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							Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50275 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55039916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ PXG.9020
Hersteller                        ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                      ProLine Wheels-TEC GmbH
                                  Rheinkaistraße 24
                                  68159 Mannheim
                                  QM Nr. 49 02 0031602

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               PXG.9020
Radgröße                          9,0Jx20EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
PO           PXG.9020 PO / ohne Ring                5/130/71,5         60          965   2330

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50275
Herstellerzeichen                 ProLine
Radtyp und Ausführung             PXG.9020 (s.o.)
Radgröße                          9,0Jx20EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment     Schaftlänge (mm)
                                                           (Nm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm       160              36
S03       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm       160              34,5
S04       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm       180              34,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Porsche
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50275 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55039916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ PXG.9020
Hersteller                        ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                 150-257        255/45R20   T01 T05                        A07 A12 A16
4L, 4L1                 150-257        265/45R20                                  A21 KMV P42
e1*2001/116*            150-257        275/40R20   T02 T06                        S02
0350*00-19,             150-257        275/45R20
0367*00-04;
e13*2007/46*
1081*00-05
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi Q7                 150-257        255/45R20   T01 T05                        A07 A12 A16
4L, 4L1                 150-257        265/45R20                                  A21 KOV P42
e1*2001/116*            150-257        275/40R20   T02 T06                        S02
0350*00-19,             150-257        275/45R20
0367*00-04;
e13*2007/46*
1081*00-05
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne (I)     176-397        265/45R20   R37                            A07 A16 A21
9PA                     176-404        275/40R20   T02 T06                        A63 S03
e13*2001/116*0089*.
Porsche Cayenne (II)    155-309        255/45R20   A10 T01                        A07 A16 A21
92A, -N, -H, -HN        155-405        265/45R20   A10                            A56 P41 R21
e13*2007/46*            155-405        275/45R20   A10                            S02
1085*00-08,
1106*00-08,
1107*00-03,
1108*00-03
Porsche Cayenne (II)    155-309        255/45R20   A10 T01                        A07 A16 A21
92A, -N, -H, -HN        155-405        265/45R20   A10                            A56 KMV P41
e13*2007/46*            155-405        275/45R20   A10                            R21 S02
1085*00-08,
1106*00-08,
1107*00-03,
1108*00-03
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Touareg (I)          155-331        265/45R20   T04                            A07 A12 A16
7L                      155-331        275/40R20   T02 T06                        A21 S02
e1*2001/116*0203*..
VW Touareg (II)         150-250        255/45R20                                  A07 A12 A16
7P, 7p, 7PH, 7pH        150-250        265/45R20                                  A21 A56 S04
e1*2007/46*0376*..;     150-250        275/45R20
DE*2007/46*0400*..;
e1*2007/46*0400*..;
e1*2007/46*0403*..;
DE*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..
- incl. Facelift 2014

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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50275 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55039916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ PXG.9020
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Auflagen und Hinweise

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)


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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55039916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ PXG.9020
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

P41    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
an Achse 1.

P42    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Dezember 2016 in Lambsheim statt.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50275 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55039916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ PXG.9020
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. Dezember 2016




Tufan                                                                 00261870.DOC




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