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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                National Type Approval

      ausgestellt von:

                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                               Sonderräder für Pkw 9 J x 19 H2

      issued by:

                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
      of the following approval object

                         special wheels for passenger cars 9 J x 19 H2


Genehmigungsnummer: 52699                        Erweiterung: --
Approval number:                                 Extension:

1.    Genehmigungsinhaber:
      Holder of the approval:
      mbDESIGN GmbH & Co.KG
      DE-63571 Gelnhausen

2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
      If applicable, name and address of representative:
      Entfällt
      Not applicable

3.    Typbezeichnung:
      Type:
      MF1 9019
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                            2

Genehmigungsnummer: 52699                         Erweiterung: --
Approval number:                                  Extension:

4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
      Identification markings:
      Hersteller oder Herstellerzeichen
      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

      Felgengröße
      Size of the wheel

      Typ und die Ausführung
      Type and version

      Herstelldatum (Monat und Jahr)
      Date of manufacture (month and year)

      Genehmigungszeichen
      Approval identification

      Einpresstiefe
      Inset/outset



5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
      Position of the identification markings:
      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
      On the inside/outside of the wheel

6.    Zuständiger Technischer Dienst:
      Responsible Technical Service:
      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
      AT-1230 Wien

7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      02.09.2019

8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Number of test report issued by that Technical Service:
      366-0322-19-WIRD
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           3

Genehmigungsnummer: 52699                        Erweiterung: --
Approval number:                                 Extension:

9.    Verwendungsbereich:
      Range of application:
      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
      gemäß:
      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
      restricted to the application listed:

      1-2
      Anlage/n zum Prüfbericht
      Annex/es of the test report

      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
      conditions.

10.   Bemerkungen:
      Remarks:
      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
       The indications given in the above mentioned test report including its
       annexes shall apply.

       Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
       2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
       von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
       wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
       The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
       2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
       are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
       essential systems - are met.

11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
      Siehe Prüfbericht
      See test report

12.   Die Genehmigung wird erteilt
      Approval is granted
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                          4

Genehmigungsnummer: 52699                       Erweiterung: --
Approval number:                                Extension:

13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      Entfällt
      Not applicable

14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
      Place:

15.   Datum:        20.09.2019
      Date:

16.   Unterschrift: Im Auftrag
      Signature:




17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
      Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
      erhältlich ist.
      Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
      competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

      Anlagen:
      Enclosures:
      Gemäß Inhaltsverzeichnis
      According to index
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH und Co. KG                           Stand: 02.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                   Stand: 02.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 26


                Fahrzeughersteller                          : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SEAT, S.A.,
                SKODA, VOLKSWAGEN



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-  zul.      zul.        gültig
                                                                      och     werkstoff      Rad-      Abroll      ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.        Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                  (kg)      (mm)        datum
5RZ.                MF1 9019 5RZ               Ø75,0 - Ø57,1               57,1                  605     2175       06/19
5RZ.                MF1 9019 5RZ               Ø75,0 - Ø57,1               57,1                  610     2144       06/19
5RZ.                MF1 9019 5RZ               AN75-57,1 Ø57,1             57,1    Aluminium     630     2080       06/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Radbefestigung: M14x1,5 28mm; Nabenkappe: B68;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 4E; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                             140 Nm für Typ : F3
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 225/35R19 91W 11A; 21B; 22F; 22L;                   Cabrio; Frontantrieb;
                                                        24C; 24D                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 22L;                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        24C; 24D; 54A                         721; 725; 73C; 74A;
                                          245/30R19 89Y 11A; 22F; 22L; 24D;                   74P
                                                        57F; 677

