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							  ABE: 46572
       Design:
         C8
    Radnummer:
 C8 757 38 53S
         Daten:
7.5x17" ET38 LK5/100/57.1
       CMS 428/01
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.

    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:              46572*04



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7½ J x 17 H2


Typ:                         C8 757



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 46572*04

Die ABE-Nr. 46572 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 H2 , Typ C8 757,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-MURD/N4 vom
28.07.2009 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 22 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV SÜD AUTOMOTIVE
GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 28.07.2009 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 18.09.2009
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-MURD/N4
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46572*04


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching



                                                                                                          Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 46572
                                         366-0646-05-MURD/N4

Antragsteller:                          CMS Automotive Trading GmbH

                                        68789 St. Leon-Rot
Art:                                    Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                    C8 757

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsvarianten 4191S und 3516 ML67,1 kommen neu hinzu.
I.      Übersicht
Ausführung          Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                    Rad                       Zentrierring            -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C8 757 3853S        C8 757 CMS428/1           ohne                       100/5     57,1      38    610   1965     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR10 Ø67.1-Ø60.1           108/5     60,1      45    715   2085     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      45    655   2288     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      45    698   2145     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      45    715   2085     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5     65,1      45    715   2085     11/05
C8 757 3859         C8 757 CMS428/3           ohne                       110/5     65,1      38    720   2115     11/05
C8 757 3509         C8 757 CMS428/4           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5     57,1      35    712   2141     11/05
C8 757 3509         C8 757 CMS428/4           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5     57,1      35    720   2115     11/05
C8 757 4160S        C8 757 CMS428/7           ohne                       112/5     57,1      41    712   2141     11/05
C8 757 4809         C8 757 CMS428/5           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5     57,1      48    720   2115     11/05
C8 757 4860S        C8 757 CMS428/6           ohne                       112/5     57,1      48    720   2115     11/05
C8 757 3509         C8 757 CMS428/4           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      35    680   2251     11/05
C8 757 3509         C8 757 CMS428/4           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      35    720   2115     11/05
C8 757 4191S        C8 757 CMS428/11          ohne                       112/5     66,6      41    680   2060     11/08
C8 757 4809         C8 757 CMS428/5           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      48    700   2178     11/05
C8 757 4809         C8 757 CMS428/5           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      48    720   2115     11/05
C8 757 4010         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      40    680   2250     11/05
C8 757 4010         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      40    690   2208     11/05
C8 757 4010         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      40    720   2115     11/05
C8 757 4810         C8 757 CMS428/8           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      48    720   2115     11/05




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                              Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 5
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1       40    693   2208    11/05
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1       40    720   2115    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1       48    693   2208    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1       48    720   2115    11/05
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1       40    710   2141    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1       48    720   2115    11/05
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              ohne                   114,3/5    67,1       40    680   2251    11/05
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              ohne                   114,3/5    67,1       40    720   2115    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              ohne                   114,3/5    67,1       48    682   2251    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              ohne                   114,3/5    67,1       48    720   2115    11/05
C8 757 3516        C8 757 CMS428/10             SRZ11 Ø72.6-Ø67.1       120/5     67,1       35    685   2105    11/05
C8 757 3516        C8 757 CMS428/10             ohne                    120/5     72,6       35    685   2105    11/05
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                   :CMS Automotive Trading GmbH

                                 68789 St. Leon-Rot
Hersteller                      : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                    : C8
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 10,3 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 757 3509:

                                         : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                               : CMS                                      : --
Handelsmarke                             : --                                       : C8
Radtyp                                   : --                                       : C8 757
Radausführung                            : --                                       : C8 757 CMS428/4
Radgröße                                 : --                                       : 7 1/2 J X 17 H2
Typzeichen                               : KBA 46572                                : --
Einpreßtiefe                             : --                                       : ET35
Herstellungsdatum                        : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                       z.B. 11.05
Gießereikennzeichnung                    : --                                       : TS 8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                              Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 3 von 5
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0646-05-MURD-TB der TÜV Automotive GmbH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                       ET      erstellt am      Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                   C8 757 3853S                     38      28.07.2009       liegt bei




