ABE: 47986 Design: C 18 Radnummer: C18 859 30 09 Daten: 8,5x19" ET30 LK5/112/66.6 CMS 610/05 CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de Kundeninformation: 1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls erforderlich. 2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen montiert werden. 3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden. 4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel gesäubert werden. 5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende Reklamationen nicht anerkennen. 6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden. Montageinformation: 1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden. 2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können wir nicht zurück nehmen. 3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und Schmutz befreit werden. 4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können. 5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden. 6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten 7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7 Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden. 8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden. 9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. St. Leon Rot , November 2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 47986*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8,5 J x 19 EH2+ Typ: C18 859 Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 47986 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können, dürfen nicht angebracht werden. Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile zusammengefaßt. Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 47986*01 Die ABE-Nr. 47986 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 EH2+ , Typ C18 859, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55011213 (1.Ausfertigung) vom 15.02.2013 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 15.02.2013 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 29.04.2013 Im Auftrag Frederik Maß Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55011213 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 17.04.2013 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47986*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 3 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C18 Typ C18 859 Radgröße 8,5 J x 19 EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ tiefe (kg) (mm) datum Mittenloch-ø (mm) (mm) C18 859 610/05 CMS / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 5/112/57,1 30 725 2260 3/2010 30 09 C18 859 610/07 CMS / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 5/112/57,1 40 725 2260 3/2010 40 91S C18 859 610/05 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 30 725 2260 3/2010 30 09 C18 859 610/07 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 40 725 2260 3/2010 40 91S C18 859 610/04 CMS / SR03 Ø67,1 - Ø56,1 5/114,3/56,1 40 725 2260 3/2010 40 10 C18 859 610/04 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 40 725 2260 3/2010 40 10 C18 859 610/04 CMS / SR12 Ø67,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 40 725 2260 3/2010 40 10 C18 859 610/04 CMS / SR14 Ø67,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 40 725 2260 3/2010 40 10 C18 859 610/04 CMS / ohne Ring 5/114,3/67,1 40 725 2260 3/2010 40 10 Kennzeichnung KBA-Nummer 47986 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C18 859 (s.o.) Radgröße 8,5Jx19EH2+ Einpreßtiefe ET .. (s.o.) Gießereikennzeichen CMS Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 3 Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/112 30 725 2260 5/112 40 725 2260 5/114,3 40 725 2260 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/120 225/35R19 30 725 5/112 225/35R19 30 725 5/112 225/35R19 40 725 5/114,3 225/35R19 40 725 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/112 295/45R19 30 725 