Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 9
Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100557138 OXIGIN 14 LK100 Ø63.4 - Ø57.1 57,1 Kunststoff 725 2135 04/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8Z e1*2001/116*0131*.., 55 - 81 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0131*.. 367 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 916
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/50R17 89 11A; 24M; 367 nur bis
e1*98/14*0042*.. 215/45R17 87 11A; 24M; 367 e1*98/14*0042*13;
225/45R17 90 VEF; 11A Allradantrieb;
235/40R17 90 nicht Allradantrieb; 11A; Frontantrieb;
21B; 22B; 24D; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
66A; 684 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R17 90 Allradantrieb; 11A; 21B; 73C; 74A; 74P
22B; 24D; 24J; 367; 66A
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 205/50R17 89 11A; 21B; 22F; 24J; 24M; ab e1*98/14*0042*14;
367 Allradantrieb;
215/45R17 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/45R17-90 11A; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 71K; 723;
21B; 22F; 24D; 24J; 367; 73C; 74A; 74P
66A; 684
235/40R17 90 Allradantrieb; 11A; 21B;
22F; 24D; 24J; 367; 66A
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8N e1*2001/116*0089*.., 110 - 132 215/45R17 87 51J Roadster; Coupe;
e1*97/27*0089*..,
e1*98/14*0089*..
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8N e1*2001/116*0089*.., 132 215/45R17 87 51J Roadster; Coupe;
e1*97/27*0089*..,
e1*98/14*0089*..
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 51 - 63 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 51J Schrägheck;
51 - 77 205/40R17 84 11A; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R17 82 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80 11A; 21B; 24J; 24M; 5DA IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*..
44 - 132 205/40R17 84 11A; 21B; 24J; 24M Nicht Fz mit
215/35R17 83W 11A; 24J; 24M "SeatSport"Bremse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 916
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89 11A; 22B; 24J; 24M; 367 Limousine;
e9*98/14*0026*.. 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb;
225/45R17-90 VEF; 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 723;
367; 66A; 684 73C; 74A; 74P
1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/50R17 89 11A; 367 Limousine;
215/45R17 87 Allradantrieb;
225/45R17 11A; 21B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 21B; 24J; 24M; 367; 12A; 51A; 71K; 723;
66A 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 205/40R17 80 11A; 24D; 24J Schrägheck;
37 - 96 205/40R17 84 11A; 24D; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 205/40R17 80 11A; 24J; 24M Kombi; Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; 5DA Frontantrieb;
205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 83 11A; 22F; 24D; 24J; 5DW 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83 11A; 22F; 24D; 24J; 5DW 73C; 74A; 74P
225/35R17 82 11A; 22F; 24C; 24D; 5DK
225/35R17 86 11A; 22F; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER,FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.. 44 - 77 205/40R17 80 11A; 24D; 24J; 5DA Fabia Schrägheck;
205/40R17 84 11A; 24D; 24J Nicht Green Line;
215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R17 82 11A; 22H; 24C; 24D; 5DK 12A; 51A; 71K; 723;
225/35R17 86 11A; 22H; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
5J e11*2001/116*0291*.. 47 - 77 205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; 5DA Roomster; Nicht
205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M Scout; Frontantrieb;
215/35R17 83 11A; 22F; 24D; 24J; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 22F; 24D; 24J; 5DW 12A; 51A; 71K; 723;
225/35R17 82 11A; 22F; 24C; 24D; 5DK 73C; 74A; 74P
225/35R17 86 11A; 22F; 24C; 24D
5J e11*2001/116*0291*.. 44 - 77 205/40R17 84 11A; 24D; 24J Nicht Green Line;
215/35R17 83 11A; 22M; 22P; 24D; 24J Fabia Kombi;
215/40R17 83 11A; 22M; 22P; 24D; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
5J e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 205/40R17 84 11A; 24M Roomster Scout;
215/35R17 83 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R17 86 11A; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*95/54*0066*.. 44 - 88 215/45R17 87 11A; 24J; 24M nicht für
44 - 110 205/50R17 89 11A; 22F; 24J; 24M gepanzerte Fz;
215/45R17 87W 11A; 24J; 24M Kombi; Limousine;
225/45R17-90 11A; 22F; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
1U e11*95/54*0066*.. 44 - 88 215/45R17 87 11A; 24J; 24M nicht für
44 - 132 205/50R17 89 11A; 22F; 24J; 24M gepanzerte Fz;
215/45R17 87W 11A; 24J; 24M Kombi; Limousine;
225/45R17-90 11A; 22F; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 35 I
120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 205/40R17 80 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 79 11A; 22I; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
225/35R17 82 11A; 22B; 22Q; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87 11A; 24J; 24M GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
235/40R17-90 Frontantrieb; 11A; 22F; Allradantrieb;
24C; 24D; 367; 66A; 684 Frontantrieb;
50 - 150 205/50R17-89 11A; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
66 - 150 235/40R17-90 Allradantrieb; 11A; 22F; 73C; 74A; 74P
24C; 24D; 367; 66A
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 92 215/45R17 87 11A; 24D; 24J BORA(Limousine);
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
50 - 125 215/45R17 87W 11A; 24D; 24J GOLF VARIANT;
BORA
235/40R17-90 Frontantrieb; 11A; 22F; VARIANT;
24C; 24D; 367; 66A; 684 Allradantrieb;
50 - 150 205/50R17-89 11A; 22F; 24J; 24M Frontantrieb;
225/45R17-90 11A; 22F; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 150 235/40R17-90 Allradantrieb; 11A; 22F; 12A; 51A; 71K; 723;
24C; 24D; 367; 66A 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*..., 55 - 125 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*..,
e1*98/14*0106*..
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 73C; 74A; 74P
367; 66A; 684
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Cabrio;
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 723;
367; 66A; 684 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.. 44 - 77 205/40R17 84 11A; 21N; 21P; 248 Schrägheck;
215/40R17 87 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; Frontantrieb;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R17 82 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
244; 5DK 73C; 74A; 74P
225/35R17 86 11A; 21B; 21N; 22H; 24J;
244
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
35 I E657/1 81 - 128 215/40R17 VD1 ab Nachtrag 5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/40R17 8411A; 21B; 22B; 24J; 24M nur Polo GTI "Cup
215/35R17 8311A; 22B; 24D; 24J Edition";
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; nicht Polo-Fun;
e1*98/14*0174*... 5DA nicht Polo-Cross;
215/35R17 83 11A; 22B; 24D; 24J Stufenheck;
40 - 110 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Schrägheck;
215/35R17 83W 11A; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; SC4
9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/40R17 51G Polo-Fun; Polo-
225/35R17 82 11A; 24M; 365 Cross;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; SC4
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 9
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 9
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 9
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe
des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 9
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch
die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere
durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VD1) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
DUNLOP SP Sport 8000
CONTINENTAL CZ91
UNIROYAL RTT1
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm
ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.