Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 7 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Fahrzeughersteller : AUDI, FORD, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112550571/VE2 IG8070/VE2 PCD 112 ohne 57,1 705 2100 10/11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 215/45R17 91 51J Cabrio; Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 215/45R17 87W 5ET Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 66 - 147 215/45R17 91 Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 184 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
66 - 195 225/45R17 91 52J 721; 725; 73C; 74A
M+S
235/40R17 90 11A; 22L; 24J; 24M;
52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17 51G Allradantrieb; Nicht
245/45R17 51G Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 7 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WGR e1*2001/116*0024*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 24J; 24M; 367; ab e1*95/54*0024*12;
e1*95/54*0024*.. 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 22L; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
367; 5HA 725; 73C; 74A
WGR e1*93/81*0024*.., 66 - 128 225/45R17 94 5HI nur bis
e1*95/54*0024*.. 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M; e1*95/54*0024*11;
5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 VDN; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 687 725; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1P; 5P; 5PN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 7MS
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 5P; 5PN
170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 225/45R17 91 Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 225/45R17 91 Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 51J; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 51J; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 225/45R17 91 Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 7 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 225/45R17 91 Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 215/45R17 87Y 5ET; 51J Schrägheck;
215/45R17 91 51J Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7MS e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 24J; 367; 5HI ab e1*98/14*0036*08;
e1*98/14*0036*.. 235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 367; 12A; 51A; 573; 71K;
5HA 721; 725; 73C; 74A
235/45R17 94 11A; 22L; 24J; 24M;
367; 5HI
7MS e1*95/54*0036*.., 66 - 110 225/45R17 94 5HI nur bis
e1*98/14*0036*.. 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M; e1*98/14*0036*07;
5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 VDJ; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 687 725; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91 52J; 65H Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
205/55R17 91 52J; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 52J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/45R17 91 51J Limousine;
e11*2007/46*0012*..
55 - 147 225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 7 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/45R17 91 51J Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
55 - 147 225/45R17 91 Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94 Stufenheck;
e11*2007/46*0014*..
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1KP; 16; 1KM; 1K
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 7M
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1K; 1KM; 1KP; 16
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 215/45R17 91 51J Nur Golf R (6er); ab
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 215/45R17 87W 5ET; 51J Nur Golf 5; nur bis
55 - 184 225/45R17 90 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 5ET Nur Golf 6; ab
e1*2007/46*0490*.. 59 - 173 215/45R17 91 e1*2001/116*0242*25;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 7 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/45R17 91 51J Nur Golf 6; ab
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 5ET Cabrio; Frontantrieb;
77 - 155 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 5ET Nur CrossGolf 6; Ab
215/45R17 91 e1*2001/116*0304*21;
225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 248; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 51J; 65H e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 11A; 22M; 24J; 248; Frontantrieb;
52J; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 51J 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 11A; 22M; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
76S
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 5ET Nur CrossGolf; Nur
215/45R17 91 bis
225/45R17 91 e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 5ET; 51J Nicht CrossGolf; Nur
55 - 125 215/45R17 91 51J Golf Plus; Nur bis
225/45R17 90 11A; 24J e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 7 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 56G Nur Jetta
215/45R17 91 (Stufenheck);
225/45R17 91 11A; 270 Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 21P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); ab
51J; 56G e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; Allradantrieb;
5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P; 12A; 51A; 573; 71K;
51J 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q 74A
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21P; 22M; 22P; GOLF (Variant); nur
51J bis
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; e1*2001/116*0328*14;
