Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49085
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 H2
Typ: D616
Inhaber der ABE DIEWE GmbH
und Hersteller: DE-86510 Ried-Asbach
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49085
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49085
Die ABE-Nr. 49085 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ D616, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0167-12-MURD vom 07.11.2012 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD
AUTOMOTIVE GmbH München, vom 07.11.2012 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 22.01.2013
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0167-12-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 17.12.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49085
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstr 199
D - 80686 München
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE 4908 5
366-0167-12-MURD
Antragsteller: DIEWE GmbH
86510 Ried
Art: Sonderrad 7 J X 16 H2
Typ: D616
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 49085 verliert seine
Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
100557135 D616 ohne 100/5 57,1 35 520 1950 07/12
108563445 D616 ohne 108/5 63,4 45 595 2135 07/12
108563445 D616 ohne 108/5 63,4 45 625 2025 07/12
112557135 D616 ohne 112/5 57,1 35 605 2098 07/12
112557135 D616 ohne 112/5 57,1 35 625 2025 07/12
112557145 D616 ohne 112/5 57,1 45 625 2025 07/12
112566645 D616 ohne 112/5 66,6 45 625 2025 07/12
112566645 D616 ohne 112/5 66,6 45 625 2025 07/12
120567140 D616 Ø72.6 Ø 67.1 120/5 67,1 40 580 2062 07/12
120567140 D616 Ø72.6 Ø 67.1 120/5 67,1 40 625 2025 07/12
120572630 D616 ohne 120/5 72,6 30 625 2025 07/12
120572640 D616 ohne 120/5 72,6 40 625 2025 07/12
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :DIEWE GmbH
86510 Ried
Hersteller : DIEWE GmbH
86510 Ried
Handelsmarke : DIEWE WHEELS GERMANY
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 92 kg
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: D616
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 100557135:
: Außenseite : Innenseite
Handelsmarke : -- : DIEWE WHEELS GERMANY
Radtyp : -- : D616
Radgröße : -- : 7 J X 16 H2
Typzeichen : KBA 49085 : --
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 07.12
Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN ITALY
Gießereikennzeichnung : -- :
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : STYLE
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: D616
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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II.3. Festigkeitsprüfung:
II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung:
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Ausführung Lk/Lz ML ET Radlast Abrollumf. Anzugsmoment Prüfmoment in Nm
in mm in mm in mm in kg in mm in Nm Prüfwert Mb max. bei 100%
100557135 100/5 57,1 35 565 2000 110 3561
108563445 108/5 63,4 45 625 2025 110 4105
112557135 112/5 57,1 35 625 2025 120 3983
120572630 120/5 72,6 30 625 2025 120 3922
120572640 120/5 72,6 40 710 2200 120 4945
II.3.3 Abrollprüfung:
Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine
Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.
II.3.5 Impact Prüfung:
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung Lk/Lz Ml Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck
in mm in mm in mm in kg in kg in bar
100557135 100/5 57,1 35 565 185/50 R16 519 2
108563445 108/5 63,4 45 625 195/40 R16 555 2
120572640 120/5 72,6 40 625 185/50 R16 555 2
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: D616
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 100557135 35 07.11.2012 liegt bei
2 FORD, JAGUAR, VOLVO 108563445; 108563445 45 07.11.2012 liegt bei
3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 112557135; 112557135 35 07.11.2012 liegt bei
4 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 112557145 45 07.11.2012 liegt bei
5 AUDI 112566645 45 07.11.2012 liegt bei
6 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 112566645 45 07.11.2012 liegt bei
7 OPEL 120567140; 120567140 40 07.11.2012 liegt bei
8 BMW AG 120572630 30 07.11.2012 liegt bei
9 BMW AG 120572640 40 07.11.2012 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Elbert
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
München, 07.11.2012
PFE
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Nabenkappe 1644K65 17.06.2011
Radbeschreibung D616 09.07.2012
Radmuttern Dadi Nut 02.03.2007 09.07.2008
Radschrauben Viti Boldt 02.07.2007 08.07.2008
Radzeichnung STYLE 70x16 NF 22.06.2012 A/25.09.2012
Radzeichnung 100/5 ET3 30 O.STY1670355100571 22.06.2012
Radzeichnung 108/5 ET 45 O.STY1670455108634 22.06.2012
Radzeichnung 112/5 ET 35 O.STY1670355112571 22.06.2012
Radzeichnung 112/5 ET 45 O.STY1670455112571 22.06.2012
Radzeichnung 112/5 R13 O.STY1670455112666 22.06.2012
Radzeichnung 112/5 R14 O.STY1670455112666 22.06.2012
Radzeichnung 120/ ET 40 O.STY1670405120762 22.06.2012
Radzeichnung 120/5 ET 30 O.STY1670305120726 22.06.2012
Zentrierringe CBL Z1 02.03.2012
TÜV SÜD Automotive GmbH HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK WESTENDSTR 199 80686 MÜNCHEN
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV SÜD Automotive GmbH HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK WESTENDSTR 199 80686 MÜNCHEN
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV SÜD Automotive GmbH HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK DAIMLERSTRASSE 11 85748 GARCHING
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 1 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100557135 D616 ohne 57,1 520 1950 07/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, A1 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8X e1*2007/46*0414*.. 63 - 105 205/45R16 83 2-türig; 4-türig;
63 - 136 185/55R16 83 51J; 52J; 56G Frontantrieb;
195/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83W 12K; 51A; 71K; 721;
205/50R16 87 729; 73C; 74D; 76U;
215/45R16 51G QE0
225/45R16 89
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/55R16 51G nur bis
e1*98/14*0042*.. 225/45R16-89 11A; 24J; 24M e1*98/14*0042*13;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; Allradantrieb;
367; 57T Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; QE0
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 205/55R16 90 ab e1*98/14*0042*14;
225/45R16 89 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
225/50R16 92 11A; 22F; 24D; 24J; 367; Frontantrieb;
57T 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74D; QE0
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8N e1*2001/116*0089*.., 132 205/55R16 91 Roadster; Coupe;
e1*97/27*0089*..,
e1*98/14*0089*..
