Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 100557135 OXIGIN 14 7517 LK100 N5Ø63.4 - Ø57.1 57,1 Kunststoff 725 2135 04/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, A1 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8X e1*2007/46*0414*.. 63 - 90 205/40R17 84 2-türig; 205/45R17 84 Frontantrieb; 215/40R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R17 86 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: AUDI A2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8Z e1*2001/116*0131*.., 55 - 81 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0131*.. 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 916 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/50R17 89 11A; 24M; 367 nur bis e1*98/14*0042*.. 215/45R17 87 11A; 24M; 367 e1*98/14*0042*13; 225/45R17 90 VEF; 11A Allradantrieb; 235/40R17 90 nicht Allradantrieb; 11A; Frontantrieb; 21B; 22B; 24D; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H; 66A; 684 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R17 90 Allradantrieb; 11A; 21B; 73C; 74A; 74P 22B; 24D; 24J; 367; 66A 8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 205/50R17 89 11A; 21B; 22F; 24J; 24M; ab e1*98/14*0042*14; 367 Allradantrieb; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R17-90 11A; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90 nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 71K; 723; 21B; 22F; 24D; 24J; 367; 73C; 74A; 74P 66A; 684 235/40R17 90 Allradantrieb; 11A; 21B; 22F; 24D; 24J; 367; 66A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8N e1*2001/116*0089*.., 110 - 132 215/45R17 87 51J Roadster; Coupe; e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 8N e1*2001/116*0089*.., 132 215/45R17 87 51J Roadster; Coupe; e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089*.. Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 195/40R17 81 5DV Kombi; Frontantrieb; 195/45R17 85 10B; 11B; 11G; 11H; 205/40R17 84 11A; 245 12A; 51A; 71K; 723; 205/45R17 84 729; 73C; 74A; 74P 215/35R17 83 11A; 245 215/40R17 87 11A; 245 225/35R17 82 11A; 21P; 22I; 24J; 248 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA; 51J Schrägheck; 6JN e9*2007/46*0001*.. 215/40R17 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 225/35R17 82 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 44 - 110 205/40R17 84 11A; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 723; 44 - 132 215/40R17 11A; 24J; 24M; 51G 73C; 74A; 74P 215/40R17 87 11A; 24J; 24M 225/35R17 86 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80 11A; 21B; 24J; 24M; 5DA IBIZA; CORDOBA; e9*98/14*0041*.. 44 - 132 205/40R17 84 11A; 21B; 24J; 24M Nicht Fz mit 215/35R17 83W 11A; 24J; 24M "SeatSport"Bremse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 916 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89 11A; 22B; 24J; 24M; 367 Limousine; e9*98/14*0026*.. 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R17-90 VEF; 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 367; 66A; 684 73C; 74A; 74P 1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/50R17 89 11A; 367 Limousine; 215/45R17 87 Allradantrieb; 225/45R17 11A; 21B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90 11A; 21B; 24J; 24M; 367; 12A; 51A; 71K; 723; 66A 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 205/40R17 80 11A; 24D; 24J Schrägheck; 37 - 96 205/40R17 84 11A; 24D; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 205/40R17 80 11A; 24J; 24M Kombi; Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 195/40R17 81 11A; 22H; 24J; 24M; Frontantrieb; 5DV; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; 5DA 12A; 51A; 71K; 723; 205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M 73C; 74A; 74P 215/35R17 83 11A; 22F; 24D; 24J; 5DW 215/40R17 83 11A; 22F; 24D; 24J; 5DW 225/35R17 82 11A; 22F; 24C; 24D; 5DK 225/35R17 86 11A; 22F; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/40R17 81 11A; 22H; 24J; 24M; Roomster, Praktik; e11*2007/46*0013*.. 5DV; 51J Nicht Scout; 205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; 5DA Frontantrieb; 205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 83 11A; 22F; 24D; 24J; 5DW 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R17 83 11A; 22F; 24D; 24J; 5DW 73C; 74A; 74P 225/35R17 82 11A; 22F; 24C; 24D; 5DK 225/35R17 86 11A; 22F; 24C; 24D Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/40R17 81 11A; 24J; 24M; 5DV; 51J Fabia Schrägheck; e11*2007/46*0013*.. 