ABE: 45421
Design:
C4
Radnummer:
C4 6554353S CS
Daten:
6.5x15" ET43 LK5/100/57.1
CMS 257/06
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 45421*09
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6½ J x 15 H2
Typ: C4 655
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 45421*09
Die ABE-Nr. 45421 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2, Typ C4 655,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0472-02-WIRD/N8 vom 13.11.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1-19, 21 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 13.11.2012 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 12.02.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0472-02-WIRD/N8, zur Genehmigung vorgelegt am: 23.01.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 45421*09
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-3590
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 45 421
366-0472-02-WIRD/N8
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Typ: C4 655
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit der Bezeichnung 6.5JX15 H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C4 655 35 09 C4 655 45 60S
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C4 655 43 06 CMS 257/1 SR02 Ø67.1 - Ø54.1 100/5 54,1 43 625 1995 08/02
C4 655 43 06 R CMS 257/1 SR02 Ø67.1 - Ø54.1 100/5 54,1 43 625 1995 06/08
C4 655 43 06 CMS 257/1 SR03 Ø67.1 - Ø56.1 100/5 56,1 43 590 2126 08/02
C4 655 43 06 CMS 257/1 SR03 Ø67.1 - Ø56.1 100/5 56,1 43 610 2055 08/02
C4 655 43 06 R CMS 257/1 SR03 Ø67.1 - Ø56.1 100/5 56,1 43 590 2126 08/02
C4 655 43 06 R CMS 257/1 SR03 Ø67.1 - Ø56.1 100/5 56,1 43 610 2055 06/08
C4 655 34 53S CMS 257/10 ohne 100/5 57,1 34 600 2130 05/12
C4 655 43 06 CMS 257/1 SR05 Ø67.1 - Ø57.1 100/5 57,1 43 625 1995 08/02
C4 655 43 06 R CMS 257/1 SR05 Ø67.1 - Ø57.1 100/5 57,1 43 625 1995 06/08
C4 655 43 06C CMS 257/1 SR20 Ø67,1 - Ø57,1 100/5 57,1 43 625 1995 08/02
C4 655 43 06C CMS 257/1 SR20 Ø67,1 - Ø57,1 100/5 57,1 43 625 1995 06/08
R
C4 655 43 53S CMS 257/6 ohne 100/5 57,1 43 625 1995 08/02
C4 655 43 53S CMS 257/6 ohne 100/5 57,1 43 625 1995 06/08
R
C4 655 43 07 CMS 257/2 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 108/5 60,1 43 640 2015 08/02
C4 655 43 07 R CMS 257/2 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 108/5 60,1 43 640 2015 06/08
C4 655 43 07 CMS 257/2 SR11 Ø67.1 - Ø63.4 108/5 63,4 43 650 1995 08/02
C4 655 43 07 R CMS 257/2 SR11 Ø67.1 - Ø63.4 108/5 63,4 43 650 1995 06/08
C4 655 43 07 CMS 257/2 SR13 Ø67.1 - Ø65.1 108/5 65,1 43 650 1995 08/02
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
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C4 655 43 07 R CMS 257/2 SR13 Ø67.1 - Ø65.1 108/5 65,1 43 650 1995 06/08
C4 655 35 59 CMS 257/3 ohne 110/5 65,1 35 650 1995 08/02
C4 655 35 59 R CMS 257/3 ohne 110/5 65,1 35 650 1995 06/08
C4 655 35 09 CMS 257/4 SR15 Ø72.5 - Ø57.1 112/5 57,1 35 650 1995 08/02
C4 655 35 09 R CMS 257/4 SR15 Ø72.5 - Ø57.1 112/5 57,1 35 650 1995 06/08
C4 655 45 60S CMS 257/7 ohne 112/5 57,1 45 615 1973 08/02
C4 655 45 60S CMS 257/7 ohne 112/5 57,1 45 620 1967 08/02
C4 655 45 60S CMS 257/7 ohne 112/5 57,1 45 625 1950 08/02
C4 655 45 60S CMS 257/7 ohne 112/5 57,1 45 615 1973 08/02
R
C4 655 45 60S CMS 257/7 ohne 112/5 57,1 45 620 1967 06/08
R
C4 655 45 60S CMS 257/7 ohne 112/5 57,1 45 625 1950 06/08
R
C4 655 35 09 CMS 257/4 SR17 Ø72.5 - Ø66.6 112/5 66,6 35 650 1995 08/02
C4 655 35 09 R CMS 257/4 SR17 Ø72.5 - Ø66.6 112/5 66,6 35 650 1995 06/08
C4 655 40 10 CMS 257/5 SR04 Ø67.1 - Ø56.6 114,3/5 56,6 40 635 1995 08/02
C4 655 40 10 R CMS 257/5 SR04 Ø67.1 - Ø56.6 114,3/5 56,6 40 635 1995 06/08
C4 655 40 10 CMS 257/5 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 114,3/5 60,1 40 635 1995 08/02
C4 655 40 10 R CMS 257/5 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 114,3/5 60,1 40 635 1995 06/08
C4 655 45 10 CMS 257/8 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 114,3/5 60,1 45 635 1995 07/04
C4 655 45 10 R CMS 257/8 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 114,3/5 60,1 45 635 1995 06/08
C4 655 40 10 CMS 257/5 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 114,3/5 64,1 40 620 2040 08/02
C4 655 40 10 CMS 257/5 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 114,3/5 64,1 40 635 1995 08/02
C4 655 40 10 R CMS 257/5 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 114,3/5 64,1 40 620 2040 06/08
