ABE: 46572
Design:
C8
Radnummer:
C8 757 38 53S
Daten:
7.5x17" ET38 LK5/100/57.1
CMS 428/01
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 46572*05
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7½ J x 17 H2
Typ: C8 757
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 46572*05
Die ABE-Nr. 46572 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 H2 , Typ C8 757,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-WIRD/N5 vom 08.11.2013
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 19 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 08.11.2013 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 13.12.2013
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 25.11.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 46572*05
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-3600
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 6
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 46 572
366-0646-05-WIRD/N5
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ: C8 757
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA46572
Es kommt eine neue Fertigungsstätte mit Gießzeichen SD hinzu.
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 H2 gekennzeichnet sein.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C8 757 40 10CMS C8 757 35 16CMS C8 757 35 09CMS
C8 757 45 07CMS C8 757 41 91S CMS
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C8 757 38 53S C8 757 CMS428/1SD ohne 100/5 57,1 38 610 1965 03/12
SD
C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 715 2085 11/05
07CMS
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 715 2085 03/12
C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 655 2288 11/05
07CMS
C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 698 2145 11/05
07CMS
C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 715 2085 11/05
07CMS
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 655 2288 03/12
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 698 2145 03/12
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 715 2085 03/12
C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 705 2105 11/05
07CMS
C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 715 2085 11/05
07CMS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 6
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 705 2105 03/12
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 715 2085 03/12
C8 757 35 C8 757 CMS428/4 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 712 2141 11/05
09CMS
C8 757 35 C8 757 CMS428/4 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2115 11/05
09CMS
C8 757 35 09SD C8 757 CMS428/4SD SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 712 2141 03/12
C8 757 35 09SD C8 757 CMS428/4SD SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2115 03/12
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 41 655 2141 04/10
CMS 7.1
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 41 680 2060 04/10
CMS 7.1
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11SD SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 41 655 2141 03/12
SD 7.1
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11SD SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 41 680 2060 03/12
SD 7.1
C8 757 48 60S C8 757 CMS428/6SD ohne 112/5 57,1 48 720 2115 03/12
SD
C8 757 35 C8 757 CMS428/4 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 670 2288 11/05
09CMS
C8 757 35 C8 757 CMS428/4 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2115 11/05
09CMS
C8 757 35 09SD C8 757 CMS428/4SD SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 670 2288 03/12
C8 757 35 09SD C8 757 CMS428/4SD SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2115 03/12
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 ohne 112/5 66,6 41 645 2178 11/08
CMS
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 ohne 112/5 66,6 41 680 2060 11/08
CMS
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11SD ohne 112/5 66,6 41 680 2060 03/12
SD
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 680 2250 11/05
10CMS
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 690 2208 11/05
10CMS
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 720 2115 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 48 720 2115 03/12
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 693 2208 11/05
10CMS
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 720 2115 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 690 2208 03/12
C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 720 2115 03/12
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 710 2141 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 48 720 2115 03/12
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 ohne 114,3/5 67,1 40 680 2251 11/05
10CMS
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 ohne 114,3/5 67,1 40 720 2115 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD ohne 114,3/5 67,1 48 680 2251 03/12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD ohne 114,3/5 67,1 48 720 2115 03/12
C8 757 35 C8 757 CMS428/10 SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 685 2105 11/05
16CMS
C8 757 35 16SD C8 757 CMS428/10SD SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 685 2105 03/12
C8 757 35 C8 757 CMS428/10 ohne 120/5 72,6 35 660 2178 11/05
16CMS
C8 757 35 C8 757 CMS428/10 ohne 120/5 72,6 35 685 2105 11/05
16CMS
C8 757 35 16SD C8 757 CMS428/10SD ohne 120/5 72,6 35 660 2178 03/12
C8 757 35 16SD C8 757 CMS428/10SD ohne 120/5 72,6 35 685 2105 03/12
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C8
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,3 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 757 35 09CMS:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C8
Radtyp : -- : C8 757
Radausführung : -- : C8 757 CMS428/4
Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2
Typzeichen : KBA 46572 : --
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 11.05
Gießereikennzeichnung : -- : CMS w.w. SD
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : CMS/428
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 6
