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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49318 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55038613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx20EH2 Typ PXG.9020
Hersteller                       ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                     ProLine Wheels GmbH
                                 Besselstraße 28
                                 68219 Mannheim
                                 49 02 0010801-4.WV

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              PXG.9020
Radgröße                         9Jx20EH2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
PO           PXG.9020 PO/ohne Ring                 5/130/71,5          60          965    2330

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49318
Herstellerzeichen                PLW GERMANY
Radtyp und Ausführung            PXG.9020 (s.o.)
Radgröße                         9Jx20EH2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund             Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Schraube M14x1,5         Kugel D = 28     160                     36
S03       Serien-Schraube M14x1,5         Kugel D = 28     160                     34,5
S04       Serien-Schraube M14x1,5         Kugel D = 28     180                     34,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Audi
                                 Porsche
                                 Volkswagen

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49318 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55038613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20EH2 Typ PXG.9020
Hersteller                        ProLine Wheels GmbH

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                 150-257       255/45R20   T01 T05                             A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257       265/45R20                                       A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*..,    150-257       275/40R20   T02 T06                             A12 A16 A21
e1*2001/116*0367*..;    150-257       275/45R20                                       KOV RDK S02
e13*2007/46*1081*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi Q7                 150-257       255/45R20   T01 T05                             A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257       265/45R20                                       A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*..,    150-257       275/40R20   T02 T06                             A12 A16 A21
e1*2001/116*0367*..;    150-257       275/45R20                                       KMV RDK S02
e13*2007/46*1081*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne         155-309       255/45R20   A10 T01                             A02 A04 A05
92A, -N, -H, -HN        155-397       265/45R20   A10                                 A07 A08 A09
e13*2007/46*1085*..;    155-397       275/45R20   A10                                 A16 A21 A56
e13*2007/46*1106*...,                                                                 P41 R21 RDK
e13*2007/46*1107*...,                                                                 S03
e13*2007/46*1108*...
Porsche Cayenne         155-309       255/45R20   A10 T01                             A02 A04 A05
92A, -N, -H, -HN        155-397       265/45R20   A10                                 A07 A08 A09
e13*2007/46*1085*..;    155-397       275/45R20   A10                                 A16 A21 A56
e13*2007/46*1106*...,                                                                 KMV P41 R21
e13*2007/46*1107*...,                                                                 RDK S03
e13*2007/46*1108*...
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne         176-397       265/45R20   R37                                 A02 A04 A05
9PA                     176-404       275/40R20   T02 T06                             A07 A08 A09
e13*2001/116*0089*.                                                                   A16 A21 A63
                                                                                      B29 RDK S02
VW Touareg              155-331       265/45R20   T04                                 A02 A04 A05
7L                      155-331       275/40R20   T02 T06                             A07 A08 A09
e1*2001/116*0203*..                                                                   A12 A16 A21
                                                                                      B29 S02
VW Touareg              150-250       255/45R20                                       A02 A04 A05
7P, 7p, 7PH, 7pH        150-250       265/45R20                                       A07 A08 A09
e1*2007/46*0376*..;     150-250       275/45R20                                       A12 A16 A21
DE*2007/46*0400*..;                                                                   A56 S04
e1*2007/46*0400*..;
e1*2007/46*0403*..;
DE*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49318 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55038613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20EH2 Typ PXG.9020
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

Auflagen und Hinweise

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49318 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55038613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20EH2 Typ PXG.9020
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

P41    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
an Achse 1.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49318 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55038613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20EH2 Typ PXG.9020
Hersteller                     ProLine Wheels GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Mai 2013 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Mai 2013




Haasis                                                               00195129.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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