ABE: 47611
Design:
C 10
Radnummer:
C10 757 37 91S
Daten:
7.5x17" ET37 LK5/112/66.6
CMS 516/03
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE: 47611*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7½ J x 17 EH2+
Typ: C10 757
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 47611
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47611*01
Die ABE-Nr. 47611 erstreckt sich auf die Sonderräder 7½ J x 17 EH2+ , Typ C10 757, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0129-08-WIRD/N1 vom 23.08.2010 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 3 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 23.08.2010 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 05.05.2011
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Das am 23.03.2011 eingereichte Nachtragsgutachten Nr. 366-0129-08-WIRD/N1 vom
23.08.2010
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47611*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterla-
gen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahr-
zeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht
entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Ferti-
gung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig
oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist
dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung,
nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 10-TAAP-2345
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 611
366-0129-08-WIRD/N1
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+
Typ: C10 757
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA47611.
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 EH2+ gekennzeichnet sein.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C10 757 4591S C10 757 CMS516/01 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 45 640 2037 04/10
7.1
C10 757 4591S C10 757 CMS516/01 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 45 650 2010 04/10
7.1
C10 757 4591S C10 757 CMS516/01 ohne 112/5 66,6 45 650 2010 02/08
C10 757 4762 C10 757 CMS516/02 ohne 112/5 66,6 47 665 2178 04/08
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C10
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 9,6 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.08.2010
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I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 757 4591S:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C10
Radtyp : -- : C10 757
Radausführung : -- : C10 757 CMS516/01
Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 EH2+
Typzeichen : KBA 47611 : --
Einpreßtiefe : -- : ET45
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 04.10
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0129-08-MURD-TB der TÜV Automotive GmbH.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.08.2010
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IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 757 4591S; C10 757 45 23.08.2010 liegt bei
4591S
1 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 757 4591S 45 23.08.2010 liegt bei
2 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 757 4762 47 23.08.2010 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 23.08.2010
HPS
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.08.2010
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Angaben/Antragst.-CMS C10 757_J516 20.07.2009
Fertigungs.-CMS-Pinarbasi C10 757_J516 08.07.2009
Hersteller.-CMS-Pinarbasi C10 757_J516 20.07.2009
Nabenkappe C020 122 07.07.2000 B/31.08.2001
Radbefestigung Tab_CMS-Liste 20.05.2010
Radbeschreibung C10 757_J516 20.07.2009 A/30.07.2010
Radzeichnung J516_000 18.02.2008
Radzeichnung J516_002 18.02.2008
Radzeichnung J516_001 18.02.2008 C/16.03.2010
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ 1230 WIEN
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.08.2010
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ 1230 WIEN
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 SR22RKØ66.45- 57,1 Kunststoff 705 2141 04/10
Ø57.1
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 SR22RKØ66.45- 57,1 Kunststoff 720 2105 04/10
Ø57.1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 8V; 8H; 8E; 8P; 4F; 8PA; 8PB; B5; B 4; 8J; C 4; 4F1; 4B; 4E
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm, für
Typ : 8U; 8U1
Zubehör : Schr.Kit-Nr. Z 92 + Ring Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B 4; B5; C 4
120 Nm für Typ : 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
165 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 90 - 132 205/50R17 93 11A; 245; 248; 26B; 26N; 2-türig;
27H Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 245; 248; 26B Mehrlenker-
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; 26N; Hinterachse;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 721;
27H 725; 73C; 74D; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Cabrio;
24M; 51J Frontantrieb;
75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 725; 73C; 74D; 74P
24M; 51J
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
24M
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
24M; 54A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24M Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5ET 12A; 51A; 573; 71K;
66 - 147 205/50R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 721; 725; 73C; 74D;
24M 74P
215/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M
66 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
24M
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
24D
66 - 195 205/50R17 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
24M; 51G; 52J
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
M+S 24M; 52J
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
24D; 52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 22B Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J Frontantrieb;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
21B; 22B; 5ET; 631 12A; 51A; 71K; 721;
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 631 725; 73C; 74D; 74P
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 5ET Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 24J Allradantrieb;
235/40R17-90 11A; 21B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 12A; 51A; 71K; 721;
21B; 5ET; 631 725; 73C; 74D; 74P
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 24J; 631
235/40R17 11A; 21B; 24J; 631
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J Cabrio;
e1*98/14*0177*..
