ABE: 46572
Design:
C8
Radnummer:
C8 757 41 60S
Daten:
7.5x17" ET41 LK5/112/57.1
CMS 428/07
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE: 46572*04
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7½ J x 17 H2
Typ: C8 757
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 46572*04
Die ABE-Nr. 46572 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 H2 , Typ C8 757,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-MURD/N4 vom
28.07.2009 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 22 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV SÜD AUTOMOTIVE
GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 28.07.2009 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 18.09.2009
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-MURD/N4
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 46572*04
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 46572
366-0646-05-MURD/N4
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ: C8 757
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsvarianten 4191S und 3516 ML67,1 kommen neu hinzu.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C8 757 3853S C8 757 CMS428/1 ohne 100/5 57,1 38 610 1965 11/05
C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 715 2085 11/05
C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 655 2288 11/05
C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 698 2145 11/05
C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 715 2085 11/05
C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 715 2085 11/05
C8 757 3859 C8 757 CMS428/3 ohne 110/5 65,1 38 720 2115 11/05
C8 757 3509 C8 757 CMS428/4 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 712 2141 11/05
C8 757 3509 C8 757 CMS428/4 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2115 11/05
C8 757 4160S C8 757 CMS428/7 ohne 112/5 57,1 41 712 2141 11/05
C8 757 4809 C8 757 CMS428/5 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 48 720 2115 11/05
C8 757 4860S C8 757 CMS428/6 ohne 112/5 57,1 48 720 2115 11/05
C8 757 3509 C8 757 CMS428/4 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 680 2251 11/05
C8 757 3509 C8 757 CMS428/4 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2115 11/05
C8 757 4191S C8 757 CMS428/11 ohne 112/5 66,6 41 680 2060 11/08
C8 757 4809 C8 757 CMS428/5 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 48 700 2178 11/05
C8 757 4809 C8 757 CMS428/5 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 48 720 2115 11/05
C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 680 2250 11/05
C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 690 2208 11/05
C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 720 2115 11/05
C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 48 720 2115 11/05
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
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C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 693 2208 11/05
C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 720 2115 11/05
C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 693 2208 11/05
C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 720 2115 11/05
C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 710 2141 11/05
C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 48 720 2115 11/05
C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 ohne 114,3/5 67,1 40 680 2251 11/05
C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 ohne 114,3/5 67,1 40 720 2115 11/05
C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 ohne 114,3/5 67,1 48 682 2251 11/05
C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 ohne 114,3/5 67,1 48 720 2115 11/05
C8 757 3516 C8 757 CMS428/10 SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 685 2105 11/05
C8 757 3516 C8 757 CMS428/10 ohne 120/5 72,6 35 685 2105 11/05
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C8
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,3 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 757 3509:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C8
Radtyp : -- : C8 757
Radausführung : -- : C8 757 CMS428/4
Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2
Typzeichen : KBA 46572 : --
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 11.05
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0646-05-MURD-TB der TÜV Automotive GmbH.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 757 3853S 38 28.07.2009 liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
2 RENAULT C8 757 4507 45 28.07.2009 liegt bei
3 FORD, JAGUAR, VOLVO C8 757 4507; C8 757 4507; 45 28.07.2009 liegt bei
C8 757 4507
4 VOLVO C8 757 4507 45 28.07.2009 liegt bei
5 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB C8 757 3859 38 28.07.2009 liegt bei
7 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C8 757 4160S 41 28.07.2009 liegt bei
VOLKSWAGEN
6 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, C8 757 3509; C8 757 3509 35 28.07.2009 liegt bei
VOLKSWAGEN
8 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 757 4860S 48 28.07.2009 liegt bei
19 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, C8 757 4809 48 28.07.2009 liegt bei
VOLKSWAGEN
21 AUDI C8 757 4191S 41 28.07.2009 liegt bei
9 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), C8 757 3509; C8 757 3509 35 28.07.2009 liegt bei
MERCEDES-BENZ
10 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), C8 757 4809; C8 757 4809 48 28.07.2009 liegt bei
MERCEDES-BENZ
11 SUZUKI, TOYOTA C8 757 4010; C8 757 4010; 40 28.07.2009 liegt bei
C8 757 4010
12 SUZUKI, TOYOTA C8 757 4810 48 28.07.2009 liegt bei
13 HONDA C8 757 4010; C8 757 4010 40 28.07.2009 liegt bei
14 HONDA C8 757 4810; C8 757 4810 48 28.07.2009 liegt bei
15 NISSAN, Nissan International S. A., C8 757 4010 40 28.07.2009 liegt bei
RENAULT
20 RENAULT C8 757 4810 48 28.07.2009 liegt bei
16 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, C8 757 4010; C8 757 4010 40 28.07.2009 liegt bei
FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI,
HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, MAZDA,
MITSUBISHI, PEUGEOT
17 KIA, MAZDA C8 757 4810; C8 757 4810 48 28.07.2009 liegt bei
22 OPEL C8 757 3516 35 28.07.2009 liegt bei
18 BMW, BMW AG C8 757 3516 35 28.07.2009 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Westphäling
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 28.07.2009