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                              Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 4 von 5
  2 RENAULT                                         C8 757 4507                      45      28.07.2009      liegt bei
  3 FORD, JAGUAR, VOLVO                             C8 757 4507; C8 757 4507;        45      28.07.2009      liegt bei
                                                    C8 757 4507
  4 VOLVO                                           C8 757 4507                      45      28.07.2009      liegt bei
  5 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB               C8 757 3859                      38      28.07.2009      liegt bei
  7 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,                C8 757 4160S                     41      28.07.2009      liegt bei
    VOLKSWAGEN
  6 AUDI, FORD, SEAT, SKODA,                        C8 757 3509; C8 757 3509         35      28.07.2009      liegt bei
    VOLKSWAGEN
  8 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                   C8 757 4860S                     48      28.07.2009      liegt bei
 19 AUDI, FORD, SEAT, SKODA,                        C8 757 4809                      48      28.07.2009      liegt bei
    VOLKSWAGEN
 21 AUDI                                            C8 757 4191S                     41      28.07.2009      liegt bei
  9 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                C8 757 3509; C8 757 3509         35      28.07.2009      liegt bei
    MERCEDES-BENZ
 10 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                C8 757 4809; C8 757 4809         48      28.07.2009      liegt bei
    MERCEDES-BENZ
 11 SUZUKI, TOYOTA                                  C8 757 4010; C8 757 4010;        40      28.07.2009      liegt bei
                                                    C8 757 4010
 12    SUZUKI, TOYOTA                               C8 757 4810                      48      28.07.2009      liegt bei
 13    HONDA                                        C8 757 4010; C8 757 4010         40      28.07.2009      liegt bei
 14    HONDA                                        C8 757 4810; C8 757 4810         48      28.07.2009      liegt bei
 15    NISSAN, Nissan International S. A.,          C8 757 4010                      40      28.07.2009      liegt bei
       RENAULT
 20    RENAULT                                      C8 757 4810                      48      28.07.2009      liegt bei
 16    CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND,            C8 757 4010; C8 757 4010         40      28.07.2009      liegt bei
       FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI,
       HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, MAZDA,
       MITSUBISHI, PEUGEOT
 17    KIA, MAZDA                                   C8 757 4810; C8 757 4810         48      28.07.2009      liegt bei
 22    OPEL                                         C8 757 3516                      35      28.07.2009      liegt bei
 18    BMW, BMW AG                                  C8 757 3516                      35      28.07.2009      liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                              Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 5
Westphäling

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 28.07.2009
HPS




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                          Unterlagen                            Datum / Änderung / Datum
                                     mit Änderung
Angaben/Antrag-CMS                   C8 757_J428                           21.07.2009
Fertigungs.-CMS-Pinarbasi            C8 757_J428                           08.07.2009
Hersteller.-CMS-Pinarbasi            C8 757_J428                           21.07.2009
Radbeschreibung                      C8 757_J428                           23.03.2006 A/06.04.2008
Radzeichnung                         J428_011                              12.11.2008
Zentrierring                         System Dezent 72,6                    01.10.2007




   TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.




   TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 21.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 9

Fahrzeughersteller                          : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
C8 757 38 53S       C8 757 CMS428/1            ohne                        57,1                   610    1965     11/05
CMS
C8 757 38 53S       C8 757 CMS428/1SD          ohne                        57,1                   610     1965    11/05
SD


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                     : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 205/50R17 89              11A; 24M; 367               nur bis
             e1*98/14*0042*..            215/45R17 87              11A; 24M; 367               e1*98/14*0042*13;
                                         225/45R17 90              VEF; 11A                    Allradantrieb;
                                         235/40R17 90              nicht Allradantrieb; 11A;   Frontantrieb;
                                                                   21B; 22B; 24D; 24J; 367;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   66A; 684                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                   235/40R17 90    Allradantrieb; 11A; 21B;    73C; 74D; MBD
                                                                   22B; 24D; 24J; 367; 66A
8L              e1*98/14*0042*..         66 - 132 205/50R17 89     11A; 24J; 24M; 367          ab e1*98/14*0042*14;
                                                  215/45R17 87     11A; 24M                    Allradantrieb;
                                                  225/45R17        AF4                         Frontantrieb;
                                                  225/45R17 90     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74D; MBD

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                     : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..         44 - 77 215/35R17 83      11A; 245                    Kombi; Frontantrieb;
                                         44 - 110 205/40R17 84                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  205/45R17 84                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                  215/40R17 87     11A; 245                    729; 73C; 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 21.11.2012
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                                                                                                        Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..       44 - 77  205/40R17 80       5DA; 51J                    Nicht Fz mit
6JN          e9*2007/46*0001*..                 215/40R17 83       11A; 24M                    "SeatSport"Bremse;
                                       44 - 110 205/40R17 84       51J                         Schrägheck;
                                       44 - 132 215/40R17          11A; 24M; 51G               Frontantrieb;
                                                215/40R17 87       11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80             11A; 24J; 24M; 5DA          IBIZA; CORDOBA;
               e9*98/14*0041*..
                                       44 - 132 205/40R17 84 11A; 24J; 24M                     Nicht Fz mit
                                                215/35R17 83W 11A; 24J; 24M                    "SeatSport"Bremse;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74D; 916

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89               11A; 22B; 24J; 24M; 367  Limousine;
             e9*98/14*0026*..           215/45R17 87               11A; 22B; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                        225/45R17-90               VEF; 11A; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        235/40R17-90               11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                   367; 66A; 684            73C; 74D
1M             e9*98/14*0026*..        110 - 150 205/50R17 89      11A; 367                 Limousine;
                                                 215/45R17 87                               Allradantrieb;
                                                 225/45R17         11A; 367; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/40R17 90      11A; 21B; 24J; 24M; 367; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                   66A                      73C; 74D