96 - 162 225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
96 - 188 225/45R17 51G; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; AFF
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J ab
75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*10;
75 - 188 225/45R17 91 AFI; 51J Kombi; Limousine;
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S; AFF
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J nur bis
e1*98/14*0151*..
74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*09;
74 - 162 225/45R17 91 51J Kombi; Limousine;
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S; AFF
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 11A; 24M nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
235/45R17 93 11A; 24J; 24M nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P; AF6; AF8
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 11A; 24M ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*..
235/45R17 93 11A; 24J; 24M Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P; AF6; AF8
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 11A; 24M nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
235/45R17 93 11A; 24J; 24M nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P; AF5; AF8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 11A; 22B; 24M; 5GG ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*..
235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P; AF5; AF8
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; e1*98/14*0051*16;
21B; 22F; 24C; 24D; 367; Kombi; Frontantrieb;
631; 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22F; 24D; 57F; 66B; 12A; 51A; 71K; 721;
687 725; 729; 73C; 74D;
74P
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; e1*98/14*0051*16;
21B; 22B; 24C; 24D; 367; Limousine;
631; 66A Frontantrieb;
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 10B; 11B; 11G; 11H;
687 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. nicht für
gepanzerte Fz; nur
bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; nicht für
21B; 22B; 24C; 24D; 367; gepanzerte Fz; nur
631; 66A bis
e1*98/14*0051*16;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 51G; 52J Nur Allroad Quattro;
e13*2007/46*1080*..
4F1 e13*2007/46*1080*.. 225/55R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S; 76Z
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*..
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 Front- u.
89 - 257 225/50R17 11A; 24M; 51G Allradantrieb;
245/45R17 11A; 24M; 51G Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4E e1*2001/116*0198*. 154 - 171 235/55R17 51G; 51S nicht für Fz. m.
154 - 257 235/55R17 51G; 52J Keramikbremse;
nicht für
gepanzerte Fz;
10B; 11G; 11H; 12T;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 100 - 155 215/60R17 11A; 26P; 27I; 51G erhöhtes
8U1 e13*2007/46*1163*.. 225/55R17 97 51J Anzugsmoment 165
Nm;
235/55R17 99 11A; 26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 11A; 22M; 24J; 24M; Cabrio; Coupe;
51G; 52J Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 74P; 76Z
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/45R17 93 Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*..
245/45R17 95 11A; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
118 - 184 225/50R17 11A; 22M; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619 60 - 103 205/50R17-89 Allradantrieb;
60 - 128 205/50R17 631 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
ADW
C4 F619 169 235/45R17 631 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
ADW
C4 F619/1 169 - 206 235/45R17 ADU Allradantrieb; bis
Nachtrag 2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
ADW
C4 F619/1 60 - 128 205/50R17 631 bis Nachtrag 2;
205/50R17-89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
ADW
C4 F619/1 169 - 213 235/45R17 ADZ Allradantrieb; ab
Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
ADW
C4 F619/1 60 - 128 205/50R17-91 ab Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
ADW
Verkaufsbezeichnung: AUDI 80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B4 F889/1 85 - 103 215/45R17 87 Nur bis 1080 kg zul. Allradantrieb;
ACHSLAST!; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
85 - 128 215/45R17 Nur bis 1080 kg zul. 725; 73C; 74D; 74P
ACHSLAST!; 11A; 21B;
22B; 22F; 24J; 24M; 631
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea Freetrack;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74D; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea 4 Freetrack;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74D; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 22P; 24C; 24M; Nicht Altea
5ET; 51J Freetrack;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 21P; 22P; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 573; 71K;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 21P; 22P; 24C; 24M 721; 725; 73C; 74D;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea Freetrack;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74D; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea 4 Freetrack;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74D; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 22P; 24C; 24M; Nicht Altea