205/40R17 80 11A; 24D; 24J; 5DA Frontantrieb; 215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 225/35R17 82 11A; 22H; 24C; 24D; 5DK 73C; 74A; 74P 44 - 132 205/40R17 84 11A; 24D; 24J 215/35R17 83W 11A; 22H; 24D; 24J 215/40R17 83W 11A; 22H; 24D; 24J 225/35R17 86 11A; 22H; 24C; 24D 5J e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 205/40R17 84 11A; 24M Roomster Scout; 215/35R17 83 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R17 86 11A; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/40R17 81 11A; 24J; 24M; 5DV; 51J Fabia Kombi; e11*2007/46*0013*.. 215/35R17 83 11A; 22M; 22P; 24D; 24J Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 22M; 22P; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 44 - 132 205/40R17 84 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 215/35R17 83W 11A; 22M; 22P; 24D; 24J 729; 73C; 74A; 74P 215/40R17 83W 11A; 22M; 22P; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87 11A; 24J; 24M nicht für e11*2007/46*0011*.., e11*95/54*0066*.. 44 - 132 205/50R17 89 11A; 22F; 24J; 24M gepanzerte Fz; 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M Kombi; Limousine; 225/45R17-90 11A; 22F; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 205/40R17 80 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 79 11A; 22I; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 225/35R17 82 11A; 22B; 22Q; 24C; 24D 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 92 215/45R17 87 11A; 24D; 24J BORA(Limousine); e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. 50 - 125 215/45R17 87W 11A; 24D; 24J GOLF VARIANT; BORA 235/40R17-90 Frontantrieb; 11A; 22F; VARIANT; 24C; 24D; 367; 66A; 684 Allradantrieb; 50 - 150 205/50R17-89 11A; 22F; 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R17-90 11A; 22F; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 150 235/40R17-90 Allradantrieb; 11A; 22F; 12A; 51A; 71K; 723; 24C; 24D; 367; 66A 73C; 74A; 74P 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87 11A; 24J; 24M GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. 235/40R17-90 Frontantrieb; 11A; 22F; Allradantrieb; 24C; 24D; 367; 66A; 684 Frontantrieb; 50 - 150 205/50R17-89 11A; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 11A; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 66 - 150 235/40R17-90 Allradantrieb; 11A; 22F; 73C; 74A; 74P 24C; 24D; 367; 66A Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*..., 55 - 125 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 73C; 74A; 74P 367; 66A; 684 Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Cabrio; 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 367; 66A; 684 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 205/40R17 84 11A; 21N; 21P; 22I Nur CrossPolo; 215/40R17 87 11A; 21B; 21N; 22H; 22I Schrägheck; 225/35R17 82 11A; 21B; 21N; 22H; 22I; Frontantrieb; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R17 86 11A; 21B; 21N; 22H; 22I 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 205/40R17 84 11A; 21N; 21P; 248 Nicht Cross Polo; e1*2007/46*0486*.. 225/35R17 82 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; Schrägheck; 244; 5DK Frontantrieb; 44 - 132 215/40R17 87 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248 12A; 51A; 71K; 723; 225/35R17 86 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; 73C; 74A; 74P 244 132 205/40R17 84 11A; 21N; 21P; 248; 52J Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/40R17 8411A; 21B; 22B; 24J; 24M nur Polo GTI "Cup 215/35R17 8311A; 22B; 24D; 24J Edition"; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/40R17 51G Polo-Fun; Polo- 225/35R17 82 11A; 24M Cross; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; SC4 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; nicht Polo-Fun; e1*98/14*0174*... 5DA nicht Polo-Cross; 215/35R17 83 11A; 22B; 24D; 24J Stufenheck; 40 - 110 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Schrägheck; 215/35R17 83W 11A; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; SC4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.