ABE: 48146
Design:
C 10
Radnummer:
C10 808 45 91S
Daten:
8.0x18" ET45 LK5/112/66.45
CMS 619/06
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48146*02
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 EH2+
Typ: C10 808
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48146*02
Die ABE-Nr. 48146 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2+ ,
Typ C10 808, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0035-10-WIRD/N2
vom 17.06.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 11 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 17.06.2013 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 10.07.2013
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0035-10-WIRD/N2, zur Genehmigung vorgelegt am: 25.06.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48146*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-3611
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 48 146
366-0035-10-WIRD/N2
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 8 J X 18 EH2+
Typ: C10 808
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 8,0 J X 18 EH2+ gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 808 45 10 C10 808 30 16S C10 808 28 91S
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C10 808 28 91S C10 808 CMS619/02 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 28 700 2254 04/10
7.1
C10 808 45 91S C10 808 CMS619/06 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 45 700 2040 04/10
7.1
C10 808 28 91S C10 808 CMS619/02 ohne 112/5 66,6 28 700 2254 04/10
C10 808 45 62S C10 808 CMS619/05 ohne 112/5 66,6 45 685 2181 04/10
C10 808 45 62S C10 808 CMS619/05 ohne 112/5 66,6 45 715 2065 04/10
C10 808 45 62S C10 808 CMS619/05 ohne 112/5 66,6 45 740 2000 04/10
C10 808 45 91S C10 808 CMS619/06 ohne 112/5 66,6 45 655 2181 04/10
C10 808 45 91S C10 808 CMS619/06 ohne 112/5 66,6 45 700 2040 04/10
C10 808 45 10 C10 808 CMS619/04 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 740 2360 04/10
C10 808 45 10 C10 808 CMS619/04 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 740 2360 04/10
C10 808 45 10 C10 808 CMS619/04 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 740 2360 04/10
C10 808 45 10 C10 808 CMS619/04 ohne 114,3/5 67,1 45 740 2360 04/10
C10 808 20 16S C10 808 CMS619/01 ohne 120/5 72,6 20 700 2254 04/10
C10 808 30 16S C10 808 CMS619/03 ohne 120/5 72,6 30 700 2254 04/10
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: C10 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C10
Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 12,1 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 808 45 10:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : CMS
Handelsmarke : -- : C10
Radtyp : -- : C10 808
Radausführung : -- : C10 808 CMS619/04
Radgröße : -- : 8 J X 18 EH2+
Typzeichen : KBA 48146 : --
Einpreßtiefe : -- : ET45
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 04.10
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht 366-0035-10-WIRD-TB 10.12.2010 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: C10 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C10 808 28 91S 28 17.06.2013 liegt bei
VOLKSWAGEN
2 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 808 45 91S 45 17.06.2013 liegt bei
3 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 808 28 91S 28 17.06.2013 liegt bei
5 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 808 45 91S; C10 808 45 17.06.2013 liegt bei
45 91S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: C10 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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4 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 808 45 62S; C10 808 45 17.06.2013 liegt bei
45 62S; C10 808 45 62S
6 SUZUKI, TOYOTA C10 808 45 10 45 17.06.2013 liegt bei
7 HONDA C10 808 45 10 45 17.06.2013 liegt bei
8 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C10 808 45 10 45 17.06.2013 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), Nissan
International S. A., RENAULT
9 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, C10 808 45 10 45 17.06.2013 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
MOTORS (SK), MAZDA
10 BMW, BMW AG C10 808 20 16S 20 17.06.2013 liegt bei
11 BMW, BMW AG C10 808 30 16S 30 17.06.2013 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 17.06.2013
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C10 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht 366-0035-10-WIRD-TB 10.12.2010
Nabenkappe C 020 392 18.04.2004
Radbeschreibung C10 808_CMS619 06.04.2010
Radbeschreibung Anlage C10 808_CMS619 23.11.2012
Radmutter D000395-N66 10.12.1997
Radmutter 1912132 12.09.2007
Radmutter M.12.60.28 13.11.1993
Radmutter D000394-N36 10.12.1997
Radmutter 1912023D 21.06.2000 d/03.09.2009
Radschraube D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB42 09.09.1999
Radschraube TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube 1714132A 08.10.2002 08.07.2004
Radschraube Z87 3714T05 30.07.2007
Radzeichnung J 619/002 18.01.2010
Radzeichnung J 619/005 18.01.2010
Radzeichnung J 619/006 18.01.2010
Radzeichnung J 619/001_A 18.01.2010 A/15.04.2010
Radzeichnung J 619/003_C 18.01.2010 C/21.03.2012
Radzeichnung J 619/004 18.01.2010
Radzeichnung Master J 619/000 18.01.2010
Zentrierring D000_251-E_671 26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring 72,6-67,1-56,6 01.10.2007
Zentrierring RK 66.45-57.1 04.03.2009
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C10 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C10 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