165 205/55R16 51G; 52J Allradantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74D; QE0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 1 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8N e1*2001/116*0089*.., 110 - 132 205/55R16 91 Roadster; Coupe;
e1*97/27*0089*..,
e1*98/14*0089*..
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74D; QE0
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 1 L
120 Nm für Typ : 1M; 6J; 6JN; 6L
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 185/50R16 81 5DV; 56G Kombi; Frontantrieb;
185/55R16 83 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/45R16 84 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R16 84 729; 73C; 74D; 76U;
205/45R16 83 QE0
205/50R16 87 11A; 245
215/40R16 82 11A; 245
215/45R16 86 11A; 245
225/45R16 89 11A; 24J; 248
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Schrägheck;
6JN e9*2007/46*0001*.. 205/45R16 83W 11A; 24M Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 73C; 74D; 76U; QE0
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/45R16 80 5DA IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*..
44 - 85 215/40R16 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 132 205/45R16 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R16 83W 11A; 24J; 24M 73C; 74D; 76U; 916;
215/40R16 86 11A; 24J; 24M QE0
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1L e9*95/54*0021*.., 85 - 110 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C 10B; 11B; 11G; 11H;
F763 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; QE0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 1 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/55R16 89 Limousine;
e9*98/14*0026*.. 225/45R16-89 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
225/50R16-92 11A; 22B; 24J; 24M; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
57T 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; QE0
1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/55R16 51G Limousine;
225/45R16 89 Allradantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76U; QE0
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 195/45R16 80 11A; 24M Schrägheck;
215/40R16 82 11A; 24D; 24J Frontantrieb;
37 - 96 195/45R16 84 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R16 86 11A; 24D; 24J 73C; 74D; QE0
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 195/45R16 80 Kombi; Stufenheck;
205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
215/40R16 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; QE0
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 195/45R16 80 11A; 24M; 5DA; 51J Frontantrieb;
195/45R16 84 11A; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R16 84 11A; 22H; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R16 83 11A; 24J; 24M; 5DW 73C; 74D; QE0
215/40R16 86 11A; 22H; 24D; 24J
215/45R16 86 11A; 22H; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 195/45R16 84 51J Roomster Scout;
195/50R16 84 11A; 24M Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 86 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R16 86 11A; 24M 729; 73C; 74D; 76U;
QE0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 1 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/45R16 84 11A; 24M; 51J Fabia Kombi;
e11*2007/46*0013*..
195/50R16 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 86 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R16 86 11A; 22M; 24D; 24J 729; 73C; 74D; QE0
132 205/45R16 83 11A; 24J; 24M
M+S
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/45R16 80 11A; 24M; 5DA; 51J Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
195/45R16 84 11A; 24M; 51J Nicht Scout;
195/50R16 84 11A; 22H; 24D; 24J Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 24J; 24M; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 86 11A; 22H; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R16 86 11A; 22H; 24D; 24J 73C; 74D; QE0
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/45R16 80 11A; 24M; 5DA; 51J Fabia Schrägheck;
e11*2007/46*0013*..
195/45R16 84 11A; 24M; 51J Frontantrieb;
195/50R16 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R16 86 11A; 24D; 24J 73C; 74D; QE0
215/45R16 86 11A; 24D; 24J
132 205/45R16 83 11A; 24J; 24M
M+S
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 132 205/55R16 90 11A; 22H; 24J; 24M nicht für
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..
gepanzerte Fz;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I; QE0
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R16 82 11A; 24J; 24M 73C; 74D; QE0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 1 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*..., 55 - 125 205/55R16 89 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*..,
e1*98/14*0106*..
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 73C; 74D; QE0
367; 57T
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 195/50R16 84 11A; 21N; 21P; 22I Nur CrossPolo;
205/45R16 83 11A; 21P; 22I Schrägheck;
205/50R16 87 11A; 21B; 21N; 22H; 22I Frontantrieb;
215/40R16 82 11A; 21N; 21P; 22H; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H;
5DK 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R16 86 11A; 21N; 21P; 22H; 22I 73C; 74D; 76U; QE0
225/45R16 89 11A; 21B; 21N; 22H; 22I
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 195/50R16 84 11A; 21N; 21P; 248 Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*..
205/45R16 83 11A; 21P; 248 Schrägheck;
205/50R16 87 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; Frontantrieb;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 82 11A; 21N; 21P; 22H; 248; 12A; 51A; 71K; 721;
5DK 73C; 74D; 76U; QE0
44 - 132 215/45R16 86 11A; 21N; 21P; 22H; 248
225/45R16 89 11A; 21B; 21N; 22H; 24J;
248
132 195/50R16 84 11A; 21N; 21P; 248; 52J
215/40R16 82 11A; 21N; 21P; 22H; 248;
5DK; 52J
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/45R16 24K; 51G nur Polo GTI "Cup
215/40R16 82W 11A; 22B; 24J; 24M; 5DK Edition";
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; QE0
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 195/45R16 80 11A; 24M; 5DA nicht Polo-Fun;
e1*98/14*0174*...