56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q 725; 73C; 74A
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; JETTA (Limousine);
56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 21B; 22L; 22Q 725; 73C; 74A
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); ab
e1*2007/46*0492*.. 51J; 56G e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; Frontantrieb;
5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P; 12A; 51A; 71K; 721;
51J 725; 729; 73C; 74A
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 24J; 367; 5HI ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 367; 12A; 51A; 573; 71K;
5HA 721; 725; 73C; 74A
235/45R17 94 11A; 22L; 24J; 24M;
367; 5HI
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 225/45R17 94 5HI nur bis
e1*95/54*0023*.., 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M; e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
5GG; 687 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 7 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
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22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDJ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
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Gutachten 366-0263-13-WIRD
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Fahrzeughersteller : AUDI, FORD, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112542571/VK IG8070/VK PCD 112 Ø57.1-TX-Ø76 57,1 Kunststoff 705 2100 10/11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5
120 Nm für Typ : D2; 4E; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M; 54A
245/40R17 91 11A; 22H; 22M; 24D;
57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 215/45R17 91 11A; 248; 26P Sportback (4-türig);
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; 2-türig;
26N Allradantrieb;
235/40R17 90 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27H 725; 73C; 74A; 74P;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24J; 24M; 56G Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 215/45R17 87W 11A; 22L; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5ET 12A; 51A; 573; 71K;
66 - 147 205/50R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M; 56G 74P
215/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M
245/40R17 91 Frontantrieb; 11A; 22L;
22Q; 24D; 57F; 681;
687
66 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24J; 24M
235/40R17 90 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24M
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24M
66 - 195 205/50R17 11A; 21B; 22L; 22Q;
24J; 24M; 51G; 52J;
56G
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
M+S 24J; 24M; 52J
235/40R17 90 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24M; 52J
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24M; 52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 92 215/45R17 87 11A; 367; 5ET Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 367 Allradantrieb;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
367; 5ET; 631 12A; 51A; 71K; 721;
110 - 142 225/45R17 11A; 367; 631 725; 73C; 74A; 74P
B5 e1*93/81*0013*.., 195 225/45R17 11A; 367; 51G Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17 51G Allradantrieb; Nicht
245/45R17 51G Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 250 225/55R17-97 nicht für gepanzerte
e1*98/14*0005*.. 255/45R17-97 11A; 22B Fz; Allradantrieb;
110 - 265 225/55R17 51G Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 235/55R17 51G Nicht für Fz. m.
255/45R17 98 Keramikbremse; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 11A; 22M; 24J; 24M; Cabrio; Coupe;
51G; 52J Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Z
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/45R17 93 Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*.. 245/45R17 95 11A; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
118 - 184 225/50R17 11A; 22M; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
51G 725; 73C; 74A; 74P;
76T
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung: FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WGR e1*2001/116*0024*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 22B; 22L; 24J; ab e1*95/54*0024*12;
e1*95/54*0024*.. 24M; 5HI Frontantrieb;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24M; 367; 5HA 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
WGR e1*93/81*0024*.., 66 - 128 225/45R17 94 11A; 22B; 24J; 24M; nur bis
e1*95/54*0024*.. 5HI e1*95/54*0024*11;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 5HA 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17 91 VDN; 11A; 22B; 24D; 725; 73C; 74A; 74P
24J; 687
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5PN; 1P; 5F; 5P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 7MS
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 5F; 5P; 5PN
170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
52J; 56G Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
245/40R17 91 11A; 22P; 24J; 24M
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET; Nicht Altea Freetrack;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24M; 12A; 51A; 573; 71K;
51J; 65H 721; 725; 73C; 74A;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 22P; 24C; 24M 74P; 76S
235/40R17 90 11A; 21P; 22P; 24C;
24M; 5GA; 684
245/40R17 91 11A; 22H; 22P; 24D;
57F; 681; 687
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
52J; 56G Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
245/40R17 91 11A; 22P; 24J; 24M;
687
