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							   ABE: 47986
        Design:
         C 18
     Radnummer:
 C18 859 30 91S
          Daten:
8.5x19" ET30 LK5/112/66.45

       CMS 610/05
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.

    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:             47986*01



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            8,5 J x 19 EH2+


Typ:                        C18 859



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 47986


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.

Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 47986*01

 Die ABE-Nr. 47986 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 EH2+ , Typ C18 859, in den
 Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55011213 (1.Ausfertigung) vom 15.02.2013
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.

 Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
 Außendurchmesser zu kennzeichnen.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 15.02.2013
 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 29.04.2013
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 55011213 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
 17.04.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47986*01

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                     CMS Automotive Trading GmbH
                                 Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                 68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           C18
Typ                              C18 859
Radgröße                         8,5 J x 19 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
C18 859       610/05 CMS / SR22 Ø66,45 - Ø57,1       5/112/57,1     30    725     2260       3/2010
30 09
C18 859       610/07 CMS / SR22 Ø66,45 - Ø57,1       5/112/57,1     40    725     2260       3/2010
40 91S
C18 859       610/05 CMS / ohne Ring                 5/112/66,6     30    725     2260       3/2010
30 09
C18 859       610/07 CMS / ohne Ring                 5/112/66,6     40    725     2260       3/2010
40 91S
C18 859       610/04 CMS / SR03 Ø67,1 - Ø56,1        5/114,3/56,1   40    725     2260       3/2010
40 10
C18 859       610/04 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1        5/114,3/60,1   40    725     2260       3/2010
40 10
C18 859       610/04 CMS / SR12 Ø67,1 - Ø64,1        5/114,3/64,1   40    725     2260       3/2010
40 10
C18 859       610/04 CMS / SR14 Ø67,1 - Ø66,1        5/114,3/66,1   40    725     2260       3/2010
40 10
C18 859       610/04 CMS / ohne Ring                 5/114,3/67,1   40    725     2260       3/2010
40 10

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       47986
Herstellerzeichen                CMS
Radtyp und Ausführung            C18 859 (s.o.)
Radgröße                         8,5Jx19EH2+
Einpreßtiefe                     ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen              CMS
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 3

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/112         30                   725            2260
5/112         40                   725            2260
5/114,3       40                   725            2260

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/120         225/35R19      30                   725
5/112         225/35R19      30                   725
5/112         225/35R19      40                   725
5/114,3       225/35R19      40                   725

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112         295/45R19      30                 725

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 13,5 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Nord, Essen ab Juni 2010 durchgeführt.

Hinweise zum Sonderrad

Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert.
Die Grundprüfung des Sonderrades wurde bei TÜV Nord (Technischer Bericht Nr. RP-003954-A0-
233) durchgeführt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 3 von 3

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Anlage zur Radbeschreibung        -                                22.01.2013
Beschreibung (CMS)                -                                21.02.2011
Radzeichnung (CMS)                J 610 000_A                      08.12.2009
                                  mit Änderung vom                 16.03.2010
Radzeichnung (CMS)                J 610 004_A                      08.12.2009
                                  mit Änderung vom                 17.03.2010
Radzeichnung (CMS)                J 610 005_B                      17.12.2009
                                  mit Änderung vom                 17.03.2010
Radzeichnung (CMS)                J 610 007                        18.03.2010
Verwendungen                      Anlage 1-9                       14.02.2013
Zusammenstellung CMS              Stand                            02.08.2012
Zentrierringe
Zusammenstellung CMS              Stand                            02.08.2012
Befestigungsmittel
Nabenkappenzeichnung              C020122-B                        07.07.2000
                                  mit Änderung vom                 31.08.2001

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 15. Februar 2013




Schmidt                                                                      00190492.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 1 von 12

Auftraggeber                      CMS Automotive Trading GmbH
                                  Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                  68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            C18
Typ                               C18 859
Radgröße                          8,5Jx19EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring  Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                       Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                              Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                              (mm)
C18 859      610/05 CMS / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 5/112/57,1            30         725    2260
30 91S

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47986
Herstellerzeichen                 CMS
Radtyp und Ausführung             C18 859 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx19EH2+
Einpresstiefe                     ET .. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel Ø26      120                 27
                                       mm
S03       Serienschraube M14x1,5       Kugel Ø26      140                 27
                                       mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 2 von 12