C4 655 40 10 R CMS 257/5 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 114,3/5 64,1 40 635 1995 06/08
C4 655 45 10 CMS 257/8 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 114,3/5 64,1 45 620 2040 07/04
C4 655 45 10 R CMS 257/8 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 114,3/5 64,1 45 620 2040 06/08
C4 655 35 69 CMS 257/9 ohne 114,3/5 66,6 35 630 2000 07/04
C4 655 35 69 R CMS 257/9 ohne 114,3/5 66,6 35 630 2000 06/08
C4 655 40 10 CMS 257/5 ohne 114,3/5 67,1 40 630 2000 08/02
C4 655 40 10 CMS 257/5 ohne 114,3/5 67,1 40 635 1975 08/02
C4 655 40 10 R CMS 257/5 ohne 114,3/5 67,1 40 630 2000 06/08
C4 655 40 10 R CMS 257/5 ohne 114,3/5 67,1 40 635 1975 06/08
C4 655 45 10 CMS 257/8 ohne 114,3/5 67,1 45 630 2000 07/04
C4 655 45 10 R CMS 257/8 ohne 114,3/5 67,1 45 630 2000 06/08
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C4
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 8,2 kg
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C4 655 40 10:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : CMS
Handelsmarke : -- : C4
Radtyp : -- : C4 655
Radausführung : -- : CMS 257/5
Radgröße : -- : 6 1/2 J X 15 H2
Typzeichen : KBA 45421 : --
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 08.02
Gießereikennzeichnung : -- : CMS 257/xx w.w. R
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0472-02-MURD/N5-TB der TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH vom
28.07.2009.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0472-02-WIRD/N7-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
08.10.2012.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
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Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA C4 655 43 06; C4 655 43 06 43 13.11.2012 liegt bei
R
2 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER C4 655 43 06; C4 655 43 43 13.11.2012 liegt bei
06; C4 655 43 06 R; C4 655
43 06 R
21 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C4 655 34 53S 34 13.11.2012 liegt bei
3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C4 655 43 06; C4 655 43 06 43 13.11.2012 liegt bei
R
4 CHRYSLER (USA) C4 655 43 06C; C4 655 43 43 13.11.2012 liegt bei
06C R
5 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C4 655 43 53S; C4 655 43 43 13.11.2012 liegt bei
53S R
6 MATRA (F), RENAULT C4 655 43 07; C4 655 43 07 43 13.11.2012 liegt bei
R
7 FORD, VOLVO C4 655 43 07; C4 655 43 07 43 13.11.2012 liegt bei
R
8 CITROEN, PEUGEOT, VOLVO C4 655 43 07; C4 655 43 07 43 13.11.2012 liegt bei
R
9 OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB C4 655 35 59; C4 655 35 59 35 13.11.2012 liegt bei
R
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C4 655 45 60S; C4 655 45 45 13.11.2012 liegt bei
60S; C4 655 45 60S; C4
655 45 60S R; C4 655 45
60S R; C4 655 45 60S R
10 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C4 655 35 09; C4 655 35 09 35 13.11.2012 liegt bei
R
12 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ C4 655 35 09; C4 655 35 09 35 13.11.2012 liegt bei
R
13 DAEWOO MOTOR CO. LTD, C4 655 40 10; C4 655 40 10 40 13.11.2012 liegt bei
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o. R
14 SUZUKI, TOYOTA C4 655 40 10; C4 655 40 10 40 13.11.2012 liegt bei
R
15 TOYOTA C4 655 45 10; C4 655 45 10 45 13.11.2012 liegt bei
R
16 HONDA C4 655 40 10; C4 655 40 40 13.11.2012 liegt bei
10; C4 655 40 10 R; C4 655
40 10 R
17 HONDA C4 655 45 10; C4 655 45 10 45 13.11.2012 liegt bei
R
18 DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR C4 655 40 10; C4 655 40 40 13.11.2012 liegt bei
(CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, 10; C4 655 40 10 R; C4 655
MITSUBISHI 40 10 R
19 HYUNDAI, MAZDA C4 655 45 10; C4 655 45 10 45 13.11.2012 liegt bei
R
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 13.11.2012
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht 366-0472-02-MURD/N5-TB 28.07.2009
Fest.-Tech.-Bericht 366-0472-02-WIRD/N7-TB 08.10.2012
Nabenkappe C020122-B 07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung C4 655 13.03.2003 14.12.2011
Radbeschreibung C4 655 06.07.2012
Radbeschreibung Anlage C4 655 30.07.2012
Radmutter D000395-N66 10.12.1997
Radmutter D000394-N36 10.12.1997
Radmutter 1912132 12.09.2007
Radschraube TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB42 09.09.1999
Radschraube TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube D000344-BB10 09.09.1999
