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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:             48088



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            6,5 J x 15 H2


Typ:                        RG09 6515



Inhaber der ABE             Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:             DE-56316 Raubach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48088


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48088

Die ABE-Nr. 48088 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ RG09 6515, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung) vom 14.09.2010
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 20 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen
Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 14.09.2010
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.


Flensburg, 08.10.2010
Im Auftrag




Andreas Thielke




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48088

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterla-
gen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahr-
zeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht
entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Ferti-
gung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig
oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist
dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung,
nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                  Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                  56316 Raubach
                                  QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RG09
Typ                               RG09 6515
Radgröße                          6,5Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
W3           RG09 6515 W3 / Ø72,6xØ57,1              5/112/57,1         38       690     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48088
Herstellerzeichen                 C4W-T Germany
Radtyp und Ausführung             RG09 6515 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen              C4W-T
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120               28,3
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      170               32

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi 100, 200          64-147         185/65R15   M+S R09                         A02 A04 A05
44                     64-147         195/65R15   R37                             A08 A09 A12
C727, /1               64-147         205/60R15                                   A16 A18 B03
                                                                                  B37 X62 S01
Audi 100, 200 Q.       98-147         185/65R15   M+S R09 T87 T88 T92             A02 A04 A05
44Q                    98-147         195/65R15   R37                             A08 A09 A12
D403, /1               98-147         205/60R15                                   A16 A18 B03
                                                                                  B37 X62 S01
Audi 100, 200, A6      60-142         195/65R15   R09 T91 T95                     A02 A04 A05
C4                     60-142         205/60R15   T90 T91 T95                     A08 A09 A12
F619, /1               60-142         215/60R15                                   A16 A18 B03
                                                                                  B37 Car Lim
                                                                                  S01
Audi 80, 90 Quattro    162-169        195/65R15   M+S                             A02 A04 A05
89Q                                                                               A08 A09 A16
E399, /1                                                                          A18 A30 B03
                                                                                  B37 S01
Audi A3, -/Sportback   77             195/65R15   A13                             A02 A04 A05
8P, 8PA, 8PB           77             205/60R15   A01 A12 K1a K1b K56             A08 A09 A16
e1*2001/116*0217*..;                                                              A18 B03 Flh
e1*2001/116*0241*..;                                                              S01
e1*2001/116*0418*..;
e13*2007/46*1082*..
Audi A4                74-110         195/65R15   A13                             A02 A04 A05
8E                     74-110         205/60R15   A13 T90 T91                     A08 A09 A16
e1*98/14*0151*..,      74-110         205/65R15   A12                             A18 B03 Car
e1*2001/116*0151*..    74-125         195/65R15   A13 M+S                         Lim S01
                       74-125         205/60R15   A13 M+S T90 T91
                       74-125         205/65R15   A12 M+S
Audi A4                55-142         185/65R15   A13 M+S R09                     A02 A04 A05
B5                     55-142         195/65R15   A13                             A08 A09 A16
e1*93/81*0013*.. ,     55-142         205/60R15   A12                             A18 B03 Car
e1*98/14*0013*..                                                                  Lim S01
Audi A6                81-142         195/65R15   A11 R09                         A02 A04 A05
4B                     81-142         205/60R15   A12                             A08 A09 A16
e1*96/27, 98/14,       81-142         215/55R15   A12                             A18 B03 Car