HPS
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Angaben/Antrag-CMS C8 757_J428 21.07.2009
Fertigungs.-CMS-Pinarbasi C8 757_J428 08.07.2009
Hersteller.-CMS-Pinarbasi C8 757_J428 21.07.2009
Radbeschreibung C8 757_J428 23.03.2006 A/06.04.2008
Radzeichnung J428_011 12.11.2008
Zentrierring System Dezent 72,6 01.10.2007
TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C8 757 4160S C8 757 CMS428/7 ohne 57,1 712 2141 11/05
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5
120 Nm für Typ : 4B; 4F; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 77 - 147 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Cabrio;
24M; 51J Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M 73C; 74D
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
24M; 54A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*. 75 - 110 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24M Schrägheck 2-türig;
215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 205/50R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
24M 723; 73C; 74D
215/45R17 91 11A; 24J; 24M
75 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
24M
75 - 195 205/50R17 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M; 51G; 52J
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
M+S 24M; 52J
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
24M; 52J
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 92 215/45R17 87 5ET Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 367 Allradantrieb;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 5ET; 10B; 11B; 11G; 11H;
631 12A; 51A; 71K; 723;
110 - 142 225/45R17 11A; 367; 631 73C; 74D
B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 92 215/45R17 87 11A; 22B; 367 Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; Frontantrieb;
22B; 367; 5ET; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J Cabrio;
e1*98/14*0177*..
96 - 162 225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
96 - 188 225/45R17 51G; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 93 723; 729; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J ab
75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*10;
75 - 188 225/45R17 91 AFI; 51J Kombi; Limousine;
235/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
76S
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J nur bis
e1*98/14*0151*..
74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*09;
74 - 162 225/45R17 91 51J Kombi; Limousine;
235/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 5GG ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*..
235/45R17 93 11A; 24M Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; AF5;
AF8
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*..
235/45R17 93 11A; 24M Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; AF6;
AF8
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
235/45R17 93 11A; 24M nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; AF5;
AF8
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
235/45R17 93 nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; AF6;
AF8
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 130 235/45R17 93 Limousine u. Kombi;
89 - 188 235/45R17 97 Front- u.
89 - 257 225/50R17 51G Allradantrieb;
245/45R17 51G Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
76S
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 51G; 52J Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Z
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/45R17 93 Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*..
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
118 - 184 225/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76T
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QB6 e1*2001/116*0243*.. 162 235/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 723; 73C;
74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: EXEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93 12A; 51J Stufenheck;
215/45R17 91 12A; 51J Frontantrieb;
225/45R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 729;
73C; 74D; 76S
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; 10B; 10S; 11B; 11G;
51J 11H; 12A; 51A; 573;
63 - 147 225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M 71K; 723; 73C; 74D;
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 76S
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: SEAT ALTEA + XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 215/50R17 91 11A; 24J; 52J Altea Freetrack;
225/45R17 91 Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M 73C; 74D
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 215/50R17 91 11A; 24J; 52J Altea 4 Freetrack;
225/45R17 91 Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M 73C; 74D
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET; 51J Nicht Altea
63 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24M; 51J Freetrack;
63 - 147 225/45R17 90 11A; 22P; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D; 76S
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22Q; 24J; 24M; 51J Limousine;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 51J Frontantrieb;
55 - 147 225/45R17 91 11A; 22Q; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 22H; 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D
1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22L; 22Q; 24J; 24M; Nicht Octavia Scout;
5FM; 51J Kombi;
215/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 51J Allradantrieb;
55 - 147 205/50R17 93 11A; 22L; 22Q; 24J; 24M; Frontantrieb;
M+S 5FM; 51J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 93 11A; 22H; 22L; 22Q; 24C; 723; 73C; 74D
24M
1Z e11*2001/116*0230*.. 103 - 118 205/50R17 91 11A; 24J; 52J Nur Octavia Scout;
205/55R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M; 52J 73C; 74D
225/45R17 91 11A; 24J; 52J
225/50R17 94 11A; 22M; 22P; 24J; 24M
235/45R17 94 11A; 22M; 22P; 24J; 24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.. 77 - 191 225/45R17 94 11A; 24J; 24M Stufenheck;
235/45R17 94 11A; 21P; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; 76S
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W Cabrio;
215/45R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 184 205/50R17 11A; 22M; 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723;