Radteilzeichnung J 257/001_A 27.11.2002 A/11.12.2002
Radteilzeichnung J 257/002 27.11.2002
Radteilzeichnung J 257/003 30.11.2002
Radteilzeichnung J 257/004 30.11.2002
Radteilzeichnung J 257/005 27.11.2002
Radteilzeichnung J 257/006 27.11.2002
Radteilzeichnung J 257/007 22.12.2003
Radteilzeichnung J 257/010 06.10.2010
Radteilzeichnung J 257/009 26.09.2005
Radzeichnung Master J 257/000_A 02.12.2002 A/05.06.2003
Zentrierring D000_251-E_671 26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring D000_251/1_725 25.04.1995 26.01.1996
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 5 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C4 655 43 53S CMS 257/6 ohne 57,1 625 1995 08/02
C4 655 43 53S CMS 257/6 ohne 57,1 625 1995 06/08
R
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 110 185/65R15 51G nur bis
e1*98/14*0042*.. 66 - 132 195/65R15 51G e1*98/14*0042*13;
205/60R15 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 71K; 722; 73C;
74D; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/50R15 82 IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*..
44 - 85 205/45R15 81 5DV 10B; 10S; 11B; 11G;
44 - 110 185/55R15 51G; 52J 11H; 12A; 51A; 71K;
195/55R15 85 722; 73C; 74D; 76Q;
916
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15 51G Limousine;
e9*98/14*0026*.. 205/60R15-91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74D; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 5 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 185/55R15 51G; 52J Frontantrieb;
195/50R15 82 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 12A; 51A; 71K; 722;
205/50R15 86 11A; 24M 73C; 74D; 76Q
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 185/55R15 51G; 52J Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
185/60R15 84 51J Nicht Scout;
195/50R15 82 5DK Frontantrieb;
195/55R15 85 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74D; 76Q
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/50R15 82 5DK Fabia Kombi;
e11*2007/46*0013*..
44 - 132 185/55R15 51G; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
729; 73C; 74D; 76Q
5J e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 185/55R15 51G; 52J Roomster Scout;
185/60R15 84 51J Frontantrieb;
195/50R15 86 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 12A; 51A; 71K; 722;
729; 73C; 74D; 76Q
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/50R15 82 5DK Fabia Schrägheck;
e11*2007/46*0013*..
195/55R15 85 Frontantrieb;
205/50R15 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 132 185/55R15 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74D; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15 51G nicht für
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..
205/60R15 51G gepanzerte Fz;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 722; 73C;
74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 5 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 12A; 51A; 71K; 722;
195/55R15 51G 73C; 74D
205/45R15 81
205/50R15 86 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 51G BORA(Limousine);
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
205/60R15 51G GOLF VARIANT;
BORA
VARIANT;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 722; 73C;
74D; 76Q
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 51G GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
205/60R15 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 722; 73C;
74D; 76Q
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 185/55R15 82 5DK Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*..
185/60R15 84 Schrägheck;
195/50R15 82 5DK Frontantrieb;
195/55R15 85 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 12A; 51A; 71K; 722;
205/55R15 88 73C; 74D; 76Q
132 185/60R15 84 52J
M+S
195/50R15 82 5DK; 52J
M+S
195/55R15 85H 52J
M+S
205/50R15 86 52J
205/55R15 88 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 5 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 185/55R15 82 nicht Polo-Fun;
e1*98/14*0174*...
195/50R15 51G nicht Polo-Cross;
205/45R15 81 5DV Stufenheck;
40 - 96 195/55R15 51G Schrägheck;
96 - 110 185/55R15 51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
722; 73C; 74D; 76Q;
915; SC4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 5 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 5 Radtyp: C4 655
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werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.