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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Bruchstraße 34
                                67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Radial
Typ                             RD 9020
Radgröße                        9Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
60.V9        RD 9020.60.V9 / ohne Ring           5/130/71,5          60         960    2260


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48484
Herstellerzeichen               ATS
Radtyp und Ausführung           RD 9020 ( s.o.)
Radgröße                        9Jx20H2
Einpresstiefe                   ET ( s.o.)
Herkunftsmerkmal                Made in Germany
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Serienschraube         Kugel       160                      36                 -
        M14x1,5                D=27,8
S02     Serienschraube         Kugel       180                      36                 -
        M14x1,5                D=27,8

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Porsche
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                 150-257        255/45R20    T01 T05 192                           A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257        265/45R20    191                                   A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*..,    150-257        275/40R20    T02 T06 192                           A12 A19 A99
e1*2001/116*0367*..;    150-257        275/45R20    189                                   KOV RDK S01
e13*2007/46*1081*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi Q7                 150-257        255/45R20    T01 T05 192                           A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257        265/45R20    191                                   A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*..,    150-257        275/40R20    T02 T06 192                           A12 A19 A99
e1*2001/116*0367*..;    150-257        275/45R20    189                                   KMV RDK S01
e13*2007/46*1081*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne         155-294        255/45R20    A10 T01                               A02 A04 A05
92A, -N, -H, -HN        155-397        265/45R20    A10                                   A07 A08 A09
e13*2007/46*1085*..;    155-397        275/45R20    A10                                   A19 A56 A99
e13*2007/46*1106*...,                                                                     BnK R21 RDK
e13*2007/46*1107*...,                                                                     S01
e13*2007/46*1108*...
Porsche Cayenne         176-397        265/45R20    R37                                   A02 A04 A05
9PA                     176-404        275/40R20    T02 T06                               A07 A08 A09
e13*2001/116*0089*.                                                                       A19 A63 A99
                                                                                          RDK S01
VW Touareg              155-331        265/45R20    T04                                   A02 A04 A05
7L                      155-331        275/40R20    T02 T06                               A07 A08 A09
e1*2001/116*0203*..                                                                       A12 A19 A99
                                                                                          S01
VW Touareg              150-250        255/45R20                                          A02 A04 A05
7P, 7p, 7PH, 7pH        150-250        265/45R20                                          A07 A08 A09
e1*2007/46*0376*..;     150-250        275/45R20                                          A12 A19 A56
DE*2007/46*0400*..;                                                                       A99 S02
e1*2007/46*0403*..;
DE*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..

Auflagen und Hinweise

189      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1890 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

191      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1910 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

192      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1920 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. August 2011 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2011.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 29. August 2011




Blauth                                                                00170053.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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