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          ABE: 45984
               Design:
                C9
           Radnummer:
        C9 655 43 53S
                Daten:
       6.5x15" ET43 LK5/100/57.1
              CMS 384/15
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:             45984*05



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            6½ J x 15 H2


Typ:                        C9 655



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 45984


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.

Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 45984*05

Die ABE-Nr. 45984 erstreckt sich auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2 , Typ C9 655, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55087412 (1.Ausfertigung) vom 04.12.2012
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.12.2012 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 10.01.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55087412 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
05.12.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 45984*05

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55087412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 1 von 5

Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                              Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                              68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        C9
Typ                           C9 655
Radgröße                      6,5 J x 15 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                           Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                  (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                  (mm)
C9 655    384/02 CMS / 67,2 54,1                  4/100/54,1     35    615     1990       9/2005
35 02     384/02 JF / 67,2 54,1
C9 655    384/02 CMS / 67,2 56,1                  4/100/56,1     35    615     1990       9/2005
35 02     384/02 JF / 67,2 56,1
C9 655    384/02 CMS / 67,2 56,6                  4/100/56,6     35    615     1990       9/2005
35 02     384/02 JF / 67,2 56,6
C9 655    384/02 CMS / 67,2 57,1                  4/100/57,1     35    615     1990       9/2005
35 02     384/02 JF / 67,2 57,1
C9 655    384/02 CMS / 67,2 59,1                  4/100/59,1     35    615     1990       9/2005
35 02     384/02 JF / 67,2 59,1
C9 655    384/02 CMS / 67,2 60,1                  4/100/60,1     35    615     1990       9/2005
35 02     384/02 JF / 67,2 60,1
C9 655    384/12 CMS / ohne Ring                  4/108/65,1     15    615     1990       9/2005
15 35     384/12 JF / ohne Ring
C9 655    384/13 CMS / ohne Ring                  4/108/65,1     25    615     1990       9/2005
25 35     384/13 JF / ohne Ring
C9 655    384/14 CMS / 67,2 56,6                  4/114,3/56,6   40    615     1990       9/2005
40 04     384/14 JF / 67,2 56,1
C9 655    384/14 CMS / 67,2 64,1                  4/114,3/64,1   40    615     1990       9/2005
40 04     384/14 JF / 67,2 56,1
C9 655    384/14 CMS / 67,2 66,1                  4/114,3/66,1   40    615     1990       9/2005
40 04     384/14 JF / 67,2 56,1
C9 655    384/14 CMS / 67,2 67,1                  4/114,3/67,1   40    615     1990       9/2005
40 04     384/14 JF / 67,2 56,1
C9 655    384/15 CMS / ohne Ring                  5/100/57,1     43    615     1995       9/2005
43 53S    384/15 JF / ohne Ring
C9 655    384/18 CMS / 67,2 60,1                  5/108/60,1     45    650     1995       9/2005
45 07
C9 655    384/18 CMS / 67,2 63,4                  5/108/63,4     45    650     1995       9/2005
45 07
C9 655    384/18 CMS / 67,2 65,1                  5/108/65,1     45    650     1995       9/2005
45 07




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55087412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-    Abroll- Gültig ab
führung                                           Lochkreis-     press- last    umfang Herstell-
                                                  (mm)/          tiefe  (kg)    (mm)    datum
                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                  (mm)
C9 655    384/08 CMS / 72,5 57,1                  5/112/57,1     35      650    1995       9/2005
35 09     384/08 JF / 72,5 57,1
C9 655    384/16 CMS / ohne Ring                  5/112/57,1     45      650    1995       9/2005
45 60S    384/16 JF / ohne Ring
C9 655    384/08 CMS / 72,5 66,6                  5/112/66,6     35      650    1995       9/2005
35 09     384/08 JF / 72,5 66,6
C9 655    384/17 CMS / 67,2 60,1                  5/114,3/60,1   45      650    1995       9/2005
45 10     384/17 JF / 67,2 60,1
C9 655    384/17 CMS / 67,2 64,1                  5/114,3/64,1   45      650    1995       9/2005
45 10     384/17 JF / 67,2 64,1
C9 655    384/17 CMS / 67,2 66,1                  5/114,3/66,1   45      650    1995       9/2005
45 10     384/17 JF / 67,2 66,1
C9 655    384/17 CMS / ohne Ring                  5/114,3/67,1   45      650    1995       9/2005
45 10     384/17 JF / ohne Ring

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    45984
Herstellerzeichen             CMS
Radtyp und Ausführung         C9 655 (s.o.)
Radgröße                      6,5Jx15H2
Einpreßtiefe                  ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen           JF ww. CMS
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55087412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 3 von 5

