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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46795 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55043107 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ 0047 859
Hersteller                        R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
                                  Alte Reichstrasse 1
                                  92637 Weiden / Opf.
                                  QM-Nr. 49 02 0141004

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            0047
Typ                               0047 859
Radgröße                          8,5Jx19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
-            W 0047 859 58 W1/ohne Ring             5/130/71,5         58        1000   2275

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        46795
Herstellerzeichen                 R.O.D.
Radtyp und Ausführung             0047 859 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx19H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     160                   36
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     180                   36

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Porsche
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55043107 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ 0047 859
Hersteller                        R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                 150-257        255/50R19                                         A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257        255/55R19                                         A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*..,    150-257        265/50R19                                         A12 A14 A18
e1*2001/116*0367*..;    150-257        275/45R19                                         KOV RDK
e13*2007/46*1081*..     150-257        275/50R19                                         S01
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi Q7                 150-257        255/50R19                                         A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257        255/55R19                                         A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*..,    150-257        265/50R19                                         A12 A14 A18
e1*2001/116*0367*..;    150-257        275/45R19                                         KMV RDK
e13*2007/46*1081*..     150-257        275/50R19                                         S01
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne         155-294        255/50R19   A10                                   A02 A04 A05
92A, -N, -H, -HN        155-294        255/55R19   A12                                   A07 A08 A09
e13*2007/46*1085*..;    155-368        265/50R19   A10                                   A14 A18 A56
e13*2007/46*1106*...,   155-368        275/45R19   A10                                   BnK RDK
e13*2007/46*1107*...,   155-368        275/50R19   A12                                   X36
e13*2007/46*1108*...                                                                     S01
Porsche Cayenne         176-368        255/45R19   A44 T04                               A02 A04 A05
9PA                     176-397        255/50R19   A44 T03 T07                           A07 A08 A09
e13*2001/116*0089*.     176-397        275/45R19   A12                                   A14 A18 B03
                                                                                         P38 P41 RDK
                                                                                         S01
VW Touareg              155-230        255/45R19   A11 T04                               A02 A04 A05
7L                      155-331        255/50R19   A01 A12 K1a T03 T07                   A07 A08 A09
e1*2001/116*0203*..     155-331        275/45R19   A12                                   A14 A18 S01
VW Touareg              150-250        255/50R19                                         A02 A04 A05
7P, 7p, 7PH, 7pH        150-250        255/55R19                                         A07 A08 A09
e1*2007/46*0376*..;     150-250        265/50R19                                         A12 A14 A18
DE*2007/46*0400*..;     150-250        275/45R19                                         A56 S02
e1*2007/46*0403*..;     150-250        275/50R19
DE*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55043107 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ 0047 859
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5
A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A44    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ 0047 859
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

P41    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
an Achse 1.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Dezember 2010 in Lambsheim statt.




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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55043107 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ 0047 859
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2007.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 7. Dezember 2010




Coen                                                                                 00158708.DOC




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