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							   ABE: 45421
        Design:
          C4
     Radnummer:
 C4 6554306 CS
          Daten:
6.5x15" ET43 LK5/100/R67.1

       CMS 257/01
                                                                                                                        

    



                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              45421*09



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6½ J x 15 H2


Typ:                         C4 655



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                          2
Nummer der ABE: 45421*09

Die ABE-Nr. 45421 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2, Typ C4 655,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0472-02-WIRD/N8 vom 13.11.2012
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1-19, 21 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 13.11.2012 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 12.02.2013
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0472-02-WIRD/N8, zur Genehmigung vorgelegt am: 23.01.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 45421*09


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           12-TAAP-3590
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                          Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 45 421
                                           366-0472-02-WIRD/N8

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Typ:                                      C4 655
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit der Bezeichnung 6.5JX15 H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C4 655 35 09                           C4 655 45 60S
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                       kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring           -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C4 655 43 06         CMS 257/1                  SR02 Ø67.1   - Ø54.1      100/5    54,1      43    625   1995     08/02
C4 655 43 06 R       CMS 257/1                  SR02 Ø67.1   - Ø54.1      100/5    54,1      43    625   1995     06/08
C4 655 43 06         CMS 257/1                  SR03 Ø67.1   - Ø56.1      100/5    56,1      43    590   2126     08/02
C4 655 43 06         CMS 257/1                  SR03 Ø67.1   - Ø56.1      100/5    56,1      43    610   2055     08/02
C4 655 43 06 R       CMS 257/1                  SR03 Ø67.1   - Ø56.1      100/5    56,1      43    590   2126     08/02
C4 655 43 06 R       CMS 257/1                  SR03 Ø67.1   - Ø56.1      100/5    56,1      43    610   2055     06/08
C4 655 34 53S        CMS 257/10                 ohne                      100/5    57,1      34    600   2130     05/12
C4 655 43 06         CMS 257/1                  SR05 Ø67.1   - Ø57.1      100/5    57,1      43    625   1995     08/02
C4 655 43 06 R       CMS 257/1                  SR05 Ø67.1   - Ø57.1      100/5    57,1      43    625   1995     06/08
C4 655 43 06C        CMS 257/1                  SR20 Ø67,1   - Ø57,1      100/5    57,1      43    625   1995     08/02
C4 655 43 06C        CMS 257/1                  SR20 Ø67,1   - Ø57,1      100/5    57,1      43    625   1995     06/08
R
C4 655 43 53S        CMS 257/6                  ohne                      100/5    57,1      43    625   1995 08/02
C4 655 43 53S        CMS 257/6                  ohne                      100/5    57,1      43    625   1995 06/08
R
C4 655 43 07         CMS 257/2                  SR10 Ø67.1   - Ø60.1      108/5    60,1      43    640   2015     08/02
C4 655 43 07 R       CMS 257/2                  SR10 Ø67.1   - Ø60.1      108/5    60,1      43    640   2015     06/08
C4 655 43 07         CMS 257/2                  SR11 Ø67.1   - Ø63.4      108/5    63,4      43    650   1995     08/02
C4 655 43 07 R       CMS 257/2                  SR11 Ø67.1   - Ø63.4      108/5    63,4      43    650   1995     06/08
C4 655 43 07         CMS 257/2                  SR13 Ø67.1   - Ø65.1      108/5    65,1      43    650   1995     08/02




