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							                  Kraftfahrt-Bundesamt
                               DE-24932 Flensburg




              ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in
der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:           46459*03



Gerät:                    Sonderräder für Personenkraftwagen
                          8,5 J x 18 H2


Typ:                      TETTSUT 18K



Inhaber der ABE           ETA BETA S.p.A.
und Hersteller:           IT-25014 Castenedolo




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird
dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten
sinngemäß auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag
ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                               DE-24932 Flensburg



                                        2
Nummer der ABE: 46459*03

Die ABE-Nr. 46459 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8,5 J x 18 H2 , Typ
TETTSUT 18K, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55811405 vom
09.11.2010 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

1, 3-5             (2. Ausfertigung)
2                  (3. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen
Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen
feilgeboten werden.



Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung
(FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die
Zulassungs-behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten
Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des Technischen
Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 09.11.2010
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 01.12.2010
Im Auftrag




   (A.Hansen)




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 55811405
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                               DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46459*03


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen
Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt,
Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55811405 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                     ETA BETA s.p.a.
                                 Via Brescia 53/a
                                 I-25014 Castenedolo (BS)
                                 20 100 32000463

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Typ                              TETTSUT 18K
Radgröße                         8,5 J x 18 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
5P2           TETTSUT 18K 5P2 / ohne Ring            5/112/66,6     52    875     2270       9/2006
5X1           TETTSUT 18K 5X1 / ohne Ring            5/120/65,1     45    880     2254       4/2005
5G3           TETTSUT 18K 5G3 / Ø74.1-Ø72,6          5/120/72,6     45    965     2254       10/2007
5G3           TETTSUT 18K 5G3 / ohne Ring            5/120/74,1     45    965     2254       10/2007
5Z1           TETTSUT 18K 5Z1 / ohne Ring            5/130/71,5     45    900     2327       4/2005

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       46459
Herstellerzeichen                Eta Beta
Radtyp und Ausführung            TETTSUT 18 K
Radgröße                         8.5 J x 18 H2
Einpreßtiefe                     ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                 Made in Italy
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55811405 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/120          235/50R18     45                   880
5/130          235/60R18     45                   900
5/112          235/50R18     52                   875
5/120          225/35R18     45                   965

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120          285/60R18     45                 965

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 14,2 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l
im November 2005 durchgeführt.

Hinweise zum Sonderrad

Das aufgeklebte Typschild zur Kennzeichnung muß dauerhaft und witterungsbeständig angebracht
sein (vgl. Anforderungen KBA Merkblatt Fabrikschilder) und muss sich bei versuchtem Ablösen
zerstören.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55811405 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 3 von 3

Anlagen

Beschreibung                      -                                02.08.2005
Radzeichnung                      EB.258.00.N8                     06.11.2007
Radzeichnung                      EB.258.00.N8 All.B               06.11.2007
Nabenkappenzeichnung              EB.30 A/1                        04.05.2001
Beschreibung                      -                                31.10.2006
Beschreibung                                                       16.10.2007
Radzeichnung                      EB.258.00.N8 All.B               06.11.2007
Befestigungsmittelzeichnung       VU.14.15.32CH17.60               09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung       VU.12.15.27CH17.60               09.01.2001
Zentrierringzeichnung             TAB.06                           31.07.2003
Verwendungen                      Anlage 1-5                       09.11.2010

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 9. November 2010




Schmidt                                                                      00157742.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55811405 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller                        ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      ETA BETA s.p.a.
                                  Via Brescia 53/a
                                  I-25014 Castenedolo (BS)
                                  20 100 32000463

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               TETTSUT 18K
Radgröße                          8.5 J x 18 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
5Z1          TETTSUT 18K 5Z1 / ohne Ring           5/130/71,5         45        900    2327

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        46459
Herstellerzeichen                 Eta Beta
Radtyp und Ausführung             TETTSUT 18 K
Radgröße                          8.5 J x 18 H2
Einpresstiefe                     ET 45
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel          160                  36
                                       d=28mm
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel          180                  36
                                       d=28mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Porsche
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55811405 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller                        ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                 150-206        235/60R18    R37 T02 T03 T07 180                    A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257        235/60R18    M+S T02 T03 T07 180                    A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*..,    150-257        255/55R18    A01 K1a K1b K2b 180                    A12 A14 A19
e1*2001/116*0367*..;    150-257        265/55R18    A01 K1a K1b K2b 180                    KOV RDK
e13*2007/46*1081*..     150-257        285/50R18    A01 K1c K2b 180                        S01
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi Q7                 150-206        235/60R18    R37 T02 T03 T07 180                    A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257        235/60R18    M+S T02 T03 T07 180                    A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*..,    150-257        255/55R18    180                                    A12 A14 A19
e1*2001/116*0367*..;    150-257        265/55R18    180                                    KMV RDK
e13*2007/46*1081*..     150-257        285/50R18    180                                    S01
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne         155-294        255/55R18    A10 K1b K2b                            A01 A02 A04
92A, -N, -H, -HN        155-294        255/60R18    A12 K1b K2b                            A05 A07 A08
e13*2007/46*1085*..;    155-294        265/55R18    A12 K1c K2b                            A09 A14 A19
e13*2007/46*1106*...,   155-294        285/50R18    A12 K1c K2c                            A56 BnK
e13*2007/46*1107*...,                                                                      RDK V18 S01
e13*2007/46*1108*...
Porsche Cayenne         176-331        235/60R18    A44 K1a K1b M+S R37 T02 T03 T07        A01 A02 A04
9PA                                                 180                                    A05 A07 A08
e13*2001/116*0089*.     176-397        255/55R18    A12 K1c 180                            A09 A14 A19
                        176-397        285/50R18    A12 K1c K2c 180                        B03 P41 RDK
                                                                                           S01
VW Touareg              155-228        235/60R18    A11 K1c K2b R37 T02 T03 T07 180        A01 A02 A04
7L                      155-331        235/60R18    A11 K1c K2b M+S T02 T03 T07 180        A05 A07 A08
e1*2001/116*0203*..     155-331        255/55R18    A12 K1c K2b 180                        A09 A14 A19
                        155-331        285/50R18    A12 K1c K2c 180                        S01
VW Touareg              176,206        235/60R18    A13 R37                                A02 A04 A05
7P, 7p, 7PH, 7pH        176,206        235/65R18    A12 R37                                A07 A08 A09
e1*2007/46*0376*..;     176-250        255/55R18    A12 K1a K1b                            A14 A19 A56
DE*2007/46*0400*..;     176-250        255/60R18    A01 A12 K1a K1b                        V18 S02
e1*2007/46*0403*..;     176-250        265/55R18    A01 A12 K1c
DE*2007/46*0404*..;     176-250        285/50R18    A01 A12 K1c K2b
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..

Auflagen und Hinweise

180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55811405 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 3 von 6

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A44    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55811405 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 4 von 6

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P41    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
an Achse 1.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55811405 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 5 von 6

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/35R18      255/30R18
Nr. 4    215/40R18      245/35R18
Nr. 5    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18      245/45R18
Nr. 10   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18
Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   245/35R18      255/35R18, 265/35R18
Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18      275/45R18
Nr. 17   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18      285/45R18
Nr. 20   255/55R18      285/50R18
Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55811405 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. November 2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Das aufgeklebte Typschild zur Kennzeichnung muß dauerhaft und witterungsbeständig angebracht
sein (vgl. Anforderungen KBA Merkblatt Fabrikschilder) und muss sich bei versuchtem Ablösen
zerstören.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2005.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 9. November 2010




Schmidt                                                                       00157741.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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