e1*2001/116*0051*..    81-142         215/60R15   A12                             Lim S01
Seat Altea/Toledo      63-118         195/65R15   K1c                             A01 A02 A04
5P, 5PN                63-118         205/60R15   K1c                             A05 A08 A09
e9*2001/116*0050*..                                                               A12 A16 A18
e9*2007/46*0012*..                                                                A60 B03 Flh
                                                                                  KOV SeF Sth
                                                                                  S01
Seat Leon              63-118         195/65R15                                   A02 A04 A05
1P                     63-118         205/60R15   A01 K1a K2b                     A08 A09 A12
e9*2001/116*0052*..                                                               A16 A18 A58
                                                                                  B03 Flh S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Octavia          55-118        195/65R15                                    A02 A04 A05
1Z                     55-118        205/60R15    A01 K1a T90 T91                 A08 A09 A12
e11*2001/116*0230*;    55-118        225/55R15    A01 K1c K2b K56                 A16 A18 B03
e11*2007/46*0012*..                                                               Car Lim Npf
                                                                                  V15 S01
VW Bus                 50-103        195/70R15    A80 K1b K2b R37 R50 T97 138     A01 A02 A04
7DB                    50-103        205/65R15    K1b K2b T94 T99 138             A05 A08 A09
e1*96/79*0067*..,      50-103        205/65R15C   K1b K2b R09 138                 A12 A16 A18
e1*98/14*0067*..       50-103        215/65R15    K1c K2b T00 T96 138             B03 K34 S02
VW Bus, Transporter    44-81         195/70R15    A11 R37 R50 T92 T97 138         A02 A04 A05
70X0.., 70X1..         44-81         205/65R15    A11 T94 T99 138                 A08 A09 A16
F514, 519, 521, 576,   44-81         215/65R15    A12 T00 T96 138                 A18 B03 S02
F657, G206,213-214,    44-81         225/60R15    A01 A12 K1a K2b T95 T96 138
G284, 340, 461-462
VW Bus, Transporter    50-103        195/70R15    K1a K2b R37 R50 T92 T97 138     A01 A02 A04
70X02.., 70X12..       50-103        205/65R15    K1a K2b T94 T99 138             A05 A08 A09
H297-300, 304, 306,    50-103        205/65R15C   K1a K2b R09 138                 A12 A16 A18
H322-327               50-103        215/65R15    K1c K2c T00 T96 138             B03 K34 S02
VW Caddy               51-80         195/65R15    K1c K2b T91 T95                 A01 A02 A04
2K, 2KN                51-80         205/60R15    K1c K2b T90 T91 T95             A05 A08 A09
e1*2001/116*0252*..;   51-80         215/60R15    K1c K2b                         A12 A16 A18
e1*2007/46*0217*..;                                                               A58 A59 S01
L320
VW Caddy Maxi          75,77,80      195/65R15    K1c K2b T91 T95                 A01 A02 A04
2K, 2KN                75,77,80      205/60R15    K1c K2b T90 T91 T95             A05 A08 A09
e1*2001/116*0252*..;   75,77,80      215/60R15    K1c K2a K2b                     A12 A16 A18
e1*2007/46*0217*..;                                                               A58 A67 B03
L320                                                                              B88 S01
VW Cross Touran        75-103        195/65R15    A33 M+S                         A02 A04 A05
1T                     75-103        205/60R15    A12 M+S T90 T91                 A08 A09 A16
e1*2001/116            75-103        205/65R15    A12 M+S                         A18 B03 KMV
*0211*15-22;                                                                      S01
e1*2007/46*
0357*00-01
VW Golf (V)            55-110        195/65R15    K1c R37                         A01 A02 A04
1K                     55-110        205/60R15    K1c                             A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                      A12 A16 A18
0242*00-24                                                                        B03 Flh S01
VW Golf (V) Variant    59-110        195/65R15    K1a K2b K56 R37                 A01 A02 A04
1KM                    59-110        205/60R15    K1a K1b K2b K56                 A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                      A12 A16 A18
0328*00-14                                                                        A58 B03 Car
                                                                                  S01
VW Golf (VI)           59-103        195/65R15                                    A02 A04 A05
1K                     59-103        205/60R15    A01 K1a K2b                     A08 A09 A12
e1*2001/116                                                                       A16 A18 B03
*0242*25-..                                                                       Flh S01
VW Golf (VI) Variant   59-90         195/65R15                                    A02 A04 A05
1KM                    59-90         205/60R15    A01 K1a K2b K6g                 A08 A09 A12
e1*2001/116                                                                       A16 A18 B03
*0328*15-..                                                                       Car S01


