ABE: 41780
Design:
C 10
Radnummer:
C10 605 38 53S
Daten:
6x15" ET38 LK5/100/57.1
CMS 486/05
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47180*05
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6 J x 15 EH2+
Typ: C10 605
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47180*05
Die ABE-Nr. 47180 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6 J x 15 EH2+ , Typ
C10 605, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0274-07-WIRD/N5
vom 14.11.2011 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 14 und 16
bis 23 und 25 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen
Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten
werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 14.11.2011 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 04.07.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0274-07-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 15.05.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47180*05
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 11-TAAP-1591
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 180
366-0274-07-WIRD/N5
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 6 J X 15 EH2+
Typ: C10 605
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 6.0Jx15EH2+ gekennzeichnet.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung "Ausführung" wurde aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 605 40 02 C10 605 45 02 R C10 605 38 53S
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C10 605 37 23 C10 605 CMS486/08 ohne 98/4 58,1 37 600 1937 09/08
R
C10 605 40 02 C10 605 CMS486/01 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/4 54,1 40 560 1960 08/07
C10 605 40 02 C10 605 CMS486/01 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/4 54,1 40 560 1960 09/08
R
C10 605 45 02 C10 605 CMS486/09 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/4 54,1 45 495 1894 09/08
R
C10 605 45 02 C10 605 CMS486/09 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/4 54,1 45 500 1876 09/08
R
C10 605 40 02 C10 605 CMS486/01 SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/4 56,1 40 560 1960 08/07
C10 605 40 02 C10 605 CMS486/01 SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/4 56,1 40 560 1960 09/08
R
C10 605 45 02 C10 605 CMS486/09 SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/4 56,1 45 499 1877 09/08
R
C10 605 40 02 C10 605 CMS486/01 SR04 Ø67.1-Ø56.6 100/4 56,6 40 560 1960 08/07
C10 605 40 02 C10 605 CMS486/01 SR04 Ø67.1-Ø56.6 100/4 56,6 40 560 1960 09/08
R
C10 605 45 02 C10 605 CMS486/09 SR04 Ø67.1-Ø56.6 100/4 56,6 45 495 1895 09/08
R
C10 605 45 28 C10 605 CMS486/10 ohne 100/4 56,6 45 554 1895 09/08
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 EH2+ Radtyp: C10 605
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
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R
C10 605 40 02 C10 605 CMS486/01 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/4 57,1 40 560 1960 08/07
C10 605 40 02 C10 605 CMS486/01 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/4 57,1 40 560 1960 09/08
R
C10 605 45 02 C10 605 CMS486/09 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/4 57,1 45 500 1875 09/08
R
C10 605 40 02 C10 605 CMS486/01 SR08 Ø67.1-Ø59.1 100/4 59,1 40 560 1960 08/07
C10 605 40 02 C10 605 CMS486/01 SR08 Ø67.1-Ø59.1 100/4 59,1 40 560 1960 09/08
R
C10 605 40 02 C10 605 CMS486/01 SR10 Ø67.1-Ø60.1 100/4 60,1 40 560 1960 08/07
C10 605 40 02 C10 605 CMS486/01 SR10 Ø67.1-Ø60.1 100/4 60,1 40 560 1960 09/08
R
C10 605 45 02 C10 605 CMS486/09 SR10 Ø67.1-Ø60.1 100/4 60,1 45 500 1875 09/08
R
C10 605 45 34 C10 605 CMS486/12 ohne 108/4 63,4 45 505 1975 05/09
C10 605 52 34 C10 605 CMS486/11 ohne 108/4 63,4 52,5 505 1975 09/08
R
C10 605 15 35 C10 605 CMS486/02 ohne 108/4 65,1 15 555 1975 08/07
C10 605 15 35 C10 605 CMS486/02 ohne 108/4 65,1 15 560 1960 08/07
C10 605 15 35 C10 605 CMS486/02 ohne 108/4 65,1 15 555 1975 09/08
R
C10 605 15 35 C10 605 CMS486/02 ohne 108/4 65,1 15 560 1960 09/08
R
C10 605 27 35 C10 605 CMS486/03 ohne 108/4 65,1 27 560 1960 08/07
C10 605 27 35 C10 605 CMS486/03 ohne 108/4 65,1 27 560 1960 09/08
R
C10 605 40 04 C10 605 CMS486/04 SR04 Ø67.1-Ø56.6 114,3/4 56,6 40 525 1975 08/07
C10 605 40 04 C10 605 CMS486/04 SR04 Ø67.1-Ø56.6 114,3/4 56,6 40 525 1975 09/08
R
C10 605 40 04 C10 605 CMS486/04 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/4 64,1 40 525 1975 08/07
C10 605 40 04 C10 605 CMS486/04 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/4 64,1 40 525 1975 09/08
R
C10 605 40 04 C10 605 CMS486/04 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/4 66,1 40 525 1975 08/07
C10 605 40 04 C10 605 CMS486/04 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/4 66,1 40 525 1975 09/08
R
C10 605 40 04 C10 605 CMS486/04 ohne 114,3/4 67,1 40 530 1975 08/07
C10 605 40 04 C10 605 CMS486/04 ohne 114,3/4 67,1 40 530 1975 09/08
