ABE: 48862
Design:
C 12
Radnummer:
C12 655 45 60S
Daten:
6.5x15" ET45 LK5/112/57.1
CMS 758/03
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48862
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 15 H2
Typ: C12 655
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 48862
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48862
Die ABE-Nr. 48862 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ C12 655, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55055012 1.Ausfertigung) vom 07.09.2012 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 6 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 07.09.2012
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 08.10.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55055012 1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 07.09.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48862
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C12
Typ C12 655
Radgröße 6,5 J x 15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
Zentrierring Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
C12 655 38 53S 758/01 JF / ohne Ring 5/100/57,1 38 515 1940 4/2012
C12 655 45 60S 758/03 JF / ohne Ring 5/112/57,1 45 650 1950 4/2012
C12 655 45 10 758/02 JF / 67,2 56,1 5/114,3/56,1 45 615 2010 4/2012
C12 655 45 10 758/02 JF / 67,2 59,6 5/114,3/59,6 45 615 2010 4/2012
C12 655 45 10 758/02 JF / 67,2 60,1 5/114,3/60,1 45 615 2010 4/2012
C12 655 45 10 758/02 JF / 67,2 64,1 5/114,3/64,1 45 615 2010 4/2012
C12 655 45 10 758/02 JF / 67,2 66,1 5/114,3/66,1 45 615 2010 4/2012
C12 655 45 10 758/02 JF / ohne Ring 5/114,3/67,1 45 615 2010 4/2012
Kennzeichnung
KBA-Nummer 48862
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C12 655 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx15H2
Einpreßtiefe ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen JF
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Impactprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/112 45 650 1950
5/100 38 515 1940
5/114,3 45 615 2010
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/100/57,1 185/55R15 38 515
5/112/57,1 195/65R15 45 650
5/114,3/67, 185/60R15 45 615
1
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 7,89 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2012
durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung - 26.03.2012
Radzeichnung 54711565-A1 20.08.2012
Anlage zur Radbeschreibung - 30.07.2012
Radzeichnung 54711565-A2 20.08.2012
Zusammnestellung CMS Stand 02.08.2012
Zentrierringe
Zusammenstellung CMS Stand 02.08.2012
Befestigungsmittel
Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000
mit Änderung vom 31.08.2001
Verwendungen Anlagen 01 bis 06
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55055012 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 7. September 2012
Haasis 00184461.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C12
Typ C12 655
Radgröße 6,5Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
Zentrierring kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C12 655 45 60S 758/03 JF / ohne Ring 5/112/57,1 45 650 1950
758/03 CMS / ohne Ring
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48862
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C12 655 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx15H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serien-Schraube Kugel 120 27
M14x1,5 Ø26 mm
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3, -/Sportback 77 195/65R15 A13 A02 A04 A05
8P, 8PA, 8PB 77 205/60R15 A13 A07 A08 A09
e1*2001/116*0217*..; A16 A21 B03
e1*2001/116*0241*..; Flh S02
e1*2001/116*0418*..;
e13*2007/46*1082*..
Audi A4 74-110 195/65R15 A13 A02 A04 A05
8E 74-110 205/60R15 A13 T90 T91 A07 A08 A09
e1*98/14*0151*.., 74-110 205/65R15 A12 A16 A21 B03
e1*2001/116*0151*.. 74-125 195/65R15 A13 M+S Car Lim S02
74-125 205/60R15 A13 M+S T90 T91
74-125 205/65R15 A12 M+S
Audi A4 55-142 195/65R15 A13 A02 A04 A05
B5 55-142 205/60R15 A12 A07 A08 A09
e1*93/81*0013*.. , A16 A21 B03
e1*98/14*0013*.. Car Lim S02
Audi A6 81-142 195/65R15 A13 R09 T91 T95 130 A02 A04 A05
4B 81-142 205/60R15 A13 T90 T91 T95 130 A07 A08 A09
e1*96/27, 98/14, 81-142 215/55R15 A12 T89 130 A16 A21 B03
e1*2001/116*0051*.. 81-142 215/60R15 A12 130 Car Lim V15
81-142 225/55R15 A01 A12 K1a K2b K46 T92 130 S02
Seat Altea / Toledo 63-118 195/65R15 A13 A02 A04 A05
5P, 5PN 63-118 205/60R15 A33 A07 A08 A09
e9*2001/116*0050*.. A16 A21 A60
e9*2007/46*0012*.. B03 Flh KOV
SeF Sth S02
Seat Leon 63-118 195/65R15 A33 A02 A04 A05
1P, 1PN 63-118 205/60R15 A12 A07 A08 A09
e9*2001/116*0052*..; A16 A21 A58
e9*2007/46*0013*.. B03 Flh S02
Seat Leon 63 - 110 195/65R15 A33 A02 A04 A05
5F 63 - 110 205/60R15 A90 A07 A08 A09
e9*2007/46*0094*.. A16 A21 A58
B03 B88 F23
Flh S02
Skoda Octavia (II) 55-118 195/65R15 A13 A02 A04 A05
1Z 55-118 205/60R15 A12 T90 T91 A07 A08 A09
e11*2001/116*0230*; 55-118 225/55R15 A01 A12 K1a A16 A21 B03
e11*2007/46*0012*.. Car Lim Npf
V15 S02
Skoda Octavia (III) 63-77 195/65R15 A02 A04 A05
5E 63-77 205/60R15 A07 A08 A09
e11*2007/46*0243*..; A13 A16 A21
e11*2007/46*0244*.. A58 B03 B88
Car F23 Lim
S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Caddy 51-81 195/65R15 A13 T91 T95 130 A02 A04 A05
2K, 2KN 51-81 205/60R15 A01 A12 K1a T91 T95 130 A07 A08 A09
e1*2001/116*0252*..; A16 A21 A57
e1*2007/46*0217*..; A59 S02
L320
- incl. MJ 2011
VW Caddy Maxi 62-103 195/65R15 A13 T91 T95 130 A02 A04 A05
2K, 2KN 62-103 205/60R15 A01 A12 K1a T91 T95 130 A07 A08 A09
e1*2001/116*0252*..; A16 A21 A57
e1*2007/46*0217*..; A67 B03 B88
L320 S02
- incl. MJ 2011
VW Cross Touran 75-103 195/65R15 A13 M+S A02 A04 A05
1T, 1t 75-103 205/60R15 A33 M+S A07 A08 A09
e1*2001/116*0211*..; 75-103 205/65R15 A12 M+S A16 A21 B03
e1*2007/46*0357*..; KMV S02
DE*2007/46*0506*..
