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							Gutachten 366-0542-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47259
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: RE-01 9020
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 17.02.2021
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                Fahrzeughersteller              AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
33722               RE-01 9020 / ohne Ring     ohne                        71,5                    960      2400    06/08
35798               RE-01 9020 / ohne Ring     ohne                        71,5                    960      2400    06/08
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,8 mm
Zubehör                                    : OE-Schraube


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 206 265/45R20                                         bis
                                            104W
             e13*2007/46*1081*.. 150 - 240 275/40R20                                          e1*2001/116*0350*19;
                                            106W
                                            275/45R20               AFK; 54F                  Allradantrieb;
                                            106W
                                  150 - 257 265/45R20 104Y                                    Schraubenfederung;
                                            275/40R20 106Y                                    Luftfederung;
                                            275/45R20               51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/45R20 106Y          AFK; 54F                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74D; 745




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0542-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47259
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: RE-01 9020
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 17.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*..       150 - 206 265/45R20                                   bis
                                                 104W
                                       150 - 240 275/40R20                                   e13*2007/46*1081*05;
                                                 106W
                                                 275/45R20          AFK; 54F                 Allradantrieb;
                                                 106W
                                       150 - 257 265/45R20 104Y                              Schraubenfederung;
                                                 275/40R20 106Y                              Luftfederung;
                                                 275/45R20          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 275/45R20 106Y     AFK; 54F                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74D; 745




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,8 mm
Zubehör                                    : OE-Schraube


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                             160 Nm für Typ : 9PA
Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 405 265/40R20 104                                     inkl. Facelift 2014;
92AN         e13*2007/46*1106*..           265/45R20 104                                     Allradantrieb;
                                           275/40R20 106                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R20 110                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                             73C; 74D; 74E; 744

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 331 265/45R20 104Y                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                  176 - 404 275/40R20 106                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             PDA

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 405 265/40R20 104                                     inkl. Facelift 2014;
92AHN        e13*2007/46*1108*..           265/45R20 104                                     Allradantrieb;
                                           275/40R20 106                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R20 110                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                             73C; 74D; 74E; 744




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0542-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47259
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: RE-01 9020
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 17.02.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 27,8 mm,
                                             für Typ : 7PH; 7pH; 7p; 7P
Zubehör                                    : OE-Schraube


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,8 mm,
                                             für Typ : 7L
Zubehör                                    : OE-Schraube


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 7p; 7P; 7pH; 7PH
                                             160 Nm für Typ : 7L
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 275/40R20                                         Nicht
                                           102W
                                 155 - 331 265/45R20 104                                     Schlechtwegefahrwerk;
                                           275/40R20 102Y                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D
7p             DE*2007/46*0400*..,     150 - 250 275/45R20          51G                      Allradantrieb;
               e1*2007/46*0400*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
7P             e1*2007/46*0376*..,                                                           12K; 51A; 573; 71C;
               e1*2007/46*0498*..                                                            71K; 721; 725; 729;
7pH            DE*2007/46*0404*..,                                                           73C; 74D; 74E; 744
               e1*2007/46*0404*..
7PH            e1*2007/46*0403*..,
               e1*2007/46*0499*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0542-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47259
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RE-01 9020
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 17.02.2021
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      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0542-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47259
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RE-01 9020
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 17.02.2021
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
     In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben.
PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
     der Sonderräder entfernt werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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