Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 31
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C14 808 3191S C14 808 CMS537/10 SR22RKØ66.45-Ø5 57,1 Kunststoff 620 2144 04/10
7.1
C14 808 3191S C14 808 CMS537/10 SR22RKØ66.45-Ø5 57,1 Kunststoff 630 2095 04/10
7.1
C14 808 3191S C14 808 CMS537/10 SR22RKØ66.45-Ø5 57,1 Kunststoff 650 2040 04/10
7.1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Z 95 u. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5; C 4
120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 8E; 8H; 8J
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 121 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 24M; 5FE Frontantrieb;
55 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 73C; 74D; 74P; CC3
24M
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24M;
5FE; 57F; 68T
245/35R18 92Y 11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
68T
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 132 225/40R18 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 24M; 5FE; 631 Allradantrieb;
245/35R18 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE; 631 12A; 51A; 71K; 721;
142 225/40R18-88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74D; 74P; CC3
24M; 5FE
B5 e1*93/81*0013*.., 195 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 24C; 24M Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/40R18-88Y 11A; 21B; 22B; 24C; Allradantrieb;
24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; CC3
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 24J; 24M Cabrio;
e1*98/14*0177*..
96 - 188 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 95 11A; 21P; 22H; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74D;
74P; CC3
8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/40R18 11A; 21P; 22H; 24J; 24M; Cabrio;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P; CC3
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 253 225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 52J AUDI S4; nur bis
e1*98/14*0151*..
235/40R18 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0151*09;
245/40R18 93 11A; 21B; 22Q; 24J; 24M; Kombi; Limousine;
54A Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74P;
CC3
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M; 5FE; ab
51J e1*2001/116*0151*10;
245/35R18 88W Frontantrieb; 11A; 22H; Kombi; Limousine;
22P; 24D; 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 188 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22P; 24J; 721; 729; 73C; 74D;
24M 74P; CC3
8E e1*2001/116*0151*.. 253 225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 52J AUDI S4; ab
235/40R18 11A; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0151*10;
245/40R18 93 11A; 21B; 22Q; 24J; 24M; Kombi; Limousine;
54A Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74P;
CC3
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22P; 24J; nur bis
e1*98/14*0151*.. 24M; 5FE; 51J e1*2001/116*0151*09;
245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24D; Kombi; Limousine;
5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 162 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22P; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
24M; 51J 721; 729; 73C; 74D;
235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22P; 24J; 74P; CC3
24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22F; 367; 52L nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74P;
CC3
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22F; 24D; ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. 24J Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74P;
AF5; AF8; CC3
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74P;
AF6; AF8; CC3
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*..
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74P;
AF6; AF8; CC3
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24D; 24J nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74P;
AF5; AF8; CC3
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; 24J; nur bis
e1*98/14*0051*.. 24M; 51W; 53S e1*98/14*0051*16;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; Kombi; Limousine;
24C; 24D; 367 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74P;
CC3
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; 24J; nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. 24M; 51W; 53S nicht für
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; gepanzerte Fz; nur
24C; 24D; 367 bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74P;
CC3
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 11A; 22H; 24J; 24M; 5GG Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*..
89 - 257 245/40R18 11A; 21P; 22F; 24D; 24J; Front- u.
51G Allradantrieb;
Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P; 75I; CC3
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 309 245/45R18 10N; 11A; 22B; 24J; 24M; nicht für
e1*98/14*0005*.. 51G gepanzerte Fz;
245/45R18 96Y 11A; 22B; 24J; 24M Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P; 75I; CC3
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/40R18 91 11A; 22H; 22M; 22P; 24J; Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21P; 22H; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M 73C; 74D; 74P; 76T;
CC3
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619/1 169 - 213 235/40R18 AE8; 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; ab
24J; 24M Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; CC3
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Z 95 u. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QB6 e1*2001/116*0243*.. 253 235/40R18 11A; 21P; 22H; 24J; 24M; Cabrio;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P; CC3
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Z 95 u. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 11A; 21P; 22H; 51J Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21P; 22F; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24J; 248 729; 73C; 74D; 74P;
245/35R18 88Y 11A; 22F; 248; 5FE; 57F; CC3
570
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 11A; 21P; 22H; 51J Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 51J Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 21P; 22F; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88Y 11A; 22F; 248; 5FE; 57F; 729; 73C; 74D; 74P;
570 CC3
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALTEA + XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 11A; 22Q; 24C; 24M Altea 4 Freetrack;
225/45R18 91 11A; 22Q; 24C; 24M Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C; 73C; 74D; 74P; CC3
24D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: SEAT ALTEA + XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 11A; 22Q; 24C; 24M Altea Freetrack;
225/45R18 91 11A; 22Q; 24C; 24M Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
68T 73C; 74D; 74P; CC3
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C;
24D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Z 95 u. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3U e11*98/14*0187*.. 74 - 110 225/40R18 88 11A; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 142 225/40R18 92 11A; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88 11A; 22F; 24M; 57F; 68T 73C; 74D; 74P; CC3
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 225/40R18 92W 11A; 21B; 21J; 22P; 241; Kombi;
e11*2007/46*0014*.. 244; 246 Allradantrieb;
235/40R18 95 11A; 21B; 21J; 22P; 241; Frontantrieb;
244; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P; CC3
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22P; 24C; 24D Nicht ECO (Green
e11*2007/46*0014*..