195/45R16 84 11A; 24M nicht Polo-Cross;
215/40R16 82 11A; 22B; 24J; 24M Stufenheck;
40 - 110 205/45R16 11A; 24J; 24M; 51G Schrägheck;
215/40R16 82W 11A; 22B; 24J; 24M; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 86 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 915; QE0;
SC4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 1 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 1 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 1 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 1 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
QE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben an
der Vorderachse (Durchmesser 256 bis 260 mm, Dicke 24mm ) nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 2 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Fahrzeughersteller : FORD, JAGUAR, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
108563445 D616 ohne 63,4 595 2135 07/12
108563445 D616 ohne 63,4 625 2025 07/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
120 Nm für Typ : DM2
130 Nm für Typ : DA3; DB3; DM2; DXA; DXA-LPG; DYB; DYB-LPG
140 Nm für Typ : BA7
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 12R; 51G Schrägheck;
205/55R16 89 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 76U
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 12R; 51G Kombi;
205/55R16 89 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 76U
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/55R16 12R; 51G Ford Focus Coupe-
215/55R16 93 FGP; 11A; 12A Cabriolet;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 76U
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/55R16 12R; 51G Stufenheck;
205/55R16 89 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 76U
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 205/50R16 91 51J Kombi; Schrägheck;
205/55R16 91 51J Frontantrieb;
205/60R16 92 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 57T 729; 73C; 74A; 74H;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 2 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 205/50R16 91 51J Kombi; Schrägheck;
205/55R16 91 51J Frontantrieb;
205/60R16 92 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 57T 729; 73C; 74A; 74H;
76U
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/55R16 91 Nur C-MAX;
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 215/65R16 51G Nur Kuga bis
215/70R16 51G Modeljahr 2012;
235/60R16 100 Allradantrieb;
245/55R16 100 11A; 24J Frontantrieb;
245/60R16 102 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 729; 75I;
76U
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/55R16 91 Stufenheck;
74 - 176 215/55R16 93 11A; 24M Schrägheck;
225/50R16 92 11A; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 76U
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 162 205/55R16 91 Kombi; Frontantrieb;
74 - 176 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92Y 11A; 24M 73C; 74A; 74H; 75I;
76U
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 150 205/55R16 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21B; 24J; 24M; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
166 205/55R16 51G; 52J 73C; 74A; 74H; 76U
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 150 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y e1*98/14*0155*.. 166 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 2 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/55R16 91 Nur C-MAX; MPV;
DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. 215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 205/55R16 51G; 51J erhöhtes
215/55R16 93 11A; 21L; 22B; 22G; Anzugsmoment 120
24M; 362; 51J Nm;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 740
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 205/55R16 51G; 51J erhöhtes
215/55R16 93 11A; 21L; 22B; 22G; 362; Anzugsmoment 120
51J Nm;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 740
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M-2D; M
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F; B; B-2D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
Anzugsmoment; F erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 169 195/60R16 89W erhöhtes
205/55R16 91 Anzugsmoment 120
Nm;
215/50R16 90 VOLVO C30 (Coupe);
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 740; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 2 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 51G erhöhtes
205/55R16 51G Anzugsmoment 120
Nm;
215/55R16 93 VOLVO S40, V50;
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 740; 76U
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 89W erhöhtes
205/55R16 91 Anzugsmoment 120
Nm;
215/50R16 90 VOLVO C30 (Coupe);
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 149 205/60R16 12I; 51G erhöhtes
84 - 224 215/55R16 97 12I Anzugsmoment 170
Nm;
225/50R16 96 11A; 12A; 21P; 22I Kombi; Stufenheck;
225/55R16 95 11A; 12A; 21P; 22I Allradantrieb;
235/50R16 95 11A; 12A; 21P; 22I Frontantrieb;
245/50R16 97 11A; 12A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 260 51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 740;
76U
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 80 - 120 205/60R16 92 erhöhtes
B-2D e1*2001/116*0505*.. 215/55R16 93 Anzugsmoment 170
Nm;
80 - 170 205/60R16 92W VOLVO V70;
215/55R16 93W Frontantrieb;
80 - 175 225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 740;
76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 2 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 2 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
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Gutachten 366-0167-12-MURD
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112557135 D616 ohne 57,1 605 2098 07/12
112557135 D616 ohne 57,1 625 2025 07/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 90 - 132 205/50R16 87 11A; 245; 248; 26B; 26N 2-türig;
205/55R16 91 11A; 245; 248; 26B; 26N Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; 26N; Mehrlenker-
27H Hinterachse;
225/50R16 92 11A; 241; 244; 246; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Cabrio;
24M; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; 73C; 74D
24D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 147 205/55R16 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24M; 51G Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
225/50R16 92 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 721; 73C; 74D; 76U
24D; 57T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
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Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16 12N; 51G Reifen mit
e1*98/14*0177*..
96 - 188 205/55R16 12N; 51G; 52J Schneeketten;
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76U
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16 51G Cabrio;
e1*98/14*0177*..
96 - 188 205/55R16 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 11A; 21B; 22F; 51G 12A; 51A; 573; 71K;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74D;
76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16 12N; 51G Reifen mit
e1*98/14*0151*..
Schneeketten; nur
bis
e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76U
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16 51G nur bis
e1*98/14*0151*..
215/55R16 11A; 21B; 22F; 24J; 51G e1*2001/116*0151*09;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 24J; 24M Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
76U
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 205/55R16 12N; 51G Reifen mit
75 - 188 205/55R16 91 12N; 51J Schneeketten; ab
M+S
e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76U
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 205/55R16 51G ab
75 - 188 205/55R16 91 51J e1*2001/116*0151*10;
M+S
215/55R16 11A; 21B; 22F; 24J; 51G Kombi; Limousine;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 205/60R16 nicht Allradantrieb; 51G Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*..
4F1 e13*2007/46*1080*.. 225/55R16 nicht Allradantrieb; 51G Front- u.
89 - 188 225/55R16 51G; 52J Allradantrieb;
Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
75I; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 100 - 155 215/65R16 51G erhöhtes
8U1 e13*2007/46*1163*.. 225/60R16 98 Anzugsmoment 200
Nm;
235/60R16 100 Ohne Kombilimousine;
Radhausverbreiterung; Allradantrieb;
11A; 26B; 27B
235/60R16 100 Mit Radhausverbreiterung Frontantrieb;
Serie; 11A; 26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/55R16 11A; 24J; 24M; 51G; 52J Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*..