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                                 Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 5
C4 655 43 07 R      CMS 257/2                    SR13 Ø67.1 - Ø65.1       108/5    65,1     43    650   1995    06/08
C4 655 35 59        CMS 257/3                    ohne                     110/5    65,1     35    650   1995    08/02
C4 655 35 59 R      CMS 257/3                    ohne                     110/5    65,1     35    650   1995    06/08
C4 655 35 09        CMS 257/4                    SR15 Ø72.5 - Ø57.1       112/5    57,1     35    650   1995    08/02
C4 655 35 09 R      CMS 257/4                    SR15 Ø72.5 - Ø57.1       112/5    57,1     35    650   1995    06/08
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    615   1973    08/02
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    620   1967    08/02
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    625   1950    08/02
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    615   1973    08/02
R
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    620   1967 06/08
R
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    625   1950 06/08
R
C4 655 35 09        CMS 257/4                    SR17 Ø72.5   - Ø66.6     112/5    66,6     35    650   1995    08/02
C4 655 35 09 R      CMS 257/4                    SR17 Ø72.5   - Ø66.6     112/5    66,6     35    650   1995    06/08
C4 655 40 10        CMS 257/5                    SR04 Ø67.1   - Ø56.6    114,3/5   56,6     40    635   1995    08/02
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    SR04 Ø67.1   - Ø56.6    114,3/5   56,6     40    635   1995    06/08
C4 655 40 10        CMS 257/5                    SR10 Ø67.1   - Ø60.1    114,3/5   60,1     40    635   1995    08/02
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    SR10 Ø67.1   - Ø60.1    114,3/5   60,1     40    635   1995    06/08
C4 655 45 10        CMS 257/8                    SR10 Ø67.1   - Ø60.1    114,3/5   60,1     45    635   1995    07/04
C4 655 45 10 R      CMS 257/8                    SR10 Ø67.1   - Ø60.1    114,3/5   60,1     45    635   1995    06/08
C4 655 40 10        CMS 257/5                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     40    620   2040    08/02
C4 655 40 10        CMS 257/5                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     40    635   1995    08/02
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     40    620   2040    06/08
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     40    635   1995    06/08
C4 655 45 10        CMS 257/8                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     45    620   2040    07/04
C4 655 45 10 R      CMS 257/8                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     45    620   2040    06/08
C4 655 35 69        CMS 257/9                    ohne                    114,3/5   66,6     35    630   2000    07/04
C4 655 35 69 R      CMS 257/9                    ohne                    114,3/5   66,6     35    630   2000    06/08
C4 655 40 10        CMS 257/5                    ohne                    114,3/5   67,1     40    630   2000    08/02
C4 655 40 10        CMS 257/5                    ohne                    114,3/5   67,1     40    635   1975    08/02
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    ohne                    114,3/5   67,1     40    630   2000    06/08
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    ohne                    114,3/5   67,1     40    635   1975    06/08
C4 655 45 10        CMS 257/8                    ohne                    114,3/5   67,1     45    630   2000    07/04
C4 655 45 10 R      CMS 257/8                    ohne                    114,3/5   67,1     45    630   2000    06/08
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     :CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C4
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 8,2 kg




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 13.11.2012
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                                                                                                        Seite: 3 von 5
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C4 655 40 10:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                          : --                                     : CMS
Handelsmarke                        : --                                     : C4
Radtyp                              : --                                     : C4 655
Radausführung                       : --                                     : CMS 257/5
Radgröße                            : --                                     : 6 1/2 J X 15 H2
Typzeichen                          : KBA 45421                              : --
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 08.02
Gießereikennzeichnung               : --                                     : CMS 257/xx           w.w. R
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0472-02-MURD/N5-TB der TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH vom
28.07.2009.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0472-02-WIRD/N7-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
08.10.2012.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 13.11.2012
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                                                                                                         Seite: 4 von 5
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA                     C4 655 43 06; C4 655 43 06     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     2 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER                   C4 655 43 06; C4 655 43        43       13.11.2012       liegt bei
                                                   06; C4 655 43 06 R; C4 655
                                                   43 06 R
 21 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 655 34 53S                  34       13.11.2012       liegt bei
  3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 655 43 06; C4 655 43 06     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     4 CHRYSLER (USA)                              C4 655 43 06C; C4 655 43       43       13.11.2012       liegt bei
                                                   06C R
     5 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               C4 655 43 53S; C4 655 43       43       13.11.2012       liegt bei
                                                   53S R
     6 MATRA (F), RENAULT                          C4 655 43 07; C4 655 43 07     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     7 FORD, VOLVO                                 C4 655 43 07; C4 655 43 07     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     8 CITROEN, PEUGEOT, VOLVO                     C4 655 43 07; C4 655 43 07     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     9 OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB                 C4 655 35 59; C4 655 35 59     35       13.11.2012       liegt bei
                                                   R