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf Plus           55-110         195/65R15     R37                                    A02 A04 A05
1KP                    55-110         205/60R15     A01 K1a K1b K2b K56                    A08 A09 A12
e1*2001/116*0304*..                                                                        A16 A18 A58
                                                                                           B03 Flh S01
VW Jetta               75-110         195/65R15     K1a K2b K56 R37                        A01 A02 A04
1KM                    75-110         205/60R15     K1a K1b K2b K56                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0328*..                                                                        A12 A16 A18
                                                                                           A58 B03 Sth
                                                                                           S01
VW Passat              66-142         195/65R15                                            A02 A04 A05
3B                     66-142         205/60R15                                            A08 A09 A12
e1*95/54*0043*..,      66-142         215/55R15     A01 K1c K2b K46 T89                    A16 A18 B03
e1*98/14*0043*..       66-142         215/60R15     A01 K1c K2b K46                        Car Lim V15
                       66-142         225/55R15     A01 K1c K2b K46                        S01
VW Passat              74-110         195/65R15     A11 R09                                A02 A04 A05
3BG                    74-110         195/65R15     A11 M+S                                A08 A09 A16
e1*98/14*0157*..,      74-110         205/60R15     A12                                    A18 B03 Car
e1*2001/116*0157*..    74-110         215/55R15     A12 T89                                Lim V15 S01
                       74-110         215/60R15     A12
                       74-110         225/55R15     A01 A12 K45 K46
VW Touran              66-110         195/65R15     K1a K2b T91                            A01 A02 A04
1T                     66-110         205/60R15     K1a K2b T90 T91                        A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                               A12 A16 A18
0211*00-22;                                                                                A58 B03 Npf
e1*2007/46*                                                                                S01
0357*00-01

Auflagen und Hinweise

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9
A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A67     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit langem Radstand (Caddy Maxi, 20.
Stelle des Versionenschlüssels, Feld D2, Zeile3 = L).

A80      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit ESP (Elektronisches-
Stabilitäts-Programm).

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 6 von 9
B37     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit innenumfaßten Scheibenbremsen.

B88   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 288
mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K34     Die Funktion der Schiebetüren ist zu überprüfen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 7 von 9
K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R50    Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in
diesem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

SeF    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack (Typ
5P, 5PN).

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9
T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   215/40R15     245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


X62     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit der Serienradgröße
7,5 Jx15H2 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya, Malaysia ab Juni 2010
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 14. September 2010 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 14. September 2010




Laux                                                                  00155392.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                                                                              TÜV Pfalz
                                                                                              Verkehrswesen GmbH

TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH Königsberger Strasse 20d   67245 Lambsheim                       Technologiezentrum Typprüfstelle



Reifen Gundlach GmbH
Talstraße 1 - 3

56316 Raubach

                                                                                              Datum:                  21. Sep. 2010




Hinweis über die Verwendung von Kurzgummiventilen für Sonderräder vom Typ RG09 6515

Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

wegen der geringen Ventilabstützung können bei dem Radtyp RG09 6515 nur schlauchlose Reifen und
Metallschraubventile mit Befestigung von außen, oder Kurzgummiventile nach E.T.R.T.O. V2-03-6
(33GS-11,5), z.B. Alligator Typ TR412, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and
Rim entsprechen, verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstge-
schwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den
Felgenrand hinausragen.

Reifenfüller, Reifenfüllmessgerät:
Die Verwendbarkeit der gängigen Ventiladapter (Ventilstecker, Hebelstecker, etc.), in Verbindung mit
dem Kurzgummiventil, wurde bei dem aufgeführten Radtyp nicht geprüft.



Mit freundlichen Grüßen




Laux




  Merkurstraße 45                                       Geschäftsführung:                                Postbank Ludwigshafen
  67663 Kaiserslautern                                  W. Zöbisch                                       103 876 77 (BLZ 545 100 67)
  Telefon: (06 31) 35 45 - 0                                                                             Dresdner Bank Kaiserslautern
  Telefax: (06 31) 35 45 - 181                                                                           224 013 000 (BLZ 540 800 21)
                                                        Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3487
  Internet: http://www.tuev-pfalz.de                    USt-IdNr.: DE812864766                           Kreissparkasse Kaiserslautern
                                                                                                         838 24 (BLZ 540 502 20)
						
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