Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C8 757 3853S C8 757 CMS428/1 ohne 57,1 610 1965 11/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/50R17 89 11A; 24M; 367 nur bis e1*98/14*0042*.. 215/45R17 87 11A; 24M; 367 e1*98/14*0042*13; 225/45R17 90 VEF; 11A Allradantrieb; 235/40R17 90 nicht Allradantrieb; 11A; Frontantrieb; 21B; 22B; 24D; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H; 66A; 684 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R17 90 Allradantrieb; 11A; 21B; 73C; 74D; MBD 22B; 24D; 24J; 367; 66A 8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 367 ab e1*98/14*0042*14; 215/45R17 87 11A; 24M Allradantrieb; 225/45R17 AF4 Frontantrieb; 225/45R17 90 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; MBD Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6J e9*2001/116*0067*.. 51 - 63 205/40R17 80 51J Schrägheck; 51 - 77 205/40R17 84 51J Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA IBIZA; CORDOBA; e9*98/14*0041*.. 44 - 132 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Nicht Fz mit 215/35R17 83W 11A; 24J; 24M "SeatSport"Bremse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 916 Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89 11A; 22B; 24J; 24M; 367 Limousine; e9*98/14*0026*.. 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R17-90 VEF; 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 367; 66A; 684 73C; 74D 1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/50R17 89 11A; 367 Limousine; 215/45R17 87 Allradantrieb; 225/45R17 11A; 367; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90 11A; 21B; 24J; 24M; 367; 12A; 51A; 71K; 723; 66A 73C; 74D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 205/40R17 80 11A; 24M Schrägheck; 37 - 96 205/40R17 84 11A; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 205/40R17 80 Kombi; Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; 5DA Frontantrieb; 205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 5DW 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 5DW 73C; 74D; VE0 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER,FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.. 44 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA Fabia Schrägheck; 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Nicht Green Line; 215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 5J e11*2001/116*0291*.. 47 - 77 205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; 5DA Roomster; Nicht 205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M Scout; Frontantrieb; 215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 5DW 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 5J e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 205/40R17 84 11A; 24M Roomster Scout; 215/35R17 83 11A; 24M Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D 5J e11*2001/116*0291*.. 44 - 77 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Nicht Green Line; Fabia Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*95/54*0066*.. 44 - 88 215/45R17 87 11A; 24J; 24M nicht für 44 - 132 205/50R17 89 11A; 22F; 24J; 24M; 367 gepanzerte Fz; 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M Kombi; Limousine; 225/45R17 90 11A; 22F; 24J; 24M; 367 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 205/40R17 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 79 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 225/35R17 82 11A; 22I; 22P; 24C; 24D 73C; 74D Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87 11A; 24J; 24M GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. 50 - 150 205/50R17 89 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 205/50R17 89 AF4 Frontantrieb; 225/45R17 AF4 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 92 215/45R17 87 11A; 24J; 24M BORA(Limousine); e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. 50 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M GOLF VARIANT; BORA 50 - 150 205/50R17 89 11A; 24J; 24M VARIANT; 205/50R17 89 AF4 Allradantrieb; 225/45R17 AF4 Frontantrieb; 225/45R17 90 11A; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 205/50R17 89 AF4 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. 55 - 125 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 AF4; 51G 73C; 74D 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*. 55 - 110 205/50R17 89 AF4 Cabrio; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 AF4; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 73C; 74D 367 Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.. 44 - 77 205/40R17 84 11A; 21P; 248 Schrägheck; 215/40R17 87 11A; 21N; 21P; 22H; 248 Frontantrieb; 225/35R17 82 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 5DK 12A; 51A; 71K; 723; 225/35R17 86 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; 73C; 74D 248 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/40R17 84 24K nur Polo GTI "Cup 215/35R17 83 24K Edition"; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA nicht Polo-Fun; e1*98/14*0174*... 215/35R17 83 11A; 24J; 24M nicht Polo-Cross; 40 - 110 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Stufenheck; 215/35R17 83W 11A; 24J; 24M Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; SC4 9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/40R17 83 11A; 365 Polo-Fun; Polo- 225/35R17 82 11A; 365 Cross; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; SC4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere durchzuführen. AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller freigegeben ist. MBD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. VE0) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteter Bremsscheibe (Durchmesser 288mm) an der Vorderachse in Verbindung mit LUKAS-Bremssätteln. VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.