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							  ABE: 46572
       Design:
         C8
    Radnummer:
 C8 757 38 53S
         Daten:
7.5x17" ET38 LK5/100/57.1
       CMS 428/01
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.

    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              46572*05



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7½ J x 17 H2


Typ:                         C8 757



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
 Nummer der ABE: 46572*05

 Die ABE-Nr. 46572 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 H2 , Typ C8 757,
 in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-WIRD/N5 vom 08.11.2013
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 19 des
 Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
 dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
 Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
 bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
 AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 08.11.2013 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 13.12.2013
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 25.11.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46572*05


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           12-TAAP-3600
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                          Seite: 1 von 6


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 46 572
                                           366-0646-05-WIRD/N5

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                      C8 757
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA46572
Es kommt eine neue Fertigungsstätte mit Gießzeichen SD hinzu.
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 H2 gekennzeichnet sein.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C8 757 40 10CMS                        C8 757 35 16CMS                            C8 757 35 09CMS
C8 757 45 07CMS                        C8 757 41 91S CMS
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mitten Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis        loch   preß-   Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /       (mm) tiefe     last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
C8 757 38 53S        C8 757 CMS428/1SD          ohne                      100/5     57,1     38    610   1965 03/12
SD
C8 757 45            C8 757 CMS428/2            SR10 Ø67.1-Ø60.1          108/5     60,1     45    715   2085 11/05
07CMS
C8 757 45 07SD       C8 757 CMS428/2SD          SR10 Ø67.1-Ø60.1          108/5     60,1     45    715   2085 03/12
C8 757 45            C8 757 CMS428/2            SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45    655   2288 11/05
07CMS
C8 757 45            C8 757 CMS428/2            SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45    698   2145 11/05
07CMS
C8 757 45            C8 757 CMS428/2            SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45    715   2085 11/05
07CMS
C8 757 45 07SD       C8 757 CMS428/2SD          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45    655   2288     03/12
C8 757 45 07SD       C8 757 CMS428/2SD          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45    698   2145     03/12
C8 757 45 07SD       C8 757 CMS428/2SD          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45    715   2085     03/12
C8 757 45            C8 757 CMS428/2            SR13 Ø67.1-Ø65.1          108/5     65,1     45    705   2105     11/05
07CMS
C8 757 45            C8 757 CMS428/2            SR13 Ø67.1-Ø65.1          108/5     65,1     45    715   2085 11/05
07CMS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
C8 757 45 07SD    C8 757 CMS428/2SD         SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5    65,1      45    705   2105 03/12
C8 757 45 07SD    C8 757 CMS428/2SD         SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5    65,1      45    715   2085 03/12
C8 757 35         C8 757 CMS428/4           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5    57,1      35    712   2141 11/05
09CMS
C8 757 35         C8 757 CMS428/4           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5    57,1      35    720   2115 11/05
09CMS
C8 757 35 09SD    C8 757 CMS428/4SD         SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5    57,1      35    712   2141 03/12
C8 757 35 09SD    C8 757 CMS428/4SD         SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5    57,1      35    720   2115 03/12
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11          SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      41    655   2141 04/10
CMS                                         7.1
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11          SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      41    680   2060 04/10
CMS                                         7.1
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11SD        SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      41    655   2141 03/12
SD                                          7.1
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11SD        SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      41    680   2060 03/12
SD                                          7.1
C8 757 48 60S     C8 757 CMS428/6SD         ohne                       112/5    57,1      48    720   2115 03/12
SD
C8 757 35         C8 757 CMS428/4           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5    66,6      35    670   2288 11/05
09CMS
C8 757 35         C8 757 CMS428/4           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5    66,6      35    720   2115 11/05
09CMS
C8 757 35 09SD    C8 757 CMS428/4SD         SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5    66,6      35    670   2288 03/12
C8 757 35 09SD    C8 757 CMS428/4SD         SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5    66,6      35    720   2115 03/12
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11          ohne                       112/5    66,6      41    645   2178 11/08
CMS
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11          ohne                       112/5    66,6      41    680   2060 11/08
CMS
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11SD        ohne                       112/5    66,6      41    680   2060 03/12
SD
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    680   2250 11/05
10CMS
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    690   2208 11/05
10CMS
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    720   2115 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD    C8 757 CMS428/8SD         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      48    720   2115 03/12
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      40    693   2208 11/05
10CMS
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      40    720   2115 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD    C8 757 CMS428/8SD         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      48    690   2208 03/12
C8 757 48 10SD    C8 757 CMS428/8SD         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      48    720   2115 03/12
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      40    710   2141 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD    C8 757 CMS428/8SD         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      48    720   2115 03/12
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           ohne                     114,3/5    67,1      40    680   2251 11/05
10CMS
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           ohne                     114,3/5    67,1      40    720   2115 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD    C8 757 CMS428/8SD         ohne                     114,3/5    67,1      48    680   2251 03/12




