Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in
der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE: 46459*03
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8,5 J x 18 H2
Typ: TETTSUT 18K
Inhaber der ABE ETA BETA S.p.A.
und Hersteller: IT-25014 Castenedolo
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird
dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten
sinngemäß auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag
ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 46459*03
Die ABE-Nr. 46459 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8,5 J x 18 H2 , Typ
TETTSUT 18K, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55811405 vom
09.11.2010 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
1, 3-5 (2. Ausfertigung)
2 (3. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen
Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen
feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung
(FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die
Zulassungs-behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten
Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des Technischen
Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 09.11.2010
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 01.12.2010
Im Auftrag
(A.Hansen)
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 55811405
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 46459*03
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen
Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt,
Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55811405 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Auftraggeber ETA BETA s.p.a.
Via Brescia 53/a
I-25014 Castenedolo (BS)
20 100 32000463
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ TETTSUT 18K
Radgröße 8,5 J x 18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
5P2 TETTSUT 18K 5P2 / ohne Ring 5/112/66,6 52 875 2270 9/2006
5X1 TETTSUT 18K 5X1 / ohne Ring 5/120/65,1 45 880 2254 4/2005
5G3 TETTSUT 18K 5G3 / Ø74.1-Ø72,6 5/120/72,6 45 965 2254 10/2007
5G3 TETTSUT 18K 5G3 / ohne Ring 5/120/74,1 45 965 2254 10/2007
5Z1 TETTSUT 18K 5Z1 / ohne Ring 5/130/71,5 45 900 2327 4/2005
Kennzeichnung
KBA-Nummer 46459
Herstellerzeichen Eta Beta
Radtyp und Ausführung TETTSUT 18 K
Radgröße 8.5 J x 18 H2
Einpreßtiefe ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55811405 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 235/50R18 45 880
5/130 235/60R18 45 900
5/112 235/50R18 52 875
5/120 225/35R18 45 965
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 285/60R18 45 965
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 14,2 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l
im November 2005 durchgeführt.
Hinweise zum Sonderrad
Das aufgeklebte Typschild zur Kennzeichnung muß dauerhaft und witterungsbeständig angebracht
sein (vgl. Anforderungen KBA Merkblatt Fabrikschilder) und muss sich bei versuchtem Ablösen
zerstören.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55811405 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Anlagen
Beschreibung - 02.08.2005
Radzeichnung EB.258.00.N8 06.11.2007
Radzeichnung EB.258.00.N8 All.B 06.11.2007
Nabenkappenzeichnung EB.30 A/1 04.05.2001
Beschreibung - 31.10.2006
Beschreibung 16.10.2007
Radzeichnung EB.258.00.N8 All.B 06.11.2007
Befestigungsmittelzeichnung VU.14.15.32CH17.60 09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung VU.12.15.27CH17.60 09.01.2001
Zentrierringzeichnung TAB.06 31.07.2003
Verwendungen Anlage 1-5 09.11.2010
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 9. November 2010
Schmidt 00157742.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55811405 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller ETA BETA s.p.a.
Seite 1 von 6
Auftraggeber ETA BETA s.p.a.