ANLAGE: 2 Radtyp: C10 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 808 45 91S C10 808 CMS619/06 SR22RKØ66.45-Ø5 57,1 Kunststoff 700 2040 04/10
7.1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 5FE 73C; 74D; 74P
75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M; 51J
225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M; 54A
245/35R18 92 11A; 22H; 22M; 24M;
57F; 68T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
ANLAGE: 2 Radtyp: C10 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Seite: 2 von 12
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 85 215/40R18 85 11A; 22L; 24J; 5EG Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 66 - 110 215/40R18 89 11A; 22L; 24J Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 88W Frontantrieb; 11A; 22L; 721; 73C; 74D; 74P
22Q; 24M; 5FE; 57F;
68T
66 - 147 215/40R18 89Y 11A; 22L; 24J
225/40R18 88Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M; 5FE
245/35R18 88Y Frontantrieb; 11A; 22L;
22Q; 24M; 5FE; 57F;
68T
66 - 195 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
235/40R18 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 225/40R18 92 51J Cabrio;
e1*98/14*0177*.. 235/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P; AFF
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 5FE; 51J nur bis
e1*98/14*0151*.. 74 - 162 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*09;
235/40R18 51G Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P; AFF
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 5FE; 51J ab
75 - 188 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*10;
235/40R18 51G Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P; AFF
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
ANLAGE: 2 Radtyp: C10 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 5GG Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18 51G Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/40R18 91 Cabrio; Coupe;
245/40R18 93 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; 76T
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/40R18 91 Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*.. 245/40R18 93 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; 76T
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88W 5FE Altea Freetrack;
103 - 155 225/45R18 91 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88 5FE Altea 4 Freetrack;
103 - 155 225/45R18 91 Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 24J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 88 11A; 22H; 22P; 24M; 721; 73C; 74D; 74P
5FE; 57F; 68T
63 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M;
5FE
235/40R18 91 11A; 21P; 22P; 24C;
24M
245/35R18 88W 11A; 22H; 22P; 24M;
5FE; 57F; 68T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
ANLAGE: 2 Radtyp: C10 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88W 5FE Altea Freetrack;
103 - 155 225/45R18 91 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 5FE Altea 4 Freetrack;
103 - 155 225/45R18 91 Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 24J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 88 11A; 22H; 22P; 24M; 721; 73C; 74D; 74P
5FE; 57F; 68T
63 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M;
5FE
235/40R18 91 11A; 21P; 22P; 24C;
24M
245/35R18 88W 11A; 22H; 22P; 24M;
5FE; 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 51J Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 147 215/40R18 89Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 11A; 22K; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74P;
AFF
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 51J Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 147 215/40R18 89Y 51J Frontantrieb;
225/40R18 11A; 22K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74P;
AFF
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 51J Schrägheck;
225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
245/35R18 88 11A; 22Q; 24D; 57F; 11H; 12A; 51A; 71K;
68T 721; 73C; 74D; 74P
1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M Leon Cupra; Leon
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M Cupra R; Frontantrieb;
245/35R18 92 11A; 22Q; 24D; 57F; 10B; 10S; 11B; 11G;
68T 11H; 12A; 51A; 573;
71K; 721; 73C; 74D;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
ANLAGE: 2 Radtyp: C10 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22P; 24J; 5FM; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 51J Frontantrieb;
55 - 125 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24M; 12A; 51A; 573; 71K;
5FE; 57F; 68T 721; 73C; 74D; 74P
55 - 147 225/40R18 88Y 11A; 22P; 24J; 5FE
235/40R18 91 11A; 22Q; 24J; 24M
245/35R18 88Y 11A; 22H; 22Q; 24M;
5FE; 57F; 68T
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22M; 22P; 24J; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 5FM; 51J Kombi; Allradantrieb;
55 - 147 225/40R18 92 11A; 22M; 22P; 24J Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 92 11A; 22H; 22L; 22Q; 721; 73C; 74D; 74P
24M; 57F; 68T
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R18 92 Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
225/45R18 91 11A; 22M; 22P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 22M; 22P; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 22H; 22L; 22Q; 73C; 74D; 74P
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 225/40R18 92W 11A; 245 Kombi; Allradantrieb;
e11*2007/46*0014*..
