   K1c K2c K5d K7i K8m            NoP S01
e1*2007/46*1840*..
Audi A7 Sportback       185,195        255/35R21   K1c K2b K5d K7c K8e T98        A06 A12 A14
TFSIe                   185,195        265/35R21   K1c K2c K5d K7i K8m T01        A21 A56 L06
F2                                                                                S01
e1*2007/46*1801*..
- Plug-in Hybrid

Audi A8                 150-368        255/35R21   K1c K2b K3a                    A06 A12 A14
4H                      150-368        265/35R21   K1c K2c K3a K5a K8b            A21 A57 B90
e1*2007/46*0284*..                                                                NBF S01
e1*2007/46*0398*..
Audi A8                 210, 250       255/35R21   K1c K2b K3a T98                A06 A12 A14
F8                      210-338        265/35R21   K1c K2c K3a K5d K8e K8x T01    A21 A56 L06
e1*2007/46*1751*..      338            255/35R21   K1c K2b K3a T98                MHy NBF
                                                                                  S01
Audi RS4                331            275/25R21   K1a K2b K3a K5d K8z R70        A06 A12 A14
B8                                                                                A21 A56 Car
e1*2001/116*                                                                      S01
0447*11-..
(FIN: WUAZZZF4...)
Audi RS6 Avant          412, 445       255/35R21   M+S T98                        A06 A12 A14
4G                      412, 445       285/30R21   K1a K3b K3k K5e K5l R35 T00    A21 A56 Car
e1*2007/46*0544*01-..                                                             S01
Audi RS6 Avant          441, 463       255/35R21   M+S T98                        A06 A12 A14
F2                      441, 463       265/35R21   M+S T01                        A21 A56 BmK
e1*2007/46*1840*..      441, 463       275/35R21   M+S T99                        Car L06 S01
                        441, 463       295/30R21   M+S T98
Audi RS7 Sportback      441, 463       255/35R21   M+S T98                        A06 A12 A14
F2                      441, 463       265/35R21   M+S T01                        A21 A56 BmK
e1*2007/46*1840*..      441, 463       275/35R21   M+S T99                        Flh L06 S01
                        441, 463       295/30R21   M+S T98
Audi S7 Sportback       253,257        255/35R21   K1c K2b K5d K7i K8e T98        A06 A12 A14
F2                      253,257        265/35R21   K1c K2c K5d K7i K8m            A21 A56 L06
e1*2007/46*1801*..                                                                NoP S01
Audi S8               420              255/35R21   K1c K2b K3a T98                A06 A12 A14
F8                    420              265/35R21   K1c K2c K3a K5d K8e K8x T01    A21 A56 L06
e1*2007/46*1751*11-..                                                             MHy NBF
                                                                                  S01
Porsche Macan           180-280        255/40R21   K1a R02                        A06 A12 A14
95B                     180-280        265/40R21   K1c R02                        A21 A56 BnK
e13*2007/46*            180-280        285/35R21   K2b R03                        V21 Vn2 X93
1165*10-19              180-280        285/35R21   K2h R03                        S02
- ab MJ 2019            180-280        295/35R21   K2b R03
                        180-280        295/35R21   K2h R03




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           24-0057-A02-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10.0Jx21H2 Typ SF1DC-1021 C
Fertiger/Zulieferer              mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                      Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche Macan          155-324        255/40R21   K1a R02                               A06 A12 A14
95B, 95BN              155-324        265/40R21   K1c R02                               A21 A56 BnK
e13*2007/46*           155-324        285/35R21   K2b R03                               V21 Vn2 S02
1165*02-09,            155-324        285/35R21   K2h R03
1164*02-09             155-324        295/35R21   K2b R03
                       155-324        295/35R21   K2h R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         24-0057-A02-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0Jx21H2 Typ SF1DC-1021 C
Fertiger/Zulieferer            mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                      Seite 4 von 8
Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
Achse 1.

BmK     Die Räder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         24-0057-A02-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0Jx21H2 Typ SF1DC-1021 C
Fertiger/Zulieferer            mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                       Seite 5 von 8
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5e    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 250 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          24-0057-A02-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10.0Jx21H2 Typ SF1DC-1021 C
Fertiger/Zulieferer             mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                 Seite 6 von 8
K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         24-0057-A02-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0Jx21H2 Typ SF1DC-1021 C
Fertiger/Zulieferer            mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                       Seite 7 von 8
V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   235/45R21      255/40R21, 265/40R21
Nr. 2   245/30R21      295/25R21
Nr. 3   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 4   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 5   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 6   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 7   255/40R21      285/35R21
Nr. 8   255/50R21      285/45R21
Nr. 9   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr.10   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
Nr.11   265/45R21      295/40R21
Nr.12   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.13   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
Nr.14   275/45R21      315/40R21
Nr.15   275/50R21      315/45R21
Nr.16   285/35R21      325/30R21
Nr.17   285/40R21      315/35R21
Nr.18   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        24-0057-A02-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10.0Jx21H2 Typ SF1DC-1021 C
Fertiger/Zulieferer           mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                     Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab
November 2023 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 17. Mai 2024 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 17. Mai 2024




Kocher                                                              00427895.DOC

sw




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