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W              11A; 26P                  Cabrio; Limousine;
                                          235/35R19 87Y             11A; 245; 248; 26P        Allradantrieb;
                                206 - 228 225/35R19 88Y             11A; 26P                  Frontantrieb;
                                          235/35R19 91              11A; 245; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 26
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 235/35R19 87W    11A; 21B; 22L; 22Q;            Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                           24C; 24D; 5ET                  S3; Schrägheck 2-
8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 147 255/30R19 91     Frontantrieb; 11A; 22F;        türig;
                                                           22L; 22Q; 24D; 57F;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           585; 671                       12A; 51A; 573; 71C;
                                    66 - 195 225/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 22Q;            71K; 721; 725; 73C;
                                                           24C; 24D                       74A; 74P
                                             235/35R19 91  11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                           24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG                              Limousine u. Kombi;
             e13*2007/46*1080*..           265/30R19 93Y 11A; 22H; 24D; 5HA;              Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*..                         57F; 68X                         Allradantrieb; Nicht
                                  89 - 188 275/30R19 96  11A; 22F; 24D; 57F;              Allroad Quattro;
                                                         68R                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                  89 - 257 245/35R19 93Y 11A; 22H; 24J; 24M;              12A; 51A; 573; 71C;
                                                         5HA                              71K; 721; 725; 729;
                                           255/35R19     11A; 22H; 24J; 24M;              73C; 74A; 74P; 75I
                                                         51G
                                           255/35R19 96  11A; 22H; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/40R19 94Y 5HI                              nicht für gepanzerte
                                           255/40R19 96Y 5IE                              Fz;
                                 154 - 331 255/40R19 100                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; 765

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200          245/35R19 93       11A; 22H; 22M; 22P;      bis
                                                                 24J; 24M                 e1*2001/116*0369*16;
                                              255/35R19 92       11A; 21P; 22H; 22L;      Cabrio; Coupe;
                                                                 22Q; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91       11A; 22M; 22P; 24J;      bis
               e1*2001/116*0374*..                               24M                      e1*2001/116*0369*16;
                                    118 - 184 245/35R19 93       11A; 22H; 22M; 22P;      Cabrio; Coupe;
                                                                 24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R19 92       11A; 21P; 22H; 22L;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 22Q; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                   Stand: 02.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
F3           e1*2007/46*1900*..        110 - 169 235/45R19 95                                Q3; Allradantrieb;
                                                 245/45R19 98                                Frontantrieb;
                                                 255/45R19 100 11A; 245; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 75I; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 89  11A; 26P                            ab
                                           235/35R19 91Y 11A; 26P                            e1*2001/116*0369*17;
                                           235/40R19 92Y 11A; 26B; 26N                       Allradantrieb;
                                           245/35R19 89  11A; 245; 248; 26B;                 Frontantrieb; TT; TTS;
                                                         26N; 27U                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26P;                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         27U                                 721; 725; 73C; 74A;
                                           255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;                 74P
                                                         26N; 27H; 27U
                                           265/30R19 89  11A; 24J; 248; 26P;
                                                         27H; 27U
                                           265/30R19 93Y 11A; 24J; 248; 26P;
                                                         27H; 27U




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Radbefestigung: M14x1,5 28mm; Nabenkappe: B68;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8P           e1*2007/46*0615*.. 250              225/35R19          11A; 22Q; 248; 27F;      Kombi; Allradantrieb;
                                                                    51G; 57F; 575            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/35R19          11A; 21T; 24J; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    26N; 51G; 57E; 575       721; 725; 729; 73C;
                                                 255/30R19          11A; 21T; 24C; 26B;      74A; 74P
                                                                    26J; 51G; 57E; 575