5ET; 51J Freetrack;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 21P; 22P; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 573; 71K;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 21P; 22P; 24C; 24M 721; 725; 73C; 74D;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93 51J Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22H 725; 729; 73C; 74D;
74P; 76S; AFF
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93 51J Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 215/45R17 91 51J Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 22H 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P; 76S; AFF
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24D; 51J Schrägheck;
215/45R17 87Y 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; Frontantrieb;
51J 10B; 10S; 11B; 11G;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 51J 11H; 12A; 51A; 71K;
225/45R17 91 11A; 22P; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D;
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 74P; 76S
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22L; 22Q; 24C; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FM; 51J Kombi;
215/45R17 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 24M; Allradantrieb;
51J Frontantrieb;
55 - 147 205/50R17 93 11A; 22L; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S 24M; 5FM; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 11A; 22L; 22Q; 24C; 24M 721; 725; 73C; 74D;
235/45R17 93 11A; 22H; 22L; 22Q; 24C; 74P
24M
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22Q; 24C; 24M; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 5FM; 51J Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22Q; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 225/45R17 91 11A; 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 93 11A; 22H; 22Q; 24C; 24M 721; 725; 73C; 74D;
74P
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 52J 725; 73C; 74D; 74P
215/50R17 91 11A; 22M; 22P; 24J;
24M; 52J
225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J;
24M; 52J
225/50R17 94 11A; 22H; 22L; 22Q; 24C;
24M
235/45R17 94 11A; 22M; 22P; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: SKODA SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3U e11*98/14*0187*.. 74 - 110 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 142 205/50R17 93 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 725; 73C; 74D; 74P
142 205/50R17 89Y 5FM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 11A; 21P; 245; 248; 51J Kombi;
e11*2007/46*0014*..
225/45R17 94 11A; 21P; 245; 248 Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 21N; 21P; 241; 246; Frontantrieb;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94 11A; 24J; 24M Stufenheck;
e11*2007/46*0014*..
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 24D Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17 11A; 246; 248; 51G; 52J Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*..
215/50R17 95 11A; 24J; 248; 51J Frontantrieb;
215/55R17 94 11A; 24J; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 94 11A; 246; 248 12A; 51A; 573; 71K;
225/50R17 94 11A; 24J; 248 721; 725; 729; 73C;
235/45R17 94 11A; 24J; 248 74D; 74P
245/45R17 95 11A; 24J; 248
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/50R17 93 VB0; 11A; 22F; 24C; 24D Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 215/45R17 91 VB0; 11A; 22H; 24J; ab
L320 24M; 5GG WV2ZZZ2K?8?05280
1;
225/45R17 90 VB0; 11A; 22F; 24C; kurzer Radstand;
24D; 5GA Frontantrieb;
225/45R17 94 VB0; 11A; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
VB1
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/50R17 93 11A; 22B; 24C; 24D Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 215/45R17 91 11A; 22B; 24C; 24D; nur bis
L320 5GG
225/45R17 90 11A; 22B; 24C; 24D; 5GA WV2ZZZ2K?8?05280
0;
225/45R17 94 11A; 22B; 24C; 24D kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/50R17 93 11A; 22I; 24C; 24M; 5HA Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG langer Radstand;
L320
225/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24M; 5GG Frontantrieb;
225/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24M; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24M; 5HI 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/50R17 93 VB0; 11A; 22F; 24C; 24D Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 215/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 24D; 24J; ab
L320 5GG WV2ZZZ2K?8?05280
1;
225/45R17 90 VB0; 11A; 22F; 24C; kurzer Radstand;
24D; 5GA Frontantrieb;
225/45R17 94 VB0; 11A; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
VB2
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/50R17 91 VB0; 11A; 22F; 241; 244; kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., 246; 247 Allradantrieb;
L320
215/45R17 91 VB0; 11A; 22H; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
246 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 241; 244; 725; 73C; 74D; 74P
246; 247
235/45R17 94 VB0; 11A; 22F; 241; 244;
246; 247
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W 11A; 22M; 24M Cabrio;
215/45R17 91 11A; 22M; 24M Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 184 205/50R17 11A; 21P; 22M; 22P; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 51G; 52J 725; 73C; 74D; 74P;
235/45R17 94 11A; 21P; 22L; 22P; 24J; 76S
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Seite: 11 von 28
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 205/45R17 88 11A; 245; 248; 26P; 27H nur Golf 7; ab
