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							Gutachten 366-0003-11-WIRD
zur Erteilung der ABE 48252
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: OXIGIN 16 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 31.01.2011
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 19 EH2+            Einpreßtiefe (mm)       : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
112557147           OXIGIN16 8519 LK112      FZ60Ø66,6-Ø57,1              57,1    Kunststoff    725      2135     11/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;              Cabrio;
                                                        24M; 5FE                              Frontantrieb;
                                 75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        24M; 5FE                              12A; 51A; 71A; 721;
                                          235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;               73C; 74A; 74P
                                                        24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*. 66 - 110       225/35R19 88W 11A; 22L; 24J; 24M; 5FE          Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..               235/35R19 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;         Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..                             24M; 5ET                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                 66 - 147      225/35R19 88Y 11A; 22L; 24J; 24M; 5FE          12A; 51A; 573; 71A;
                                 66 - 195      235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;          721; 73C; 74A; 74P
                                                             24M

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen    Auflagen zu Reifen                       Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 257 255/35R19 51G                                      Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*..                                                            Front- u.
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Nicht Allroad
                                                                                              Quattro;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                              721; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-11-WIRD
zur Erteilung der ABE 48252
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: OXIGIN 16 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 31.01.2011
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG                                  Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*..   89 - 257 245/35R19 93Y 5HA                               Front- u.
                                              255/35R19     51G                               Allradantrieb;
                                                                                              Nicht Allroad
                                                                                              Quattro;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                              721; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200           235/35R19 87       52J                         Cabrio; Coupe;
                                               245/35R19 89       11A; 22M; 22P; 52J          Allradantrieb;
                                               255/35R19 92       11A; 22M; 22P; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M; 52J                    12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76T;
                                                                                              76Z
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/35R19 91                                    Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..
                                     118 - 184 245/35R19 93       11A; 22M; 22P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/35R19 92       11A; 22M; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76T

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SEAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen         Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88W 5FE                        Altea Freetrack;
5PN          e9*2007/46*0012*..                                                     Frontantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                    73C; 74A; 74P
5P             e9*2001/116*0050*..   103 - 147 225/35R19 88 5FE                     Altea 4 Freetrack;
5PN            e9*2007/46*0012*..                                                   Allradantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                    73C; 74A; 74P
5P             e9*2001/116*0050*..   63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; 24M Nicht Altea
5PN            e9*2007/46*0012*..                                                   Freetrack;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                    721; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-11-WIRD
zur Erteilung der ABE 48252
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: OXIGIN 16 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 31.01.2011
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Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 155 225/35R19 88   11A; 21P; 22P; 24J; 24M Schrägheck;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                     11H; 12A; 51A; 71A;
                                                                                     721; 73C; 74A; 74P
1P             e9*2001/116*0052*..   177       225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J; 24M Nur Leon Cupra;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                     11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                     71A; 721; 73C; 74A;
                                                                                     74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SKODA
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22Q; 24J; 5FE                  Limousine;
               e11*2007/46*0012*..
                                     55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22Q; 24J; 5FE                Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                              721; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; 24M Nur Golf 5; Nur bis
                                     55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24;
                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                    Frontantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                    721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88            11A; 21P; 22H; 22M;         nur CrossGolf; Nur
                                                                  24M; 5FE                    bis
                                                                                              e1*2001/116*0304*13;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                              721; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-11-WIRD
zur Erteilung der ABE 48252
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: OXIGIN 16 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 31.01.2011
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen                Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88      11A; 21P; 22P; 24J; 24M;          nicht CrossGolf;
                                                            5FE                               Nur Golf Plus; Nur
                                     55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; 24M;          bis
                                                            5FE                               e1*2001/116*0304*13;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                              721; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-11-WIRD
zur Erteilung der ABE 48252
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: OXIGIN 16 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 31.01.2011
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22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-11-WIRD
zur Erteilung der ABE 48252
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: OXIGIN 16 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 31.01.2011
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5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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