R
C10 605 38 53S C10 605 CMS486/05 ohne 100/5 57,1 38 630 2040 08/07
C10 605 38 53S C10 605 CMS486/05 ohne 100/5 57,1 38 630 2040 09/08
R
C10 605 44 62S C10 605 CMS486/06 ohne 112/5 66,6 44 550 1937 08/07
C10 605 44 62S C10 605 CMS486/06 ohne 112/5 66,6 44 550 1937 09/08
R
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 EH2+ Radtyp: C10 605
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C10
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 7,6 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 605 15 35 R:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C10
Radtyp : -- : C10 605
Radausführung : -- : C10 605 CMS486/02
Radgröße : -- : 6 J X 15 EH2+
Typzeichen : KBA 47180 : --
Einpreßtiefe : -- : ET15
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 09.08
Gießereikennzeichnung : -- : TS8987 w.w. R
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Ein Technischer Bericht (TÜV NORD) mit Nr. RP-003770-B0-233 vom 19.11.2008 liegt vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0274-07-MURD/N1-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 EH2+ Radtyp: C10 605
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 6
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
16 CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT C10 605 37 23 R 37 14.11.2011 liegt bei
17 HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, C10 605 45 02 R; C10 605 45 14.11.2011 liegt bei
SUZUKI, TOYOTA 45 02 R
1 DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan C10 605 40 02; C10 605 40 40 14.11.2011 liegt bei
Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR 02 R
(IND), KIA, MARUTI, MAZDA, NISSAN,
OPEL / VAUXHALL, SUZUKI, TOYOTA
18 HONDA, NETHERLAND, ROVER C10 605 45 02 R 45 14.11.2011 liegt bei
2 BMW AG, HONDA, KIA, MITSUBISHI, C10 605 40 02; C10 605 40 40 14.11.2011 liegt bei
NETHERLAND, ROVER 02 R
19 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL C10 605 45 02 R 45 14.11.2011 liegt bei
21 VOLKSWAGEN C10 605 45 02 R 45 14.11.2011 liegt bei
20 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL C10 605 45 28 R 45 14.11.2011 liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 EH2+ Radtyp: C10 605
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 6
3 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., C10 605 40 02; C10 605 40 40 14.11.2011 liegt bei
DAEWOO MOTOR CO. LTD, 02 R
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT,
GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL /
VAUXHALL
4 SEAT, VOLKSWAGEN C10 605 40 02; C10 605 40 40 14.11.2011 liegt bei
02 R
5 NISSAN C10 605 40 02; C10 605 40 40 14.11.2011 liegt bei
02 R
22 RENAULT C10 605 45 02 R 45 14.11.2011 liegt bei
6 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C10 605 40 02; C10 605 40 40 14.11.2011 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), RENAULT 02 R
25 FORD, MAZDA C10 605 45 34 45 14.11.2011 liegt bei
23 FORD, MAZDA C10 605 52 34 R 52,5 14.11.2011 liegt bei
7 CITROEN, PEUGEOT C10 605 15 35; C10 605 15 15 14.11.2011 liegt bei
35; C10 605 15 35 R; C10
605 15 35 R
8 CITROEN, PEUGEOT C10 605 27 35; C10 605 27 27 14.11.2011 liegt bei
35 R
9 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM C10 605 40 04; C10 605 40 40 14.11.2011 liegt bei
DAEWOO (ROK) 04 R
10 HONDA, ROVER C10 605 40 04; C10 605 40 40 14.11.2011 liegt bei
04 R
11 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan C10 605 40 04; C10 605 40 40 14.11.2011 liegt bei
International S. A. 04 R
12 HYUNDAI, KIA, MITSUBISHI, C10 605 40 04; C10 605 40 40 14.11.2011 liegt bei
NETHERLAND, SMART GmbH, VOLVO 04 R
13 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 605 38 53S; C10 605 38 14.11.2011 liegt bei
38 53S R
14 MERCEDES-BENZ C10 605 44 62S; C10 605 44 14.11.2011 liegt bei
44 62S R
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 EH2+ Radtyp: C10 605
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 6
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 14.11.2011
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Festigkeit RP-003770-B0-233 19.11.2008
Fest.-Tech.-Bericht 366-0274-07-MURD/N1-TB 28.11.2008
Nabenkappe C020122-B 07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung J 486_C10 605 21.02.2011
Radmutter M12x1,25 D000395-N66 10.12.1997
Radmutter M12x1,5 D000394-N36 10.12.1997
Radmutter M12x1,5 Schaft 1912132-N41_Z88 12.09.2007
Radschraube M12x1,25x28 TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube M12x1,5x26 TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube M12x1,5x28 D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube M14x1,25x28 3714T05_M14x1,25x28_Z87 30.07.2007
Radschraube M14x1,5x30 TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube M14x1,5x32 TP2094-BB42 09.09.1999
Radteilzeichnung J 486 003 17.05.2007
Radteilzeichnung J 486 001 17.05.2007
Radteilzeichnung J 486 002 17.05.2007
Radteilzeichnung J 486 005 17.05.2007