205/50R17 89 11A; 245; 248; 26P; 27H e1*2007/46*0623*01;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; 27H Schrägheck; 5-türig;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; 27H Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
76S
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab
24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24J; Schrägheck;
24M; 51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; 721; 725; 73C; 74D;
24D 74P; 76S
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 205/50R17 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf R (6er);
24D; 51G Ab
215/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24J; e1*2001/116*0242*25;
24M; 51J Schrägheck;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Allradantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24D 721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21T; 241; 246; 248; Cabrio;
26P; 27H; 5ET Frontantrieb;
77 - 155 205/50R17 93 11A; 21T; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 11A; 21T; 241; 246; 248; 725; 729; 73C; 74D;
26P; 27H 74P; 76S
225/45R17 91 11A; 21T; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27F
235/45R17 94 11A; 21T; 24C; 24M;
26B; 26N; 27F
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 6; Ab
e1*2007/46*0490*.. 5ET e1*2001/116*0242*25;
59 - 173 205/50R17 11A; 21P; 22H; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D; 51G Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22Q; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24D 725; 73C; 74D; 74P;
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; 76S
24D
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24D; 51J Nur Golf 5; Nur bis
55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; e1*2001/116*0242*24;
51J Allradantrieb;
55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24C; 24D; 51J Frontantrieb;
55 - 184 225/45R17 90 11A; 22P; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Seite: 12 von 28
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Nur CrossGolf 6; Ab
248 e1*2001/116*0304*21;
215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; 5ET Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
248 721; 725; 73C; 74D;
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; 74P
248
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Nur CrossGolf; Nur
24M bis
215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M; 5ET Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 721; 725; 73C; 74D;
24M 74P
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L; 24D;
24J
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; Nicht CrossGolf;
51J Nur Golf Plus; Nur
55 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24D; 51J bis
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 51J e1*2001/116*0304*13;
225/45R17 90 11A; 22P; 24C; 24D Frontantrieb;
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74P
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 244; 51J e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; Frontantrieb;
244; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22L; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
244; 51J 721; 725; 73C; 74D;
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; 74P; 76S
244
235/45R17 94 11A; 21B; 22H; 22L; 24C;
244
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 215/50R17 91 11A; 27I Nur Beetle
215/55R17 94 11A; 26P; 27I (Schrägheck);
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 721;
27B 725; 729; 73C; 74D;
245/45R17 95 11A; 248; 27I; 57F; 67R; 74P; 76S
67T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 24J; 248; 260; Nur Jetta
271 (Stufenheck);
215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 248; 270 Frontantrieb;
215/50R17 91 11A; 21B; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 260; 272 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 11A; 21B; 24J; 248; 260; 721; 725; 729; 73C;
271 74D; 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 21B; 241; 244; 246;
247; 260; 272
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; GOLF 6 (Variant);
e1*2007/46*0492*.. 24C; 24D; 51J ab
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*15;
24M; 5ET; 51J Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; 725; 729; 73C; 74D;
24C; 24D 74P
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F; 22L;
24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; GOLF 6 (Variant);
24C; 24D; 51J ab
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*15;
24M; 5ET; 51J Allradantrieb;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; 721; 725; 729; 73C;
24C; 24D 74D; 74P
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F; 22L;
24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF (Variant); nur
24M; 51J bis
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24C; 24D Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; 725; 73C; 74D; 74P
24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F; 22L;
24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; JETTA (Limousine);
24C; 24D Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; 725; 73C; 74D; 74P
24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F; 22L;
24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.., 77 - 100 205/50R17 89 11A; 22M; 22Q; 245; 248 Nicht Passat
e1*2007/46*0547*..
3C e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 215/45R17 91 11A; 22M; 22P Alltrack (Cross);
e1*2007/46*0502*..