- incl. Facelift 2011
VW Golf (V) 55-110 195/65R15 A13 R37 A02 A04 A05
1K 55-110 205/60R15 A30 A07 A08 A09
e1*2001/116* A16 A21 B03
0242*00-24 Flh S02
VW Golf (V) Variant 59-110 195/65R15 A33 R37 A02 A04 A05
1KM 59-110 205/60R15 A12 A07 A08 A09
e1*2001/116* A16 A21 A58
0328*00-14 B03 Car S02
VW Golf (VI) 59-103 195/65R15 A31 A02 A04 A05
1K 59-103 205/60R15 A12 A07 A08 A09
e1*2001/116 A16 A21 B03
*0242*25-..; Cbo Flh S02
e1*2007/46*0490*..
- Fließheck/Cabrio
VW Golf (VI) Variant 59-90 195/65R15 A31 A02 A04 A05
1KM 59-90 205/60R15 A12 A07 A08 A09
e1*2001/116*0328*..; A16 A21 B03
e1*2007/46*0492*.. Car S02
VW Golf (VII) 63-110 195/65R15 A33 A02 A04 A05
AU 63-110 205/60R15 A90 A07 A08 A09
e1*2007/46*0623*.. A16 A21 A58
B03 B88 F24
Flh S02
VW Golf (VII) 63 - 90 195/65R15 A33 A02 A04 A05
AU 63 - 90 205/60R15 A90 A07 A08 A09
e1*2007/46*0623*.. A16 A21 A58
B03 B88 F23
Flh S02
VW Golf Plus 55-110 195/65R15 A33 R37 A02 A04 A05
1KP 55-110 205/60R15 A12 A07 A08 A09
e1*2001/116*0304*.. A16 A21 A58
e1*2007/46*0491*.. B03 Flh S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Jetta 77 - 110 195/65R15 A33 A02 A04 A05
16, 16H 77 - 110 205/60R15 A12 A07 A08 A09
e1*2007/46*0539*..; 77 - 110 215/60R15 A12 A16 A21 A58
e1*2007/46*0584*.. B03 Sth S02
VW Jetta 66-110 195/65R15 A33 R37 A02 A04 A05
1KM 66-110 205/60R15 A12 A07 A08 A09
e1*2001/116*0328*.. A16 A21 A58
B03 Sth S02
VW Passat 66-142 195/65R15 A13 A02 A04 A05
3B 66-142 205/60R15 A13 A07 A08 A09
e1*95/54*0043*.., 66-142 215/55R15 A12 T89 A16 A21 B03
e1*98/14*0043*.. 66-142 225/55R15 A01 A12 K46 R03 Car Lim V15
S02
VW Passat 74-110 195/65R15 A13 R09 A02 A04 A05
3BG 74-110 195/65R15 A13 M+S A07 A08 A09
e1*98/14*0157*.., 74-110 205/60R15 A12 A16 A21 A58
e1*2001/116*0157*.. B03 Car Lim
S02
VW Touran 66-110 195/65R15 A13 A02 A04 A05
1T 66-110 205/60R15 A01 A12 K1a K2b A07 A08 A09
e1*2001/116* A16 A21 A58
0211*00-22; B03 Npf S02
e1*2007/46*
0357*00-01
VW Touran 66-103 195/65R15 A13 A02 A04 A05
1T, 1t 66-103 205/60R15 A01 A33 K2b A07 A08 A09
e1*2001/116* A16 A21 A58
0211*23-..; B03 Npf S02
e1*2007/46*
0357*02-..;
DE*2007/46*0506*..
ab MJ 2011
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A59 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO
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A67 Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit langem Radstand (Caddy Maxi, 1.
oder 20. Stelle des Versionenschlüssels, Feld D2, Zeile3 = L).
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
B88 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 288
mm an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
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R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
SeF Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack
(Typ 5P, 5PN).
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 195/55R15 205/50R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48862 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055012 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C12 655
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 21. August 2013 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 21. August 2013
Bohlander 00199119.DOC
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