235/45R17 94 11A; 21P; 22M; 22P; 24M 73C; 74D; 76S
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 89 11A; 22H; 22Q; 24J; Nur Golf 6; Ab
24M; 51J e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; Schrägheck;
51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 24D 723; 73C; 74D; 76S
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf 5; Nur bis
55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; e1*2001/116*0242*24;
51J Allradantrieb;
55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
55 - 184 225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D
1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 125 205/50R17 89 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 6; Ab
51J e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; Schrägheck;
51J Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
59 - 155 205/50R17 93 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
52J 73C; 74D; 76S
225/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 24M
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22P; 24C;
24D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; nur CrossGolf; Nur
24M bis
215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24M; 5ET Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
24M 723; 73C; 74D
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
24M
1KP e1*2001/116*0304*.. 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 24J; 248; Nur Golf Plus 6; Ab
51J e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 11A; 21P; 22M; 24J; 248; Frontantrieb;
52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71K;
51J 723; 73C; 74D; 76S
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 24J; 248
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22L; 24C;
244
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; nicht CrossGolf;
51J Nur Golf Plus; Nur
55 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J bis
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 51J e1*2001/116*0304*13;
225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb;
235/45R17 93 VF7; 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; JETTA (Limousine);
24M Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 90 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 723; 73C; 74D
24M
235/45R17 93 11A; 21B; 21N; 22F; 22L;
24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF (Variant);
24M; 51J Frontantrieb;
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 723; 73C; 74D
24M; 51J
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J;
24M
235/45R17 93 11A; 21B; 21N; 22F; 22L;
24C; 24D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 11A; 22M; 22P Kombi; Limousine;
75 - 147 205/50R17 93 11A; 22M; 22P Allradantrieb;
215/45R17 91 11A; 22P Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22M; 22P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21P; 22M; 22Q; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
24M 723; 73C; 74D
75 - 220 205/50R17 11A; 22M; 22P; 51G
225/45R17 91 11A; 22M; 22P
M+S
235/45R17 94 11A; 21P; 22M; 22Q; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 220 205/50R17 M+S 51G; 52J Limousine;
225/45R17 91 52J Allradantrieb;
M+S
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76Z
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 100 - 147 225/55R17 97 51J Allradantrieb;
225/60R17 99 51J Frontantrieb;
235/55R17 99 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 75 - 103 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 5HA Nur Caddy Maxi;
2KN L320 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG langer Radstand;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG Frontantrieb;
225/45R17 94 11A; 24J; 24M; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24M; 5HI 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/50R17 93 11A; 22I; 24J; 24M Nicht Caddy Maxi;
2KN L320 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG ab
225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M; 5GA WV2ZZZ2K.8.052801;
225/45R17 94 11A; 22I; 24J; 24M kurzer Radstand;
235/45R17 93 VB0; 11A; 22H; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; VB1
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/50R17 93 VB0; 11A; 22H; 24D; 24J Nicht Caddy Maxi;
2KN L320 215/45R17 91 VB0; 11A; 22H; 24J; ab
24M; 5GG WV2ZZZ2K.8.052801;
225/45R17 90 VB0; 11A; 22H; 24D; 24J;kurzer Radstand;
5GA Frontantrieb;
225/45R17 94 VB0; 11A; 22H; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 VB0; 11A; 22F; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; VB2
2K e1*2001/116*0252*.. 77 205/50R17 91 11A; 22H; 241; 244; 246 kurzer Radstand;
2KN L320 215/45R17 91 11A; 22H; 244; 245 Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22H; 241; 244; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/50R17 93 11A; 22B; 24C; 24D Nicht Caddy Maxi;
2KN L320 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG nur bis
225/45R17 90 11A; 22B; 24C; 24D; 5GA WV2ZZZ2K.8.052800;
225/45R17 94 11A; 22B; 24C; 24D kurzer Radstand;
235/45R17 93 11A; 22B; 24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 92 215/45R17 87 11A; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24J Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 66 - 142 215/45R17 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 92 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24J Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 205/50R17 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A;
e1*98/14*0173*..
225/45R17 51G 51A; 71K; 723; 73C;
74D
Verkaufsbezeichnung: VW TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*. 75 - 125 205/50R17 91 11A; 24J; 52J nur CrossTouran;
225/45R17 91 11A; 24J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76U; 76Z
1T e1*2001/116*0211*. 66 - 103 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran;
215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG 12A; 51A; 71K; 723;
66 - 125 205/50R17 93 11A; 24J; 24M 73C; 74D
215/45R17 91W 11A; 24J; 24M; 5GG
225/45R17 11A; 24J; 24M; 51G
235/45R17 93 11A; 24C; 24D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 7 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
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ANLAGE: 7 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türverkleidung (Überstand
über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.