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							Gutachten 366-0178-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49202
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: KL-146
Hersteller: SKAD                                                     Stand: 27.11.2013
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
10055714311         11                         ohne                        57,1                    560     1975    01/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 110 185/65R15                  51G                       nur bis
             e1*98/14*0042*..   66 - 132 195/65R15                  51G                       e1*98/14*0042*13;
                                         205/60R15                  51G                       Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77  195/50R15 82                                       IBIZA; CORDOBA;
             e9*98/14*0041*..     44 - 85 205/45R15 81              5DV                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                  44 - 110 185/55R15                51G; 52J                  11H; 12A; 51A; 71K;
                                           195/55R15 85                                       721; 73C; 74A; 76Q;
                                                                                              916; VE6

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15                   51G                       Limousine;
             e9*98/14*0026*..           205/60R15-91                                          Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 76Q; VE6



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0178-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49202
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: KL-146
Hersteller: SKAD                                                     Stand: 27.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 90         185/55R15 82       12O                      ab
                                                 185/60R15 84       12O                      e11*2007/46*0250*01;
                                                 185/65R15 88       12A                      ab
                                                 195/55R15 85       12Q                      e11*2007/46*0251*01;
                                                 195/60R15 88       12A                      Limousine;
                                                 195/65R15 91       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/50R15 86       11A; 12A; 26P            51A; 71K; 721; 73C;
                                                 205/55R15 88       11A; 12A; 26P            74A; 76Q
                                                 205/60R15 91       11A; 12A; 26P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           N083             51 - 63            185/55R15          51G; 52J                 Frontantrieb;
                                                 195/50R15 82       5DK                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/55R15 85                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                 205/50R15 86       11A; 24M                 73C; 74A; 76Q; VE6

Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 90         185/55R15 82       12O                      ab
                                                 185/60R15 84       12O                      e11*2007/46*0250*01;
                                                 185/65R15 88       12A                      ab
                                                 195/55R15 85       12Q                      e11*2007/46*0251*01;
                                                 195/60R15 88       12A                      Limousine;
                                                 195/65R15 91       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/50R15 86       11A; 12A; 26P            51A; 71K; 721; 73C;
                                                 205/55R15 88       11A; 12A; 26P            74A; 76Q
                                                 205/60R15 91       11A; 12A; 26P

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 185/55R15                51G; 52J                 Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                                 185/60R15 84       51J                      Nicht Scout;
                                                 195/50R15 82       5DK                      Frontantrieb;
                                                 195/55R15 85                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/50R15 86       11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 76Q; VE6




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0178-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49202
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: KL-146
Hersteller: SKAD                                                     Stand: 27.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/50R15 82             5DK                      Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                       44 - 132 185/55R15           51G; 52J                 Kombi; Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 74A; 76Q;
                                                                                             VE6
5J             e11*2001/116*0291*.., 55 - 77     185/55R15          51G; 52J                 Roomster Scout;
               e11*2007/46*0013*..
                                                 185/60R15 84       51J                      Frontantrieb;
                                                 195/50R15 86                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/55R15 85                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 74A; 76Q;
                                                                                             VE6
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77     185/60R15          51G                      Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                                195/50R15 82        5DK                      Frontantrieb;
                                                195/55R15 85                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/50R15 86        11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                       44 - 132 185/55R15           51G; 52J                 73C; 74A; 76Q; VE6
                                       132      185/60R15 88        52J

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15               51G                      nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                                 205/60R15          51G                      Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74A; VE6

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 53 I
                                             120 Nm für Typ : 1J; 5Z; 6R; 9N
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..       40 - 55   185/55R15 82                                nicht FOX Cross;
                                                 195/50R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/55R15          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                 205/45R15 81                                73C; 74A; VE6
                                                 205/50R15 86       11A; 24J; 24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0178-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49202
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: KL-146
Hersteller: SKAD                                                  Stand: 27.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15             51G                      GOLF; Limousine;
             e1*96/79*0071*..,             205/60R15             51G                      Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 76Q; VE6
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15           51G                      BORA(Limousine);
                                                                                          GOLF
               e1*96/79*0071*..,              205/60R15          51G                      VARIANT; BORA
                                                                                          VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                                                           Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 75I; 76Q; VE6

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 185/55R15 82          5DK                      Nicht Cross Polo;
             e1*2007/46*0486*..            185/60R15 84                                   Schrägheck;
                                           195/50R15 82          5DK                      Frontantrieb;
                                           195/55R15 85                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/50R15 86                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/55R15 88                                   73C; 74A; 76Q; 82S;
                                  132      185/60R15 84          52J                      VE6
                                           M+S
                                           195/50R15 82          5DK; 52J
                                           M+S
                                           195/55R15 85H         52J
                                           M+S
                                           205/50R15 86          52J
                                           205/55R15 88          52J

Verkaufsbezeichnung:    VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
53 I         E664/1           85 - 118 195/50R15                 51G                      nur FAHRWERK II
                              85 - 140 185/55R15                 51G; 52J                 lt.ABE;
                                       205/50R15                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; VE6

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77    185/55R15 82                                 nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..              195/50R15           51G                      Polo-Cross;
                                             205/45R15 81        5DV                      Stufenheck;
                                    40 - 96 195/55R15            51G                      Schrägheck;
                                    96 - 110 185/55R15           51G; 52J                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 76Q;
                                                                                          915; SC4; VE6




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0178-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49202
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: KL-146
Hersteller: SKAD                                                  Stand: 27.11.2013
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0178-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49202
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: KL-146
Hersteller: SKAD                                                  Stand: 27.11.2013
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82S) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     310x25mm an der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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      Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
      zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
     (Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SEAT
       Fahrzeugtyp:     NH
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:     TOLEDO

       Variante(n):     Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 385             y = 400                    VA
             26P                      x = 335             y = 370                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 290       y = 285              8                HA
             27F                   x = 290       y = 285             30                HA
             26N                   x = 385       y = 400              8                VA
             26J                   x = 385       y = 400             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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