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                               Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 08.11.2013
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                                                                                                           Seite: 3 von 6
C8 757 48 10SD     C8 757 CMS428/8SD          ohne                     114,3/5          67,1    48   720   2115 03/12
C8 757 35          C8 757 CMS428/10           SRZ11 Ø72.6-Ø67.1         120/5           67,1    35   685   2105 11/05
16CMS
C8 757 35 16SD     C8 757 CMS428/10SD         SRZ11 Ø72.6-Ø67.1          120/5          67,1    35   685   2105 03/12
C8 757 35          C8 757 CMS428/10           ohne                       120/5          72,6    35   660   2178 11/05
16CMS
C8 757 35          C8 757 CMS428/10           ohne                       120/5          72,6    35   685   2105 11/05
16CMS
C8 757 35 16SD     C8 757 CMS428/10SD         ohne                       120/5          72,6    35   660   2178 03/12
C8 757 35 16SD     C8 757 CMS428/10SD         ohne                       120/5          72,6    35   685   2105 03/12
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C8
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 10,3 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 757 35 09CMS:

                                      : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                            : CMS                                      : --
Handelsmarke                          : --                                       : C8
Radtyp                                : --                                       : C8 757
Radausführung                         : --                                       : C8 757 CMS428/4
Radgröße                              : --                                       : 7 1/2 J X 17 H2
Typzeichen                            : KBA 46572                                : --
Einpreßtiefe                          : --                                       : ET35
Herstellungsdatum                     : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                    z.B. 11.05
Gießereikennzeichnung                 : --                                       : CMS w.w. SD
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                       : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                       : CMS/428




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.11.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 6
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart            Berichtnummer                       Datum         Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht   366-0646-05-MURD-TB                 06.04.2006    TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Gutachten-Dauerfestig 12-0881-A00-V01                     22.10.2012    TÜV Pfalz
keit
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 5 von 6
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C8 757 38 53S SD               38       08.11.2013       liegt bei
  2 RENAULT                                        C8 757 45 07CMS; C8 757        45       08.11.2013       liegt bei
                                                   45 07SD
     3 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB),              C8 757 45 07CMS; C8 757        45       08.11.2013       liegt bei
       VOLVO                                       45 07CMS; C8 757 45
                                                   07CMS; C8 757 45 07SD;
                                                   C8 757 45 07SD; C8 757 45
                                                   07SD
     4 PEUGEOT, VOLVO                              C8 757 45 07CMS; C8 757        45       08.11.2013       liegt bei
                                                   45 07CMS; C8 757 45
                                                   07SD; C8 757 45 07SD
     6 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,            C8 757 41 91S CMS; C8          41       08.11.2013       liegt bei
       VOLKSWAGEN                                  757 41 91S CMS; C8 757
                                                   41 91S SD; C8 757 41 91S
                                                   SD
     5 AUDI, FORD, SEAT, SKODA,                    C8 757 35 09CMS; C8 757        35       08.11.2013       liegt bei
       VOLKSWAGEN                                  35 09CMS; C8 757 35
                                                   09SD; C8 757 35 09SD
     7 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               C8 757 48 60S SD               48       08.11.2013       liegt bei
     9 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ            C8 757 41 91S CMS; C8          41       08.11.2013       liegt bei
                                                   757 41 91S CMS; C8 757
                                                   41 91S SD
     8 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),            C8 757 35 09CMS; C8 757        35       08.11.2013       liegt bei
       MERCEDES-BENZ                               35 09CMS; C8 757 35
                                                   09SD; C8 757 35 09SD
 10 SUZUKI, TOYOTA                                 C8 757 40 10CMS; C8 757        40       08.11.2013       liegt bei
                                                   40 10CMS; C8 757 40
                                                   10CMS
 11 SUZUKI, TOYOTA                                 C8 757 48 10SD                 48       08.11.2013       liegt bei
 12 HONDA                                          C8 757 40 10CMS; C8 757        40       08.11.2013       liegt bei
                                                   40 10CMS
 13 HONDA                                          C8 757 48 10SD; C8 757 48      48       08.11.2013       liegt bei
                                                   10SD
 14 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                C8 757 40 10CMS                40       08.11.2013       liegt bei
    Nissan International S. A., RENAULT
 15 Nissan International S. A., RENAULT            C8 757 48 10SD                 48       08.11.2013       liegt bei
 16 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND,              C8 757 40 10CMS; C8 757        40       08.11.2013       liegt bei
    FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI,                     40 10CMS
    HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
    MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
    PEUGEOT
 17 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,              C8 757 48 10SD; C8 757 48 48            08.11.2013       liegt bei
    KIA MOTORS (SK), MAZDA                         10SD