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76U; 76Z
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 91 11A; 24J Altea 4 Freetrack;
205/60R16 92 11A; 24J Allradantrieb;
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M 73C; 74D; 76U
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C; 24M Nicht Altea
205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C; Freetrack;
24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24M 721; 73C; 74D; 76U
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22Q;
24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 205/55R16 91 11A; 24J Altea Freetrack;
205/60R16 92 11A; 24J Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91 11A; 24J Altea 4 Freetrack;
205/60R16 92 11A; 24J Allradantrieb;
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M 73C; 74D; 76U
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C; 24M Nicht Altea
205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C; Freetrack;
24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24M 721; 73C; 74D; 76U
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22Q;
24C; 24D
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 205/55R16 91 11A; 24J Altea Freetrack;
205/60R16 92 11A; 24J Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/55R16 91 Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 215/55R16 93 11A; 22H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76U
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/55R16 91 Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 215/55R16 93 11A; 22H Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
105 - 110 195/60R16 51G 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/55R16 11A; 22P; 24C; 24D; 51G Schrägheck;
215/55R16 93 11A; 21B; 22F; 24C; 24D; Frontantrieb;
51J 10B; 10S; 11B; 11G;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 11A; 22Q; 24C; 24M Limousine;
e11*2007/46*0012*..
215/55R16 93 11A; 22H; 22Q; 24C; 24M Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 22H; 22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 205/55R16 11A; 22Q; 24C; 24M; 12A; 51A; 573; 71K;
51G; 52J 721; 73C; 74D; 76U
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 11A; 22L; 22Q; 24C; 24M Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
215/55R16 93 11A; 22H; 22L; 22Q; 24C; Kombi;
24M Allradantrieb;
225/50R16 92 11A; 22H; 22L; 22Q; 24C; Frontantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 205/55R16 11A; 22L; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24M; 51G; 52J 721; 73C; 74D; 76U
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G; 52J Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76U; 76Z
Verkaufsbezeichnung: SKODA SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3U e11*98/14*0187*.. 74 - 142 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 57T 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 94 11A; 245; 248 Kombi;
e11*2007/46*0014*..
215/55R16 93W 11A; 21P; 241; 246; 248 Allradantrieb;
225/50R16 92W 11A; 21P; 241; 246; 248; Frontantrieb;
57T 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R16 95 11A; 21B; 21N; 22P; 241; 12A; 51A; 573; 71K;
244; 246 721; 729; 73C; 74D;
76U
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 94 11A; 24J; 24M Stufenheck;
e11*2007/46*0014*..
215/55R16 93W 11A; 21P; 24C; 24D Allradantrieb;
225/50R16 92W 11A; 21P; 24C; 24D; 57T Frontantrieb;
235/50R16 95 11A; 21P; 22P; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/55R16 24N; 51G; 52J Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*..
215/55R16 93 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
215/60R16 95 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K;
225/55R16 95 11A; 24J; 248 721; 729; 73C; 74D;
76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91 11A; 22B; 24C; 24D; Nicht Caddy Maxi;
5GG
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 22B; 24C; 24D nur bis
L320
215/55R16 93 11A; 22B; 24C; 24D WV2ZZZ2K?8?05280
0;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/55R16 91 VB0; 11A; 22H; 241; 244; kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., 246; 247 Allradantrieb;
L320
215/55R16 93 VB0; 11A; 22F; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
246; 247 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/55R16 91 11A; 22I; 24C; 24M; 5GG Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 22I; 24C; 24M; 5HI langer Radstand;
L320
215/55R16 93 11A; 22I; 24C; 24D; 5HA Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91 VB0; 11A; 22H; 24D; 24J; Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 5GG ab
L320
205/55R16 94 VB0; 11A; 22H; 24D; 24J WV2ZZZ2K?8?05280
1;
215/55R16 93 VB0; 11A; 22F; 24C; 24D kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I; VB2
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Seite: 7 von 26
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91 VB0; 11A; 22H; 24J; Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 24M; 5GG ab
L320
205/55R16 94 VB0; 11A; 22H; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?05280
1;
215/55R16 93 VB0; 11A; 22H; 24C; 24D kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I; VB1
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 184 205/55R16 11A; 21P; 22M; 24M; Cabrio;
51G
215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 22P; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 22P; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M 73C; 74D; 76U
235/50R16 95 11A; 21B; 22H; 22L; 22Q;
24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 205/55R16 91 11A; 245; 248; 26P; 27H nur Golf 7; ab
215/50R16 90 11A; 241; 244; 246; 26P; e1*2007/46*0623*01;
27H Schrägheck;
215/55R16 93 11A; 241; 244; 246; 26P; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 241; 244; 246; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
27F 73C; 74D; 76U
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 91 11A; 22H; 22P; 24C; 24D Nur Golf 6; Ab
e1*2007/46*0490*..
