Gutachten 366-0496-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45985
ANLAGE: 12 Radtyp: C9 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2010
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C9 706 4153S C9 706 CMS352/12 ohne 57,1 650 2015 01/06
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/55R16 51G nur bis
e1*98/14*0042*.. e1*98/14*0042*13;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
71K; 721; 725; 73C;
74D
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 205/55R16 90 ab e1*98/14*0042*14;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 185/50R16 81 5DV; 56G Kombi; Frontantrieb;
185/55R16 83 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/45R16 84 12K; 51A; 71K; 721;
195/50R16 84 725; 729; 73C; 74D;
205/45R16 83 76U
215/40R16 82
215/45R16 51G
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 205/45R16 83 Schrägheck;
6JN e9*2007/46*0001*.. 44 - 110 195/50R16 84 Frontantrieb;
205/45R16 83W 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 51G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/45R16 80 5DA IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*..
44 - 132 205/45R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U;
916
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/55R16 89 Limousine;
e9*98/14*0026*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/55R16 51G Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 195/45R16 80 Kombi; Stufenheck;
205/45R16 83 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; VE6
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 195/45R16 80 Schrägheck;
37 - 96 195/45R16 84 Frontantrieb;
205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; VE6
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 195/45R16 80 5DA; 51J Frontantrieb;
195/45R16 84 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 5DW 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R16 86 11A; 24M 725; 73C; 74D; VE6
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/45R16 80 5DA; 51J Fabia Schrägheck;
e11*2007/46*0013*..
195/45R16 84 51J Frontantrieb;
195/50R16 84 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R16 86 11A; 24M 725; 73C; 74D; VE6
215/45R16 86 11A; 24M
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/45R16 84 51J Fabia Kombi;
e11*2007/46*0013*..
205/45R16 11A; 24M; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
VE6
5J e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 195/45R16 84 51J Roomster Scout;
195/50R16 84 Frontantrieb;
205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 86 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76U; VE6
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/45R16 80 5DA; 51J Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
195/45R16 84 51J Nicht Scout;
205/45R16 83 5DW Frontantrieb;
215/40R16 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; VE6
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 132 205/55R16 90 11A; 366 nicht für
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..
gepanzerte Fz;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0496-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45985
ANLAGE: 12 Radtyp: C9 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2010
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 205/55R16 90 11A; 366 nicht für
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..
gepanzerte Fz;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R16 82 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 205/55R16 51G GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 205/55R16 51G BORA(Limousine);
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
GOLF VARIANT;
BORA
VARIANT;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*..., 55 - 125 205/55R16 89 ACZ; 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*..,
e1*98/14*0106*..
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0496-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45985
ANLAGE: 12 Radtyp: C9 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2010
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Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*. 55 - 110 205/55R16 90 ACZ; 11A; 24J; 24M Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.. 44 - 77 195/50R16 84 Nicht Cross Polo;
205/45R16 83 Schrägheck;
215/40R16 82 11A; 21P; 5DK Frontantrieb;
44 - 132 215/45R16 86 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
132 195/50R16 84 52J 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R16 82 11A; 21P; 5DK; 52J 725; 73C; 74D; 76U;
VE6
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/45R16 51G nur Polo GTI "Cup
Edition";
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 195/45R16 80 5DA nicht Polo-Fun;
e1*98/14*0174*...
195/45R16 84 nicht Polo-Cross;
40 - 110 205/45R16 51G Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 915;
SC4; VE6
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0496-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45985
ANLAGE: 12 Radtyp: C9 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2010
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0496-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45985
ANLAGE: 12 Radtyp: C9 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2010
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch
die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere
durchzuführen.
ACZ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, z. B. Lenkeinschlagsbegrenzung VOTEX Teile-Nr. 8L0 071 759,
ist eine ausreichende Freigängigkeit der Räder herzustellen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
(Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.