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.11.2013
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                                                                                                        Seite: 6 von 6
 18 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB                     C8 757 35 16CMS; C8 757        35       08.11.2013      liegt bei
                                                   35 16SD
 19 BMW, BMW AG                                    C8 757 35 16CMS; C8 757        35       08.11.2013      liegt bei
                                                   35 16CMS; C8 757 35
                                                   16SD; C8 757 35 16SD
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 08.11.2013
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.11.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0646-05-MURD-TB                    06.04.2006
Gutachten-Dauerfestigkeit             12-0881-A00-V01                        22.10.2012
Nabenkappe                            C 020 320                              04.03.1999
Radbeschreibung                       C8 757_J428                            26.01.2011 14.02.2011
Radbeschreibung Anlage                C8 757_J428                            07.11.2013
Radbeschreibung (SD)                  C8 757_J428                            14.08.2012
Radmutter                             D000_394_N36                           10.12.1997
Radmutter                             D000_395_N66                           10.12.1997
Radmutter                             M.12.60.28                             13.11.1993
Radmutter                             1912132                                12.09.2007
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           D000344-BB10                           09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB42                            09.09.1999
Radschraube                           1714132A                               08.10.2002 a/08.07.2004
Radteilzeichnung                      J428_002                               05.12.2005
Radteilzeichnung                      J428_001                               05.12.2005
Radteilzeichnung                      J428_004                               05.12.2005
Radteilzeichnung                      J428_006                               05.12.2005
Radteilzeichnung                      J428_009                               05.12.2005
Radteilzeichnung                      J428_011_A                             12.11.2008 A/16.03.2010
Radteilzeichnung                      J428_010                               05.12.2005
Radteilzeichnung                      J428_008                               05.12.2005
Radzeichnung                          J428_000_F                             05.12.2005 F/03.03.2009
Radzeichnung SD Bl.1-2                301-3101009                            07.11.2011 a/03.06.2012
Zentrierring                          D000_251-E_671                         26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring                          72,6-67,1-56,6                         01.10.2007
Zentrierring                          RK66,45-57,1                           04.03.2009




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.11.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 07.11.2013
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                                                                                                           Seite: 1 von 10

Fahrzeughersteller                           : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung       (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
C8 757 38 53S       C8 757 CMS428/1SD              ohne                     57,1                    610    1965     03/12
SD


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : AUDI
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                      : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 205/50R17 89               11A; 24M; 367               nur bis
             e1*98/14*0042*..            215/45R17 87               11A; 24M; 367               e1*98/14*0042*13;
                                         225/45R17 90               VEF; 11A                    Allradantrieb;
                                         235/40R17 90               nicht Allradantrieb; 11A;   Frontantrieb;
                                                                    21B; 22B; 24D; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    367; 66A; 684               12A; 51A; 71K; 723;
                                                    235/40R17 90    Allradantrieb; 11A; 21B;    73C; 74D; MBD
                                                                    22B; 24D; 24J; 367;
                                                                    66A
8L              e1*98/14*0042*..         66 - 132 205/50R17 89      11A; 24J; 24M; 367          ab e1*98/14*0042*14;
                                                  215/45R17 87      11A; 24M                    Allradantrieb;
                                                  225/45R17         AF4                         Frontantrieb;
                                                  225/45R17 90      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                73C; 74D; MBD

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SEAT
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                      : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..         44 - 77  205/40R17 80      5DA; 51J                    Nicht Fz mit
6JN          e9*2007/46*0001*..                   215/40R17 83      11A; 24M                    "SeatSport"Bremse;
                                         44 - 110 205/40R17 84      51J                         Schrägheck;
                                         44 - 132 215/40R17         11A; 24M; 51G               Frontantrieb;
                                                  215/40R17 87      11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                73C; 74D


