Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE: 48088
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 15 H2
Typ: RG09 6515
Inhaber der ABE Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller: DE-56316 Raubach
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 48088
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48088
Die ABE-Nr. 48088 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ RG09 6515, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung) vom 14.09.2010
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 20 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen
Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 14.09.2010
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 08.10.2010
Im Auftrag
Andreas Thielke
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48088
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterla-
gen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahr-
zeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht
entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Ferti-
gung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig
oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist
dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung,
nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH
Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
56316 Raubach
QM-Nr. 49020140905
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell RG09
Typ RG09 6515
Radgröße 6,5Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
W3 RG09 6515 W3 / Ø72,6xØ57,1 5/112/57,1 38 690 2100
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48088
Herstellerzeichen C4W-T Germany
Radtyp und Ausführung RG09 6515 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen C4W-T
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28,3
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 170 32
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi 100, 200 64-147 185/65R15 M+S R09 A02 A04 A05
44 64-147 195/65R15 R37 A08 A09 A12
C727, /1 64-147 205/60R15 A16 A18 B03
B37 X62 S01
Audi 100, 200 Q. 98-147 185/65R15 M+S R09 T87 T88 T92 A02 A04 A05
44Q 98-147 195/65R15 R37 A08 A09 A12
D403, /1 98-147 205/60R15 A16 A18 B03
B37 X62 S01
Audi 100, 200, A6 60-142 195/65R15 R09 T91 T95 A02 A04 A05
C4 60-142 205/60R15 T90 T91 T95 A08 A09 A12
F619, /1 60-142 215/60R15 A16 A18 B03
B37 Car Lim
S01
Audi 80, 90 Quattro 162-169 195/65R15 M+S A02 A04 A05
89Q A08 A09 A16
E399, /1 A18 A30 B03
B37 S01
Audi A3, -/Sportback 77 195/65R15 A13 A02 A04 A05
8P, 8PA, 8PB 77 205/60R15 A01 A12 K1a K1b K56 A08 A09 A16
e1*2001/116*0217*..; A18 B03 Flh
e1*2001/116*0241*..; S01
e1*2001/116*0418*..;
e13*2007/46*1082*..
Audi A4 74-110 195/65R15 A13 A02 A04 A05
8E 74-110 205/60R15 A13 T90 T91 A08 A09 A16
e1*98/14*0151*.., 74-110 205/65R15 A12 A18 B03 Car
e1*2001/116*0151*.. 74-125 195/65R15 A13 M+S Lim S01
74-125 205/60R15 A13 M+S T90 T91
74-125 205/65R15 A12 M+S
Audi A4 55-142 185/65R15 A13 M+S R09 A02 A04 A05
B5 55-142 195/65R15 A13 A08 A09 A16
e1*93/81*0013*.. , 55-142 205/60R15 A12 A18 B03 Car
e1*98/14*0013*.. Lim S01
Audi A6 81-142 195/65R15 A11 R09 A02 A04 A05
4B 81-142 205/60R15 A12 A08 A09 A16
e1*96/27, 98/14, 81-142 215/55R15 A12 A18 B03 Car
e1*2001/116*0051*.. 81-142 215/60R15 A12 Lim S01
Seat Altea/Toledo 63-118 195/65R15 K1c A01 A02 A04
5P, 5PN 63-118 205/60R15 K1c A05 A08 A09
e9*2001/116*0050*.. A12 A16 A18
e9*2007/46*0012*.. A60 B03 Flh
KOV SeF Sth
S01
Seat Leon 63-118 195/65R15 A02 A04 A05
1P 63-118 205/60R15 A01 K1a K2b A08 A09 A12
e9*2001/116*0052*.. A16 A18 A58
B03 Flh S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Octavia 55-118 195/65R15 A02 A04 A05
1Z 55-118 205/60R15 A01 K1a T90 T91 A08 A09 A12
e11*2001/116*0230*; 55-118 225/55R15 A01 K1c K2b K56 A16 A18 B03
e11*2007/46*0012*.. Car Lim Npf
V15 S01
VW Bus 50-103 195/70R15 A80 K1b K2b R37 R50 T97 138 A01 A02 A04
7DB 50-103 205/65R15 K1b K2b T94 T99 138 A05 A08 A09
e1*96/79*0067*.., 50-103 205/65R15C K1b K2b R09 138 A12 A16 A18
e1*98/14*0067*.. 50-103 215/65R15 K1c K2b T00 T96 138 B03 K34 S02
VW Bus, Transporter 44-81 195/70R15 A11 R37 R50 T92 T97 138 A02 A04 A05
70X0.., 70X1.. 44-81 205/65R15 A11 T94 T99 138 A08 A09 A16
F514, 519, 521, 576, 44-81 215/65R15 A12 T00 T96 138 A18 B03 S02
F657, G206,213-214, 44-81 225/60R15 A01 A12 K1a K2b T95 T96 138
G284, 340, 461-462
VW Bus, Transporter 50-103 195/70R15 K1a K2b R37 R50 T92 T97 138 A01 A02 A04
70X02.., 70X12.. 50-103 205/65R15 K1a K2b T94 T99 138 A05 A08 A09
H297-300, 304, 306, 50-103 205/65R15C K1a K2b R09 138 A12 A16 A18
H322-327 50-103 215/65R15 K1c K2c T00 T96 138 B03 K34 S02
VW Caddy 51-80 195/65R15 K1c K2b T91 T95 A01 A02 A04
2K, 2KN 51-80 205/60R15 K1c K2b T90 T91 T95 A05 A08 A09
e1*2001/116*0252*..; 51-80 215/60R15 K1c K2b A12 A16 A18
e1*2007/46*0217*..; A58 A59 S01
L320
VW Caddy Maxi 75,77,80 195/65R15 K1c K2b T91 T95 A01 A02 A04
2K, 2KN 75,77,80 205/60R15 K1c K2b T90 T91 T95 A05 A08 A09
e1*2001/116*0252*..; 75,77,80 215/60R15 K1c K2a K2b A12 A16 A18
