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         ABE: 48862
              Design:
               C 12
           Radnummer:
       C12 655 38 53S
                Daten:
       6.5x15" ET38 LK5/100/57.1

             CMS 758/01
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             48862



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            6,5 J x 15 H2


Typ:                        C12 655



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48862


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48862

Die ABE-Nr. 48862 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ C12 655, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55055012 1.Ausfertigung) vom 07.09.2012 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 6 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 07.09.2012
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 08.10.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55055012 1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 07.09.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48862

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 1 von 3

Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                              Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                              68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        C12
Typ                           C12 655
Radgröße                      6,5 J x 15 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Aus- führung      Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/      Ein-   Rad-    Abroll- Gültig ab
                  Zentrierring                    Lochkreis-     press- last    umfang Herstell-
                                                  (mm)/          tiefe  (kg)    (mm)    datum
                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                  (mm)
C12 655 38 53S    758/01 JF / ohne Ring           5/100/57,1     38      515    1940       4/2012
C12 655 45 60S    758/03 JF / ohne Ring           5/112/57,1     45      650    1950       4/2012
C12 655 45 10     758/02 JF / 67,2 56,1           5/114,3/56,1   45      615    2010       4/2012
C12 655 45 10     758/02 JF / 67,2 59,6           5/114,3/59,6   45      615    2010       4/2012
C12 655 45 10     758/02 JF / 67,2 60,1           5/114,3/60,1   45      615    2010       4/2012
C12 655 45 10     758/02 JF / 67,2 64,1           5/114,3/64,1   45      615    2010       4/2012
C12 655 45 10     758/02 JF / 67,2 66,1           5/114,3/66,1   45      615    2010       4/2012
C12 655 45 10     758/02 JF / ohne Ring           5/114,3/67,1   45      615    2010       4/2012

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    48862
Herstellerzeichen             CMS
Radtyp und Ausführung         C12 655 (s.o.)
Radgröße                      6,5Jx15H2
Einpreßtiefe                  ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen           JF
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß       Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/112          45                   650            1950
5/100          38                   515            1940
5/114,3        45                   615            2010

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/100/57,1     185/55R15      38                   515
5/112/57,1     195/65R15      45                   650
5/114,3/67,    185/60R15      45                   615
1

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 7,89 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2012
durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                        -                             26.03.2012
Radzeichnung                        54711565-A1                   20.08.2012
Anlage zur Radbeschreibung          -                             30.07.2012
Radzeichnung                        54711565-A2                   20.08.2012
Zusammnestellung CMS                Stand                         02.08.2012
Zentrierringe
Zusammenstellung CMS                Stand                         02.08.2012
Befestigungsmittel
Nabenkappenzeichnung                C020122-B                     07.07.2000
                                    mit Änderung vom              31.08.2001
Verwendungen                        Anlagen 01 bis 06




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 3 von 3

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 7. September 2012




Haasis                                                               00184461.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          C12
Typ                             C12 655
Radgröße                        6,5Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                        Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
C12 655      758/01 JF / ohne Ring             5/100/57,1          38          515    1940
38 53S

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48862
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C12 655 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx15H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmittel       Bund             Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel Ø26 mm     120                      27


