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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             48867



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7,5 J x 16 H2


Typ:                        RG13 7516



Inhaber der ABE             Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:             DE-56316 Raubach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48867


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48867

Die ABE-Nr. 48867 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 16 H2 , Typ RG13 7516, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55046012 (1. Ausfertigung) vom 15.06.2012
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 5 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 15.06.2012
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 25.07.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55046012 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 25.06.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48867

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48867 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55046012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ RG13 7516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          RG13
Typ                             RG13 7516
Radgröße                        7,5Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
D4           RG13 7516 D4 / Ø66,6xØ57,1            5/112/57,1         47       715     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48867
Herstellerzeichen               RG-M
Radtyp und Ausführung           RG13 7516 (s.o.)
Radgröße                        7,5Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Serienschraube           Kugel           120                     27,5                 RG.700
      M14x1,5                  D=25,6 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48867 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55046012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ RG13 7516
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3 Cabriolet      75-147         205/55R16                                   A02 A04 A05
8P                     75-147         225/50R16   A01 K1c K56                     A08 A09 A12
e1*2001/116*0456*..                                                               A14 A21 A58
                                                                                  B03 Cbo V16
                                                                                  S01
Audi A3, -/Sportback   66-147         205/55R16                                   A02 A04 A05
8P, 8PA, 8PB           66-147         225/50R16   A01 K1c K56                     A08 A09 A12
e1*2001/116*0217*..;                                                              A14 A21 B03
e1*2001/116*0241*..;                                                              Flh V16 S01
e1*2001/116*0418*..;
e13*2007/46*1082*..
Audi TT                118-155        225/55R16                                   A02 A04 A05
8J                     118-155        235/50R16                                   A08 A09 A12
e1*2001/116*           118-155        245/50R16   A01 K46 K56                     A14 A21 A57
0369, 0374, 0375*..                                                               Cbo Cpe S01
Seat Altea / Toledo    63-147         205/55R16   K1c                             A01 A02 A04
5P, 5PN                63-147         225/50R16   K1c                             A05 A08 A09
e9*2001/116*0050*..                                                               A12 A14 A21
e9*2007/46*0012*..                                                                A60 Flh KOV
                                                                                  SeF Sth V16
                                                                                  S01
Seat Leon              63-155         205/55R16                                   A02 A04 A05
1P, 1PN                63-155         205/55R16   M+S                             A08 A09 A12
e9*2001/116*0052*..;   63-155         225/50R16   A01 K1a K1b K27 R02             A14 A21 A58
e9*2007/46*0013*..     63-155         225/50R16   A01 K2b R03                     Flh V16 S01
Skoda Octavia          55-118         205/55R16                                   A02 A04 A05
1Z                     55-118         225/50R16   A01 A58 K1a R02                 A08 A09 A12
e11*2001/116*0230*;    55-118         225/50R16   A58 R03                         A14 A21 Car
e11*2007/46*0012*..    55-147         205/55R16   M+S                             Lim Npf V00
                                                                                  V16 S01
Skoda Octavia Scout    103-118        205/55R16   M+S T91                         A02 A04 A05
1Z                                                                                A08 A09 A12
e11*2001/116*                                                                     A14 A21 A56
0230*21-..;                                                                       Car KMV S01
e11*2007/46*0012*..
Skoda Superb           77-147         205/55R16   T94                             A02 A04 A05
3T                                                                                A08 A09 A12
e11*2001/116*0326*;                                                               A14 A21 B03
e11*2007/46*0014*..                                                               Car Lim V16
                                                                                  S01
Skoda Yeti             77-125         205/55R16   M+S T91 T94                     A02 A04 A05
5L                     77-125         205/60R16   M+S T91 T92                     A08 A09 A12
e11*2007/46*0010*..,   77-125         215/55R16                                   A14 A21 A57
e11*2007/46*0034*..    77-125         215/60R16                                   S01
                       77-125         225/50R16   T92
                       77-125         225/55R16
VW Beetle (II)         77-147         215/60R16                                   A02 A04 A05
16                     77-147         225/55R16                                   A08 A09 A12
e1*2007/46*0539*..     77-147         225/60R16                                   A14 A21 A58
                                                                                  S01