215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22Q; e1*2001/116*0242*25;
24C; 24D Schrägheck;
225/50R16 92 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Frontantrieb;
24D; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 155 205/50R16 91 11A; 21T; 241; 246; 248; Cabrio;
26P; 27H Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 21T; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 21T; 24C; 24M; 729; 73C; 74D; 76U
26B; 26N; 27F
225/45R16 89 11A; 21T; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27F; 685
225/50R16 92 11A; 21T; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F; 57T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Seite: 8 von 26
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/55R16 91 11A; 22H; 22Q; 24C; 24D Nur Golf 6; Ab
215/55R16 93 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; e1*2001/116*0242*25;
24D Schrägheck;
225/50R16 92 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Allradantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 11A; 22P; 24C; 24D Nur Golf 5; Nur bis
215/55R16 93 11A; 21B; 22F; 24C; 24D e1*2001/116*0242*24;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Nur CrossGolf 6; Ab
248 e1*2001/116*0304*21;
215/55R16 93 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; Frontantrieb;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
248 721; 73C; 74D; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 11A; 22P; 24C; 24D Nicht CrossGolf;
215/55R16 93 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Nur Golf Plus; Nur
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 24C; 24D bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91 11A; 21P; 22H; 22L; 24C; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 244 e1*2001/116*0304*14;
215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; Frontantrieb;
244 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
244; 247 721; 73C; 74D; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Nur CrossGolf; Nur
24M bis
215/55R16 93 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 22L; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Seite: 9 von 26
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 215/55R16 93 Nur Beetle
215/60R16 95 (Schrägheck);
225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
245/50R16 97 11A; 241; 244; 246; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76U
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 195/55R16 87 11A; 21P; 24J; 248; 270; Nur Jetta
51J (Stufenheck);
195/60R16 89 11A; 21P; 24J; 248; 270; Frontantrieb;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 21P; 24J; 248; 271 12A; 51A; 573; 71K;
77 - 147 205/55R16 91 11A; 21P; 24J; 248; 271 721; 729; 73C; 74D;
215/55R16 93 11A; 21B; 241; 244; 246; 76U
247; 260; 272
225/45R16 89 11A; 21B; 24J; 248; 260;
271
225/50R16 92 11A; 21B; 24C; 244; 247;
260; 272; 57T
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 90 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; JETTA (Limousine);
24M Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
225/50R16 92 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 721; 73C; 74D; 76U
24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/55R16 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant);
e1*2007/46*0492*.. 24M ab
215/55R16 93 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*15;
24C; 24M Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF (Variant); nur
24M bis
215/55R16 93 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24C; 24M Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/55R16 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant);
24M ab
215/55R16 93 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*15;
24C; 24M Allradantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 195/60R16 11A; 22P; 51G Nicht Passat
e1*2007/46*0547*..
3C e1*2001/116*0307*.., 77 - 147 205/55R16 11A; 22M; 22P; 245; 248; Alltrack (Cross);
e1*2007/46*0502*.. 51G ab
77 - 155 215/55R16 93 11A; 22M; 22Q; 245; 248 e1*2001/116*0307*24;
225/50R16 92 11A; 22L; 22Q; 245; 248 Kombi; Limousine;
235/50R16 95 11A; 21P; 22H; 22L; 22Q; Allradantrieb;
241; 244; 246 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 147 205/55R16 11A; 22M; 22P; 51G nur bis
215/55R16 93 11A; 22M; 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0307*23;
225/50R16 92 11A; 22L; 22Q; 24J; 24M Kombi; Limousine;
235/50R16 95 11A; 21P; 22H; 22L; 22Q; Allradantrieb;
24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 103 205/55R16 91 12R Limousine;
205/60R16 92 12A Allradantrieb;
215/55R16 93 12A Frontantrieb;
225/45R16 89W 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A; 57T 51A; 573; 71K; 721;
235/50R16 95 11A; 12A; 21P; 22I; 245; 729; 73C; 74D; 76U
248
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 205/55R16 51G; 52J Coupe; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76U; 76Z
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/65R16 51G Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*..
225/60R16 98 11A; 24M Frontantrieb;
235/60R16 100 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*..
1T e1*2001/116*0211*.., 66 - 125 205/55R16 91W 11A; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0357*..
205/55R16 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 24C; 24D 73C; 74D
225/50R16 92 11A; 24C; 24D
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/55R16 11A; 24J; 51G; 52J nur CrossTouran;
e1*2007/46*0506*..
1T e1*2001/116*0211*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0357*..
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76U; 76Z
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 142 205/55R16 91 Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 225/50R16-92 11A; 22B; 24J; 367 Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 142 205/55R16 91 Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 225/50R16-92 11A; 22B; 24C; 24M; 57T Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 142 205/55R16 91 10B; 10S; 11B; 11G;
e1*98/14*0157*..
11H; 12K; 51A; 573;
71K; 721; 73C; 74D
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 142 205/55R16 91 12M Reifen mit
e1*98/14*0157*..
Schneeketten;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 3 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
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4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n):
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U1
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1163*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 5-türig
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 285 y = 355 HA
27I x = 285 y = 355 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
26B x = 300 y = 300 VA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
26B x = 290 y = 390 VA
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
26P x = 240 y = 340 VA
27B x = 335 y = 400 HA
27B x = 335 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
26J x = 290 y = 390 30 VA
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
27F x = 335 y = 400 30 HA
27F x = 335 y = 400 30 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
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27H x = 350 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112557145 D616 ohne 57,1 625 2025 07/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 90 - 132 205/50R16 87 11A; 26P 2-türig;
205/55R16 91 11A; 26P Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 26P Mehrlenker-
225/50R16 92 11A; 245; 248; 26B; 57T Hinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Cabrio;
215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Frontantrieb;
24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 147 205/55R16 51G Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 215/55R16 93 11A; 22L; 24J Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 225/50R16 92 11A; 22Q; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 120 205/55R16 51G Cabrio;
e1*98/14*0177*..
215/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*98/14*0177*.. 96 - 162 205/55R16 51G Cabrio;
96 - 188 205/55R16 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 51G 12K; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16 51G nur bis
e1*98/14*0151*..
215/55R16 51G e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
76U
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 205/55R16 51G ab
205/55R16 91 51J e1*2001/116*0151*10;
M+S
215/55R16 51G Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
76U; AFF
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 205/60R16 nicht Allradantrieb; 12T; Limousine u. Kombi;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 51G; 52J Front- u.
e13*2007/46*1080*..