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 07.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..       44 - 77 215/35R17 83        11A; 245                  Kombi; Frontantrieb;
                                       44 - 110 205/40R17 84                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/45R17 84                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                215/40R17 87       11A; 245                  729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80             11A; 24J; 24M; 5DA        IBIZA; CORDOBA;
                                                                                             Nicht
               e9*98/14*0041*..        44 - 132 205/40R17 84  11A; 24J; 24M                  Fz mit
                                                215/35R17 83W 11A; 24J; 24M                  "SeatSport"Bremse;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 916

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89               11A; 22B; 24J; 24M;       Limousine;
               e9*98/14*0026*..                                    367                       Frontantrieb;
                                                 215/45R17 87      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R17-90      VEF; 11A; 22B             12A; 51A; 71K; 723;
                                                 235/40R17-90      11A; 22B; 22F; 24C;       73C; 74D
                                                                   24D; 367; 66A; 684
1M             e9*98/14*0026*..        110 - 150 205/50R17 89      11A; 367                  Limousine;
                                                 215/45R17 87                                Allradantrieb;
                                                 225/45R17         11A; 367; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/40R17 90      11A; 21B; 24J; 24M;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                   367; 66A                  73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 90         205/40R17 84      11A; 248; 26P             ab
                                                 205/45R17 84      11A; 26P                  e11*2007/46*0250*01;
                                                 215/35R17 83      11A; 245; 248; 26B;       ab
                                                                   27H                       e11*2007/46*0251*01;
                                                 215/40R17 83      11A; 245; 248; 26B;       Limousine;
                                                                   27H                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/45R17 87      11A; 245; 248; 26B;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                   27H                       73C; 74D; VE6
                                                 225/35R17 82      11A; 245; 248; 26B;
                                                                   27H
                                                 225/40R17 86      11A; 245; 248; 26B;
                                                                   27H
                                                 225/45R17 91      11A; 245; 248; 26B;
                                                                   27H

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85         205/40R17 80     11A; 24M                  Schrägheck;
                               37 - 96         205/40R17 84     11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D
6Y             e11*98/14*0123*..     44 - 85   205/40R17 80                               Kombi; Stufenheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           N083             51 - 63          205/40R17 80     11A; 22H; 24J; 24M;       Frontantrieb;
                                                                5DA                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/40R17 84     11A; 22H; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 723;
                                               215/35R17 83     11A; 22H; 24D; 24J;       73C; 74D; VE0
                                                                5DW
                                               215/40R17 83     11A; 22H; 24D; 24J;
                                                                5DW

Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 90       205/40R17 84     11A; 248; 26P             ab
                                               205/45R17 84     11A; 26P                  e11*2007/46*0250*01;
                                               215/35R17 83     11A; 245; 248; 26B;       ab
                                                                27H                       e11*2007/46*0251*01;
                                               215/40R17 83     11A; 245; 248; 26B;       Limousine;
                                                                27H                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 87     11A; 245; 248; 26B;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                27H                       73C; 74D; VE6
                                               225/35R17 82     11A; 245; 248; 26B;
                                                                27H
                                               225/40R17 86     11A; 245; 248; 26B;
                                                                27H
                                               225/45R17 91     11A; 245; 248; 26B;
                                                                27H

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 132 205/40R17 84        11A; 24J; 24M             Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                                                                          Kombi; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74D; VE6
5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77   205/40R17 80     11A; 22H; 24J; 24M;       Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..                              5DA                       Nicht Scout;
                                               205/40R17 84     11A; 22H; 24J; 24M        Frontantrieb;
                                               215/35R17 83     11A; 22H; 24D; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                5DW                       12A; 51A; 71K; 723;
                                               215/40R17 83     11A; 22H; 24D; 24J;       73C; 74D; VE6
                                                                5DW