Radteilzeichnung J 486 006 17.05.2007 C/24.01.2008
Radteilzeichnung J 486 004 17.05.2007
Radteilzeichnung J 486 008 22.05.2008
Radteilzeichnung J 486 007 17.05.2007
Radteilzeichnung J 486 009 22.05.2008
Radteilzeichnung J 486 010 22.05.2008
Radteilzeichnung J 486 012 04.03.2009 A/26.03.2009
Radteilzeichnung J 486 011 22.05.2008
Radteilzeichnung J 486 013 04.03.2009
Radzeichnung J 486 000 17.05.2007 D/25.05.2008
Zentrierring D 000 251-E_671 11.06.1994 5/27.03.2003
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: 21 Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2012
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 605 38 53S C10 605 CMS486/05 ohne 57,1 630 2040 08/07
CMS
C10 605 38 53S C10 605 CMS486/05JF ohne 57,1 630 2040 04/12
JF
C10 605 38 53S C10 605 ohne 57,1 630 2040 04/12
SD CMS486/05SD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8Z e1*2001/116*0131*.., 55 165/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0131*..
55 - 81 175/60R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R15 82 11A; 367 73C; 74D; 916
195/50R15 82 11A; 367
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 110 185/65R15 12G; 51G Reifen mit
e1*98/14*0042*.. 66 - 132 195/65R15 12G; 51G Schneeketten; nur
205/60R15 12A; 51G bis
225/55R15-92 11A; 12A; 21B; 22B; e1*98/14*0042*13;
24M; 367; 686 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76Q; VE6
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 110 185/65R15 51G nur bis
e1*98/14*0042*.. 66 - 132 195/65R15 51G e1*98/14*0042*13;
205/60R15 51G Allradantrieb;
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 24M; 367; Frontantrieb;
686 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76Q; VE6
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: 21 Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 110 185/65R15 12G; 51G Reifen mit
66 - 132 195/65R15 12G; 51G Schneeketten; ab
205/60R15 91 12A e1*98/14*0042*14;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76Q; VE6
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 110 185/65R15 51G; 662 ab e1*98/14*0042*14;
66 - 132 195/65R15 51G Allradantrieb;
205/60R15 91 Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74D; 76Q;
VE6
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 175/60R15 81 5DV Kombi; Frontantrieb;
175/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/55R15 82 12K; 51A; 71K; 721;
195/50R15 82 729; 73C; 74D; 76Q
44 - 110 185/60R15 51G
195/55R15 85
195/60R15 88
205/50R15 86
205/55R15 88
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 132 185/60R15 12R; 51G Schrägheck;
6JN e9*2007/46*0001*.. 195/55R15 85 12A Frontantrieb;
205/50R15 86 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76Q; VE6
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 110 185/55R15 12M; 51G; 52J Reifen mit
e9*98/14*0041*..
Schneeketten; IBIZA;
CORDOBA;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76Q; 916;
VE0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: 21 Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/50R15 82 IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*..
44 - 110 185/55R15 51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G;
195/55R15 85 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74D; 76Q;
916; VE0
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15 51G Limousine;
e9*98/14*0026*.. 205/60R15-91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76Q; VE6
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15 12G; 51G Reifen mit
e9*98/14*0026*.. Schneeketten;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76Q; VE6
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 185/55R15-81 Kombi; Stufenheck;
195/50R15 82 Frontantrieb;
205/50R15 86 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; VE0
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 96 185/55R15 12M; 51G Reifen mit
Schneeketten;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74D;
VE0
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 185/55R15-81 Schrägheck;
195/50R15 82 Frontantrieb;
37 - 96 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 86 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 24M 73C; 74D; VE0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: 21 Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 185/55R15 51G; 52J Frontantrieb;
195/50R15 82 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 12K; 51A; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 24M 73C; 74D; 76Q; VE0
205/55R15 88 11A; 24M
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 185/55R15 51G; 52J Roomster Scout;
185/60R15 84 51J Frontantrieb;
195/50R15 86 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 51G 12K; 51A; 71K; 721;
205/50R15 86 729; 73C; 74D; 76Q;
205/55R15 88 VE0
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/50R15 82 5DK Fabia Schrägheck;
e11*2007/46*0013*..