e1*2007/46*0217*..; A58 A67 B03
L320 B88 S01
VW Cross Touran 75-103 195/65R15 A33 M+S A02 A04 A05
1T 75-103 205/60R15 A12 M+S T90 T91 A08 A09 A16
e1*2001/116 75-103 205/65R15 A12 M+S A18 B03 KMV
*0211*15-22; S01
e1*2007/46*
0357*00-01
VW Golf (V) 55-110 195/65R15 K1c R37 A01 A02 A04
1K 55-110 205/60R15 K1c A05 A08 A09
e1*2001/116* A12 A16 A18
0242*00-24 B03 Flh S01
VW Golf (V) Variant 59-110 195/65R15 K1a K2b K56 R37 A01 A02 A04
1KM 59-110 205/60R15 K1a K1b K2b K56 A05 A08 A09
e1*2001/116* A12 A16 A18
0328*00-14 A58 B03 Car
S01
VW Golf (VI) 59-103 195/65R15 A02 A04 A05
1K 59-103 205/60R15 A01 K1a K2b A08 A09 A12
e1*2001/116 A16 A18 B03
*0242*25-.. Flh S01
VW Golf (VI) Variant 59-90 195/65R15 A02 A04 A05
1KM 59-90 205/60R15 A01 K1a K2b K6g A08 A09 A12
e1*2001/116 A16 A18 B03
*0328*15-.. Car S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf Plus 55-110 195/65R15 R37 A02 A04 A05
1KP 55-110 205/60R15 A01 K1a K1b K2b K56 A08 A09 A12
e1*2001/116*0304*.. A16 A18 A58
B03 Flh S01
VW Jetta 75-110 195/65R15 K1a K2b K56 R37 A01 A02 A04
1KM 75-110 205/60R15 K1a K1b K2b K56 A05 A08 A09
e1*2001/116*0328*.. A12 A16 A18
A58 B03 Sth
S01
VW Passat 66-142 195/65R15 A02 A04 A05
3B 66-142 205/60R15 A08 A09 A12
e1*95/54*0043*.., 66-142 215/55R15 A01 K1c K2b K46 T89 A16 A18 B03
e1*98/14*0043*.. 66-142 215/60R15 A01 K1c K2b K46 Car Lim V15
66-142 225/55R15 A01 K1c K2b K46 S01
VW Passat 74-110 195/65R15 A11 R09 A02 A04 A05
3BG 74-110 195/65R15 A11 M+S A08 A09 A16
e1*98/14*0157*.., 74-110 205/60R15 A12 A18 B03 Car
e1*2001/116*0157*.. 74-110 215/55R15 A12 T89 Lim V15 S01
74-110 215/60R15 A12
74-110 225/55R15 A01 A12 K45 K46
VW Touran 66-110 195/65R15 K1a K2b T91 A01 A02 A04
1T 66-110 205/60R15 K1a K2b T90 T91 A05 A08 A09
e1*2001/116* A12 A16 A18
0211*00-22; A58 B03 Npf
e1*2007/46* S01
0357*00-01
Auflagen und Hinweise
138 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A59 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A67 Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit langem Radstand (Caddy Maxi, 20.
Stelle des Versionenschlüssels, Feld D2, Zeile3 = L).
A80 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit ESP (Elektronisches-
Stabilitäts-Programm).
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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B37 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit innenumfaßten Scheibenbremsen.
B88 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 288
mm an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K34 Die Funktion der Schiebetüren ist zu überprüfen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R50 Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in
diesem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
SeF Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack (Typ
5P, 5PN).
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
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T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15
Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 215/40R15 245/35R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
X62 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit der Serienradgröße
7,5 Jx15H2 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya, Malaysia ab Juni 2010
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 14. September 2010 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2010.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 14. September 2010
Laux 00155392.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TÜV Pfalz
Verkehrswesen GmbH
TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH Königsberger Strasse 20d 67245 Lambsheim Technologiezentrum Typprüfstelle
Reifen Gundlach GmbH
Talstraße 1 - 3
56316 Raubach
Datum: 21. Sep. 2010
Hinweis über die Verwendung von Kurzgummiventilen für Sonderräder vom Typ RG09 6515
Sehr geehrter Herr Hildebrandt,
wegen der geringen Ventilabstützung können bei dem Radtyp RG09 6515 nur schlauchlose Reifen und
Metallschraubventile mit Befestigung von außen, oder Kurzgummiventile nach E.T.R.T.O. V2-03-6
(33GS-11,5), z.B. Alligator Typ TR412, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and
Rim entsprechen, verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstge-
schwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den
Felgenrand hinausragen.
Reifenfüller, Reifenfüllmessgerät:
Die Verwendbarkeit der gängigen Ventiladapter (Ventilstecker, Hebelstecker, etc.), in Verbindung mit
dem Kurzgummiventil, wurde bei dem aufgeführten Radtyp nicht geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Laux
Merkurstraße 45 Geschäftsführung: Postbank Ludwigshafen
67663 Kaiserslautern W. Zöbisch 103 876 77 (BLZ 545 100 67)
Telefon: (06 31) 35 45 - 0 Dresdner Bank Kaiserslautern
Telefax: (06 31) 35 45 - 181 224 013 000 (BLZ 540 800 21)
Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3487
Internet: http://www.tuev-pfalz.de USt-IdNr.: DE812864766 Kreissparkasse Kaiserslautern
838 24 (BLZ 540 502 20)