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 13,5 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Nord, Essen ab Juni 2010 durchgeführt. Hinweise zum Sonderrad Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert. Die Grundprüfung des Sonderrades wurde bei TÜV Nord (Technischer Bericht Nr. RP-003954-A0- 233) durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 3 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Anlagen Anlage zur Radbeschreibung - 22.01.2013 Beschreibung (CMS) - 21.02.2011 Radzeichnung (CMS) J 610 000_A 08.12.2009 mit Änderung vom 16.03.2010 Radzeichnung (CMS) J 610 004_A 08.12.2009 mit Änderung vom 17.03.2010 Radzeichnung (CMS) J 610 005_B 17.12.2009 mit Änderung vom 17.03.2010 Radzeichnung (CMS) J 610 007 18.03.2010 Verwendungen Anlage 1-9 14.02.2013 Zusammenstellung CMS Stand 02.08.2012 Zentrierringe Zusammenstellung CMS Stand 02.08.2012 Befestigungsmittel Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000 mit Änderung vom 31.08.2001 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 15. Februar 2013 Schmidt 00190492.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 12 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C18 Typ C18 859 Radgröße 8,5Jx19EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) C18 859 610/05 CMS / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 5/112/57,1 30 725 2260 30 09 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47986 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C18 859 (s.o.) Radgröße 8,5Jx19EH2+ Einpresstiefe ET .. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel Ø26 120 27 mm S03 Serienschraube M14x1,5 Kugel Ø26 140 27 mm Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 12 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 74-162 225/35R19 K1c K2b K44 K46 T88 A01 A02 A04 8E 74-188 235/35R19 K1c K2b K43 K44 K46 T87 T91 A05 A08 A09 e1*98/14*0151*.., 74-188 255/30R19 K2c K44 K46 R03 R70 T87 T91 A12 A14 A19 e1*2001/116*0151*.. Car Lim V19 S02 Audi A4 55-142 225/35R19 K1c K2b K41 K43 K44 T84 T88 A01 A02 A04 B5 55-169 235/35R19 G01 K1c K2c K41 K43 K44 T87 T91 A05 A08 A09 e1*93/81*0013*.. , A12 A14 A19 e1*98/14*0013*.. Au7 Car K45 K46 K56 Lim S02 Audi A4 162 225/35R19 K1c K2b K44 K46 T88 A01 A02 A04 QB6 162 235/35R19 K1c K2b K43 K44 K46 T88 T91 A05 A08 A09 e1*2001/116*0243*.. 162 255/30R19 K2c K44 K46 R03 R70 T91 A12 A14 A19 Car Cbo Lim V19 S02 Audi A4 Cabriolet 96-162 225/35R19 K1c K2b K44 K46 T88 A01 A02 A04 8H 96-188 235/35R19 K1c K2b K43 K44 K46 T91 A05 A08 A09 e1*98/14*0177*.., 96-188 255/30R19 K2c K44 K46 R03 R70 T91 A12 A14 A19 e1*2001/116*0177*.. Cbo V19 S02 Audi A4 S4 253 235/35R19 Car K43 K44 K46 Lim T91 A01 A02 A04 8E,8H,QB6 253 235/35R19 Cbo K43 K44 K46 T91 Y16 A05 A08 A09 e1*98/14,2001/116* A12 A14 A19 0151,0177,0243*.. K1c K2c S02 Audi A6 81-142 225/35R19 K2b K41 K45 K46 T88 A01 A02 A04 4B 81-162 235/35R19 G40 K2b K41 K45 K46 T87 T91 A05 A08 A09 e1*96/27, 98/14, 81-162 245/35R19 G01 K2c K41 K44 K45 K46 T89 T93 A12 A14 A19 e1*2001/116*0051*.. 81-162 255/30R19 K2c K41 K44 K45 K46 T91 Au9 Car K1c Lim R21 V19 X27 S02 Audi A6 -/Avant 89-257 245/35R19 K1c K2b K44 K46 K56 T93 A01 A02 A04 4F, 4F1 89-257 255/35R19 K1c K2b K41 K44 K46 K56 T92 T96 A05 A08 A09 e1*2001/116*0254*.., A12 A14 A19 e1*2001/116*0276*..; Car Lim NBF e13*2007/46*1080*.. X27 S02 Audi A6 Allroad 120-257 225/45R19 K42 T96 A01 A02 A04 4F, 4F1 120-257 235/40R19 K1a K2b K41 K42 K44 T96 A05 A08 A09 e1*2001/116*0254*..; 120-257 245/40R19 K1a K1b K2b K41 K42 K44 T94 A12 A14 A19 e13*2007/46*1080*.. 120-257 255/35R19 K1c K2b K41 K42 K43 K44 T96 K46 X28 S02 120-257 255/40R19 K1c K2b K41 K42 K43 K44 Audi A6 S6 320 255/35R19 K1c K2b K41 K44 K46 K56 T92 T96 A01 A02 A04 4F, 4F1 A05 A08 A09 e1*2001/116*0254*..; A12 A14 A19 e13*2007/46*1080*.. Car Lim RDK X27 S02 Audi A6, S6 191-250 245/35R19 G01 K1a K41 K44 K46 R70 T93 A01 A02 A04 4B A05 A08 A09 e1*96/27, 98/14, A12 A14 A19 2001/116*0051*.. X27 S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 12 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A8 154-257 235/45R19 K1a K2b R37 T95 T99 A01 A02 A04 4E 154-257 245/40R19 K1c K2b R37 T94 T98 A05 A08 A09 e1*2001/116*0198*.., 154-257 245/45R19 G01 K1c K2b K41 R37 A12 A14 A19 e1*2001/116*0246*.. 