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
52J; 56G Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
245/40R17 91 11A; 22P; 24J; 24M
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET; Nicht Altea Freetrack;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24M; 12A; 51A; 573; 71K;
51J; 65H 721; 725; 73C; 74A;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 22P; 24C; 24M 74P; 76S
235/40R17 90 11A; 21P; 22P; 24C;
24M; 5GA; 684
245/40R17 91 11A; 22H; 22P; 24D;
57F; 681; 687
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
52J; 56G Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
245/40R17 91 11A; 22P; 24J; 24M;
687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck;
51J; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87Y 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G;
5ET; 51J 11H; 12A; 51A; 71K;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
51J 74P; 76S
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M
235/40R17 90 11A; 22Q; 24C; 24D;
684
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 22F; 24D; 57F;
681; 687
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; ab
27H e9*2007/46*0094*01;
nicht Leon ST; 3-
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; türig; 5-türig;
27H Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26B; 725; 73C; 74A; 74P;
27H 76S
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7MS e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 22B; 22L; 24J; ab e1*98/14*0036*08;
e1*98/14*0036*.. 24M; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 573; 71K;
21B; 22B; 22L; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24M; 367; 5HA 74P
235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24M; 367; 5HI
7MS e1*95/54*0036*.., 66 - 110 225/45R17 94 11A; 22B; 24J; 24M; nur bis
e1*98/14*0036*.. 5HI e1*98/14*0036*07;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 5HA 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17 91 VDJ; 11A; 22B; 24D; 725; 73C; 74A; 74P
24J; 687
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3T; 5L; 1Z
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22M; 22P; 24J; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 5FM; 51J; 65H Kombi; Allradantrieb;
215/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; Frontantrieb;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 125 235/40R17 90W 11A; 22L; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24M; 5GA; 684 721; 725; 73C; 74A;
55 - 147 205/50R17 93 11A; 22M; 22P; 24J; 74P
M+S 5FM; 51J; 52J; 65H
225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J;
24M
235/40R17 90Y 11A; 22L; 22Q; 24C;
24M; 5GA; 684
235/45R17 93 11A; 22L; 22Q; 24C;
24M
245/40R17 91 11A; 22H; 22L; 22Q;
24M; 57F; 681; 687
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 5FM; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 51J; 65H Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R17 90 11A; 22Q; 24C; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
684 74P
235/45R17 93 11A; 22Q; 24C; 24M
245/40R17 91 11A; 22H; 22Q; 24M;
57F; 681; 687
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91 11A; 24J; 52J; 65H Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
205/55R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J; 56G 12A; 51A; 71K; 721;
215/50R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
24M; 52J; 56G
225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J;
52J
225/50R17 94 11A; 22M; 22P; 24J;
24M
235/45R17 94 11A; 22M; 22P; 24J;
24M
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 162 215/45R17 87 11A; 27I ab
225/45R17 91 11A; 27I e11*2007/46*0243*01;
235/40R17 90 11A; 245; 27B Kombi; Limousine;
235/45R17 94 11A; 245; 27B Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94 11A; 24J; 24M Stufenheck;
e11*2007/46*0014*..
235/40R17 94 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 21P; 24J; 24M Frontantrieb;
245/40R17 95 11A; 24D; 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 11A; 245; 51J; 65H Kombi; Allradantrieb;
e11*2007/46*0014*..
225/45R17 94 11A; 245 Frontantrieb;
235/40R17 94 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21P; 245; 248 12A; 51A; 573; 71K;
245/40R17 95 nicht Allradantrieb; 11A; 721; 725; 729; 73C;
248; 57F; 687 74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17 51G; 52J; 65H Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*.. 215/50R17 95 11A; 246; 248; 51J; Frontantrieb;
56G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 11A; 246; 248; 51J; 12A; 51A; 573; 71K;
56G 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 94 24N 74A; 74P
235/45R17 94 11A; 246; 248
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1F; 1KM; AU; 3C; 2K; 3CC; 2KN; 1t; 16; 1KP; 1T; 13; 3c; 1K
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 7M
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 13; 16; 2K; 2KN; 3c;
3C; 3CC
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 215/45R17 91 11A; 22H; 24J; 244; kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., 5GG langer Radstand;
L320 225/45R17 91 VB0; 11A; 22H; 241; Allradantrieb;
244; 246; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
62 - 125 205/50R17 93 VB0; 11A; 22H; 241; 12A; 51A; 71K; 721;
244; 246; 65H 725; 73C; 74A; 74P
225/45R17 94 VB0; 11A; 22H; 241;
244; 246
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 11A; 22B; 24C; 24D; Nicht Caddy Maxi; nur
2KN e1*2007/46*0217*.., 65H bis
WV2ZZZ2K?8?052800;
L320 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; kurzer Radstand;
5GG Frontantrieb;