89 - 188 225/55R16 12T; 51G; 52J Allradantrieb;
Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 75I;
76U; 76Z
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/55R16 12T; 51G; 52J Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*..
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74D;
76U; 76Z
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 24J Nicht Altea
205/55R16 91 11A; 24J; 52J Freetrack;
215/55R16 93 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 91 Altea 4 Freetrack;
205/60R16 92 Allradantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 73C; 74D; 76U
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 205/55R16 91 Altea Freetrack;
205/60R16 92 Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 24J Nicht Altea
205/55R16 91 11A; 24J; 52J Freetrack;
215/55R16 93 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91 Altea 4 Freetrack;
205/60R16 92 Allradantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 73C; 74D; 76U
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 205/55R16 91 Altea Freetrack;
205/60R16 92 Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/55R16 12T; 51G Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74D; 76U
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/55R16 12T; 51G Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 105 - 110 195/60R16 12T; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/55R16 51G Schrägheck;
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
215/55R16 93 11A; 22M; 22P; 24J Kombi;
225/50R16 92 11A; 22M; 22P; 24J Allradantrieb;
55 - 147 205/55R16 51G; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16 51G; 52J Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76U; 76Z
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 Limousine;
e11*2007/46*0012*..
215/55R16 93 11A; 22P; 24J Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 51G Kombi;
e11*2007/46*0014*..
215/55R16 93W 11A; 245 Allradantrieb;
225/50R16 92W 11A; 245; 57T Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
76U
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 51G Stufenheck;
e11*2007/46*0014*..
215/55R16 93W 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
225/50R16 92W 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
235/50R16 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 81 205/55R16 51G; 52J Frontantrieb;
e11*2007/46*0034*..
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 51G 12K; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 729; 73C; 74D; 76U
225/55R16 95
5L e11*2007/46*0010*.., 81 - 125 205/55R16 51G; 52J Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*..
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 51G 12K; 51A; 573; 71K;
225/50R16 92 721; 729; 73C; 74D;
225/55R16 95 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/55R16 91 11A; 245; 248 kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., Allradantrieb;
L320
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/55R16 91 11A; 24J; 5GG Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 5HI langer Radstand;
L320
215/55R16 93 11A; 24J; 24M; 5HA Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 22I; 24J; 24M nur bis
L320
WV2ZZZ2K?8?05280
0;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 22I; 24J; 24M ab
L320
215/55R16 93 VB0; 11A; 22H; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?05280
1;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I; VB2
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 24M ab
L320
215/55R16 93 11A; 22I; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?05280
1;
225/50R16 92 VB0; 11A; 22H; 24J; kurzer Radstand;
24M; 5GM Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I; VB1
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 184 205/55R16 51G Cabrio;
215/55R16 51G Frontantrieb;
225/50R16 92 31P 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 205/55R16 91 121 nur Golf 7; ab
215/50R16 90 11A; 12A; 245; 248 e1*2007/46*0623*01;
215/55R16 93 11A; 12A; 245; 248 Schrägheck;
225/50R16 92 11A; 12A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 155 205/50R16 91 11A; 21S; 245 Cabrio;
205/55R16 91 11A; 21S; 245 Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21S; 24J; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 11A; 21S; 245; 685 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 21T; 24J; 248; 26P; 729; 73C; 74D; 76U
27H; 57T
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 91 11A; 24J; 24M Nur Golf 6; Ab
e1*2007/46*0490*..
215/55R16 93 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M; 57T Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/55R16 91 11A; 22P; 24J; 24M Nur Golf 6; Ab
215/55R16 93 11A; 22H; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
225/50R16 92 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 Nur Golf 5; Nur bis
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 Nur CrossGolf 6; Ab
215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22M e1*2001/116*0304*21;
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 Nur CrossGolf; Nur
215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22M; 24M bis
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91 11A; 24J; 248 Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*..
215/55R16 93 11A; 22M; 24J; 248 e1*2001/116*0304*14;
225/50R16 92 11A; 21P; 22M; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 Nicht CrossGolf;
215/55R16 93 VF7; 11A; 22P; 24J Nur Golf Plus; Nur
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 195/55R16 87 51J Nur Jetta
195/60R16 89 51J (Stufenheck);
205/50R16 87 Frontantrieb;
77 - 147 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21P; 245; 248; 270 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R16 89 11A; 270 721; 729; 73C; 74D;
225/50R16 92 11A; 21P; 24J; 248; 270; 76U
57T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 215/55R16 93 Nur Beetle
215/60R16 95 (Schrägheck);
225/55R16 95 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/55R16 91 11A; 21P; 22M; 22P GOLF 6 (Variant);
215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J ab
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*15;
24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
76U
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/55R16 91 11A; 21P; 22M; 22P GOLF 6 (Variant);
e1*2007/46*0492*..
215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J ab
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*15;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 91 11A; 21P; 22M; 22P GOLF (Variant); nur
215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J bis
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*14;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 90 11A; 21P; 22M; 22P JETTA (Limousine);
215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 195/60R16 12R; 51G Nicht Passat
e1*2007/46*0547*..
3C e1*2001/116*0307*.., 77 - 147 205/55R16 12A; 51G Alltrack (Cross);
e1*2007/46*0502*..
77 - 155 215/55R16 12A; 51G ab
225/50R16 92 11A; 12A; 22M; 22P e1*2001/116*0307*24;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 147 205/55R16 51G nur bis
215/55R16 51G e1*2001/116*0307*23;
225/50R16 92 11A; 22M; 22P Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/55R16 91 5GG nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*..
1T e1*2001/116*0211*.., 66 - 125 205/55R16 91W 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0357*..
205/55R16 94 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/55R16 51G; 52J nur CrossTouran;
e1*2007/46*0506*..
1T e1*2001/116*0211*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0357*..