Via Brescia 53/a
I-25014 Castenedolo (BS)
20 100 32000463
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ TETTSUT 18K
Radgröße 8.5 J x 18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
5Z1 TETTSUT 18K 5Z1 / ohne Ring 5/130/71,5 45 900 2327
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 46459
Herstellerzeichen Eta Beta
Radtyp und Ausführung TETTSUT 18 K
Radgröße 8.5 J x 18 H2
Einpresstiefe ET 45
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel 160 36
d=28mm
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel 180 36
d=28mm
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Porsche
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55811405 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7 150-206 235/60R18 R37 T02 T03 T07 180 A02 A04 A05
4L, 4L1 150-257 235/60R18 M+S T02 T03 T07 180 A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*.., 150-257 255/55R18 A01 K1a K1b K2b 180 A12 A14 A19
e1*2001/116*0367*..; 150-257 265/55R18 A01 K1a K1b K2b 180 KOV RDK
e13*2007/46*1081*.. 150-257 285/50R18 A01 K1c K2b 180 S01
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Audi Q7 150-206 235/60R18 R37 T02 T03 T07 180 A02 A04 A05
4L, 4L1 150-257 235/60R18 M+S T02 T03 T07 180 A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*.., 150-257 255/55R18 180 A12 A14 A19
e1*2001/116*0367*..; 150-257 265/55R18 180 KMV RDK
e13*2007/46*1081*.. 150-257 285/50R18 180 S01
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Porsche Cayenne 155-294 255/55R18 A10 K1b K2b A01 A02 A04
92A, -N, -H, -HN 155-294 255/60R18 A12 K1b K2b A05 A07 A08
e13*2007/46*1085*..; 155-294 265/55R18 A12 K1c K2b A09 A14 A19
e13*2007/46*1106*..., 155-294 285/50R18 A12 K1c K2c A56 BnK
e13*2007/46*1107*..., RDK V18 S01
e13*2007/46*1108*...
Porsche Cayenne 176-331 235/60R18 A44 K1a K1b M+S R37 T02 T03 T07 A01 A02 A04
9PA 180 A05 A07 A08
e13*2001/116*0089*. 176-397 255/55R18 A12 K1c 180 A09 A14 A19
176-397 285/50R18 A12 K1c K2c 180 B03 P41 RDK
S01
VW Touareg 155-228 235/60R18 A11 K1c K2b R37 T02 T03 T07 180 A01 A02 A04
7L 155-331 235/60R18 A11 K1c K2b M+S T02 T03 T07 180 A05 A07 A08
e1*2001/116*0203*.. 155-331 255/55R18 A12 K1c K2b 180 A09 A14 A19
155-331 285/50R18 A12 K1c K2c 180 S01
VW Touareg 176,206 235/60R18 A13 R37 A02 A04 A05
7P, 7p, 7PH, 7pH 176,206 235/65R18 A12 R37 A07 A08 A09
e1*2007/46*0376*..; 176-250 255/55R18 A12 K1a K1b A14 A19 A56
DE*2007/46*0400*..; 176-250 255/60R18 A01 A12 K1a K1b V18 S02
e1*2007/46*0403*..; 176-250 265/55R18 A01 A12 K1c
DE*2007/46*0404*..; 176-250 285/50R18 A01 A12 K1c K2b
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..
Auflagen und Hinweise
180 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55811405 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller ETA BETA s.p.a.
Seite 3 von 6
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A44 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55811405 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller ETA BETA s.p.a.
Seite 4 von 6
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
P41 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
an Achse 1.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55811405 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller ETA BETA s.p.a.
Seite 5 von 6
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/40R18 225/35R18
Nr. 2 205/45R18 225/40R18
Nr. 3 215/35R18 255/30R18
Nr. 4 215/40R18 245/35R18
Nr. 5 215/45R18 235/40R18, 245/40R18
Nr. 6 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9 225/50R18 245/45R18
Nr. 10 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18
Nr. 12 235/50R18 255/45R18, 285/40R18
Nr. 13 245/35R18 255/35R18, 265/35R18
Nr. 14 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16 245/50R18 275/45R18
Nr. 17 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18 255/45R18 275/40R18, 285/40R18
Nr. 19 255/50R18 285/45R18
Nr. 20 255/55R18 285/50R18
Nr. 21 265/35R18 295/30R18, 315/30R18
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55811405 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 9. November 2010 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Das aufgeklebte Typschild zur Kennzeichnung muß dauerhaft und witterungsbeständig angebracht
sein (vgl. Anforderungen KBA Merkblatt Fabrikschilder) und muss sich bei versuchtem Ablösen
zerstören.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2005.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 9. November 2010
Schmidt 00157741.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim