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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55094214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot
                                49 02 0341305


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

Modell                          C12
Typ                             C12 858
Radgröße                        8,5JX18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/           Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                    Zentrierring                 Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
C12 858 45 74S 824/04 JF / ohne Ring             5/130/71,5          45          945    2330


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      49240
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C12 858
Radgröße                        8,5JX18H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02     Serien-Schraube              Kugel          160                   36,5
        M14x1,5                      Ø 28 mm
S03     Serien-Schraube              Kugel          180                   34,5
        M14x1,5                      Ø 28 mm
S04     Serien-Schraube              Kugel          160                   34,5
        M14x1,5                      Ø 28 mm


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Porsche
                                Volkswagen


Spurverbreiterung               innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55094214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                 150-206        235/60R18   R37 T02 T03 T07 189                A07 A12 A16
4L, 4L1                 150-257        235/60R18   M+S T02 T03 T07 189                A19 KOV S02
e1*2001/116*0350*..,    150-257        255/55R18   A01 K1a K1b K2b 189
e1*2001/116*0367*..;    150-257        265/55R18   A01 K1a K1b K2b 189
e13*2007/46*1081*..     150-257        285/50R18   A01 K1c K2b 189
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi Q7                 150-206        235/60R18   R37 T02 T03 T07 189                A07 A12 A16
4L, 4L1                 150-257        235/60R18   M+S T02 T03 T07 189                A19 KMV S02
e1*2001/116*0350*..,    150-257        255/55R18   189
e1*2001/116*0367*..;    150-257        265/55R18   189
e13*2007/46*1081*..     150-257        285/50R18   189
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne         155-309        255/55R18   A10 K1b K2b                        A01 A07 A16
92A, -N, -H, -HN        155-309        255/60R18   A12 K1b K2b                        A19 A56 BnK
e13*2007/46*1085*..;    155-309        265/55R18   A12 K1c K2b                        V18 S04
e13*2007/46*1106*...,   155-309        285/50R18   A12 K1c K2c
e13*2007/46*1107*...,
e13*2007/46*1108*...
Porsche Cayenne         155-309        255/55R18   A10                                A07 A16 A19
92A, -N, -H, -HN        155-309        255/60R18   A12                                A56 BnK
e13*2007/46*1085*..;    155-309        265/55R18   A12                                KMV V18 S04
e13*2007/46*1106*...,   155-309        285/50R18   A12
e13*2007/46*1107*...,
e13*2007/46*1108*...
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne         176-331        235/60R18   A44 K1a K1b M+S R37 T02 T03 T07    A01 A07 A16
9PA                     176-397        255/55R18   A12 K1c                            A19 B03 P41
e13*2001/116*0089*.     176-397        285/50R18   A12 K1c K2c                        S02
VW Touareg              155-228        235/60R18   A11 K1c K2b R37 T02 T03 T07        A01 A07 A16
7L                      155-331        235/60R18   A11 K1c K2b M+S T02 T03 T07        A19 S02
e1*2001/116*0203*..     155-331        255/55R18   A12 K1c K2b
                        155-331        285/50R18   A12 K1c K2c
VW Touareg              150-206        235/60R18   A13 R37                            A07 A16 A19
7P, 7p, 7PH, 7pH        150-206        235/65R18   A12 R37                            A56 V18 S03
e1*2007/46*0376*..;     150-250        255/55R18   A12 K1a K1b
DE*2007/46*0400*..;     150-250        255/60R18   A01 A12 K1a K1b
e1*2007/46*0400*..;     150-250        265/55R18   A01 A12 K1c
e1*2007/46*0403*..;     150-250        285/50R18   A01 A12 K1c K2b
DE*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55094214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebe-
ne Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55094214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A44     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloß auftragen, verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55094214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

P41    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
an Achse 1.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/35R18      255/30R18
Nr. 4    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 10   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 14   245/35R18      255/35R18
Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 17   245/50R18      275/45R18
Nr. 18   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 19   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 20   255/50R18      285/45R18
Nr. 21   255/55R18      285/50R18
Nr. 22   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55094214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                           Seite 6 von 6

189      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1890 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. November 2014 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. November 2014




Bohlander                                                                       00219794.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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