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 13.11.2012
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                                                                                                        Seite: 5 von 5
 11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 655 45 60S; C4 655 45       45       13.11.2012      liegt bei
                                                   60S; C4 655 45 60S; C4
                                                   655 45 60S R; C4 655 45
                                                   60S R; C4 655 45 60S R
 10 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 655 35 09; C4 655 35 09     35       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 12 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ                    C4 655 35 09; C4 655 35 09     35       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 13 DAEWOO MOTOR CO. LTD,                          C4 655 40 10; C4 655 40 10     40       13.11.2012      liegt bei
    DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.                    R
 14 SUZUKI, TOYOTA                                 C4 655 40 10; C4 655 40 10     40       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 15 TOYOTA                                         C4 655 45 10; C4 655 45 10     45       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 16 HONDA                                          C4 655 40 10; C4 655 40        40       13.11.2012      liegt bei
                                                   10; C4 655 40 10 R; C4 655
                                                   40 10 R
 17 HONDA                                          C4 655 45 10; C4 655 45 10     45       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 18 DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR                C4 655 40 10; C4 655 40        40       13.11.2012      liegt bei
    (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,             10; C4 655 40 10 R; C4 655
    MITSUBISHI                                     40 10 R
 19 HYUNDAI, MAZDA                                 C4 655 45 10; C4 655 45 10     45       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 13.11.2012
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0472-02-MURD/N5-TB                 28.07.2009
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0472-02-WIRD/N7-TB                 08.10.2012
Nabenkappe                            C020122-B                              07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung                       C4 655                                 13.03.2003 14.12.2011
Radbeschreibung                       C4 655                                 06.07.2012
Radbeschreibung Anlage                C4 655                                 30.07.2012
Radmutter                             D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter                             D000394-N36                            10.12.1997
Radmutter                             1912132                                12.09.2007
Radschraube                           TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB42                            09.09.1999
Radschraube                           TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube                           D000344-BB10                           09.09.1999
Radteilzeichnung                      J 257/001_A                            27.11.2002 A/11.12.2002
Radteilzeichnung                      J 257/002                              27.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/003                              30.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/004                              30.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/005                              27.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/006                              27.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/007                              22.12.2003
Radteilzeichnung                      J 257/010                              06.10.2010
Radteilzeichnung                      J 257/009                              26.09.2005
Radzeichnung Master                   J 257/000_A                            02.12.2002 A/05.06.2003
Zentrierring                          D000_251-E_671                         26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring                          D000_251/1_725                         25.04.1995 26.01.1996




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                          : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                    last     umf.       Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)       datum
C4 655 43 06        CMS 257/1                   SR05 Ø67.1 - Ø57.1         57,1    Kunststoff    625    1995       08/02
C4 655 43 06 R      CMS 257/1                   SR05 Ø67.1 - Ø57.1         57,1    Kunststoff    625    1995       06/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Z 41
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 110 185/65R15                 51G                         nur bis
             e1*98/14*0042*..   66 - 132 195/65R15                 51G                         e1*98/14*0042*13;
                                         205/60R15                 51G                         Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 71K; 722; 73C;
                                                                                               74A; 74P; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Z 41
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/50R15 82                                         IBIZA; CORDOBA;
               e9*98/14*0041*..
                                         44 - 85 205/45R15 81      5DV                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                         44 - 110 185/55R15        51G; 52J                    11H; 12A; 51A; 71K;
                                                  195/55R15 85                                 722; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76Q; 916

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15                  51G                         Limousine;
             e9*98/14*0026*..           205/60R15-91                                           Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 2 von 6
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 41
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                    Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           N083             51 - 63               185/55R15      51G; 52J                    Frontantrieb;
                                                    195/50R15 82   5DK                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15 85                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                    205/50R15 86   11A; 24M                    73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 185/55R15                51G; 52J                    Roomster Scout;
                                          185/60R15 84             51J                         Frontantrieb;
                                          195/50R15 86                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/55R15 85                                         12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76Q
5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77        185/55R15      51G; 52J                    Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                                    185/60R15 84   51J                         Nicht Scout;
                                                    195/50R15 82   5DK                         Frontantrieb;
                                                    195/55R15 85                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/50R15 86   11A; 24M                    12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 76Q
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77        195/50R15 82   5DK                         Fabia Kombi;
               e11*2007/46*0013*..
                                       44 - 132 185/55R15          51G; 52J                    Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76Q
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77        195/50R15 82   5DK                         Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                                195/55R15 85                                   Frontantrieb;
                                                205/50R15 86       11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                       44 - 132 185/55R15          51G; 52J                    12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15              51G                         nicht für
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                                    205/60R15      51G                         gepanzerte Fz;
                                                                                               Kombi; Limousine;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                               74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
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                                                                                                         Seite: 3 von 6
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 41
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW           Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..       40 - 55      185/55R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/50R15 82                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                    195/55R15       51G                        73C; 74A; 74P
                                                    205/45R15 81
                                                    205/50R15 86    11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15                51G                        BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                                    205/60R15       51G                        GOLF VARIANT;
                                                                                               BORA
                                                                                               VARIANT;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                               74A; 74P; 76Q
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15              51G                        GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                                    205/60R15       51G                        Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                               74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 77           185/55R15 82    5DK                        Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..
                                                    185/60R15 84                               Schrägheck;
                                                    195/50R15 82    5DK                        Frontantrieb;
                                                    195/55R15 85                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/50R15 86                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                    205/55R15 88                               73C; 74A; 74P; 76Q
                                       132          185/60R15 84    52J
                                                    M+S
                                                    195/50R15 82    5DK; 52J
                                                    M+S
                                                    195/55R15 85H   52J
                                                    M+S
                                                    205/50R15 86    52J
                                                    205/55R15 88    52J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77     185/55R15 82                                  nicht Polo-Fun;
               e1*98/14*0174*...
                                             195/50R15          51G                         nicht Polo-Cross;
                                             205/45R15 81       5DV                         Stufenheck;
                                    40 - 96 195/55R15           51G                         Schrägheck;
                                    96 - 110 185/55R15          51G; 52J                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                            722; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q; 915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 6
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
      Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
      zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
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                                                                                                           Seite: 1 von 2

Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER (USA)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
C4 655 43 06C       CMS 257/1                  SR20 Ø67,1 - Ø57,1          57,1    Kunststoff    625    1995       08/02
C4 655 43 06C       CMS 257/1                  SR20 Ø67,1 - Ø57,1          57,1    Kunststoff    625    1995       06/08
R


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 74
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHRYSLER STRATUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
JA           e11*93/81*0012*.. 96 - 120 185/65R15                  51G                         bis Nachtrag 2; Pkw
M?6?         e11*93/81*0012*..          195/60R15-88                                           geschlossen;
                                        195/65R15                  51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R15-87               11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 722;
                                        205/60R15-91               11A; 24J; 24M               73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
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Fahrzeughersteller                          : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
C4 655 43 53S       CMS 257/6                  ohne                        57,1                   625    1995      08/02
C4 655 43 53S       CMS 257/6                  ohne                        57,1                   625    1995      06/08
R


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                     : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 110 185/65R15                 51G                         nur bis
             e1*98/14*0042*..   66 - 132 195/65R15                 51G                         e1*98/14*0042*13;
                                         205/60R15                 51G                         Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 71K; 722; 73C;
                                                                                               74D; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                     : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/50R15 82                                         IBIZA; CORDOBA;
                e9*98/14*0041*..
                                         44 - 85 205/45R15 81      5DV                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                         44 - 110 185/55R15        51G; 52J                    11H; 12A; 51A; 71K;
                                                  195/55R15 85                                 722; 73C; 74D; 76Q;
                                                                                               916

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15                  51G                         Limousine;
             e9*98/14*0026*..           205/60R15-91                                           Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74D; 76Q



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           N083             51 - 63            185/55R15         51G; 52J                    Frontantrieb;
                                                 195/50R15 82      5DK                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/55R15 85                                  12A; 51A; 71K; 722;
                                                 205/50R15 86      11A; 24M                    73C; 74D; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 185/55R15               51G; 52J                    Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                                 185/60R15 84      51J                         Nicht Scout;
                                                 195/50R15 82      5DK                         Frontantrieb;
                                                 195/55R15 85                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/50R15 86      11A; 24M                    12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74D; 76Q
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77     195/50R15 82      5DK                         Fabia Kombi;
               e11*2007/46*0013*..
                                       44 - 132 185/55R15          51G; 52J                    Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               729; 73C; 74D; 76Q
5J             e11*2001/116*0291*.. 59 - 77      185/55R15         51G; 52J                    Roomster Scout;
                                                 185/60R15 84      51J                         Frontantrieb;
                                                 195/50R15 86                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/55R15 85                                  12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               729; 73C; 74D; 76Q
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77     195/50R15 82      5DK                         Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                                195/55R15 85                                   Frontantrieb;
                                                205/50R15 86       11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                       44 - 132 185/55R15          51G; 52J                    12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74D; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15              51G                         nicht für
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                                 205/60R15         51G                         gepanzerte Fz;
                                                                                               Kombi; Limousine;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                               74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
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                                                                                                         Seite: 3 von 6
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..       40 - 55   185/55R15 82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/50R15 82                                  12A; 51A; 71K; 722;
                                                 195/55R15         51G                         73C; 74D
                                                 205/45R15 81
                                                 205/50R15 86      11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15               51G                         BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                                 205/60R15         51G                         GOLF VARIANT;
                                                                                               BORA
                                                                                               VARIANT;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                               74D; 76Q
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15             51G                         GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                                 205/60R15         51G                         Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                               74D; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 77        185/55R15 82      5DK                         Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..
                                                 185/60R15 84                                  Schrägheck;
                                                 195/50R15 82      5DK                         Frontantrieb;
                                                 195/55R15 85                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/50R15 86                                  12A; 51A; 71K; 722;
                                                 205/55R15 88                                  73C; 74D; 76Q
                                       132       185/60R15 84      52J
                                                 M+S
                                                 195/50R15 82      5DK; 52J
                                                 M+S
                                                 195/55R15 85H     52J
                                                 M+S
                                                 205/50R15 86      52J
                                                 205/55R15 88      52J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77     185/55R15 82                                  nicht Polo-Fun;
               e1*98/14*0174*...
                                             195/50R15          51G                         nicht Polo-Cross;
                                             205/45R15 81       5DV                         Stufenheck;
                                    40 - 96 195/55R15           51G                         Schrägheck;
                                    96 - 110 185/55R15          51G; 52J                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                            722; 73C; 74D; 76Q;
                                                                                            915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 6
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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      werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
      (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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