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht 366-0646-05-MURD-TB 06.04.2006 TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Gutachten-Dauerfestig 12-0881-A00-V01 22.10.2012 TÜV Pfalz
keit
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 6
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 757 38 53S SD 38 08.11.2013 liegt bei
2 RENAULT C8 757 45 07CMS; C8 757 45 08.11.2013 liegt bei
45 07SD
3 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), C8 757 45 07CMS; C8 757 45 08.11.2013 liegt bei
VOLVO 45 07CMS; C8 757 45
07CMS; C8 757 45 07SD;
C8 757 45 07SD; C8 757 45
07SD
4 PEUGEOT, VOLVO C8 757 45 07CMS; C8 757 45 08.11.2013 liegt bei
45 07CMS; C8 757 45
07SD; C8 757 45 07SD
6 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C8 757 41 91S CMS; C8 41 08.11.2013 liegt bei
VOLKSWAGEN 757 41 91S CMS; C8 757
41 91S SD; C8 757 41 91S
SD
5 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, C8 757 35 09CMS; C8 757 35 08.11.2013 liegt bei
VOLKSWAGEN 35 09CMS; C8 757 35
09SD; C8 757 35 09SD
7 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 757 48 60S SD 48 08.11.2013 liegt bei
9 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C8 757 41 91S CMS; C8 41 08.11.2013 liegt bei
757 41 91S CMS; C8 757
41 91S SD
8 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), C8 757 35 09CMS; C8 757 35 08.11.2013 liegt bei
MERCEDES-BENZ 35 09CMS; C8 757 35
09SD; C8 757 35 09SD
10 SUZUKI, TOYOTA C8 757 40 10CMS; C8 757 40 08.11.2013 liegt bei
40 10CMS; C8 757 40
10CMS
11 SUZUKI, TOYOTA C8 757 48 10SD 48 08.11.2013 liegt bei
12 HONDA C8 757 40 10CMS; C8 757 40 08.11.2013 liegt bei
40 10CMS
13 HONDA C8 757 48 10SD; C8 757 48 48 08.11.2013 liegt bei
10SD
14 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C8 757 40 10CMS 40 08.11.2013 liegt bei
Nissan International S. A., RENAULT
15 Nissan International S. A., RENAULT C8 757 48 10SD 48 08.11.2013 liegt bei
16 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, C8 757 40 10CMS; C8 757 40 08.11.2013 liegt bei
FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI, 40 10CMS
HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
PEUGEOT
17 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, C8 757 48 10SD; C8 757 48 48 08.11.2013 liegt bei
KIA MOTORS (SK), MAZDA 10SD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
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18 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB C8 757 35 16CMS; C8 757 35 08.11.2013 liegt bei
35 16SD
19 BMW, BMW AG C8 757 35 16CMS; C8 757 35 08.11.2013 liegt bei
35 16CMS; C8 757 35
16SD; C8 757 35 16SD
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 08.11.2013
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht 366-0646-05-MURD-TB 06.04.2006
Gutachten-Dauerfestigkeit 12-0881-A00-V01 22.10.2012
Nabenkappe C 020 320 04.03.1999
Radbeschreibung C8 757_J428 26.01.2011 14.02.2011
Radbeschreibung Anlage C8 757_J428 07.11.2013
Radbeschreibung (SD) C8 757_J428 14.08.2012
Radmutter D000_394_N36 10.12.1997
Radmutter D000_395_N66 10.12.1997
Radmutter M.12.60.28 13.11.1993
Radmutter 1912132 12.09.2007
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB50 09.09.1999
Radschraube D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB42 09.09.1999
Radschraube 1714132A 08.10.2002 a/08.07.2004
Radteilzeichnung J428_002 05.12.2005
Radteilzeichnung J428_001 05.12.2005
Radteilzeichnung J428_004 05.12.2005
Radteilzeichnung J428_006 05.12.2005
Radteilzeichnung J428_009 05.12.2005
Radteilzeichnung J428_011_A 12.11.2008 A/16.03.2010
Radteilzeichnung J428_010 05.12.2005
Radteilzeichnung J428_008 05.12.2005
Radzeichnung J428_000_F 05.12.2005 F/03.03.2009
Radzeichnung SD Bl.1-2 301-3101009 07.11.2011 a/03.06.2012
Zentrierring D000_251-E_671 26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring 72,6-67,1-56,6 01.10.2007
Zentrierring RK66,45-57,1 04.03.2009
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C8 757 38 53S C8 757 CMS428/1SD ohne 57,1 610 1965 03/12
SD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/50R17 89 11A; 24M; 367 nur bis
e1*98/14*0042*.. 215/45R17 87 11A; 24M; 367 e1*98/14*0042*13;
225/45R17 90 VEF; 11A Allradantrieb;
235/40R17 90 nicht Allradantrieb; 11A; Frontantrieb;
21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
367; 66A; 684 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R17 90 Allradantrieb; 11A; 21B; 73C; 74D; MBD
22B; 24D; 24J; 367;
66A
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 367 ab e1*98/14*0042*14;
215/45R17 87 11A; 24M Allradantrieb;
225/45R17 AF4 Frontantrieb;
225/45R17 90 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; MBD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 205/40R17 80 5DA; 51J Nicht Fz mit
6JN e9*2007/46*0001*.. 215/40R17 83 11A; 24M "SeatSport"Bremse;
44 - 110 205/40R17 84 51J Schrägheck;
44 - 132 215/40R17 11A; 24M; 51G Frontantrieb;
215/40R17 87 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 215/35R17 83 11A; 245 Kombi; Frontantrieb;
44 - 110 205/40R17 84 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 87 11A; 245 729; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA IBIZA; CORDOBA;
Nicht
e9*98/14*0041*.. 44 - 132 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Fz mit
215/35R17 83W 11A; 24J; 24M "SeatSport"Bremse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 916
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89 11A; 22B; 24J; 24M; Limousine;
e9*98/14*0026*.. 367 Frontantrieb;
215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 VEF; 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 24C; 73C; 74D
24D; 367; 66A; 684
1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/50R17 89 11A; 367 Limousine;
215/45R17 87 Allradantrieb;
225/45R17 11A; 367; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 21B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
367; 66A 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 90 205/40R17 84 11A; 248; 26P ab
205/45R17 84 11A; 26P e11*2007/46*0250*01;
215/35R17 83 11A; 245; 248; 26B; ab
27H e11*2007/46*0251*01;
215/40R17 83 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
27H 73C; 74D; VE6