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                   Stand: 02.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     RS 3 Sportback, RS 3 Limousine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
8V           e1*2007/46*0608*.. 294      235/35R19 91               11A; 26P; 27H            RS 3 Limousine;
                                         245/30R19 89               11A; 24J; 26P; 27F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/35R19 89               11A; 24J; 26P; 27F       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E
8V             e1*2007/46*0608*..      270 - 294 235/35R19          11A; 24J; 248; 26N;      ab
                                                                    27F; 51G                 e1*2007/46*0608*01;
                                                                                             RS 3 Sportback;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Radbefestigung: M14x1,5 28mm; Nabenkappe: B68;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TT RS Coupe, TT RS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen            Auflagen
8J1          e1*KS07/46*0054*.. 294     225/40R19 92Y          11A; 26P                      TTRS; Allradantrieb;
                                        235/35R19 91Y          11A; 26P                      Frontantrieb;
                                        235/40R19 92Y          11A; 26B; 26N                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                        245/35R19 93Y          11A; 245; 248; 26B;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               26N; 27U                      721; 725; 73C; 74A;
                                                 255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26P;           74P; 77E
                                                               27U
                                                 255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;
                                                               26N; 27H; 27U
                                                 265/30R19 93Y 11A; 24J; 248; 26P;
                                                               27H; 27U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                   Stand: 02.09.2019
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                                                                                                        Seite: 5 von 26
Verkaufsbezeichnung:     TT RS Coupé, TT RS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen            Auflagen
8J           e1*2007/46*1686*.. 294     225/40R19 92Y          11A; 26P                      TTRS; Allradantrieb;
                                        235/35R19 91Y          11A; 26P                      Frontantrieb;
                                        235/40R19 92Y          11A; 26B; 26N                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                        245/35R19 93Y          11A; 245; 248; 26B;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               26N; 27U                      721; 725; 73C; 74A;
                                                 255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26P;           74P; 77E
                                                               27U
                                                 255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;
                                                               26N; 27H; 27U
                                                 265/30R19 93Y 11A; 24J; 248; 26P;
                                                               27H; 27U




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Radbefestigung: M14x1,5 28mm; Nabenkappe: B68;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5P; 5PN
                                             140 Nm für Typ : 5FP
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22H;                   Nicht Altea Freetrack;
                                                       22Q; 24C; 24D                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/35R19 91  11A; 21B; 21N; 22H;                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                       22Q; 24C; 24D                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22H;                  Nicht Altea Freetrack;
                                                        22Q; 24C; 24D                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19 91  11A; 21B; 21N; 22H;                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                        22Q; 24C; 24D                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                   Stand: 02.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 85 - 221 225/40R19 89                                        Allradantrieb;
                                         235/40R19 92               11A; 245                 Frontantrieb;
                                         245/35R19 89               11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/40R19 94               11A; 24J; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..       177 - 195 225/35R19 91W 11A; 21B; 22F; 24C;           Leon Cupra; Leon
1PN          e9*2007/46*0013*..                                24D                           Cupra R; Frontantrieb;
                                                 235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 24C;           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                               24D                           11H; 12A; 51A; 573;
                                                 255/30R19 91  11A; 22F; 24D; 57F;           71C; 71K; 721; 725;
                                                               585; 671                      73C; 74A; 74P
1P             e9*2001/116*0052*..     63 - 155 225/35R19 91W 11A; 21B; 22F; 24C;            Schrägheck;
1PN            e9*2007/46*0013*..                              24D                           Frontantrieb;
                                                 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C;           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                               24D; 5ET                      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                 255/30R19 91  11A; 22F; 24D; 57F;           71K; 721; 725; 73C;
                                                               585; 671                      74A; 74P




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Radbefestigung: M14x1,5 28mm; Nabenkappe: B68;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 1Z
                                             140 Nm für Typ : NS; NU; 3T
Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
NU           e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 225/40R19 89               11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/35R19 91               11A; 241; 246; 248       12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/40R19 92               11A; 241; 246; 248       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                   Stand: 02.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
NS           e8*2007/46*0249*.. 85 - 176 235/45R19 99                                        Allradantrieb;
                                         245/45R19 98                                        Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 75I; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 225/35R19 91W 11A; 22F; 22Q; 24C;                Limousine;
             e11*2007/46*0012*..                          24M                                Frontantrieb;
                                            235/35R19 91  11A; 22F; 22Q; 24C;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          24M                                12A; 51A; 573; 71C;
                                            255/30R19 91  11A; 22F; 22Q; 24D;                71K; 721; 725; 73C;
                                                          57F; 585; 671                      74A; 74P
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 225/35R19 91W 11A; 22F; 22L; 22Q;                Nicht Octavia Scout;
             e11*2007/46*0012*..                          24C; 24M                           Kombi; Allradantrieb;
                                            235/35R19 91  11A; 22F; 22L; 22Q;                Frontantrieb;
                                                          24C; 24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                            255/30R19 91  11A; 22F; 22L; 22Q;                12A; 51A; 573; 71C;
                                                          24D; 57F; 585; 671                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 225/40R19 93                                     ab
               e8*2007/46*0317*..
                                                                                             e11*2001/116*0326*32;
                                                                                             Kombi; Limousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Radbefestigung: M14x1,5 28mm; Nabenkappe: B68;