235/40R18 95 11A; 21B; 22P; 24C; 24D Line); Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P; CC3
Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 247 Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*..
225/45R18 95 11A; 24J; 244; 247 Frontantrieb;
235/40R18 95 11A; 242; 244; 245; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 242; 244; 245; 247 12A; 51A; 573; 71K;
245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247 721; 729; 73C; 74D;
74P; CC3
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Zubehör : Z 95 u. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 75 - 103 225/40R18 92 11A; 22I; 24C; 24D; 5GM langer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., Frontantrieb;
L320
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; CC3
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; 22Q; Cabrio;
24D; 24J Frontantrieb;
85 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22H; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
85 - 184 235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 22Q; 73C; 74D; 74P; CC3
24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; nur CrossGolf; Nur
24M bis
225/40R18 88 11A; 21P; 22F; 22L; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M; 5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 21P; 22F; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; 721; 73C; 74D; 74P;
24D CC3
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 5FE;
57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; Kombi; Limousine;
24D Allradantrieb;
75 - 147 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; Frontantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 24D 721; 73C; 74D; 74P;
75 - 220 235/40R18 95 11A; 21B; 22H; 22L; 22Q; CC3
24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/40R18 91 11A; 21N; 21P; 22H; 22I; Limousine;
24J; 24M Allradantrieb;
100 - 220 235/40R18 95 11A; 21N; 21P; 22H; 22I; Frontantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21B; 21N; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 24J 73C; 74D; 74P; CC3
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 225/40R18 88 51J Coupe; Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74D; 74P; 76O;
CC3
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 100 - 147 235/45R18 94 11A; 22I; 24J; 24M; 51J Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 22I; 24D; 24J Frontantrieb;
245/45R18 96 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 21P; 22B; 22H; 22P; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 24J 73C; 74D; 74P; CC3
255/45R18 99 11A; 22I; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2007/46*0357*.. 75 - 125 235/40R18 91 11A; 22I; 24C; 24M nur CrossTouran;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; CC3
1T e1*2007/46*0357*.. 66 - 103 215/40R18 89 11A; 24C; 24D; 5FM Nicht Blue Motion;
235/40R18 91 11A; 21B; 24C; 24D; nicht CrossTouran;
5GG
66 - 110 215/40R18 89W 11A; 24C; 24D; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 125 225/40R18 92 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 95 11A; 21B; 24C; 24D 73C; 74D; 74P; CC3
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 110 225/40R18-88W 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 24D; 5FE Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 66 - 142 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; CC3
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 110 225/40R18-88W 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 24M; 5FE Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 81 - 142 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; CC3
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0157*.. 24M; 5FE 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 88W nicht Allradantrieb; 11A; 721; 73C; 74D; 74P;
22B; 22F; 24D; 5FE; 57F; CC3
68T
74 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
24M; 5FE
225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
24M
245/35R18 88Y nicht Allradantrieb; 11A;
22B; 22F; 24D; 5FE; 57F;
68T
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22H; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0173*.. 24D 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; CC3
Verkaufsbezeichnung: VW TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*. 75 - 125 235/40R18 91 11A; 22I; 24C; 24M nur CrossTouran;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; CC3
1T e1*2001/116*0211*. 66 - 103 215/40R18 89 11A; 24C; 24D; 5FM Nicht Blue Motion;
235/40R18 91 11A; 21B; 24C; 24D; nicht CrossTouran;
5GG
66 - 110 215/40R18 89W 11A; 24C; 24D; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 125 225/40R18 92 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 95 11A; 21B; 24C; 24D 73C; 74D; 74P; CC3
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51W) Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten, dieser vorgeschriebene
Reifenfülldruck darf nicht größer sein als der vom Fahrzeughersteller genannte Reifenfülldruck.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
52L) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit
Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40 R18
Hinterachse: 245/35 R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
AE8) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
CONTINENTAL CZ 91
DUNLOP SP Sport 8000
GOODYEAR EAGLE GSA, EAGLE GSC
MICHELIN MXX3
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 14 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
CC3) Nur zulässig für Räder ab Gießdatum 04/10 mit Kennzeichnung auf der Radinnenseite.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.