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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55094214 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 7



                             Auftraggeber                     CMS Automotive Trading GmbH
                                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                              68789 St.Leon-Rot
                                                              49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                             Modell                           C12
                             Typ                              C12 858
                             Radgröße                         8,5JX18H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Ausführung          Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                                 Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             C12 858 48 74S 824/08 JF / ohne Ring              5/130/71,5          48          945    2330
§ 22 49240, Erweiterung 05




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                       49240
                             Herstellerzeichen                CMS
                             Radtyp und Ausführung            C12 858
                             Radgröße                         8,5JX18H2
                             Einpresstiefe                    ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                    Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr. Art der               Bund                  Anzugsmoment          Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                 Befestigungsmittel                          (Nm)                  (mm)
                             S01 Serien-Schraube       Kugel D = 28 mm       180                   36                 Serie
                                 M14x1,5
                             S02 Serien-Schraube       Kugel D = 28 mm       160                   36,5               Serie
                                 M14x1,5
                             S03 Serien-Schraube       Kugel D = 28 mm       160                   34,5               Serie
                                 M14x1,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                       Audi
                                                              Porsche
                                                              Volkswagen

                             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55094214 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 7


                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi Q7                150-206        235/60R18   A11 R37 T02 T03 T07 189             A07 A16 A19
                             4L, 4L1                150-257        235/60R18   A11 M+S T02 T03 T07 189             KMV S02
                             e1*2001/116*           150-257        255/55R18   A12 189
                             0350*00-19,            150-257        285/50R18   A12 189
                             0367*00-04;
                             e13*2007/46*
                             1081*00-05
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Audi Q7                150-206        235/60R18   A11 R37 T02 T03 T07 189             A07 A16 A19
                             4L, 4L1                150-257        235/60R18   A11 M+S T02 T03 T07 189             KOV S02
                             e1*2001/116*           150-257        255/55R18   A01 A12 K1b K2b 189
                             0350*00-19,            150-257        285/50R18   A01 A12 K1c K2b 189
                             0367*00-04;
                             e13*2007/46*
§ 22 49240, Erweiterung 05




                             1081*00-05
                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Porsche Cayenne (I)    176-331        235/60R18   A44 K1a K1b M+S R37 T02 T03 T07     A01 A07 A16
                             9PA                    176-397        255/55R18   A12 K1c                             A19 B03 P41
                             e13*2001/116*0089*.    176-397        285/50R18   A12 K1c K2c                         S02
                             Porsche Cayenne (II)   155-309        255/55R18   A11                                 A07 A16 A19
                             92A, -N, -H, -HN       155-309        255/60R18   A12                                 A56 BnK V18
                             e13*2007/46*           155-309        285/50R18   A01 A12 K1c K2b                     S03
                             1085*00-08,
                             1106*00-08,
                             1107*00-03,
                             1108*00-03
                             Porsche Cayenne (II)   155-309        255/55R18   A11                                 A07 A16 A19
                             92A, -N, -H, -HN       155-309        255/60R18   A12                                 A56 BnK
                             e13*2007/46*           155-309        285/50R18   A12                                 KMV V18 S03
                             1085*00-08,
                             1106*00-08,
                             1107*00-03,
                             1108*00-03
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             VW Touareg (I)         155-228        235/60R18   A11 K1c K2b R37 T02 T03 T07         A01 A07 A16
                             7L                     155-331        235/60R18   A11 K1c K2b M+S T02 T03 T07         A19 S02
                             e1*2001/116*0203*..    155-331        255/55R18   A12 K1c K2b
                                                    155-331        285/50R18   A12 K1c K2c




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55094214 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                             Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW Touareg (II)         150-206        235/60R18   A13 R37                             A07 A16 A19
                             7P, 7p, 7PH, 7pH        150-206        235/65R18   A12 R37                             A56 V18 S01
                             e1*2007/46*0376*..;     150-250        255/55R18   A13
                             DE*2007/46*0400*..;     150-250        255/60R18   A12
                             e1*2007/46*0400*..;     150-250        285/50R18   A01 A12 K1c K2b
                             e1*2007/46*0403*..;
                             DE*2007/46*0404*..;
                             e1*2007/46*0404*..;
                             e1*2007/46*0498*..;
                             e1*2007/46*0499*..
                             - incl. Facelift 2014


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49240, Erweiterung 05




                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55094214 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 7

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
§ 22 49240, Erweiterung 05




                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                             den.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A44     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloß auftragen, verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55094214 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 7

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 49240, Erweiterung 05




                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             P41    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
                             an Achse 1.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55094214 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse
§ 22 49240, Erweiterung 05




                             Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                             Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                             Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                             Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                             Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                             Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                             Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                             Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                             Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                             Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                             Nr. 12   245/35R18      255/35R18
                             Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                             Nr. 15   245/50R18      275/45R18
                             Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                             Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                             Nr. 18   255/50R18      285/45R18
                             Nr. 19   255/55R18      285/50R18
                             Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             189      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1890 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 15. November 2018 in Lambsheim statt.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55094214 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 7


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 49240, Erweiterung 05




                             Lambsheim, 15. November 2018




                             Bohlander                                                                    00307554.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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