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 1K; 1KP; 1T; 16; 3C
                                          140 Nm für Typ : 5N
                                          140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 147 235/35R19 87W 11A; 21B; 21N; 22F;           Nur Golf 5; nur bis
                                                            24C; 24D; 5ET                 e1*2001/116*0242*24;
                                     55 - 169 225/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22F;           Allradantrieb;
                                                            24C; 24D                      Frontantrieb;
                                              255/30R19 91  11A; 22F; 24D; 57F;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            585; 671                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 235/35R19 87           11A; 21B; 22F; 22L;      Nur CrossGolf; Nur
                                                                 24J; 24M; 5ET            bis
                                              235/35R19 91       11A; 21B; 22F; 22L;      e1*2001/116*0304*13;
                                                                 24J; 24M                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 235/35R19 87       11A; 21B; 22F; 24C;      Nicht CrossGolf; Nur
                                                                 24D; 5ET                 Golf Plus; Nur bis
                                     55 - 125 235/35R19 91       11A; 21B; 22F; 24C;      e1*2001/116*0304*13;
                                                                 24D                      Frontantrieb;
                                              255/30R19 91       11A; 22F; 24D; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 585; 671                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22L;            Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..                          24C; 244; 5FE                  e1*2001/116*0304*14;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 235/35R19 87       11A; 21B; 22F; 22L;      Nur CrossGolf 6; Ab
                                                                 24J; 248; 5ET            e1*2001/116*0304*21;
                                              235/35R19 91       11A; 21B; 22F; 22L;      Frontantrieb;
                                                                 24J; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R19 93            11A; 26P; 27I           Beetle (Schrägheck);
                                         235/35R19 91            11A; 24J; 248; 26P; 27I Beetle Cabrio;
                                                                                         Frontantrieb;
                                              235/40R19          11A; 24J; 248; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26P; 27I; 51G           12A; 51A; 71C; 71K;
                                              255/35R19 92       11A; 24M; 27B; 27H;     721; 725; 729; 73C;
                                                                 57F; 67U; 672           74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 110 - 200 225/40R19 96H                                  VW Passat Alltrack
                                                                                          (B8) ab Mj.2014;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I
3C             e1*2001/116*0307*..   81 - 206 225/40R19 93Y                               ab
                                                                                          e1*2001/116*0307*37;
                                                                                          VW Passat (B8) ab Mj.
                                                                                          2014; nicht Passat
                                                                                          Alltrack; Kombi;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
5N           e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R19 95                                     mit R-Line; ab
                                         245/45R19 98            11A; 27I                 e1*2007/46*0487*15;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I
5N             e1*2007/46*0487*..    85 - 176 235/45R19 95                                ohne R-Line; ab
                                              245/45R19 98       11A; 27I                 e1*2007/46*0487*15;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R19 99W                                  ohne R-Line; Allspace;
                                           245/45R19 98W 11A; 27I                         ab
                                                                                          e1*2001/116*0450*31;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I
5N             e1*2001/116*0450*..   85 - 176 235/45R19 95                                ab
                                              245/45R19 98       11A; 27I                 e1*2001/116*0450*24;
                                                                                          mit R-Line; nicht
                                                                                          Allspace;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I
5N             e1*2001/116*0450*..   85 - 176 235/45R19 95                                ab
                                              245/45R19 98       11A; 27I                 e1*2001/116*0450*24;
                                                                                          ohne R-Line; nicht
                                                                                          Allspace;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 225/40R19 93          11A; 241; 246; 248;      ab
               e1*2007/46*0357*..                                26P; 27B                 e1*2007/46*0357*14;
                                                                                          ab
                                                                                          e1*2001/116*0211*36;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; MBD