154-331 235/45R19 K1a K2b M+S T95 T99 B03 BnK Lim 154-331 245/40R19 K1c K2b M+S T94 T98 NBF RDK 154-331 255/40R19 K1c K2b T00 T96 S02 Audi A8 110-309 245/40R19 K1a K2b K41 K45 K46 T94 T98 A01 A02 A04 D2 110-309 255/40R19 K1c K2b K41 K45 K46 K56 A05 A08 A09 G850, A12 A14 A19 e1*93/81*0005*..; NBF R21 S02 e1*98/14*0005*.. Audi RS6 331,353 255/35R19 K41 R09 R35 Som A01 A02 A04 4B A05 A08 A09 e1*98/14*0190*.., A12 A14 A19 e1*2001/116*0190*.. Car Lim RDK S02 Seat Alhambra 85-147 225/40R19 K2b T93 145 A01 A02 A04 7N 85-147 245/35R19 K1a K2c T93 145 A05 A08 A09 e1*2007/46*0402*..; A12 A14 A19 e1*2007/46*0435*.. A57 S03 Seat Exeo / Exeo ST 75-155 225/35R19 K3b K6g K8b T88 A01 A02 A04 3R, 3RN 75-155 235/35R19 K3b K6g K8b T87 T91 A05 A08 A09 e9*2001/116*0072*.., 75-155 245/30R19 K3b K5d K6h K8l T89 A12 A14 A19 e9*2007/46*0011*.. A58 Car K1c K2b Lim S02 Skoda Superb 77-147 225/35R19 K1c K27 K2c K41 K44 K46 K56 T88 A01 A02 A04 3T A05 A08 A09 e11*2001/116* A12 A14 A19 0326*15-.. Car Lim S02 e11*2007/46* 0014*07-.. Skoda Superb 74-142 225/35R19 K1c K2b K44 T88 A01 A02 A04 3U 74-142 235/35R19 G01 K1c K2b K41 K44 K45 K56 A05 A08 A09 e11*98/14*0187*.. 74-142 255/30R19 K2a K2b K44 K56 R03 R70 A12 A14 A19 A58 K46 Lim V19 S02 Skoda Yeti 77-125 225/40R19 K1c K2c T89 T93 A01 A02 A04 5L 77-125 235/35R19 K1c K2c T91 A05 A08 A09 e11*2007/46*0010*.., A12 A14 A19 e11*2007/46*0034*.. A57 S02 VW Cross Touran 75-125 235/35R19 K1c K2b K30 T88 T91 A01 A02 A04 1T, 1t A05 A08 A09 e1*2001/116*0211*..; A12 A14 A19 e1*2007/46*0357*..; KMV S02 DE*2007/46*0506*.. - incl. Facelift 2011 VW Passat 66-142 225/35R19 K1c K2b K41 K46 K56 T84 T88 A01 A02 A04 3B 66-142 235/35R19 G01 K1c K2b K41 K44 K46 K56 T87 A05 A08 A09 e1*95/54*0043*.., T91 A12 A14 A19 e1*98/14*0043*.. 66-142 255/30R19 K2c K44 K46 K56 R03 T91 Car Lim R21 V19 S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 12 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Passat 74-142 225/35R19 K1c K44 K45 T84 T88 A01 A02 A04 3BG 74-142 235/35R19 G01 K1c K2b K44 K45 T87 T91 A05 A08 A09 e1*98/14*0157*.., 74-142 255/30R19 K2c K44 K56 R03 R70 T87 T91 A12 A14 A19 e1*2001/116*0157*.. Car K41 K46 Lim V19 S02 VW Passat Alltrack 103-155 225/40R19 K6h K6y K8h T89 T93 A01 A02 A04 3C, 3c 103-155 235/35R19 K1a K1b K2b K5d K5w K6h K6y K8m A05 A08 A09 e1*2001/116*0307*..; T91 A12 A14 A19 e1*2007/46*0502*..; 103-155 245/35R19 K1c K2b K3s K5d K5w K6h K6y K8m A56 Car KMV e1*2007/46*0547*.. T89 T93 S02 - mit Radhaus- Verbreiterungen VW Passat CC / CC 100-220 235/35R19 K1c K2c K32 K41 K42 K44 K45 K46 A01 A02 A04 3CC K56 T87 T91 A05 A08 A09 e1*2001/116*0468*.. A12 A14 A19 - incl. Modell 2012 S02 VW Passat W8 202 235/35R19 G01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 T91 A01 A02 A04 3BS A05 A08 A09 e1*98/14*0173*.., A12 A14 A19 e1*2001/116*0173*.. B11 Car Lim R21 S02 VW Phaeton 165-246 245/40R19 K1c K2b T98 145 A01 A02 A04 3D, 3d 165-331 245/45R19 G03 K1c K2b T02 T98 145 A05 A08 A09 e1*98/14*0189*..; 165-331 255/40R19 K1c K2b T00 T96 145 A12 A14 A19 e1*2001/116*0189*..; Lim RDK S02 DE*2007/46*0452*..; e1*2007/46*0452*.. VW Scirocco 90-155 225/35R19 K1a K1b K2b T84 T88 A01 A02 A04 13 90-155 235/35R19 K1c K2c K42 A05 A08 A09 e1*2001/116*0471*.. 90-155 245/30R19 K1c K2c K42 K44 K56 A12 A14 A19 90-155 255/30R19 K2c K42 K44 K56 R03 A58 Cpe V19 S02 VW Scirocco R 188, 195 225/35R19 K1a K1b K2b T88 A01 A02 A04 13 188, 195 235/35R19 K1c K2c K42 A05 A08 A09 e1*2001/116*0471*.. 