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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                                  Industriestraße 11
                                  D-67136 Fußgönheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MURAGO
Typ                               MU 900
Radgröße                          9Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
V9           MU 900 V9/ohne Ring                   5/130/71,5         52       1000    2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48379
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             MU 900 (s.o.)
Radgröße                          9Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=27,8 mm    160                    36
S03       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=27,8 mm    180                    34,5
S04       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=27,8 mm    160                    34,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Porsche
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                   Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                 150-257        255/45R20   T01 T05                           A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257        265/45R20                                     A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*..,    150-257        275/40R20   T02 T06                           A12 A19 A71
e1*2001/116*0367*..;    150-257        275/45R20                                     A73 A99 KOV
e13*2007/46*1081*..                                                                  P42 S02
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi Q7                 150-257        255/45R20   T01 T05                           A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257        265/45R20                                     A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*..,    150-257        275/40R20   T02 T06                           A12 A19 A71
e1*2001/116*0367*..;    150-257        275/45R20                                     A73 A99 KMV
e13*2007/46*1081*..                                                                  P42 S02
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne         155-294        255/45R20   A10 T01                           A02 A04 A05
92A, -N, -H, -HN        155-368        265/45R20   A10                               A07 A08 A09
e13*2007/46*1085*..;    155-368        275/45R20   A10                               A19 A56 A71
e13*2007/46*1106*...,                                                                A73 A99 BnK
e13*2007/46*1107*...,                                                                R21 S04
e13*2007/46*1108*...
Porsche Cayenne         176-397        265/45R20   K1c R37                           A01 A02 A04
9PA                     176-404        275/40R20   K1c T02 T06                       A05 A07 A08
e13*2001/116*0089*.                                                                  A09 A12 A19
                                                                                     A71 A73 A99
                                                                                     S02
VW Touareg              155-331        265/45R20   K1c K2b T04                       A01 A02 A04
7L                      155-331        275/40R20   K1c K2b T02 T06                   A05 A07 A08
e1*2001/116*0203*..                                                                  A09 A12 A19
                                                                                     A71 A73 A99
                                                                                     S02
VW Touareg              150-250        255/45R20                                     A02 A04 A05
7P, 7p, 7PH, 7pH        150-250        265/45R20                                     A07 A08 A09
e1*2007/46*0376*..;     150-250        275/45R20                                     A12 A19 A56
DE*2007/46*0400*..;                                                                  A71 A73 A99
e1*2007/46*0403*..;                                                                  S03
DE*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5
A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                    Seite 4 von 5
A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

BnK      Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

P42    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5
T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. Mai 2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 26. Mai 2011




Blauth                                                                  00166482.DOC




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