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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                                                                                                    Seite: 11 von 26
      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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                                                                                                    Seite: 15 von 26
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                          Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                 Stand: 02.09.2019
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 350             y = 250                    VA
             26B                      x = 400             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             20                VA
             27H                   x = 350       y = 350              8                HA
             27F                   x = 350       y = 350             20                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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                                                                                                    Seite: 18 von 26

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8J
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
       Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

       Variante(n):     Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 290                    VA
             26P                      x = 330             y = 240                    VA
             27U                       y = 40             y = 140                    HA
             27V                       y = 40             y = 140                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 290              8                VA
             26J                   x = 350       y = 290             30                VA
             27H                   x = 280       y = 350              8                HA
             27F                   x = 280       y = 350             21                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    8J
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1686*..
       Handelsbez.:    TT RS Coupé, TT RS Roadster

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 290                    VA
             26P                      x = 330             y = 240                    VA
             27U                       y = 40             y = 140                    HA
             27V                       y = 40             y = 140                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 290              8                VA
             26J                   x = 350       y = 290             30                VA
             27H                   x = 280       y = 350              8                HA
             27F                   x = 280       y = 350             21                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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                                                                                                    Seite: 20 von 26

Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0608*..
       Handelsbez.:    RS 3 Sportback, RS 3 Limousine

       Variante(n):     ab e1*2007/46*0608*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 250                    VA
             26B                      x = 250             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 300              8                VA
             26J                   x = 250       y = 300             19                VA
             27H                   x = 210       y = 270              8                HA
             27F                   x = 260       y = 320             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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                                                                                                    Seite: 21 von 26

Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    8P
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0615*..
       Handelsbez.:    AUDI RS3

       Variante(n):     Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 320                    VA
             26P                      x = 260             y = 270                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 310       y = 320             17                VA
             26N                   x = 310       y = 320              8                VA
             27F                   x = 280       y = 240             25                HA
             27H                   x = 280       y = 240              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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                                                                                                    Seite: 22 von 26

Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    8J1
       Genehm.Nr.:     e1*KS07/46*0054*..
       Handelsbez.:    TT RS Coupe, TT RS Roadster

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 290                    VA
             26P                      x = 330             y = 240                    VA
             27U                       y = 40             y = 140                    HA
             27V                       y = 40             y = 140                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 290              8                VA
             26J                   x = 350       y = 290             30                VA
             27H                   x = 280       y = 350              8                HA
             27F                   x = 280       y = 350             21                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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                                                                                                    Seite: 23 von 26

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1T
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0211*..
       Handelsbez.:    TOURAN

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0211*36

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 300                    VA
             26P                      x = 150             y = 250                    VA
             27U                      y = 100             y = 200                    HA
             27V                      y = 100             y = 200                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 200       y = 300             15                VA
             26N                   x = 200       y = 300              8                VA
             27F                   x = 250       y = 250             15                HA
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    16
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0539*..
       Handelsbez.:    JETTA, BEETLE

       Variante(n):    Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                    VA
             26P                      x = 250             y = 300                    VA
             27B                      x = 350             y = 300                    HA
             27I                      x = 300             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            18,5               VA
             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
             27F                   x = 350       y = 300            26,5               HA
             27H                   x = 350       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1T
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0357*..
       Handelsbez.:    TOURAN

       Variante(n):     ab e1*2007/46*0357*14

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 300                    VA
             26P                      x = 150             y = 250                    VA
             27U                      y = 100             y = 200                    HA
             27V                      y = 100             y = 200                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 200       y = 300             15                VA
             26N                   x = 200       y = 300              8                VA
             27F                   x = 250       y = 250             15                HA
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 02.09.2019
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                                                                                                    Seite: 26 von 26

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    5N
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0450*..
       Handelsbez.:    TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 330                    HA
             27I                      x = 250             y = 280                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 300       y = 330              8                HA
             27F                   x = 300       y = 330             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0322-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52699
ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: MF1 9019
Hersteller: mbDESIGN GmbH und Co. KG                           Stand: 02.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
						
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