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							Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, AUDI/PORS., PORSCHE, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
820XX-5130C50716 PCD 5x130 CB71.6           ohne                        71,6                    845     2309    09/15
820XX-5130C50716 PCD 5x130 CB71.6           ohne                        71,6                    855     2280    09/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 206 265/45R20                                      bis
                                            104W
             e13*2007/46*1081*.. 150 - 240 275/40R20                                       e13*2007/46*1081*05;
                                            106W
4L1          e13*2007/46*1081*..            275/45R20           54F                        bis
                                            106W
                                  150 - 257 265/45R20 104Y                                 e1*2001/116*0350*19;
                                            275/40R20 106Y                                 Allradantrieb;
                                            275/45R20           51G                        Schraubenfederung;
                                            275/45R20 106Y      54F                        Luftfederung;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                           71C; 721; 729; 73C;
                                                                                           74D; 745; 75I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI/PORS.
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Cayenne, Cayenne S, Cayenne Turbo, Cayenne E-Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/45R20 106 57E; 6B8            nicht CAYENNE
                                                                             COUPE;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                             71C; 71E; 723; 73C;
                                                                             74D; 76A; 768; 98P;
                                                                             DEL; PDH
9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/45R20 110 57E; 6BV            CAYENNE COUPE;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 73C; 76A;
                                                                             98P; DEL; PDH
9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/45R20 106 57E; 6B8            CAYENNE COUPE;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 73C; 76A;
                                                                             768; 98P; DEL; PDH

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,6 mm,
                                          für Typ : 981 (Serie Schraubenbund lose)
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,6 mm,
                                          für Typ : 92AH; 92A; 92AN; 92AHN; 9PA
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                          160 Nm für Typ : 9PA; 981
Verkaufsbezeichnung:     BOXSTER, CAYMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
981          e13*2007/46*1185*.. 155 - 239 235/35R20 88         11A; 24J; 26P; 57E;      BOXSTER; CAYMAN;
                                                                575                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                         71C; 721; 73C; 74D;
                                                                                         76A
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 405 275/45R20            51G                      mit
92AN         e13*2007/46*1106*..                                                         Radhausverbreiterung;
                                                                                         nicht für Fzg. mit
                                                                                         Keramik-Bremssystem;
                                                                                         nicht für Fzg. mit
                                                                                         Keramik-Bremssystem;
                                                                                         nicht für Fzg. mit
                                                                                         Keramik-Bremssystem;
                                                                                         inkl. Facelift 2014;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         6AZ; 71C; 721; 729;
                                                                                         73C; 74D; 74E; 744;
                                                                                         75I
92A            e13*2007/46*1085*..   155 - 405 265/40R20 104                             nicht für Fzg. mit
92AN           e13*2007/46*1106*..             265/45R20 104                             Keramik-Bremssystem;
                                               275/40R20 106 11A; 248                    nicht für Fzg. mit
                                               275/45R20 110 11A; 248                    Keramik-Bremssystem;
                                                                                         nicht für Fzg. mit
                                                                                         Keramik-Bremssystem;
                                                                                         inkl. Facelift 2014;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         6AZ; 71C; 721; 729;
                                                                                         73C; 74D; 74E; 744;
                                                                                         75I

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 331 265/45R20 104Y 11A; 24J; 24M                 nicht für Fz. m.
                                  176 - 404 275/40R20 106 11A; 24J; 24M                  Keramikbremse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                         71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74D; 75I; PDA; PDI
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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                                                                                                      Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 405 275/45R20            51G                      mit
92AHN        e13*2007/46*1108*..                                                         Radhausverbreiterung;
                                                                                         nicht für Fzg. mit
                                                                                         Keramik-Bremssystem;
                                                                                         nicht für Fzg. mit
                                                                                         Keramik-Bremssystem;
                                                                                         nicht für Fzg. mit
                                                                                         Keramik-Bremssystem;
                                                                                         inkl. Facelift 2014;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         6AZ; 71C; 721; 729;
                                                                                         73C; 74D; 74E; 744;
                                                                                         75I
92AH           e13*2007/46*1107*..   155 - 405 265/40R20 104                             nicht für Fzg. mit
92AHN          e13*2007/46*1108*..             265/45R20 104                             Keramik-Bremssystem;
                                               275/40R20 106 11A; 248                    nicht für Fzg. mit
                                               275/45R20 110 11A; 248                    Keramik-Bremssystem;
                                                                                         nicht für Fzg. mit
                                                                                         Keramik-Bremssystem;
                                                                                         inkl. Facelift 2014;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         6AZ; 71C; 721; 729;
                                                                                         73C; 74D; 74E; 744;
                                                                                         75I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : 7p; 7P; 7pH; 7PH
                                          160 Nm für Typ : 7L
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 275/40R20            11A; 24J; 24M            Nicht
                                           102W
                                 155 - 331 265/45R20 104        11A; 24J; 24M            Schlechtwegefahrwerk;
                                           275/40R20 102Y       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                         71C; 721; 73C; 74D;
                                                                                         75I
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
7p           DE*2007/46*0400*.., 150 - 206 255/45R20 105                                 Allradantrieb;
             e1*2007/46*0400*..            275/40R20 102                                 10B; 11B; 11G; 11H;
7P           e1*2007/46*0376*.., 150 - 250 265/45R20 104                                 12A; 51A; 56C; 573;
             e1*2007/46*0498*..            275/40R20                                     6AZ; 71C; 721; 729;
                                           102W
7pH          DE*2007/46*0404*..,           275/45R20     51G                             73C; 74D; 74E; 744
               e1*2007/46*0404*..
7PH            e1*2007/46*0403*..,
               e1*2007/46*0499*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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      (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         275/45R20
                    Hinterachse:                         305/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                       Reifengröße:
                   Vorderachse:                        275/45R20
                   Hinterachse:                        305/40R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB-Bremsen nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
     der Sonderräder entfernt werden.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     PORSCHE
       Fahrzeugtyp:    981
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1185*..
       Handelsbez.:    BOXSTER, CAYMAN

       Variante(n):    BOXSTER, CAYMAN

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 270             y = 270                   HA
             27I                      x = 220             y = 220                   HA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 270       y = 270             4                 HA
             27H                   x = 270       y = 270             8                 HA
						
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