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A1, -/Sportback    63            185/60R15   A13                             A02 A04 A05
8X                      63            195/55R15   A13                             A07 A08 A09
e1*2007/46*0414*..;     63-136        185/60R15   A13 M+S                         A16 A21 A58
e1*2007/46*0509*..      63-136        195/55R15   A13 M+S                         B91 Flh S01
                        63-136        205/55R15   A12
Audi A2                 55-81         185/55R15                                   A02 A04 A05
8Z                      55-81         195/50R15   A01 B51                         A07 A08 A09
e1*98/14*0131*..,       55-81         195/55R15   A01 B51 K46                     A12 A16 A21
e1*2001/116*0131*..     55-81         205/50R15   A01 B51 K42 K45 K46             V15 S01
Audi A3                 132           195/65R15   A13 M+S R09 103                 A02 A04 A05
8L                      66-110        185/65R15   A13 M+S R09 103                 A07 A08 A09
e1*95/54*0042*..,       66-110        195/65R15   A13 103                         A16 A21 B03
e1*98/14*0042*..        66-110        205/55R15   A33 103                         S01
                        66-132        205/60R15   A33 103
Seat Ibiza / Cordoba    44-110        185/55R15   M+S T82 T86                     A02 A04 A05
6L                      44-110        195/50R15   T82                             A07 A08 A09
e9*98/14*0041*..,       44-110        195/55R15   R09                             A12 A16 A21
e9*2001/116*0041*..     44-110        205/50R15   A01 K1c K2b                     B03 Flh Sth
                        44-77         185/55R15   R37 T82 T86                     V15 S01
Seat Ibiza / Ibiza ST   44-110        185/60R15   A90                             A02 A04 A05
6J, 6JN                 44-110        195/55R15   A12                             A07 A08 A09
e9*2001/116*0067*..,    44-110        205/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b             A16 A21 Car
e9*2007/46*0001*..      44-110        205/55R15   A01 A12 K1a K1b K2b             Flh V15 S01
- incl. Facelift 2012   44-77         185/55R15   A90 R37 T81 T82
Seat Ibiza Cupra        132           185/60R15   A90                             A02 A04 A05
6J                      132           195/55R15   A12                             A07 A08 A09
e9*2001/116*0067*..     132           205/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b             A16 A21 B03
                        132           205/55R15   A01 A12 K1a K1b K2b             B91 Flh S01
Seat Toledo / Leon      50-110        195/65R15   A13 R37 103                     A02 A04 A05
1M                      50-110        205/60R15   A33 103                         A07 A08 A09
e9*97/27*0026*..,       50-81         185/65R15   A13 R37 103                     A16 A21 B03
e9*98/14*0026*..                                                                  Flh Lim S01
Skoda Fabia             44-77         185/55R15   A90 T81 T82 T85                 A02 A04 A05
5J                      44-77         185/60R15   A01 A12 G03                     A07 A08 A09
e11*2001/116*0291*..;   44-77         185/60R15   A12 R09                         A16 A21 Car
e11*2007/46*0013*..     44-77         195/50R15   A12 T82 T83                     Flh V15 S01
                        44-77         195/55R15   A12
                        44-77         205/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b
Skoda Fabia             37-96         185/55R15   A13 T81 T82 T85                 A02 A04 A05
6Y                      37-96         195/50R15   A01 A12 K1a K2b K46 T82 T83     A07 A08 A09
e11*98/14*0123*..       37-96         215/45R15   A01 A12 K1a K2b K46 R70         A16 A21 B03
                                                                                  Car Flh Sth
                                                                                  V15 S01
Skoda Fabia RS          132           185/55R15   A90 M+S T85                     A02 A04 A05
5J                      132           195/50R15   A12 M+S T83                     A07 A08 A09
e11*2001/116*           132           195/55R15   A12 M+S                         A16 A21 B91
0291*27-..              132           205/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b M+S         Flh S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Octavia         44-110        195/65R15   A13 103                           A02 A04 A05
1U                    44-110        205/60R15   A33 103                           A07 A08 A09
e11*95/54*0066*..;                                                                A16 A21 B03
e11*2001/116*0066*;                                                               Car Lim S01
e11*2007/46*0011*..
Skoda Praktik         51-66         185/55R15   A33 T82 T85 T86                   A02 A04 A05
5J                    51-66         185/60R15   A01 A12 K44 K46                   A07 A08 A09
N083;                 51-66         195/50R15   A01 A12 K2b K44 T82 T83           A16 A21 A58
e11*2007/46*0013*..   51-66         195/55R15   A01 A12 K2b K44                   S01
                      51-66         205/50R15   A01 A12 K1a K2b K44
Skoda Roomster        47-77         185/55R15   A33 T82 T86                       A02 A04 A05
5J                    47-77         185/60R15   A01 A12 K44 K46                   A07 A08 A09
e11*2001/116*0291*;   47-77         195/50R15   A01 A12 K2b K44 T82 T83           A16 A21 A58
e11*2007/46*0013*..   47-77         195/55R15   A01 A12 K2b K44                   Npf S01
                      47-77         205/50R15   A01 A12 K1a K2b K44
Skoda Roomster        55-77         185/55R15   A33 M+S T81 T82 T85               A02 A04 A05
Scout                 55-77         185/60R15   A12                               A07 A08 A09
5J                    55-77         195/55R15   A12                               A16 A21 A58
e11*2001/116*0291*;   55-77         205/50R15   A12                               KMV S01
e11*2007/46*0013*..
VW Beetle, -Cabrio    55-110        195/65R15   A33 R37 103                       A02 A04 A05
9C, 1Y                55-110        205/60R15   A01 A30 K1c 103                   A07 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                                                   A16 A21 B03
2001/116*0106*..,                                                                 Cbo Flh S01
e1*2001/116*0205*..
VW Cross Polo         51-77         185/55R15   A33 R37 T81 T82 T85               A02 A04 A05
6R                    51-77         185/60R15   A33                               A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..   51-77         195/55R15   A12                               A16 A21 Flh
                      51-77         205/50R15   A12                               KMV V15 S01
                      51-77         205/55R15   A12
VW Fox                40-55         185/55R15                                     A02 A04 A05
5Z                    40-55         195/50R15   A01 K1a K2b                       A07 A08 A09
e1*2001/116*0301*..   40-55         195/55R15   A01 K1a K2b                       A12 A16 A21
                      40-55         205/50R15   A01 K1a K1b K2b                   Flh Npf V15
                                                                                  S01
VW Golf (IV), Bora    50-110        195/65R15   A13 R37 103                       A02 A04 A05
1J                    50-110        205/60R15   A33 103                           A07 A08 A09
e1*96/79, 98/14,                                                                  A16 A21 B03
2001/116*0071*..                                                                  Car Flh Sth
                                                                                  S01
VW Polo               44-77         185/55R15   A90 R37 T81 T82 T85               A02 A04 A05
6R                    44-77         185/60R15   A90                               A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..   44-77         195/55R15   A01 A12 K2b                       A16 A21 Flh
e1*2007/46*0486*..    44-77         205/50R15   A01 A12 K1b K2b                   Npf V15 S01
                      44-77         205/55R15   A01 A12 K1b K2b