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                74-162         225/35R19   K1c K2b K44 K46 T88                 A01 A02 A04
8E                     74-188         235/35R19   K1c K2b K43 K44 K46 T87 T91         A05 A08 A09
e1*98/14*0151*..,      74-188         255/30R19   K2c K44 K46 R03 R70 T87 T91         A12 A14 A19
e1*2001/116*0151*..                                                                   Car Lim V19
                                                                                      S02
Audi A4                55-142         225/35R19   K1c K2b K41 K43 K44 T84 T88         A01 A02 A04
B5                     55-169         235/35R19   G01 K1c K2c K41 K43 K44 T87 T91     A05 A08 A09
e1*93/81*0013*.. ,                                                                    A12 A14 A19
e1*98/14*0013*..                                                                      Au7 Car K45
                                                                                      K46 K56 Lim
                                                                                      S02
Audi A4                162            225/35R19   K1c K2b K44 K46 T88                 A01 A02 A04
QB6                    162            235/35R19   K1c K2b K43 K44 K46 T88 T91         A05 A08 A09
e1*2001/116*0243*..    162            255/30R19   K2c K44 K46 R03 R70 T91             A12 A14 A19
                                                                                      Car Cbo Lim
                                                                                      V19 S02
Audi A4 Cabriolet      96-162         225/35R19   K1c K2b K44 K46 T88                 A01 A02 A04
8H                     96-188         235/35R19   K1c K2b K43 K44 K46 T91             A05 A08 A09
e1*98/14*0177*..,      96-188         255/30R19   K2c K44 K46 R03 R70 T91             A12 A14 A19
e1*2001/116*0177*..                                                                   Cbo V19 S02
Audi A4 S4             253            235/35R19   Car K43 K44 K46 Lim T91             A01 A02 A04
8E,8H,QB6              253            235/35R19   Cbo K43 K44 K46 T91 Y16             A05 A08 A09
e1*98/14,2001/116*                                                                    A12 A14 A19
0151,0177,0243*..                                                                     K1c K2c S02
Audi A6                81-142         225/35R19   K2b K41 K45 K46 T88                 A01 A02 A04
4B                     81-162         235/35R19   G40 K2b K41 K45 K46 T87 T91         A05 A08 A09
e1*96/27, 98/14,       81-162         245/35R19   G01 K2c K41 K44 K45 K46 T89 T93     A12 A14 A19
e1*2001/116*0051*..    81-162         255/30R19   K2c K41 K44 K45 K46 T91             Au9 Car K1c
                                                                                      Lim R21 V19
                                                                                      X27 S02
Audi A6 -/Avant        89-257         245/35R19   K1c K2b K44 K46 K56 T93             A01 A02 A04
4F, 4F1                89-257         255/35R19   K1c K2b K41 K44 K46 K56 T92 T96     A05 A08 A09
e1*2001/116*0254*..,                                                                  A12 A14 A19
e1*2001/116*0276*..;                                                                  Car Lim NBF
e13*2007/46*1080*..                                                                   X27 S02
Audi A6 Allroad        120-257        225/45R19   K42 T96                             A01 A02 A04
4F, 4F1                120-257        235/40R19   K1a K2b K41 K42 K44 T96             A05 A08 A09
e1*2001/116*0254*..;   120-257        245/40R19   K1a K1b K2b K41 K42 K44 T94         A12 A14 A19
e13*2007/46*1080*..    120-257        255/35R19   K1c K2b K41 K42 K43 K44 T96         K46 X28 S02
                       120-257        255/40R19   K1c K2b K41 K42 K43 K44
Audi A6 S6             320            255/35R19   K1c K2b K41 K44 K46 K56 T92 T96     A01 A02 A04
4F, 4F1                                                                               A05 A08 A09
e1*2001/116*0254*..;                                                                  A12 A14 A19
e13*2007/46*1080*..                                                                   Car Lim RDK
                                                                                      X27 S02
Audi A6, S6            191-250        245/35R19   G01 K1a K41 K44 K46 R70 T93         A01 A02 A04
4B                                                                                    A05 A08 A09
e1*96/27, 98/14,                                                                      A12 A14 A19
2001/116*0051*..                                                                      X27 S02




