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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49145 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55071212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PV.8518
Hersteller                       ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                     ProLine Wheels GmbH
                                 Besselstraße 28
                                 68219 Mannheim
                                 49 02 0010801-4.WV

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           PV.
Typ                              PV.8518
Radgröße                         8,5Jx18H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
PO           PV.8518 PO / ohne Ring               5/130/71,5          51          1000   2450

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49145
Herstellerzeichen                PLW GERMANY
Radtyp und Ausführung            PV.8518 (s.o.)
Radgröße                         8,5Jx18H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Schraube M14x1,5       Kugel          160                    36
          (2-teilig)                    D = 28 mm
S03       Serien-Schraube M14x1,5       Kugel          160                    34,5
          (2-teilig)                    D = 28 mm
S04       Serien-Schraube M14x1,5       Kugel          180                    34,5
          (2-teilig)                    D = 28 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Audi
                                 Porsche
                                 Volkswagen

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49145 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55071212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PV.8518
Hersteller                        ProLine Wheels GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                 150-206        235/60R18   A11 R37 T02 T03 T07                 0A1 A02 A04
4L, 4L1                 150-257        235/60R18   A11 M+S T02 T03 T07                 A05 A07 A08
e1*2001/116*0350*..,    150-257        255/55R18   A12                                 A09 A16 A21
e1*2001/116*0367*..;    150-257        265/55R18   A01 A12 K1a K1b K2b                 KOV S02
e13*2007/46*1081*..     150-257        285/50R18   A01 A12 K1a K1b K2b
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi Q7                 150-206        235/60R18   A11 R37 T02 T03 T07                 0A1 A02 A04
4L, 4L1                 150-257        235/60R18   A11 M+S T02 T03 T07                 A05 A07 A08
e1*2001/116*0350*..,    150-257        255/55R18   A12                                 A09 A16 A21
e1*2001/116*0367*..;    150-257        265/55R18   A12                                 KMV S02
e13*2007/46*1081*..     150-257        285/50R18   A12
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne         155-309        255/55R18   A11                                 0A1 A02 A04
92A, -N, -H, -HN        155-309        255/60R18   A12                                 A05 A07 A08
e13*2007/46*1085*..;    155-309        265/55R18   A01 A10 K1b K2b                     A09 A16 A21
e13*2007/46*1106*...,   155-309        285/50R18   A01 A12 K1c K2b                     A56 BnK V18
e13*2007/46*1107*...,                                                                  S03
e13*2007/46*1108*...
Porsche Cayenne         155-309        255/55R18   A11                                 0A1 A02 A04
92A, -N, -H, -HN        155-309        255/60R18   A12                                 A05 A07 A08
e13*2007/46*1085*..;    155-309        265/55R18   A10                                 A09 A16 A21
e13*2007/46*1106*...,   155-309        285/50R18   A12                                 A56 BnK KMV
e13*2007/46*1107*...,                                                                  V18 S03
e13*2007/46*1108*...
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne         176-331        235/60R18   A44 M+S R37 T02 T03 T07             0A1 A02 A04
9PA                     176-397        255/55R18   A01 A30 K1c                         A05 A07 A08
e13*2001/116*0089*.     176-397        285/50R18   A01 A12 K1c K2b                     A09 A16 A21
                                                                                       B03 P41 S02
VW Touareg              155-228        235/60R18   A11 R37 T02 T03 T07                 0A1 A02 A04
7L                      155-331        235/60R18   A11 M+S T02 T03 T07                 A05 A07 A08
e1*2001/116*0203*..     155-331        255/55R18   A01 A30 K1c K2b                     A09 A16 A21
                        155-331        285/50R18   A01 A12 K1c K2c                     S02
VW Touareg              150-206        235/60R18   A13 R37                             0A1 A02 A04
7P, 7p, 7PH, 7pH        150-206        235/65R18   A12 R37                             A05 A07 A08
e1*2007/46*0376*..;     150-250        255/55R18   A13                                 A09 A16 A21
DE*2007/46*0400*..;     150-250        255/60R18   A12                                 A56 V18 S04
e1*2007/46*0400*..;     150-250        265/55R18   A12
e1*2007/46*0403*..;     150-250        285/50R18   A01 A12 K1c K2b
DE*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49145 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55071212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PV.8518
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49145 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55071212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PV.8518
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A44     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ket-
tenschloß auftragen, verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49145 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55071212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PV.8518
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P41    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
an Achse 1.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/35R18      255/30R18
Nr. 4    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 10   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   235/60R18      255/55R18
Nr. 14   245/35R18      255/35R18
Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49145 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55071212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PV.8518
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 6 von 6

         Vorderachse    Hinterachse (Forts.)

Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 17   245/50R18      275/45R18
Nr. 18   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 19   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 20   255/50R18      285/45R18
Nr. 21   255/55R18      285/50R18
Nr. 22   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. April 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 15. April 2014




Haasis                                                                  00209878.DOC




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