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Polo                40-110         185/55R15     M+S T82 T86                            A02 A04 A05
9N                     40-110         195/50R15     M+S T82 T83                            A07 A08 A09
e1*98/14*0174*..,      40-110         195/55R15     R09                                    A12 A16 A21
e1*2001/116*0174*..    40-110         205/50R15     A01 K1a K2b                            Flh Npf Sth
                       40-77          185/55R15     R37 T82 T86                            V15 S01
                       40-77          195/50R15     T82 T83
                       40-96          195/55R15     A01 G03
VW Polo -Fun/Cross-    40-77          185/60R15     A13 M+S                                A02 A04 A05
9N                     40-77          195/55R15     A12 M+S                                A07 A08 A09
e1*2001/116*0174*..    40-77          205/50R15     A12 M+S                                A16 A21 Flh
                                                                                           KMV S01
VW Polo GTI            132            185/60R15     A90 M+S                                A02 A04 A05
6R                     132            195/55R15     A01 A12 K2b M+S                        A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..    132            205/50R15     A01 A12 K1b K2b M+S                    A16 A21 B91
                       132            205/55R15     A01 A12 K1b K2b M+S                    Flh Npf S01


Auflagen und Hinweise

103      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1030 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

B91    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 175/55R15         195/50R15
Nr. 2 185/55R15         205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15         205/50R15, 215/45R15




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 8 von 8

V15       -Fortrs.-

Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. September 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. September 2012




Haasis                                                                  00184306.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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