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76U; 76Z
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 142 205/55R16 91 Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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31P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischer
Niveauregulierungsanlage.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
(Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht
zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 5-türig
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n):
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
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ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 4 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 5 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Fahrzeughersteller : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112566645 D616 ohne 66,6 625 2025 07/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 118 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4; Limousine;
100 - 195 225/55R16 12T; 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76U;
76Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 125 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4; Nicht A4
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/55R16 12T; 51G Allroad Quattro;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 75I;
76U; 76Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 125 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4; Kombi;
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74D; 76U; 76Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 118 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4; Limousine;
88 - 195 225/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74D; 76U; 76Z
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 5 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 5 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 6 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112566645 D616 ohne 66,6 625 2025 07/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 168
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : 169; 245; 176; 204; 246; 204 K
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168
130 Nm für Typ : 169; 176; 204; 204 K; 245; 246
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 92 195/50R16 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; kurzer Radstand;
24C; 24D; 51G langer Radstand;
195/50R16-84 MA0; 10N; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
44 - 103 205/45R16-83 MA0; 10N; 11A; 21B; 73C; 74D; 915
22B; 24C; 24D
103 195/50R16 10N; 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 51G; 52J
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R16 90 11A; 24J; 24M 73C; 74D
225/45R16 89 11A; 24J; 24M
225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D
176 e1*2007/46*0928*.. 80 - 90 195/55R16 91 12I Frontantrieb;
195/60R16 89 124 10B; 11B; 11G; 11H;
80 - 125 205/50R16 91 12A 51A; 71K; 721; 729;
205/55R16 91 12A 73C; 74D; 76U
215/55R16 93 11A; 12A; 248; 26P
225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26P
235/50R16 95 11A; 12A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 80 - 115 205/50R16 91 Kombi; Frontantrieb;
205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 26P 729; 73C; 74D; 76U
225/50R16 92 11A; 26P; 57T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 6 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 195/55R16 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
70 - 142 205/50R16 87 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R16 90 73C; 74D; 76U
215/55R16 93 11A; 24J; 24M; 54A
225/50R16 92 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 170 205/55R16 12T; 51G Nur 4-MATIC;
215/55R16 93 12A Limousine;
225/50R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74D; 76U
204 e1*2001/116*0431*.. 115 195/60R16 51G Coupe; Heckantrieb;
115 - 150 205/50R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 729; 73C; 74D; 76U
225/45R16 89Y 5FM; 685
225/50R16 92 11A; 26P
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 205/55R16 12T; 51G Limousine;
215/55R16 93 12A Heckantrieb;
225/50R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76U
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/55R16 12T; 51G Kombi; Heckantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74D; 75I; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 6 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 6 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 6 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
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Gutachten 366-0167-12-MURD
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Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Fahrzeughersteller : OPEL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
120567140 D616 Ø72.6 Ø 67.1 67,1 Kunststoff 580 2062 07/12
120567140 D616 Ø72.6 Ø 67.1 67,1 Kunststoff 625 2025 07/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 132 205/60R16 12T; 51G; 52J Reifen mit
e1*2007/46*0374*..
215/55R16 93 12A Schneeketten;
215/60R16 95 12A Stufenheck;
225/55R16 95 12A Schrägheck;
225/60R16 98 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76U
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 132 205/60R16 51G; 52J Stufenheck;
e1*2007/46*0374*..
215/55R16 93 Schrägheck;
215/60R16 95 Frontantrieb;
225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 98 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 215/55R16 93 12A Reifen mit
e1*2007/46*0374*..
215/60R16 95 12A Schneeketten;
225/55R16 95 12A Stufenheck;
225/60R16 98 12A Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 7 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 8 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
120572630 D616 ohne 72,6 625 2025 07/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; 1K2; 1K4 (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 346L; R/C; 182; 187; 3K; 3K-N1; 1C; 392C; 3L; 346C; 390X;
346R; 390L; 346K
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L (Ab e1*2007/46*0314*05)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K (Ab e1*2007/46*0315*06)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2 (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : UKL-N1; UKL/X
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R
110 Nm für Typ : R/C
120 Nm für Typ : 1C; 182; 187; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3L
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24J; 24M nur bis
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
57T 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G nur bis
225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; e1*93/81*0029*07;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 8 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/60R16 12T; 51G BMW 3er (F31) ab
215/55R16 93 11A; 12A; 248; 51J 2012; Ab
225/55R16 95 11A; 12A; 248 e1*2007/46*0315*06;
Radschraube M14x1,
25; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 75I; 76R; 76U
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 205/60R16 92 12T BMW 3er (F30) ab
215/55R16 93 12A 2012; Ab
225/55R16 95 11A; 12A; 246; 248; 27I e1*2007/46*0314*05;
Limousine;
Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76U
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Kompakt; Cabrio;
346K e1*98/14*0112*.. 51G Coupe; Limousine;
e1*2001/116*0167*..,
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0097*.. 24M; 57T 10B; 10S; 11B; 11G;
346R e1*2001/116*0146*.., 11H; 12A; 51A; 71K;
e1*98/14*0146*..