225/45R17 90 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GA 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 94 11A; 22B; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 VB0; 11A; 22F; 24C; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24D; 65H WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 215/45R17 91 VB0; 11A; 22H; 24D; kurzer Radstand;
24J; 5GG Frontantrieb;
225/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 94 VB0; 11A; 22F; 24C; 725; 73C; 74A; 74P;
24D VB2
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG langer Radstand;
L320 225/45R17 94 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 VB0; 11A; 22H; 24J; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24M; 65H WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; kurzer Radstand;
5GG Frontantrieb;
225/45R17 91 VB0; 11A; 22H; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 94 VB0; 11A; 22H; 24J; 725; 73C; 74A; 74P;
24M VB1
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W Cabrio; Frontantrieb;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 21P; 22M; 22P; 725; 73C; 74A; 74P;
24J; 24M; 31P 76S
85 - 184 205/50R17 11A; 22M; 24M; 51G;
52J; 65H
235/45R17 94 11A; 21P; 22M; 22P;
24J; 24M; 31P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; nur Golf 7; ab
27H e1*2007/46*0623*01;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; ab
27H e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
235/40R17 90 11A; 245; 248; 26B; Schrägheck;
27F Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26B; Verbundlenkerhinterach
27F se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 215/45R17 87 11A; 245; 26P; 27H nur Golf 7; ab
63 - 169 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; e1*2007/46*0623*01;
27H ab
e1*2007/46*0627*01;
235/40R17 90 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine;
27F Schrägheck;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
27F Frontantrieb;
135 - 169 215/45R17 87Y 11A; 245; 26P; 27H Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 205/50R17 11A; 22H; 22Q; 24C; Nur Golf R (6er); ab
24D; 51G; 65H e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; Schrägheck;
24M; 51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R17 90Y 11A; 22F; 22Q; 24C; 721; 725; 729; 73C;
24D 74A; 74P; 76S
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 5; nur bis
51J; 65H e1*2001/116*0242*24;
55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; Allradantrieb;
5ET; 51J Frontantrieb;
55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J; 65H 12A; 51A; 573; 71K;
245/40R17 91 11A; 22F; 24D; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
681; 687 74P
55 - 184 225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M
235/40R17 90 11A; 22Q; 24C; 24D;
684
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 8911A; 22H; 22Q; 24C; Nur Golf 6; ab
24D; 51J; 65H e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; Schrägheck;
24M; 51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R17 90 11A; 22F; 22Q; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P; 76S
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 6; ab
e1*2007/46*0490*.. 5ET e1*2001/116*0242*25;
59 - 173 205/50R17 11A; 22H; 22P; 24C; Schrägheck;
24D; 51G; 65H Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 725; 73C; 74A; 74P;
235/40R17 90 11A; 22H; 22Q; 24C; 76S
24D; 684
245/40R17 91 11A; 22F; 22Q; 24D;
57F; 681; 687
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21S; 24J; 26P; Cabrio; Frontantrieb;
27H; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 155 205/50R17 93 11A; 21T; 241; 246; 12A; 51A; 71K; 721;
248; 26P; 27H; 56G 725; 729; 73C; 74A;
215/45R17 91 11A; 21S; 24J; 26P; 74P; 76S
27H
225/45R17 91 11A; 21T; 241; 246;
248; 26P; 27H
235/40R17 90 11A; 21T; 24C; 248;
26B; 26N; 27F; 684
235/45R17 94 11A; 21T; 24C; 248;
26B; 26N; 27F
245/40R17 91 11A; 24M; 27F; 57F;
681; 687
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
5ET e1*2001/116*0304*21;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 21B; 22H; 22M; 74P
24J; 248
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 248;
57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24M; 5ET bis
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24M Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P
235/45R17 94 11A; 21B; 22H; 22M;
24J; 24M
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24M;
57F; 681; 687
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24J; 244; 51J; 65H e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 11A; 21P; 22H; 22L; Frontantrieb;
24J; 244; 52J; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
248; 51J 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22L; 74P; 76S
24J; 244
235/40R17 90 11A; 21B; 22H; 22L;
24C; 244; 684
235/45R17 94 11A; 21B; 22H; 22L;
24C; 244
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 244;
57F; 681; 687
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22P; 24J; 24M; Nicht CrossGolf; Nur
5ET; 51J Golf Plus; Nur bis
55 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; e1*2001/116*0304*13;
56G Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
235/40R17 90 11A; 22Q; 24C; 24D; 74P
684
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 22F; 24D; 57F;
681; 687
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 215/50R17 91 56G Beetle (Schrägheck);
215/55R17 94 11A; 26P; 56G Beetle Cabrio;
225/50R17 94 11A; 245; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 11A; 248; 27I; 57F; 725; 729; 73C; 74A;