188, 195 245/30R19 K1c K2c K42 K44 K56 A12 A14 A19 188, 195 255/30R19 K2c K42 K44 K56 R03 A58 Cpe V19 S02 VW Sharan 85-147 225/40R19 K2b T93 145 A01 A02 A04 7N 85-147 245/35R19 K1a K2c T93 145 A05 A08 A09 e1*2007/46*0401*..; A12 A14 A19 e1*2007/46*0434*.. A57 S03 VW Tiguan 81-155 225/45R19 A02 A04 A05 5N 81-155 235/45R19 A08 A09 A12 e1*2001/116*0450*.., 81-155 245/40R19 A14 A19 KMV e1*2007/46*0487*.. 81-155 255/40R19 A01 K42 S03 - incl. Facelift 2011 81-155 255/40R19 R09 - mit Radhaus- Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 12 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Tiguan 81-155 225/45R19 K1a K1b K2b A01 A02 A04 5N 81-155 235/45R19 K1c K2b A05 A08 A09 e1*2001/116* 81-155 245/40R19 K1c K2b A12 A14 A19 0450*11-..; 81-155 255/40R19 K1c K2b K42 S03 e1*2007/46*0487*02-.. - ab Facelift 2011 VW Tiguan 81-155 225/45R19 K1a K1b K2b A01 A02 A04 5N 81-155 235/45R19 K1c K2b A05 A08 A09 e1*2001/116* 81-155 245/40R19 K1c K2a K2b A12 A14 A19 0450*00-10; 81-155 255/40R19 K1c K2c K42 S03 e1*2007/46* 0487*00-01 Auflagen und Hinweise 145 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 6 von 12 A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Au7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 195 kW (Audi S4). Au9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas CN2 6465/2 in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 321 mm an Achse 1. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B11 Nur zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibe 333x32mm (Sattel 2FN 4223 Ate). BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 7 von 12 G40 Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien- mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 8 von 12 K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6y An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8l An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 9 von 12 K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach- Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Som Die aufgeführte Reifengröße ist nicht zulässig als M+S-Bereifung. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 10 von 12 T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 11 von 12 V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 2 225/40R19 255/35R19 Nr. 3 225/45R19 245/40R19 Nr. 4 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 5 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 6 235/45R19 255/40R19 Nr. 7 235/50R19 255/45R19 Nr. 8 245/30R19 305/25R19 Nr. 9 245/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr. 10 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 11 245/45R19 275/40R19 Nr. 12 255/30R19 305/25R19 Nr. 13 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 14 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 15 255/45R19 285/40R19 Nr. 16 255/50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr. 17 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 18 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr. 19 265/40R19 295/35R19 Nr. 20 265/50R19 295/45R19 Nr. 21 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X27 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X28 Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Y16 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem 6-Gang Direktschaltgetriebe. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 14. Februar 2013 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert. Die Grundprüfung des Sonderrades wurde bei TÜV Nord (Technischer Bericht Nr. RP-003954-A0- 233) durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47986 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011213 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ C18 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 12 von 12 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 12 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2010. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 14. Februar 2013 Schmidt 00190454.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim