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         ABE: 48862
              Design:
               C 12
           Radnummer:
       C12 655 38 53S
                Daten:
       6.5x15" ET38 LK5/100/57.1

             CMS 758/01
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             48862



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            6,5 J x 15 H2


Typ:                        C12 655



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48862


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48862

Die ABE-Nr. 48862 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ C12 655, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55055012 1.Ausfertigung) vom 07.09.2012 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 6 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 07.09.2012
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 08.10.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55055012 1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 07.09.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48862

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 1 von 3

Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                              Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                              68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        C12
Typ                           C12 655
Radgröße                      6,5 J x 15 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Aus- führung      Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/      Ein-   Rad-    Abroll- Gültig ab
                  Zentrierring                    Lochkreis-     press- last    umfang Herstell-
                                                  (mm)/          tiefe  (kg)    (mm)    datum
                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                  (mm)
C12 655 38 53S    758/01 JF / ohne Ring           5/100/57,1     38      515    1940       4/2012
C12 655 45 60S    758/03 JF / ohne Ring           5/112/57,1     45      650    1950       4/2012
C12 655 45 10     758/02 JF / 67,2 56,1           5/114,3/56,1   45      615    2010       4/2012
C12 655 45 10     758/02 JF / 67,2 59,6           5/114,3/59,6   45      615    2010       4/2012
C12 655 45 10     758/02 JF / 67,2 60,1           5/114,3/60,1   45      615    2010       4/2012
C12 655 45 10     758/02 JF / 67,2 64,1           5/114,3/64,1   45      615    2010       4/2012
C12 655 45 10     758/02 JF / 67,2 66,1           5/114,3/66,1   45      615    2010       4/2012
C12 655 45 10     758/02 JF / ohne Ring           5/114,3/67,1   45      615    2010       4/2012

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    48862
Herstellerzeichen             CMS
Radtyp und Ausführung         C12 655 (s.o.)
Radgröße                      6,5Jx15H2
Einpreßtiefe                  ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen           JF
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß       Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/112          45                   650            1950
5/100          38                   515            1940
5/114,3        45                   615            2010

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/100/57,1     185/55R15      38                   515
5/112/57,1     195/65R15      45                   650
5/114,3/67,    185/60R15      45                   615
1

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 7,89 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2012
durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                        -                             26.03.2012
Radzeichnung                        54711565-A1                   20.08.2012
Anlage zur Radbeschreibung          -                             30.07.2012
Radzeichnung                        54711565-A2                   20.08.2012
Zusammnestellung CMS                Stand                         02.08.2012
Zentrierringe
Zusammenstellung CMS                Stand                         02.08.2012
Befestigungsmittel
Nabenkappenzeichnung                C020122-B                     07.07.2000
                                    mit Änderung vom              31.08.2001
Verwendungen                        Anlagen 01 bis 06




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 3 von 3

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 7. September 2012




Haasis                                                               00184461.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

Modell                          C12
Typ                             C12 655
Radgröße                        6,5Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/           Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                    Zentrierring                 kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
C12 655 38 53S 758/01 JF / ohne Ring             5/100/57,1          38          515    1940
               758/01 CMS / ohne Ring


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      48862
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C12 655 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx15H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02     Serien-Schraube              Kugel          120                   27
        M14x1,5                      Ø26 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A1, -/Sportback    63            185/60R15   A13                                 A02 A04 A05
8X                      63            195/55R15   A13                                 A07 A08 A09
e1*2007/46*0414*..;     63-136        185/60R15   A13 M+S                             A16 A21 A58
e1*2007/46*0509*..      63-136        195/55R15   A13 M+S                             B03 B88 B91
                        63-136        205/55R15   A12                                 Flh S02
Audi A2                 55-81         185/55R15                                       A02 A04 A05
8Z                      55-81         195/50R15   A01 B51                             A07 A08 A09
e1*98/14*0131*..,       55-81         195/55R15   A01 B51 K46                         A12 A16 A21
e1*2001/116*0131*..     55-81         205/50R15   A01 B51 K42 K45 K46                 V15 S02
Audi A3                 132           195/65R15   A13 M+S R09 103                     A02 A04 A05
8L                      66-110        185/65R15   A13 M+S R09 103                     A07 A08 A09
e1*95/54*0042*..,       66-110        195/65R15   A13 103                             A16 A21 B03
e1*98/14*0042*..        66-110        205/55R15   A33 103                             S02
                        66-132        205/60R15   A33 103
Seat Ibiza / Cordoba    44-110        185/55R15   M+S T82 T86                         A02 A04 A05
6L                      44-110        195/50R15   T82                                 A07 A08 A09
e9*98/14*0041*..,       44-110        195/55R15   R09                                 A12 A16 A21
e9*2001/116*0041*..     44-110        205/50R15   A01 K1c K2b                         B03 Flh Sth
                        44-77         185/55R15   R37 T82 T86                         V15 S02
Seat Ibiza / Ibiza ST   44-110        185/60R15   A90                                 A02 A04 A05
6J, 6JN                 44-110        195/55R15   A12                                 A07 A08 A09
e9*2001/116*0067*..,    44-110        205/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b                 A16 A21 Car
e9*2007/46*0001*..      44-110        205/55R15   A01 A12 K1a K1b K2b                 Flh V15 S02
- incl. Facelift 2012   44-77         185/55R15   A90 R37 T81 T82
Seat Ibiza Cupra        132           185/60R15   A90                                 A02 A04 A05
6J                      132           195/55R15   A12                                 A07 A08 A09
e9*2001/116*0067*..     132           205/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b                 A16 A21 B03
                        132           205/55R15   A01 A12 K1a K1b K2b                 B88 B91 Flh
                                                                                      S02
Seat Toledo             55-90         185/55R15   A90                                 A02 A04 A05
NH                      55-90         185/60R15   A90                                 A07 A08 A09
e11*2007/46*0251*..     55-90         195/55R15   A12                                 A16 A21 A58
                        55-90         205/50R15   A01 A12 K2b                         Lim V15 S02
                        55-90         205/55R15   A01 A12 K2b
                        55-90         225/50R15   A01 A12 K1c K2b K3b K6g K8h
Seat Toledo / Leon      50-110        195/65R15   A13 103                             A02 A04 A05
1M                      50-110        205/60R15   A33 103                             A07 A08 A09
e9*97/27*0026*..,       50-81         185/65R15   A13 R37 103                         A16 A21 B03
e9*98/14*0026*..                                                                      Flh Lim S02
Skoda Fabia             44-77         185/55R15   A90 T81 T82 T85                     A02 A04 A05
5J                      44-77         185/60R15   A01 A12 G03                         A07 A08 A09
e11*2001/116*0291*..;   44-77         185/60R15   A12 R09                             A16 A21 Car
e11*2007/46*0013*..     44-77         195/50R15   A12 T82 T83                         Flh V15 S02
                        44-77         195/55R15   A12
                        44-77         205/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                   Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Fabia           37-96         185/55R15   A13 T81 T82 T85                     A02 A04 A05
6Y                    37-96         195/50R15   A01 A12 K1a K2b K46 T82 T83         A07 A08 A09
e11*98/14*0123*..     37-96         215/45R15   A01 A12 K1a K2b K46 R70             A16 A21 B03
                                                                                    Car Flh Sth
                                                                                    V15 S02
Skoda Fabia RS        132           185/55R15   A90 M+S T85                         A02 A04 A05
5J                    132           195/50R15   A12 M+S T83                         A07 A08 A09
e11*2001/116*         132           195/55R15   A12 M+S                             A16 A21 B88
0291*27-..            132           205/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b M+S             B91 Flh S02
Skoda Octavia (I)     44-110        195/65R15   A13 103                             A02 A04 A05
1U                    44-110        205/60R15   A33 103                             A07 A08 A09
e11*95/54*0066*..;                                                                  A16 A21 B03
e11*2001/116*0066*;                                                                 Car Lim S02
e11*2007/46*0011*..
Skoda Praktik         51-66         185/55R15   A33 T82 T85 T86                     A02 A04 A05
5J                    51-66         185/60R15   A01 A12 K44 K46                     A07 A08 A09
N083;                 51-66         195/50R15   A01 A12 K2b K44 T82 T83             A16 A21 A58
e11*2007/46*0013*..   51-66         195/55R15   A01 A12 K2b K44                     S02
                      51-66         205/50R15   A01 A12 K1a K2b K44
Skoda Rapid           55-90         185/55R15   A90                                 A02 A04 A05
NH                    55-90         185/60R15   A90                                 A07 A08 A09
e11*2007/46*0250*..   55-90         195/55R15   A12                                 A16 A21 A58
                      55-90         205/50R15   A01 A12 K2b                         Lim V15 S02
                      55-90         205/55R15   A01 A12 K2b
                      55-90         225/50R15   A01 A12 K1c K2b K3b K6g K8h
Skoda Roomster        47-77         185/55R15   A33 T82 T86                         A02 A04 A05
5J                    47-77         185/60R15   A01 A12 K44 K46                     A07 A08 A09
e11*2001/116*0291*;   47-77         195/50R15   A01 A12 K2b K44 T82 T83             A16 A21 A58
e11*2007/46*0013*..   47-77         195/55R15   A01 A12 K2b K44                     Npf S02
                      47-77         205/50R15   A01 A12 K1a K2b K44
Skoda Roomster        55-77         185/55R15   A33 M+S T81 T82 T85                 A02 A04 A05
Scout                 55-77         185/60R15   A12                                 A07 A08 A09
5J                    55-77         195/55R15   A12                                 A16 A21 A58
e11*2001/116*0291*;   55-77         205/50R15   A12                                 KMV S02
e11*2007/46*0013*..
VW Beetle, -/Cabrio   55-110        195/65R15   A33 R37 103                         A02 A04 A05
9C, 1Y                55-110        205/60R15   A01 A30 K1c 103                     A07 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                                                     A16 A21 B03
2001/116*0106*..,                                                                   Cbo Flh S02
e1*2001/116*0205*..
VW Cross Polo         51-77         185/55R15   A33 R37 T81 T82 T85                 A02 A04 A05
6R                    51-77         185/60R15   A33                                 A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..   51-77         195/55R15   A12                                 A16 A21 Flh
                      51-77         205/50R15   A12                                 KMV V15 S02
                      51-77         205/55R15   A12
VW Fox                40-55         185/55R15                                       A02 A04 A05
5Z                    40-55         195/50R15   A01 K1a K2b                         A07 A08 A09
e1*2001/116*0301*..   40-55         195/55R15   A01 K1a K2b                         A12 A16 A21
                      40-55         205/50R15   A01 K1a K1b K2b                     Flh Npf V15
                                                                                    S02



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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf (IV), Bora     50-110         195/65R15     A13 R37 103                            A02 A04 A05
1J                     50-110         205/60R15     A33 103                                A07 A08 A09
e1*96/79, 98/14,                                                                           A16 A21 B03
2001/116*0071*..                                                                           Car Flh Sth
                                                                                           S02
VW Polo                44-103         185/55R15     A90 R37 T81 T82 T85                    A02 A04 A05
6R                     44-103         185/60R15     A90                                    A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..    44-103         195/55R15     A01 A12 K2b                            A16 A21 Flh
e1*2007/46*0486*..     44-103         205/50R15     A01 A12 K1b K2b                        Npf V15 S02
                       44-103         205/55R15     A01 A12 K1b K2b
VW Polo                40-110         185/55R15     M+S T82 T86                            A02 A04 A05
9N                     40-110         195/50R15     M+S T82 T83                            A07 A08 A09
e1*98/14*0174*..,      40-110         195/55R15     R09                                    A12 A16 A21
e1*2001/116*0174*..    40-110         205/50R15     A01 K1a K2b                            Flh Npf Sth
                       40-77          185/55R15     R37 T82 T86                            V15 S02
                       40-77          195/50R15     T82 T83
                       40-96          195/55R15     A01 G03
VW Polo -Fun/Cross-    40-77          185/60R15     A13 M+S                                A02 A04 A05
9N                     40-77          195/55R15     A12 M+S                                A07 A08 A09
e1*2001/116*0174*..    40-77          205/50R15     A12 M+S                                A16 A21 Flh
                                                                                           KMV S02
VW Polo GTI            132            185/60R15     A90 M+S                                A02 A04 A05
6R                     132            195/55R15     A01 A12 K2b M+S                        A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..    132            205/50R15     A01 A12 K1b K2b M+S                    A16 A21 B03
                       132            205/55R15     A01 A12 K1b K2b M+S                    B88 B91 Flh
                                                                                           Npf S02


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8


A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

B88   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 288
mm an Achse 1.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8


B91    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8


K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                            Seite 8 von 8

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

103      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1030 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. August 2013 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 21. August 2013




Bohlander                                                                        00199118.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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