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/112         35                   650            1995
5/112         45                   650            1995
5/108         45                   650            1995
5/114,3       45                   650            1995
4/108         15                   615            1990
4/108         25                   615            1990
4/100         35                   615            1990
5/100         43                   615            1995
4/114,3       40                   615            1990


Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
4/100         165/55R15      35                   615
4/108         185/55R15      25                   615
4/114,3       185/55R15      40                   615
5/100         185/55R15      43                   615
5/108         185/65R15      45                   650
5/112         185/55R15      35                   650
5/114,3       185/60R15      45                   650
4/108         175/50R15      15                   615
4/100         175/50R15      35                   615
4/114,3       175/50R15      40                   615
5/114,3       185/55R15      45                   650
5/112         185/55R15      45                   650

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 7,562 kg.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Juni 2012
durchgeführt. Die Grundprüfungen des Sonderrades wurden beim TÜV Süd durchgeführt.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55087412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 4 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.


Anlagen

Beschreibung (JF)                              -                             26.03.2012
Beschreibung (CMS)                             -                             25.01.2011
Anlage zur Radbeschreibung                     -                             19.09.2012
Radzeichnung                                   102401565-A1                  20.08.2012
Radzeichnung                                   102401565-A2                  20.08.2012
Radzeichnung                                   J384 018-A                    24.11.2005
                                               mit Änderung vom              06.05.2010
Radzeichnung                                   J384 017-A                    28.07.2005
                                               mit Änderung vom              06.05.2010
Radzeichnung                                   J384 016-A                    28.07.2005
                                               mit Änderung vom              06.05.2010
Radzeichnung                                   J384 015-A                    28.07.2005
                                               mit Änderung vom              01.06.0510
Radzeichnung                                   J384 013-A                    06.11.2004
                                               mit Änderung vom              06.05.2010
Radzeichnung                                   J384 014-A                    28.07.2005
                                               mit Änderung vom              06.05.2010
Radzeichnung                                   J384 002_D                    02.11.2004
                                               mit Änderung vom              09.01.2012
Radzeichnung                                   J384 008_B                    08.11.2004
                                               mit Änderung vom              06.05.2010
Radzeichnung                                   J384 0012_B                   02.11.2004
                                               mit Änderung vom              06.05.2010
Radzeichnung                                   J384 000-F                    26.10.2004
                                               mit Änderung vom              06.05.2010
Zusammenstellung CMS Zentrierringe             Stand                         02.08.2012
Zusammenstellung CMS Befestigungsmittel        Stand                         02.08.2012
Nabenkappenzeichnung                           C020122-B                     07.07.2000
                                               mit Änderung vom              31.08.2001
Verwendungen                                   Anlagen 01 bis 23


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55087412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                  Seite 5 von 5

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 4. Dezember 2012




Haasis                                                            00187848.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55087412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                     CMS Automotive Trading GmbH
                                 Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                 68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           C9
Typ                              C9 655
Radgröße                         6,5Jx15H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
C9 655       384/15 CMS / ohne Ring               5/100/57,1          43          615    1995
43 53S       384/15 JF / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       45984
Herstellerzeichen                CMS
Radtyp und Ausführung            C9 655 (s.o.)
Radgröße                         6,5Jx15H2
Einpresstiefe                    ET .. (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serien-Schraube M14x1,5       Kugel          120                    27
                                        Ø 26 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Audi
                                 Seat
                                 Skoda
                                 Volkswagen