195/55R15 85 Frontantrieb;
205/50R15 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 132 185/55R15 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76Q; VE0
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/50R15 82 11A; 24M; 5DK Fabia Kombi;
e11*2007/46*0013*..
195/55R15 51G Frontantrieb;
205/50R15 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 132 185/55R15 51G; 52J 12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76Q;
VE0
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 185/55R15 51G; 52J Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
185/60R15 84 51J Nicht Scout;
195/50R15 82 5DK Frontantrieb;
195/55R15 85 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24M 12K; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 24M 73C; 74D; 76Q; VE0
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15 51G nicht für
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..
205/60R15 51G gepanzerte Fz;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: 21 Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15 12G; 51G nicht für
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..
205/60R15 12A; 51G gepanzerte Fz;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 185/55R15 82 12T Reifen mit
Schneeketten;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15 85 73C; 74D
205/50R15 86 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 12T; 51G BORA(Limousine);
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
205/60R15 12K; 51G GOLF VARIANT;
BORA
VARIANT;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74D;
76Q; VE6
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 12G; 51G Reifen mit
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
Schneeketten; GOLF;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76Q; VE6
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: 21 Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 12G; 51G Reifen mit
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
Schneeketten;
BORA(Limousine);
GOLF VARIANT;
BORA
VARIANT;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74D;
76Q; VE6
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 12T; 51G GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
205/60R15 12K; 51G Allradantrieb;
225/55R15-92 Frontantrieb; 11A; 12A; Frontantrieb;
22F; 367; 686 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 71K; 721; 73C;
22F; 367 74D; 76Q; VE6
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 195/65R15-91 12G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*..,
e1*98/14*0106*..
205/60R15-91 12A 51A; 71K; 721; 73C;
225/55R15-92 11A; 12A; 21B; 22B; 24J; 74D; 76Q
24M; 367; 686
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*. 55 - 110 195/65R15 91 12T Cabrio;
205/60R15 91 12K 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 12A; 21B; 22B; 24J; 51A; 71K; 721; 73C;
24M; 367; 686 74D; 76Q
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 185/55R15 82 12R; 5DK Nur CrossPolo;
185/60R15 84 12R Schrägheck;
195/50R15 82 12A; 5DK Frontantrieb;
195/55R15 85 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 12A; 21P 51A; 71K; 721; 73C;
205/55R15 88 11A; 12A; 21P 74D; 76Q; VE6
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: 21 Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 185/55R15 82 12T; 5DK Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*..
185/60R15 12T; 51G Schrägheck;
195/50R15 82 12T; 5DK Frontantrieb;
195/55R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 12A; 21P; 248 51A; 71K; 721; 73C;
205/55R15 88 11A; 12A; 21P; 248 74D; 76Q; VE6
132 185/60R15 12T; 51G; 52J
195/50R15 82 12T; 5DK; 52J
M+S
195/55R15 12T; 51G; 52J
205/50R15 86 11A; 12A; 21P; 248; 52J
205/55R15 88 11A; 12A; 21P; 248; 52J
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 185/55R15 82 nicht Polo-Fun;
e1*98/14*0174*...
195/50R15 82 nicht Polo-Cross;
40 - 96 195/55R15 85 Stufenheck;
40 - 110 195/50R15 82 52J Schrägheck;
195/55R15 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
195/55R15 85 52J 11H; 12A; 51A; 71K;
96 - 110 185/55R15 51G; 52J 721; 73C; 74D; 76Q;
915; SC4; VE0
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 110 185/55R15 12M; 51G Reifen mit
e1*98/14*0174*...
Schneeketten; nicht
Polo-Fun; nicht
Polo-Cross;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76Q; 915;
SC4; VE0
9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 185/60R15 12T; 51G; 52J Polo-Fun; Polo-
Cross;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74D;
76Q; 76Z; 915; SC4;
VE6
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
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FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N6
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
662) Sofern Reifen der Größe 185/65 R 15 auf der Felge 7 J x 15 montiert werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N6
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-
Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-
Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine
unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B.
EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VE0) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteter
Bremsscheibe (Durchmesser 288mm) an der Vorderachse in Verbindung mit LUKAS-Bremssätteln.
VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
(Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.