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85           205/40R17 80      11A; 24M                    Schrägheck;
                               37 - 96           205/40R17 84      11A; 24M                    Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74D
6Y             e11*98/14*0123*..       44 - 85   205/40R17 80                                  Kombi; Stufenheck;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 21.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           N083             51 - 63            205/40R17 80      11A; 22H; 24J; 24M; 5DA     Frontantrieb;
                                                 205/40R17 84      11A; 22H; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/35R17 83      11A; 22H; 24D; 24J; 5DW     12A; 51A; 71K; 723;
                                                 215/40R17 83      11A; 22H; 24D; 24J; 5DW     73C; 74D; VE0

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 205/40R17 84             11A; 24M                Roomster Scout;
                                          215/35R17 83             11A; 24M                Frontantrieb;
                                          215/40R17 83             11A; 22I; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; VE6
5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77     205/40R17 80      11A; 22H; 24J; 24M; 5DA Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                                 205/40R17 84      11A; 22H; 24J; 24M      Nicht Scout;
                                                 215/35R17 83      11A; 22H; 24D; 24J; 5DW Frontantrieb;
                                                 215/40R17 83      11A; 22H; 24D; 24J; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74D; VE6
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 132 205/40R17 84         11A; 24J; 24M           Fabia Kombi;
               e11*2007/46*0013*..
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74D; VE6
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77     205/40R17 80      11A; 24J; 24M; 5DA          Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                                215/35R17 83       11A; 22H; 24D; 24J          Frontantrieb;
                                                215/40R17 83       11A; 22H; 24D; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                       44 - 132 205/40R17 84       11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                                215/35R17 83W      11A; 22H; 24D; 24J          73C; 74D; VE6
                                                215/40R17 83W      11A; 22H; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87            11A; 24J; 24M               nicht für
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                       44 - 132 205/50R17 89 11A; 22F; 24J; 24M; 367 gepanzerte Fz;
                                                215/45R17 87W 11A; 24J; 24M          Kombi; Limousine;
                                                225/45R17 90 11A; 22F; 24J; 24M; 367 Allradantrieb;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74D

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
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                                                                                                     Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..    40 - 55   205/40R17 80      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/35R17 79      11A; 22P; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/35R17 82      11A; 22I; 22P; 24C; 24D     73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 92     215/45R17 87      11A; 24J; 24M               BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                    50 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M                    GOLF VARIANT;
                                                                                            BORA
                                    50 - 150 205/50R17 89       AF4                         VARIANT;
                                             205/50R17 89       11A; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                             225/45R17          AF4                         Frontantrieb;
                                             225/45R17 90       11A; 24J; 24M; 367          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74D
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87       11A; 24J; 24M               GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                    50 - 150 205/50R17 89       11A; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                             205/50R17 89       AF4                         Frontantrieb;
                                             225/45R17          AF4                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 90       11A; 24J; 24M; 367          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 205/50R17 89        AF4                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,
               e1*98/14*0106*..
                                    55 - 125 215/45R17 87       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                             225/45R17          AF4; 51G                 73C; 74D
                                             225/45R17 90       11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                367

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/50R17 89          AF4                         Cabrio;
                                          215/45R17 87          11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17             AF4; 51G                    12A; 51A; 71K; 723;
                                          225/45R17 90          11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    73C; 74D
                                                                367

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 77   205/40R17 84                               Nur CrossPolo;
                                              215/40R17         51G                      Schrägheck;
                                              225/35R17 82      11A; 21B; 21N; 22H; 22I; Frontantrieb;
                                                                5DK                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/35R17 86      11A; 21B; 21N; 22H; 22I 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 77      205/40R17 84     11A; 21P; 248               Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..
                                               225/35R17 82     11A; 21B; 21N; 22H; 24J;    Schrägheck;
                                                                248; 5DK                    Frontantrieb;
                                     44 - 132 215/40R17 87      11A; 21N; 21P; 22H; 248     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/35R17 86      11A; 21B; 21N; 22H; 24J;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                248                         73C; 74D; VE6
                                     132       205/40R17 84     11A; 21P; 248; 52J

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 132           205/40R17 84     24K                         nur Polo GTI "Cup
                                               215/35R17 83     24K                         Edition";
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74D
9N             e1*2001/116*0174*..   40 - 77   215/40R17 83                                 Polo-Fun; Polo-
                                               225/35R17 82                                 Cross;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74D; SC4
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 77    205/40R17 80     11A; 24J; 24M; 5DA          nicht Polo-Fun;
               e1*98/14*0174*...
                                              215/35R17 83 11A; 24J; 24M                    nicht Polo-Cross;
                                     40 - 110 205/40R17 84 11A; 24J; 24M                    Stufenheck;
                                              215/35R17 83W 11A; 24J; 24M                   Schrägheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74D; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
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                                                                                                    Seite: 6 von 9
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
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5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
     Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die
     Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
     zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
     der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem
     Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller freigegeben ist.
MBD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine
     unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B.
     EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
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VE0) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteter
     Bremsscheibe (Durchmesser 288mm) an der Vorderachse in Verbindung mit LUKAS-Bremssätteln.
VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
     (Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
     Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
     einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist
     die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
     vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.