225/35R17 82 11A; 245; 248; 26B;
27H
225/40R17 86 11A; 245; 248; 26B;
27H
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B;
27H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 205/40R17 80 11A; 24M Schrägheck;
37 - 96 205/40R17 84 11A; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 205/40R17 80 Kombi; Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; Frontantrieb;
5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 73C; 74D; VE0
5DW
215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J;
5DW
Verkaufsbezeichnung: RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0250*.. 55 - 90 205/40R17 84 11A; 248; 26P ab
205/45R17 84 11A; 26P e11*2007/46*0250*01;
215/35R17 83 11A; 245; 248; 26B; ab
27H e11*2007/46*0251*01;
215/40R17 83 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
27H 73C; 74D; VE6
225/35R17 82 11A; 245; 248; 26B;
27H
225/40R17 86 11A; 245; 248; 26B;
27H
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B;
27H
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 132 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Nicht Scout; Fabia
e11*2007/46*0013*..
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; VE6
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*.. 5DA Nicht Scout;
205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M Frontantrieb;
215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
5DW 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 73C; 74D; VE6
5DW
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 205/40R17 84 11A; 24M Roomster Scout;
e11*2007/46*0013*..
215/35R17 83 11A; 24M; 5DW Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 22I; 24M; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 87 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; VE6
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA Fabia Schrägheck;
e11*2007/46*0013*..
215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 132 205/40R17 84 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
215/35R17 83W 11A; 22H; 24D; 24J 73C; 74D; VE6
215/40R17 83W 11A; 22H; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87 11A; 24J; 24M nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..
44 - 132 205/50R17 89 11A; 22F; 24J; 24M; Fz; Kombi; Limousine;
367 Allradantrieb;
215/45R17 87W 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/45R17 90 11A; 22F; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
367 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 205/40R17 80 11A; 24J; 24M nicht FOX Cross;
215/35R17 79 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R17 82 11A; 22I; 22P; 24C; 12A; 51A; 71K; 723;
24D 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 92 215/45R17 87 11A; 24J; 24M BORA(Limousine);
GOLF
e1*96/79*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M VARIANT; BORA
VARIANT;
e1*98/14*0071*.. 50 - 150 205/50R17 89 AF4 Allradantrieb;
205/50R17 89 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/45R17 AF4 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87 11A; 24J; 24M GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*.., 50 - 150 205/50R17 89 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. 205/50R17 89 AF4 Frontantrieb;
225/45R17 AF4 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 205/50R17 89 AF4 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*.., 55 - 125 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
e1*98/14*0106*.. 225/45R17 AF4; 51G 73C; 74D
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 367
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/50R17 89 AF4 Cabrio;
215/45R17 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 AF4; 51G 12A; 51A; 71K; 723;
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74D
24M; 367
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 205/40R17 84 Nur CrossPolo;
215/40R17 51G Schrägheck;
225/35R17 82 11A; 21B; 21N; 22H; Frontantrieb;
22I; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R17 86 11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 71K; 723;
22I 73C; 74D
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 205/40R17 84 11A; 21P; 248 Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*.. 225/35R17 82 11A; 21B; 21N; 22H; Schrägheck;
24J; 248; 5DK Frontantrieb;
44 - 132 215/40R17 87 11A; 21N; 21P; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
248 12A; 51A; 71K; 723;
225/35R17 86 11A; 21B; 21N; 22H; 73C; 74D; VE6
24J; 248
132 205/40R17 84 11A; 21P; 248; 52J
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/40R17 84 24K nur Polo GTI "Cup
215/35R17 83 24K Edition";
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/40R17 83 Polo-Fun; Polo-Cross;
225/35R17 82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; SC4
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA nicht Polo-Fun; nicht
e1*98/14*0174*.. 215/35R17 83 11A; 24J; 24M Polo-Cross;
40 - 110 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Stufenheck;
215/35R17 83W 11A; 24J; 24M Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; SC4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
/ Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem
Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller freigegeben ist.
MBD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
(Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine
unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B.
EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VE0) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteter
Bremsscheibe (Durchmesser 288mm) an der Vorderachse in Verbindung mit LUKAS-Bremssätteln.
VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
(Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist
die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: NH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*..
Handelsbez.: TOLEDO
Variante(n): Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 385 y = 400 VA
26P x = 335 y = 370 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 285 8 HA
27F x = 290 y = 285 30 HA
26N x = 385 y = 400 8 VA
26J x = 385 y = 400 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.