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 07.11.2013
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                                                                                                        Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 205/40R17 84            11A; 24M                  Roomster Scout;
               e11*2007/46*0013*..
                                                 215/35R17 83      11A; 24M; 5DW             Frontantrieb;
                                                 215/40R17 83      11A; 22I; 24M; 5DW        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/40R17 87      11A; 22I; 24M             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74D; VE6
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77     205/40R17 80      11A; 24J; 24M; 5DA        Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                                215/35R17 83       11A; 22H; 24D; 24J        Frontantrieb;
                                                215/40R17 83       11A; 22H; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       44 - 132 205/40R17 84       11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 723;
                                                215/35R17 83W      11A; 22H; 24D; 24J        73C; 74D; VE6
                                                215/40R17 83W      11A; 22H; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87            11A; 24J; 24M             nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                       44 - 132 205/50R17 89   11A; 22F; 24J; 24M;           Fz; Kombi; Limousine;
                                                               367                           Allradantrieb;
                                                 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M                 Frontantrieb;
                                                 225/45R17 90  11A; 22F; 24J; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               367                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..       40 - 55   205/40R17 80      11A; 24J; 24M             nicht FOX Cross;
                                                 215/35R17 79      11A; 22P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/35R17 82      11A; 22I; 22P; 24C;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                   24D                       73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 92        215/45R17 87      11A; 24J; 24M             BORA(Limousine);
                                                                                             GOLF
               e1*96/79*0071*..,       50 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M                  VARIANT; BORA
                                                                                             VARIANT;
               e1*98/14*0071*..        50 - 150 205/50R17 89       AF4                       Allradantrieb;
                                                205/50R17 89       11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                225/45R17          AF4                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/45R17 90       11A; 24J; 24M; 367        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.11.2013
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                                                                                                    Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87         11A; 24J; 24M             GOLF; Limousine;
             e1*96/79*0071*..,    50 - 150 205/50R17 89         11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
             e1*98/14*0071*..              205/50R17 89         AF4                       Frontantrieb;
                                           225/45R17            AF4                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 90         11A; 24J; 24M; 367        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 205/50R17 89         AF4                       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*97/27*0106*..,    55 - 125 215/45R17 87         11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 723;
             e1*98/14*0106*..              225/45R17            AF4; 51G                  73C; 74D
                                           225/45R17 90         11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M; 367

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/50R17 89          AF4                       Cabrio;
                                          215/45R17 87          11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17             AF4; 51G                  12A; 51A; 71K; 723;
                                          225/45R17 90          11A; 21B; 22B; 24J;       73C; 74D
                                                                24M; 367

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..     51 - 77   205/40R17 84                               Nur CrossPolo;
                                               215/40R17        51G                       Schrägheck;
                                               225/35R17 82     11A; 21B; 21N; 22H;       Frontantrieb;
                                                                22I; 5DK                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/35R17 86     11A; 21B; 21N; 22H;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                22I                       73C; 74D
6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 77    205/40R17 84     11A; 21P; 248             Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..              225/35R17 82     11A; 21B; 21N; 22H;       Schrägheck;
                                                                24J; 248; 5DK             Frontantrieb;
                                     44 - 132 215/40R17 87      11A; 21N; 21P; 22H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                248                       12A; 51A; 71K; 723;
                                               225/35R17 86     11A; 21B; 21N; 22H;       73C; 74D; VE6
                                                                24J; 248
                                     132       205/40R17 84     11A; 21P; 248; 52J

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 132           205/40R17 84     24K                       nur Polo GTI "Cup
                                               215/35R17 83     24K                       Edition";
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D
9N             e1*2001/116*0174*..   40 - 77   215/40R17 83                               Polo-Fun; Polo-Cross;
                                               225/35R17 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; SC4




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.11.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 10
Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77    205/40R17 80       11A; 24J; 24M; 5DA        nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..              215/35R17 83       11A; 24J; 24M             Polo-Cross;
                                    40 - 110 205/40R17 84       11A; 24J; 24M             Stufenheck;
                                             215/35R17 83W      11A; 24J; 24M             Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.11.2013
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                                                                                                    Seite: 7 von 10
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
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ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.11.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 10
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
     / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           215/45R17
                   Hinterachse:                           235/40R17


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.11.2013
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
     Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die
     Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
     zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
     der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem
     Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller freigegeben ist.
MBD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine
     unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B.
     EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VE0) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteter
     Bremsscheibe (Durchmesser 288mm) an der Vorderachse in Verbindung mit LUKAS-Bremssätteln.
VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
     (Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
     Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
     einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist
     die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
     vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.11.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    NH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:    TOLEDO

       Variante(n):    Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 385            y = 400                     VA
             26P                      x = 335            y = 370                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 290       y = 285              8                HA
             27F                   x = 290       y = 285             30                HA
             26N                   x = 385       y = 400              8                VA
             26J                   x = 385       y = 400             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.