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 3 von 12
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A8                 154-257        235/45R19   K1a K2b R37 T95 T99                 A01 A02 A04
4E                      154-257        245/40R19   K1c K2b R37 T94 T98                 A05 A08 A09
e1*2001/116*0198*..,    154-257        245/45R19   G01 K1c K2b K41 R37                 A12 A14 A19
e1*2001/116*0246*..     154-331        235/45R19   K1a K2b M+S T95 T99                 B03 BnK Lim
                        154-331        245/40R19   K1c K2b M+S T94 T98                 NBF RDK
                        154-331        255/40R19   K1c K2b T00 T96                     S02
Audi A8                 110-309        245/40R19   K1a K2b K41 K45 K46 T94 T98         A01 A02 A04
D2                      110-309        255/40R19   K1c K2b K41 K45 K46 K56             A05 A08 A09
G850,                                                                                  A12 A14 A19
e1*93/81*0005*..;                                                                      NBF R21 S02
e1*98/14*0005*..
Audi RS6                331,353        255/35R19   K41 R09 R35 Som                     A01 A02 A04
4B                                                                                     A05 A08 A09
e1*98/14*0190*..,                                                                      A12 A14 A19
e1*2001/116*0190*..                                                                    Car Lim RDK
                                                                                       S02
Seat Alhambra           85-147         225/40R19   K2b T93 145                         A01 A02 A04
7N                      85-147         245/35R19   K1a K2c T93 145                     A05 A08 A09
e1*2007/46*0402*..;                                                                    A12 A14 A19
e1*2007/46*0435*..                                                                     A57 S03
Seat Exeo / Exeo ST     75-155         225/35R19   K3b K6g K8b T88                     A01 A02 A04
3R, 3RN                 75-155         235/35R19   K3b K6g K8b T87 T91                 A05 A08 A09
e9*2001/116*0072*..,    75-155         245/30R19   K3b K5d K6h K8l T89                 A12 A14 A19
e9*2007/46*0011*..                                                                     A58 Car K1c
                                                                                       K2b Lim S02
Skoda Superb            77-147         225/35R19   K1c K27 K2c K41 K44 K46 K56 T88     A01 A02 A04
3T                                                                                     A05 A08 A09
e11*2001/116*                                                                          A12 A14 A19
0326*15-..                                                                             Car Lim S02
e11*2007/46*
0014*07-..
Skoda Superb            74-142         225/35R19   K1c K2b K44 T88                     A01 A02 A04
3U                      74-142         235/35R19   G01 K1c K2b K41 K44 K45 K56         A05 A08 A09
e11*98/14*0187*..       74-142         255/30R19   K2a K2b K44 K56 R03 R70             A12 A14 A19
                                                                                       A58 K46 Lim
                                                                                       V19 S02
Skoda Yeti              77-125         225/40R19   K1c K2c T89 T93                     A01 A02 A04
5L                      77-125         235/35R19   K1c K2c T91                         A05 A08 A09
e11*2007/46*0010*..,                                                                   A12 A14 A19
e11*2007/46*0034*..                                                                    A57 S02
VW Cross Touran         75-125         235/35R19   K1c K2b K30 T88 T91                 A01 A02 A04
1T, 1t                                                                                 A05 A08 A09
e1*2001/116*0211*..;                                                                   A12 A14 A19
e1*2007/46*0357*..;                                                                    KMV S02
DE*2007/46*0506*..
- incl. Facelift 2011
VW Passat               66-142         225/35R19   K1c K2b K41 K46 K56 T84 T88         A01 A02 A04
3B                      66-142         235/35R19   G01 K1c K2b K41 K44 K46 K56 T87     A05 A08 A09
e1*95/54*0043*..,                                  T91                                 A12 A14 A19
e1*98/14*0043*..        66-142         255/30R19   K2c K44 K46 K56 R03 T91             Car Lim R21
                                                                                       V19 S02