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 225/40R18 92Y 11A; 24J; 24M Stufenheck;
e11*2007/46*0014*..
235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
ANLAGE: 2 Radtyp: C10 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92 11A; 22H; 24J; 24M; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 5GM WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92 VB0; 11A; 22F; 24D; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24J; 5GM WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; VB2
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/40R18 88 11A; 22M Cabrio; Frontantrieb;
85 - 147 225/40R18 88W 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 215/40R18 89Y 11A; 22H; 22P; 24J; Nur Golf R (6er); Ab
24M; 51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 92 11A; 22H; 22Q; 24J; Schrägheck;
24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/40R18 89 11A; 22H; 22P; 24J; Nur Golf 6; Ab
24M; 51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24J; Schrägheck;
24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 125 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 51J Nur Golf 6; Ab
59 - 155 225/40R18 88W 11A; 22H; 22P; 24J; e1*2001/116*0242*25;
24M Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
ANLAGE: 2 Radtyp: C10 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 51J Nur Golf 5; Nur bis
55 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24;
245/35R18 88W 11A; 22Q; 24D; 57F; Allradantrieb;
68T Frontantrieb;
55 - 169 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 184 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 11A; 21P; 22P; 24J; 721; 73C; 74D; 74P
24M
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24M bis
225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24M; 5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 73C; 74D; 74P
24J; 24M
245/35R18 88 11A; 22H; 22M; 24M;
5FE; 57F; 68T
1KP e1*2001/116*0304*.. 59 - 118 215/40R18 89 11A; 22M; 24J; 248; Nur Golf Plus 6; Ab
51J e1*2001/116*0304*14;
225/40R18 88W 11A; 21P; 22M; 24J; Frontantrieb;
248; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21P; 22M; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
248 721; 73C; 74D; 74P
245/35R18 88W 11A; 22H; 22L; 244;
5FE; 57F; 570
245/35R18 92 11A; 22H; 22L; 244;
57F; 570
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M; Nicht CrossGolf; Nur
5FE Golf Plus; Nur bis
245/35R18 88 11A; 22Q; 24D; 57F; e1*2001/116*0304*13;
68T Frontantrieb;
55 - 125 215/40R18 89 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 VF7; 11A; 22P; 24J; 721; 73C; 74D; 74P
24M
245/35R18 92 11A; 22Q; 24D; 57F;
68T
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M; 51J e1*2001/116*0328*15;
225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; Allradantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 573; 71K;
22L; 24C; 24D 721; 729; 73C; 74D;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
ANLAGE: 2 Radtyp: C10 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M; 51J e1*2001/116*0328*15;
225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 71K; 721;
22L; 24C; 24D 729; 73C; 74D; 74P
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 570
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; JETTA (Limousine);
24J; 24M Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22H; 73C; 74D; 74P
22L; 24C; 24D
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 68T
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF (Variant); nur
24J; 24M; 5FM bis
225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24J; 24M Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 73C; 74D; 74P
57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 11A; 22P nur bis
75 - 147 225/40R18 92 11A; 22P e1*2001/116*0307*23;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*.., 66 - 103 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0357*.. 66 - 110 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 5FM Bis
66 - 125 225/40R18 92 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0357*01;
Bis
e1*2001/116*0211*22;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
ANLAGE: 2 Radtyp: C10 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0035-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48146
ANLAGE: 2 Radtyp: C10 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
(Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht
zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.