Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C8 757 38 53S C8 757 CMS428/1SD ohne 57,1 610 1965 03/12
SD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/50R17 89 11A; 24M; 367 nur bis
e1*98/14*0042*.. 215/45R17 87 11A; 24M; 367 e1*98/14*0042*13;
225/45R17 90 VEF; 11A Allradantrieb;
235/40R17 90 nicht Allradantrieb; 11A; Frontantrieb;
21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
367; 66A; 684 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R17 90 Allradantrieb; 11A; 21B; 73C; 74D; MBD
22B; 24D; 24J; 367;
66A
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 367 ab e1*98/14*0042*14;
215/45R17 87 11A; 24M Allradantrieb;
225/45R17 AF4 Frontantrieb;
225/45R17 90 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; MBD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 205/40R17 80 5DA; 51J Nicht Fz mit
6JN e9*2007/46*0001*.. 215/40R17 83 11A; 24M "SeatSport"Bremse;
44 - 110 205/40R17 84 51J Schrägheck;
44 - 132 215/40R17 11A; 24M; 51G Frontantrieb;
215/40R17 87 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 215/35R17 83 11A; 245 Kombi; Frontantrieb;
44 - 110 205/40R17 84 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 87 11A; 245 729; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA IBIZA; CORDOBA;
Nicht
e9*98/14*0041*.. 44 - 132 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Fz mit
215/35R17 83W 11A; 24J; 24M "SeatSport"Bremse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 916
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89 11A; 22B; 24J; 24M; Limousine;
e9*98/14*0026*.. 367 Frontantrieb;
215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 VEF; 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 24C; 73C; 74D
24D; 367; 66A; 684
1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/50R17 89 11A; 367 Limousine;
215/45R17 87 Allradantrieb;
225/45R17 11A; 367; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 21B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
367; 66A 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 90 205/40R17 84 11A; 248; 26P ab
205/45R17 84 11A; 26P e11*2007/46*0250*01;
215/35R17 83 11A; 245; 248; 26B; ab
27H e11*2007/46*0251*01;
215/40R17 83 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
27H 73C; 74D; VE6
225/35R17 82 11A; 245; 248; 26B;
27H
225/40R17 86 11A; 245; 248; 26B;
27H
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B;
27H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 205/40R17 80 11A; 24M Schrägheck;
37 - 96 205/40R17 84 11A; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 205/40R17 80 Kombi; Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; Frontantrieb;
5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 73C; 74D; VE0
5DW
215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J;
5DW
Verkaufsbezeichnung: RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0250*.. 55 - 90 205/40R17 84 11A; 248; 26P ab
205/45R17 84 11A; 26P e11*2007/46*0250*01;
215/35R17 83 11A; 245; 248; 26B; ab
27H e11*2007/46*0251*01;
215/40R17 83 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
27H 73C; 74D; VE6
225/35R17 82 11A; 245; 248; 26B;
27H
225/40R17 86 11A; 245; 248; 26B;
27H
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B;
27H
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 132 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Nicht Scout; Fabia
e11*2007/46*0013*..
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; VE6
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*.. 5DA Nicht Scout;
205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M Frontantrieb;
215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
5DW 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 73C; 74D; VE6
5DW
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 205/40R17 84 11A; 24M Roomster Scout;
e11*2007/46*0013*..
215/35R17 83 11A; 24M; 5DW Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 22I; 24M; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 87 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; VE6
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA Fabia Schrägheck;
e11*2007/46*0013*..
215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 132 205/40R17 84 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
215/35R17 83W 11A; 22H; 24D; 24J 73C; 74D; VE6
215/40R17 83W 11A; 22H; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87 11A; 24J; 24M nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..
44 - 132 205/50R17 89 11A; 22F; 24J; 24M; Fz; Kombi; Limousine;
367 Allradantrieb;
215/45R17 87W 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/45R17 90 11A; 22F; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
367 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 205/40R17 80 11A; 24J; 24M nicht FOX Cross;
215/35R17 79 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R17 82 11A; 22I; 22P; 24C; 12A; 51A; 71K; 723;
24D 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 92 215/45R17 87 11A; 24J; 24M BORA(Limousine);
GOLF
e1*96/79*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M VARIANT; BORA
VARIANT;
e1*98/14*0071*.. 50 - 150 205/50R17 89 AF4 Allradantrieb;
205/50R17 89 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/45R17 AF4 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87 11A; 24J; 24M GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*.., 50 - 150 205/50R17 89 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. 205/50R17 89 AF4 Frontantrieb;
225/45R17 AF4 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 205/50R17 89 AF4 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*.., 55 - 125 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
e1*98/14*0106*.. 225/45R17 AF4; 51G 73C; 74D
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 367
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/50R17 89 AF4 Cabrio;
215/45R17 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 AF4; 51G 12A; 51A; 71K; 723;
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74D
24M; 367
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 205/40R17 84 Nur CrossPolo;
215/40R17 51G Schrägheck;
225/35R17 82 11A; 21B; 21N; 22H; Frontantrieb;
22I; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R17 86 11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 71K; 723;
22I 73C; 74D
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 205/40R17 84 11A; 21P; 248 Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*.. 225/35R17 82 11A; 21B; 21N; 22H; Schrägheck;
24J; 248; 5DK Frontantrieb;
44 - 162 215/40R17 87 11A; 21N; 21P; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
248 12A; 51A; 71K; 723;
225/35R17 86 11A; 21B; 21N; 22H; 73C; 74D; VE6
24J; 248
132 - 162 205/40R17 84 11A; 21P; 248; 52J
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/40R17 84 24K nur Polo GTI "Cup
215/35R17 83 24K Edition";
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/40R17 83 Polo-Fun; Polo-Cross;
225/35R17 82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; SC4
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA nicht Polo-Fun; nicht
e1*98/14*0174*.. 215/35R17 83 11A; 24J; 24M Polo-Cross;
40 - 110 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Stufenheck;
215/35R17 83W 11A; 24J; 24M Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; SC4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem
Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller freigegeben ist.
MBD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
(Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VE0) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteter
Bremsscheibe (Durchmesser 288mm) an der Vorderachse in Verbindung mit LUKAS-Bremssätteln.
VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
(Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm
ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: NH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*..
Handelsbez.: TOLEDO
Variante(n): Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 385 y = 400 VA
26P x = 335 y = 370 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 285 8 HA
27F x = 290 y = 285 30 HA
26N x = 385 y = 400 8 VA
26J x = 385 y = 400 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.