721; 729; 73C; 74A;
744; 76U
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 142 205/55R16 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; Touring;
e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
225/50R16-92 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 11H; 12A; 51A; 71K;
22L; 24C; 24M; 57T 721; 729; 73C; 74A;
744; 76U
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 205/55R16 51G Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/50R16 51G; 57T e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 235/50R16 95 Facelift ab
September 2008; Nur
bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 75I;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 8 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 160 205/55R16 51G Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 225/50R16 51G; 57T e1*2007/46*0314*04;
235/50R16 95 Facelift ab
September 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76U
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 205/55R16 12T; 51G Nur bis
225/50R16 12A; 51G e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76U
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 205/55R16 12T; 51G Nur bis
225/50R16 12A; 51G e1*2001/116*0308*08;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 75I; 76U
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 160 205/55R16 12T; 51G Nur bis
3L e1*2007/46*0314*.. 225/50R16 12A; 51G e1*2007/46*0314*04;
390X e1*2001/116*0344*.. Nur bis
e1*2007/46*0315*05;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 75I; 76U
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 205/55R16 12T; 51G Touring; Nur bis
225/50R16 11A; 12A; 24J; 51G e1*2001/116*0344*05;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 75I; 76U
392C e1*2001/116*0346*.. 105 205/55R16 12T; 51G Cabrio; Heckantrieb;
225/50R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 140 205/55R16 12T; 51G; 52J 51A; 52J; 71K; 721;
225/50R16 12A; 51G; 52J 729; 73C; 74A; 75I;
76U; 76Z
392C e1*2001/116*0346*.. 90 - 140 205/55R16 12T; 51G; 52J Coupe; Heckantrieb;
225/50R16 12A; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
105 225/50R16 12A; 51G 51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76U; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 8 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 90 205/55R16 91 Frontantrieb; 11A; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 244 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R16 11A; 21P; 24C; 244; 271; 73C; 74D; 76U
51G
215/55R16 93 Frontantrieb; 11A; 21P;
24C; 244; 247; 271
215/60R16 95 Frontantrieb; 11A; 21P;
24C; 244; 247; 272
225/50R16 92 Frontantrieb; 11A; 21P;
24C; 244; 247; 270
225/55R16 95 Frontantrieb; 11A; 21P;
24C; 244; 247; 272
66 - 135 195/60R16 11A; 24C; 244; 51G; 52J
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16 11A; 245; 248; 26P; 51G BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 70 - 147 195/55R16 11A; 245; 248; 26P; 51G; BMW 1er (F21 2012);
52J Ab
205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; e1*2007/46*0283*04;
27H Ab
215/55R16 93 11A; 241; 244; 246; 247; e1*2007/46*0273*04;
26B; 26N; 27H Kombilimousine;
225/50R16 92 11A; 22M; 241; 244; 246; Heckantrieb;
247; 26B; 26J; 27F; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
70 - 160 205/55R16 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 721;
27H; 51G; 52J 73C; 74D; 76U
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 225/50R16 92 11A; 21B; 21N; 22I; 24C; Heckantrieb;
24D; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 160 195/55R16 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R16 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; 729; 73C; 74A; 744;
51G; 52J 76R; 76U
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Nur bis
205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M e1*2001/116*0287*09;
225/50R16 92 11A; 21P; 22B; 24C; 24D; 4-türig;
57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76U
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 130 195/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; Nur bis
57T e1*2007/46*0273*03;
Ab
e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 8 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 8 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 8 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 8 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 8 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 8 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 8 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 8 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0273*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 9 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
120572640 D616 ohne 72,6 625 2025 07/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 187; 1K2 (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1C; 346L; 182; 187; Z85; 346R; 346C; 3/CG; 346X; 346K;
3/B; 3/C
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2 (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : UKL-N1; UKL/X
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen;
225/45R16 89W 11A; 24J; 24M Cabrio;
225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51G; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 21B; 21L; 22B; 362; 73C; 74A
57T
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Limousine;
66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B Stufenheck;
225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 362; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M 73C; 74A
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Touring;
66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
362; 57T 73C; 74A
110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 9 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Compact;
e1*98/14*0017*.. 225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
362; 57T 73C; 74A
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 51G Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Coupe; Limousine;
346L e1*98/14*0167*.. 57T Stufenheck 4-türig;
e1*97/27*0097*..,
e1*98/14*0097*.. 10B; 10S; 11B; 11G;
346R e1*2001/116*0146*.., 11H; 12A; 51A; 71K;
e1*98/14*0146*..
721; 729; 73C; 74A;
744; 76U
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 142 205/55R16 51G Touring;
e1*98/14*0097*.. 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G;
24M; 57T 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
744; 76U
346X e1*2001/116*0144*.., 141 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
e1*98/14*0144*..
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 90 205/55R16 91 Frontantrieb; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 248 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R16 11A; 24J; 248; 270; 51G 73C; 74D; 76U
215/55R16 93 Frontantrieb; 11A; 24J;
244
215/60R16 95 Frontantrieb; 11A; 24J;
244; 270
225/50R16 92 Frontantrieb; 11A; 24C;
244
225/55R16 95 Frontantrieb; 11A; 24C;
244; 270
66 - 135 195/60R16 11A; 24J; 248; 51G; 52J
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Reifen mit
110 - 160 225/50R16 51G Schneeketten;
110 - 170 205/55R16 51G; 52J Cabrio;
225/50R16 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12M; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Cabrio;
110 - 160 225/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 170 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 51G; 52J 73C; 74A; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 9 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16 12T; 51G BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 70 - 147 195/55R16 12T; 51G; 52J BMW 1er (F21 2012);
205/55R16 91 12T Ab
215/55R16 93 11A; 12A; 245; 248; 26P e1*2007/46*0283*04;
225/50R16 92 11A; 12A; 245; 248; 26P; Ab
57T e1*2007/46*0273*04;
70 - 160 205/55R16 12T; 51G; 52J Kombilimousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76U
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 205/55R16 91 11A; 24J Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 225/50R16 92 11A; 24M; 57F; 57T Heckantrieb;
100 - 160 195/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 11A; 24J; 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76R; 76U
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 51G Nur bis
205/55R16 51G e1*2001/116*0287*09;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76U
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 130 195/55R16 51G Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 205/55R16 11A; 24J; 51G e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. Nur bis
e1*2007/46*0273*03;
Ab
e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 9 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 9 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 9 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: 9 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0273*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
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ANLAGE: 9 Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49085
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH Stand: 07.11.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV SÜD Automotive GmbH HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK DAIMLERSTRASSE 11 85748 GARCHING