67R; 67T 74P; 76S
255/45R17 98 11A; 248; 27I; 57F; 67D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 248; Nur Jetta
270; 56G (Stufenheck);
215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21B; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71K;
260; 271; 56G 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 248; 74A; 74P; 76S
271
235/40R17 90 11A; 21B; 24J; 248;
260; 271
235/45R17 94 11A; 21B; 24J; 248;
260; 271
245/40R17 91 11A; 21B; 24C; 244;
247; 260; 272
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
e1*2007/46*0492*.. 24J; 24M; 51J; 56G e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
24J; 24M; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 51J 725; 729; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 74P
24J; 24M
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M; 51J; 56G e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; Allradantrieb;
24J; 24M; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 24M; 51J 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 74A; 74P
24J; 24M
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; JETTA (Limousine);
24J; 24M; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 21B; 22H; 22L; 725; 73C; 74A; 74P
24J; 24M
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF (Variant); nur
24J; 24M; 51J bis
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24J; 24M; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 725; 73C; 74A; 74P
24J; 24M
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.., 77 - 100 205/50R17 89 11A; 22M; 22P; 245; Nicht Passat Alltrack
e1*2007/46*0547*.. 248; 65H (Cross); ab
3C e1*2001/116*0307*.., 77 - 110 235/40R17 90 11A; 22M; 22Q; 245; e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0502*.. 248; 31P Kombi; Limousine;
77 - 155 215/45R17 91 11A; 22P Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 245; Frontantrieb;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 220 205/50R17 11A; 22M; 22P; 245; 12A; 51A; 573; 71K;
248; 51G; 65H 721; 725; 73C; 74A;
205/50R17 93 11A; 22M; 22P; 245; 74P
248; 65H
225/45R17 91Y 11A; 22M; 22P; 245;
248
235/40R17 94 11A; 22M; 22Q; 245;
248; 31P
235/45R17 94 11A; 21P; 22M; 22Q;
245; 248; 31P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 11A; 22M; 22P; 65H nur bis
225/45R17 91 11A; 22M; 22P e1*2001/116*0307*23;
235/40R17 90 11A; 22M; 22Q; 24J; Kombi; Limousine;
24M; 31P Allradantrieb;
75 - 147 215/45R17 91 11A; 22P Frontantrieb;
75 - 220 205/50R17 11A; 22M; 22P; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
65H 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 11A; 21P; 22M; 22Q; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M; 31P; 51G 74P
3c e1*2007/46*0547*.. 103 - 155 215/45R17 91W Nur Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 225/45R17 91W (Cross);
e1*2007/46*0502*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 220 235/45R17 51G Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 215/45R17 87W 57E; 681; 684 Coupe; Frontantrieb;
215/45R17 87W 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
90 - 155 235/40R17 90 684 12A; 51A; 71K; 721;
90 - 195 225/45R17 51G 725; 73C; 74A; 74P;
235/40R17 90Y 684 76S
235/45R17 51G
245/40R17 91 57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 130 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 215/45R17 91W 11A; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 225/45R17 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
e1*2007/46*0357*.. 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 22B; 22L; 24J; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 24M; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 573; 71K;
21B; 22B; 22L; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24M; 367; 5HA 74P
235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24M; 367; 5HI
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
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Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 225/45R17 94 11A; 22B; 24J; 24M; nur bis
e1*95/54*0023*.., 5HI e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. 235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 5HA 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
5GG; 687
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
31P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischer
Niveauregulierungsanlage.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VDJ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
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VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
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ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 6 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49623
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 17 EH2+
Typ: IG8070
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49623
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49623
Die ABE-Nr. 49623 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 17 EH2+ , Typ IG8070, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0263-13-WIRD vom 09.09.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 11 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 09.09.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 10.10.2013
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0263-13-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 19.09.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49623
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.