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48867 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55046012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ RG13 7516
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Cross Touran         75-125        205/55R16   M+S T88 T89 T91                 A02 A04 A05
1T, 1t                                                                            A08 A09 A12
e1*2001/116*0211*..;                                                              A14 A21 KMV
e1*2007/46*0357*..;                                                               S01
DE*2007/46*0506*..
- incl. Facelift 2011
VW EOS                  85-184        205/55R16   R37                             A02 A04 A05
1F                      85-184        215/55R16                                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0349*..     85-184        225/50R16                                   A14 A21 A58
- incl. Facelift 2011   85-184        245/45R16                                   B03 Cbo DB8
                                                                                  V16 S01
VW Golf (V)             55-169        205/55R16   K1a K1b                         A01 A02 A04
1K                      55-169        225/50R16   K1c                             A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                      A12 A14 A21
0242*00-24                                                                        B03 Flh V16
                                                                                  S01
VW Golf (V) Variant     59-147        205/55R16   K1a K2b K56                     A01 A02 A04
1KM                                                                               A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                      A12 A14 A21
0328*00-14                                                                        A58 Car V16
                                                                                  S01
VW Golf (VI)            59-173        205/55R16                                   A02 A04 A05
1K                      59-173        215/50R16   A01 K1a K2b                     A08 A09 A12
e1*2001/116             59-173        215/55R16   A01 K1a K2b                     A14 A21 Cbo
*0242*25-..;            59-173        225/50R16   A01 K1c K2b K3a K6g K8d         Flh V16 S01
e1*2007/46*0490*..
- Fließheck/Cabrio
VW Golf (VI) Variant    59-118        205/55R16                                   A02 A04 A05
1KM                     59-118        215/50R16   A01 K1a K2b K6g                 A08 A09 A12
e1*2001/116*0328*..;    59-118        215/55R16   A01 K1a K2b K6g                 A14 A21 Car
e1*2007/46*0492*..                                                                S01
VW Golf Plus            55-125        205/55R16                                   A02 A04 A05
1KP                     55-125        225/50R16   A01 K1a K1b K27 K2b K44 K56     A08 A09 A12
e1*2001/116*0304*..                                                               A14 A21 A58
e1*2007/46*0491*..                                                                Flh V16 S01
VW Jetta                66-147        205/55R16   K1a K2b K56                     A01 A02 A04
1KM                     66-147        225/50R16   K1c K27 K2b K44 K46 K56         A05 A08 A09
e1*2001/116*0328*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  A58 Sth V16
                                                                                  S01
VW Passat               75-147        205/55R16   R37                             A02 A04 A05
3C                      75-147        215/55R16                                   A08 A09 A12
e1*2001/116*            75-147        225/50R16   A01 K46 K56                     A14 A16 A21
0307*00-23              75-147        245/45R16   A01 K1a K46 K56                 B03 DB8 Lim
                                                                                  V16 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48867 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55046012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ RG13 7516
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Passat               77-125        205/55R16    R37 T91 T94                           A02 A04 A05
3C, 3c                  77-155        205/55R16    M+S T91 T94                           A08 A09 A12
e1*2001/116*            77-155        215/55R16                                          A14 A16 A21
0307*24-..,             77-155        225/50R16                                          Car Lim V16
e1*2007/46*0502*..,     77-155        245/45R16    A01 K2b R03                           S01
e1*2007/46*0547*..
- Limousine / Variant
- ab MJ 2011
VW Passat               77-125        205/55R16    R37 T91 T94                           A02 A04 A05
3C, 3c                  77-155        205/55R16    M+S T91 T94                           A08 A09 A12
e1*2001/116*            77-155        215/55R16                                          A14 A16 A21
0307*24-..,             77-155        225/50R16                                          Car KMV Lim
e1*2007/46*0502*..,     77-155        245/45R16    R03                                   V16 VoA S01
e1*2007/46*0547*..
- Limousine / Variant
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- ab MJ 2011
VW Passat Variant       75-147        205/55R16    R37                                   A02 A04 A05
3C                      75-147        215/55R16                                          A08 A09 A12
e1*2001/116*            75-147        225/50R16                                          A14 A16 A21
0307*00-23              75-147        245/45R16    A01 K1a K2b                           B03 Car DB8
                                                                                         V16 S01
VW Touran               66-125        205/55R16    K2b                                   A01 A02 A04
1T, 1t                                                                                   A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                             A12 A14 A21
0211*23-..;                                                                              A58 Npf S01
e1*2007/46*
0357*02-..;
DE*2007/46*0506*..
ab MJ 2011



Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48867 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55046012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ RG13 7516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9
A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48867 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55046012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ RG13 7516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 6 von 9

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DB8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48867 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55046012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ RG13 7516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

SeF    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack
(Typ 5P, 5PN).

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48867 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55046012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ RG13 7516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9


T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).


V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16, 215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
(Typ 3C, 3c).




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juni 2012 in Lambsheim statt.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55046012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ RG13 7516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. Juni 2012




Laux                                                                 00181722.DOC




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