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55087412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3                 66-110        185/65R15   A11 M+S R09                         A02 A04 A05
8L                      66-110        195/65R15   A12                                 A07 A08 A09
e1*95/54*0042*..,       66-110        205/55R15   A12                                 A16 A21 B03
e1*98/14*0042*..        66-110        205/60R15   A12                                 VW6 S01
Seat Ibiza / Cordoba    44-110        185/55R15   A12 M+S T82 T86                     A02 A04 A05
6L                      44-110        195/50R15   A12 T82 T83                         A07 A08 A09
e9*98/14*0041*..,       44-110        195/55R15   A12 R09                             A16 A21 B03
e9*2001/116*0041*..     44-77         185/55R15   A12 R37 T82 T86                     B56 Flh Sth
                                                                                      S01
Seat Ibiza / Ibiza ST   44-110        185/60R15   A90                                 A02 A04 A05
6J, 6JN                 44-110        195/55R15   A12                                 A07 A08 A09
e9*2001/116*0067*..,    44-110        205/50R15   A12                                 A16 A21 B56
e9*2007/46*0001*..      44-110        205/55R15   A12                                 Car Flh V15
- incl. Facelift 2012   44-77         185/55R15   A90 R37 T81 T82                     S01
Seat Toledo / Leon      50-110        195/65R15   A12 R37                             A02 A04 A05
1M                      50-110        205/60R15   A12                                 A07 A08 A09
e9*97/27*0026*..,                                                                     A16 A21 B03
e9*98/14*0026*..                                                                      Flh Lim VW6
                                                                                      S01
Skoda Fabia             44-77         185/55R15   A90 T81 T82 T85                     A02 A04 A05
5J                      44-77         185/60R15   A01 A12 G03                         A07 A08 A09
e11*2001/116*0291*..;   44-77         185/60R15   A12 R09                             A16 A21 B56
e11*2007/46*0013*..     44-77         195/50R15   A12 T82 T83                         Car Flh Re8
                        44-77         195/55R15   A12                                 X13 S01
Skoda Octavia           44-110        195/65R15                                       A02 A04 A05
1U                      44-110        205/60R15                                       A07 A08 A09
e11*95/54*0066*..;                                                                    A12 A16 A21
e11*2001/116*0066*;                                                                   B03 Car Lim
e11*2007/46*0011*..                                                                   VW6 S01
Skoda Praktik           51-66         185/55R15   T82 T85 T86                         A02 A04 A05
5J                      51-66         185/60R15                                       A07 A08 A09
N083;                   51-66         195/50R15   T82 T83                             A12 A16 A21
e11*2007/46*0013*..     51-66         195/55R15                                       A58 B56 S01
                        51-66         205/50R15
Skoda Roomster          47-77         185/55R15   T82 T86                             A02 A04 A05
5J                      47-77         185/60R15                                       A07 A08 A09
e11*2001/116*0291*;     47-77         195/50R15   T82 T83                             A12 A16 A21
e11*2007/46*0013*..     47-77         195/55R15                                       A58 B56 Npf
                        47-77         205/50R15                                       S01
Skoda Roomster          55-77         185/55R15   M+S T81 T82 T85                     A02 A04 A05
Scout                   55-77         185/60R15                                       A07 A08 A09
5J                      55-77         195/55R15                                       A12 A16 A21
e11*2001/116*0291*;     55-77         205/50R15                                       A58 B56 KMV
e11*2007/46*0013*..                                                                   S01
VW Cross Polo           51-77         185/55R15   A90 R37 T81 T82 T85                 A02 A04 A05
6R                      51-77         185/60R15   A90                                 A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..     51-77         195/55R15   A12                                 A16 A21 B56
                        51-77         205/50R15   A12                                 Flh KMV V15
                        51-77         205/55R15   A12                                 S01



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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55087412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Fox                 40-55          185/55R15                                            A02 A04 A05
5Z                     40-55          195/50R15                                            A07 A08 A09
e1*2001/116*0301*..    40-55          195/55R15                                            A12 A16 A21
                                                                                           Flh Npf S01
VW Golf (IV), Bora     50-110         195/65R15     R37                                    A02 A04 A05
1J                     50-110         205/60R15                                            A07 A08 A09
e1*96/79, 98/14,                                                                           A12 A16 A21
2001/116*0071*..                                                                           B03 Car Flh
                                                                                           Sth VW6 S01
VW Polo                44-77          185/55R15     A90 R37 T81 T82 T85                    A02 A04 A05
6R                     44-77          185/60R15     A90                                    A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..    44-77          195/55R15     A12                                    A16 A21 B56
e1*2007/46*0486*..     44-77          205/50R15     A01 A12 K2b                            Flh Npf V15
                       44-77          205/55R15     A01 A12 K2b                            S01
VW Polo                40-110         185/55R15     A12 M+S T82 T86                        A02 A04 A05
9N                     40-110         195/50R15     A12 M+S T82 T83                        A07 A08 A09
e1*98/14*0174*..,      40-110         195/55R15     A12 R09                                A16 A21 B56
e1*2001/116*0174*..    40-77          185/55R15     A12 R37 T82 T86                        Flh Npf Sth
                       40-77          195/50R15     A12 T82 T83                            S01
                       40-77          195/55R15     A12 G03

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55087412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B56    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55087412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

Re8     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades
nicht zulässig an Fahrzeugausührungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 238 mm) an
Achse 1.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15      205/50R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55087412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 6 von 6

         Vorderachse    Hinterachse (Forts.)

Nr. 8 205/65R15         225/60R15
Nr. 9 235/70R15         275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VW6 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit belüfteter Bremsscheibe, Durchmes-
ser 288 mm, Dicke 25 mm an Achse 1 (Bremssattel-Typ Ate DE 54).

X13    Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. November 2012 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Grundprüfung des Sonderrades wurde beim TÜV Süd durchgeführt (366-0062-05-MURD/N4-TB).

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 29. November 2012




Haasis                                                                  00187702.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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