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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 4 von 12
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Passat               74-142         225/35R19   K1c K44 K45 T84 T88                 A01 A02 A04
3BG                     74-142         235/35R19   G01 K1c K2b K44 K45 T87 T91         A05 A08 A09
e1*98/14*0157*..,       74-142         255/30R19   K2c K44 K56 R03 R70 T87 T91         A12 A14 A19
e1*2001/116*0157*..                                                                    Car K41 K46
                                                                                       Lim V19 S02
VW Passat Alltrack      103-155        225/40R19   K6h K6y K8h T89 T93                 A01 A02 A04
3C, 3c                  103-155        235/35R19   K1a K1b K2b K5d K5w K6h K6y K8m     A05 A08 A09
e1*2001/116*0307*..;                               T91                                 A12 A14 A19
e1*2007/46*0502*..;     103-155        245/35R19   K1c K2b K3s K5d K5w K6h K6y K8m     A56 Car KMV
e1*2007/46*0547*..                                 T89 T93                             S02
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
VW Passat CC / CC       100-220        235/35R19   K1c K2c K32 K41 K42 K44 K45 K46     A01 A02 A04
3CC                                                K56 T87 T91                         A05 A08 A09
e1*2001/116*0468*..                                                                    A12 A14 A19
- incl. Modell 2012                                                                    S02
VW Passat W8            202            235/35R19   G01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 T91     A01 A02 A04
3BS                                                                                    A05 A08 A09
e1*98/14*0173*..,                                                                      A12 A14 A19
e1*2001/116*0173*..                                                                    B11 Car Lim
                                                                                       R21 S02
VW Phaeton              165-246        245/40R19   K1c K2b T98 145                     A01 A02 A04
3D, 3d                  165-331        245/45R19   G03 K1c K2b T02 T98 145             A05 A08 A09
e1*98/14*0189*..;       165-331        255/40R19   K1c K2b T00 T96 145                 A12 A14 A19
e1*2001/116*0189*..;                                                                   Lim RDK S02
DE*2007/46*0452*..;
e1*2007/46*0452*..
VW Scirocco             90-155         225/35R19   K1a K1b K2b T84 T88                 A01 A02 A04
13                      90-155         235/35R19   K1c K2c K42                         A05 A08 A09
e1*2001/116*0471*..     90-155         245/30R19   K1c K2c K42 K44 K56                 A12 A14 A19
                        90-155         255/30R19   K2c K42 K44 K56 R03                 A58 Cpe V19
                                                                                       S02
VW Scirocco R           188, 195       225/35R19   K1a K1b K2b T88                     A01 A02 A04
13                      188, 195       235/35R19   K1c K2c K42                         A05 A08 A09
e1*2001/116*0471*..     188, 195       245/30R19   K1c K2c K42 K44 K56                 A12 A14 A19
                        188, 195       255/30R19   K2c K42 K44 K56 R03                 A58 Cpe V19
                                                                                       S02
VW Sharan               85-147         225/40R19   K2b T93 145                         A01 A02 A04
7N                      85-147         245/35R19   K1a K2c T93 145                     A05 A08 A09
e1*2007/46*0401*..;                                                                    A12 A14 A19
e1*2007/46*0434*..                                                                     A57 S03
VW Tiguan               81-155         225/45R19                                       A02 A04 A05
5N                      81-155         235/45R19                                       A08 A09 A12
e1*2001/116*0450*..,    81-155         245/40R19                                       A14 A19 KMV
e1*2007/46*0487*..      81-155         255/40R19   A01 K42                             S03
- incl. Facelift 2011   81-155         255/40R19   R09
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 5 von 12
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan               81-155        225/45R19     K1a K1b K2b                            A01 A02 A04
5N                      81-155        235/45R19     K1c K2b                                A05 A08 A09
e1*2001/116*            81-155        245/40R19     K1c K2b                                A12 A14 A19
0450*11-..;             81-155        255/40R19     K1c K2b K42                            S03
e1*2007/46*0487*02-..
- ab Facelift 2011
VW Tiguan               81-155        225/45R19     K1a K1b K2b                            A01 A02 A04
5N                      81-155        235/45R19     K1c K2b                                A05 A08 A09
e1*2001/116*            81-155        245/40R19     K1c K2a K2b                            A12 A14 A19
0450*00-10;             81-155        255/40R19     K1c K2c K42                            S03
e1*2007/46*
0487*00-01

Auflagen und Hinweise

145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 6 von 12

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Au7    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 195 kW (Audi S4).

Au9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas CN2 6465/2 in Verbindung mit
Bremsscheibendurchmesser 321 mm an Achse 1.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B11    Nur zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibe 333x32mm (Sattel 2FN 4223 Ate).

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 7 von 12

G40     Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 8 von 12

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8l    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 9 von 12

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Som     Die aufgeführte Reifengröße ist nicht zulässig als M+S-Bereifung.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 10 von 12

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 11 von 12

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    245/30R19      305/25R19
Nr. 9    245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 11   245/45R19      275/40R19
Nr. 12   255/30R19      305/25R19
Nr. 13   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 15   255/45R19      285/40R19
Nr. 16   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 17   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 18   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 19   265/40R19      295/35R19
Nr. 20   265/50R19      295/45R19
Nr. 21   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y16     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe oder
elektrohydraulischem 6-Gang Direktschaltgetriebe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. Februar 2013 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert.
Die Grundprüfung des Sonderrades wurde bei TÜV Nord (Technischer Bericht Nr. RP-003954-A0-
233) durchgeführt.




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Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 12 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. Februar 2013




Schmidt                                                                      00190454.DOC




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