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22Q; ab
245; 248 e1*2001/116*0307*24;
77 - 220 205/50R17 11A; 22M; 22Q; 245; 248; Kombi; Limousine;
51G Allradantrieb;
205/50R17 93 11A; 22M; 22Q; 245; 248 Frontantrieb;
225/45R17 91Y 11A; 21P; 22M; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
245; 248 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q; 245; 721; 725; 73C; 74D;
248 74P
3c e1*2007/46*0547*.. 103 - 155 205/50R17 93 Nur Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 205/55R17 91W (Cross);
e1*2007/46*0502*..
215/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91W 11A; 22M 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91W 721; 725; 729; 73C;
225/50R17 94 11A; 22M 74D; 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 22M
245/45R17 95 11A; 22M
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 11A; 22M; 22Q; 24J; 24M nur bis
75 - 147 205/50R17 93 11A; 22M; 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0307*23;
215/45R17 91 11A; 22M; 22P Kombi; Limousine;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22Q; 24J; Allradantrieb;
24M Frontantrieb;
235/45R17 93 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
75 - 220 205/50R17 11A; 22M; 22Q; 24J; 721; 725; 73C; 74D;
24M; 51G 74P
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22Q; 24J;
M+S 24M
235/45R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 225/45R17 91W 12A Limousine;
100 - 220 205/50R17 12R; 51G Allradantrieb;
225/45R17 91Y 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 118 205/50R17 89 51J Coupe; Frontantrieb;
215/45R17 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 57E; 681; 684 12A; 51A; 71K; 721;
90 - 147 205/50R17 51G; 52J 725; 73C; 74D; 74P;
225/45R17 91 76S
235/45R17 94
245/45R17 95
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/60R17 96 11A; 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*..
225/55R17 97 11A; 22I; 24M; 51J Frontantrieb;
225/60R17 99 11A; 22I; 22P; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/50R17 99 11A; 22I; 24J; 24M 725; 73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/50R17 91 11A; 24J; 52J nur CrossTouran;
e1*2007/46*0506*..
1T e1*2001/116*0211*., 225/45R17 91 11A; 24J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0357*..
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
76U; 76Z
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/50R17 89 11A; 24C; 24D; 5FM nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*..
1T e1*2001/116*0211*., 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0357*..
225/45R17 91 11A; 24C; 24D; 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 125 205/50R17 93 11A; 24C; 24D 725; 73C; 74D; 74P
215/45R17 91W 11A; 24J; 24M; 5GG
225/45R17 11A; 24C; 24D; 51G
235/45R17 93 11A; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 92 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 24C; 24M; 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; 725; 73C; 74D; 74P
24C; 24M; 66A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 92 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24J; 24M Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 66A; 684 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 142 215/45R17 91 11A; 22B; 24J 725; 73C; 74D; 74P
245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F; 24D;
57F; 66B; 681; 687
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24J; 24M
235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22D; 24C;
24M; 66A; 684
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 132 205/50R17 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0157*..
74 - 142 205/50R17 89Y 5FM 12A; 51A; 573; 71K;
205/50R17 93 721; 725; 73C; 74D;
225/45R17 91 74P
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 205/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0173*..
225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 235/55R17 5JK; 51G nicht V10 Diesel;
e1*2007/46*0452*..
3D e1*2001/116*0189*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0189*..
12A; 51A; 533; 573;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 74P; 75I;
76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
/ Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
/ Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-
Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
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5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
ADU) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
ADW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenumfaßter, belüfteter
Bremsscheibe an der Vorderachse nicht zulässig.
ADZ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
(Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht
zulässig.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U1
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1163*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 190 y = 290 VA
26B x = 240 y = 340 VA
27I x = 235 y = 305 HA
27B x = 280 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 240 y = 340 30 VA
26N x = 190 y = 290 10 VA
27F x = 280 y = 350 30 HA
27H x = 235 y = 305 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 190 y = 290 VA
26B x = 240 y = 340 VA
27I x = 235 y = 305 HA
27B x = 280 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 240 y = 340 30 VA
26N x = 190 y = 290 10 VA
27F x = 280 y = 350 30 HA
27H x = 235 y = 305 10 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.