Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C8 808 4460S C8 808 CMS388/6 ohne 57,1 720 2115 10/05
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5
120 Nm für Typ : 4E; 4F; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 77 - 118 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Cabrio;
24M; 5FE Frontantrieb;
77 - 147 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 71K; 723;
225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 73C; 74D
24M
235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
24M; 54A
245/35R18 92 11A; 22H; 22M; 24M;
57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*. 75 - 85 215/40R18 85 11A; 22L; 24J; 5EG Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 75 - 110 215/40R18 89 11A; 22L; 24J Schrägheck 2-türig;
225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 88W Frontantrieb; 11A; 22L; 723; 73C; 74D
22Q; 24M; 5FE; 57F; 68T
75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 22L; 24J
225/40R18 88Y 11A; 21B; 22L; 24J; 24M;
5FE
245/35R18 88Y Frontantrieb; 11A; 22L;
22Q; 24M; 5FE; 57F; 68T
75 - 195 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 24J; 24M
235/40R18 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 132 225/40R18 11A; 21B; 367; 5FE; 631 Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 142 225/40R18-88Y 11A; 21B; 367; 5FE Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 225/40R18 92 51J Cabrio;
e1*98/14*0177*..
235/40R18 11A; 366; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D
8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/40R18 51G Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; nur bis
e1*98/14*0151*..
235/40R18 51G e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D
8E e1*2001/116*0151*.. 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; ab
235/40R18 51G e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 5FE; 51J nur bis
e1*98/14*0151*..
74 - 162 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*09;
235/40R18 51G Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 5FE; 51J ab
75 - 188 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*10;
235/40R18 51G Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 130 235/40R18 91Y 5GG Limousine u. Kombi;
89 - 257 245/40R18 51G Front- u.
Allradantrieb;
Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4E e1*2001/116*0198*. 154 - 257 235/50R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96Y 5IE 12K; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/40R18 91 Cabrio; Coupe;
245/40R18 93 11A; 22M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76T
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/40R18 91 Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*..
245/40R18 93 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76T
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QB6 e1*2001/116*0243*.. 253 235/40R18 51G Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: EXEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 51J Stufenheck;
75 - 147 215/40R18 89Y 51J Frontantrieb;
225/40R18 11A; 22K; 365; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 125 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
63 - 147 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 11H; 12A; 51A; 573;
245/35R18 88 11A; 22Q; 24D; 57F; 68T 71K; 723; 73C; 74D
1P e9*2001/116*0052*.. 177 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M Nur Leon Cupra;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb;
245/35R18 92 11A; 22Q; 24D; 57F; 68T 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 573;
71K; 723; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALTEA + XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 Altea Freetrack;
225/45R18 91 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 Altea 4 Freetrack;
225/45R18 91 Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 22P; 24J Nicht Altea
63 - 125 225/40R18 88 11A; 22P; 24C; 24M Freetrack;
245/35R18 88 11A; 22H; 22Q; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 68T 12A; 51A; 573; 71K;
63 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24C; 24M 723; 73C; 74D
235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22P; 24C;
24M
245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24D;
57F; 68T
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22P; 24J; 51J Limousine;
55 - 125 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 5FE Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE; 57F; 68T 12A; 51A; 573; 71K;
55 - 147 225/40R18 88Y 11A; 22P; 24J; 5FE 723; 73C; 74D
235/40R18 91 11A; 22Q; 24J; 24M
245/35R18 88Y 11A; 22H; 22Q; 24M;
5FE; 57F; 68T
1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22M; 22P; 24J; Nicht Octavia Scout;
5FM; 51J Kombi;
55 - 147 225/40R18 92 11A; 22M; 22P; 24J Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 24M Frontantrieb;
245/35R18 92 11A; 22H; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 57F; 68T 12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D
1Z e11*2001/116*0230*.. 103 - 118 225/40R18 92 11A; 22M; 22P; 24J Nur Octavia Scout;
225/45R18 91 11A; 22M; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 22M; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
245/40R18 93 11A; 22H; 22L; 22Q; 24J; 73C; 74D
24M
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.. 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 24J; 24M Stufenheck;
235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/40R18 88 11A; 22M Cabrio;
85 - 147 225/40R18 88W 11A; 22M Frontantrieb;
85 - 184 235/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 VFA; VFC; VF8; VF9; 12A; 51A; 71K; 723;
11A
235/40R18 91 11A; 21P; 22M; 22P; 24M 73C; 74D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/40R18 89 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 6; Ab
51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 51J Nur Golf 5; Nur bis
55 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24;
245/35R18 88W 11A; 22Q; 24D; 57F; 68T Allradantrieb;
55 - 169 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
55 - 184 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D
1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 125 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf 6; Ab
59 - 155 225/40R18 88W 11A; 22H; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24M nur CrossGolf; Nur
225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; bis
24M; 5FE e1*2001/116*0304*13;
225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
24M 723; 73C; 74D
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 5FE;
57F; 68T
1KP e1*2001/116*0304*.. 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 24J; 248; Nur Golf Plus 6; Ab
51J e1*2001/116*0304*14;
225/40R18 88W 11A; 21P; 22M; 24J; 248; Frontantrieb;
5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21P; 22M; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22L; 24C; 723; 73C; 74D
244
245/35R18 88W 11A; 22H; 22L; 244; 5FE;
57F; 570
245/35R18 92 11A; 22H; 22L; 244; 57F;
570
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M; 5FE nicht CrossGolf;
245/35R18 88 11A; 22Q; 24D; 57F; 68T Nur Golf Plus; Nur
55 - 125 215/40R18 89 11A; 22P; 24J bis
225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0304*13;
235/40R18 91 VF7; 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb;
245/35R18 92 11A; 22Q; 24D; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; JETTA (Limousine);
24M Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; 723; 73C; 74D
24C; 24D
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 57F;
68T
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; GOLF (Variant);
24M; 5FM Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; 723; 73C; 74D
24C; 24D; 366
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 57F;
68T
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 11A; 22P Kombi; Limousine;
75 - 147 225/40R18 92 11A; 22P Allradantrieb;
235/40R18 51G Frontantrieb;
235/40R18 91 VFA; VF8; VF9; 11A 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 220 235/40R18 95 VFA; VF8; VF9; 11A 12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/40R18 91 Limousine;
100 - 220 235/40R18 95 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92 11A; 22H; 24J; 24M; Nicht Caddy Maxi;
5GM
2KN L320 ab
WV2ZZZ2K.8.052801;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; VB1
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
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Verkaufsbezeichnung: VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92 VB0; 11A; 22F; 24D; 24J; Nicht Caddy Maxi;
2KN L320 5GM ab
WV2ZZZ2K.8.052801;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; VB2
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3D e1*2001/116*0189*.., 165 - 246 235/50R18 51G nicht V10 Diesel;
e1*98/14*0189*..
255/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
177 245/45R18 96 5IE 12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: VW TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*. 66 - 103 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran;
66 - 110 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 125 225/40R18 92 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
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Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40 R18
Hinterachse: 245/35 R18
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türverkleidung (Überstand
über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
VF8) Durch Einbau von zusätzlichen Federwegbegrenzern Votex-Teilenr. 000 071 501 (Zwischenring mit ca.
12 mm Dicke) an den vorderen und hinteren Fahrwerksfedern ist ein ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VF9) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
VFA) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung, z. B. VW-Teilenr. Vorderachse
3C0.807.823/824 und Hinterachse 3C0.807.837/838, herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges
(z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
VFC) Durch Einstellen der Sturzwerte an der Hinterachse auf -1 Grad 45 Minuten ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.