ABE: 47706
Design:
C 14
Radnummer:
C14 808 31 91S
Daten:
8x18" ET31 LK5/112/66.5
CMS 537/10
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47706*02
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 EH2+
Typ: C14 808
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 47706
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47706*02
Die ABE-Nr. 47706 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2+ , Typ C14 808, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung) vom 18.12.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 14 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 18.12.2012 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 25.01.2013
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
20.12.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47706*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C14
Typ C14 808
Radgröße 8 J x 18 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
C14 808 537/12 SD / ohne Ring 5/108/63,4 40 705 2065 3/2012
40 56
C14 808 537/10 SD / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 5/112/57,1 31 650 2040 3/2012
31 91S
C14 808 537/05 SD / SR15 Ø72,5 - Ø57,1 5/112/57,1 35 675 2040 3/2012
35 09
C14 808 537/09 SD / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 5/112/57,1 41 650 2040 3/2012
41 91S
C14 808 537/10 SD / ohne Ring 5/112/66,6 31 650 2040 3/2012
31 91S
C14 808 537/05 SD / SR17 Ø72,5 - Ø66,6 5/112/66,6 35 675 2040 3/2012
35 09
C14 808 537/09 SD / ohne Ring 5/112/66,6 41 650 2040 3/2012
41 91S
C14 808 537/06 SD / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 40 620 2185 3/2012
40 10
C14 808 537/06 SD / SR12 Ø67,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 40 620 2185 3/2012
40 10
C14 808 537/06 SD / SR14 Ø67,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 40 620 2185 3/2012
40 10
C14 808 537/06 SD / ohne Ring 5/114,3/67,1 40 620 2185 3/2012
40 10
C14 808 537/11 SD / ohne Ring 5/115/70,2 40 705 2065 3/2012
40 70
C14 808 537/07 SD / SR11 Ø72,6 - Ø67,1 5/120/67,1 35 700 2115 3/2012
35 16
C14 808 537/07 SD / ohne Ring 5/120/72,6 35 700 2115 3/2012
35 16
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Kennzeichnung
KBA-Nummer 47706
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C14 808 (s.o.)
Radgröße 8,0Jx18EH2+
Einpreßtiefe ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen SD
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/120 35 700 2115
5/112 31 650 2040
5/112 41 650 2040
5/112 35 675 2040
5/115 40 705 2065
5/108 40 705 2065
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108 215/40R18 40 705
5/112 215/35R18 35 675
5/112 225/45R18 41 650
5/115 215/40R18 40 705
5/120 215/40R18 35 700
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 285/60R18 35 705
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,738 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Februar 2012
durchgeführt.
Hinweise zum Sonderrad
Leichtmetallsonderrad mit 5 Doppelspeichen ww. lackiert oder poliert.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung (SD) - 14.08.2012
Anlage zur Radbeschreibung - 29.08.2012
Radzeichnung 303-3101025 Blatt 1/ 04.11.2011
mit Änderung vom 03.08.2012
Radzeichnung 301-3101025 Blatt 2/ 04.11.2011
Zusammenstellung CMS Zentrierringe Stand 02.08.2012
Zusammenstellung CMS Befestigungsmittel Stand 02.08.2012
Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000
mit Änderung vom 31.08.2001
Befestigungsmittelzeichnung RS M14x1,25 3714T05 12.09.2006
Verwendungen Anlagen 01-14
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 4 von 4
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 18. Dezember 2012
Haasis 00188603.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C14
Typ C14 808
Radgröße 8,0Jx18EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C14 808 537/10 SD / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 5/112/57,1 31 650 2040
31 91S
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47706
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C14 808 (s.o.)
Radgröße 8,0Jx18EH2+
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel 120 27
Ø 26 mm
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel 140 27
Ø 26 mm
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 74-188 235/40R18 K1c K2b K44 K46 A01 A02 A04
8E 74-188 245/35R18 K1c K2c K44 K46 T88 T89 T92 A05 A07 A08
e1*98/14*0151*.., 74-188 255/35R18 K2c K44 K46 R03 R70 A09 A12 A16
e1*2001/116*0151*.. A21 Car Lim
V18 S01
Audi A4 55-169 235/40R18 G01 K1c K2c K41 K43 K44 A01 A02 A04
B5 55-169 245/35R18 K1c K2c K41 K43 K44 T88 T89 A05 A07 A08
e1*93/81*0013*.. , A09 A12 A16
e1*98/14*0013*.. A21 Au7 Car
K45 K46 K56
Lim V18 S01
Audi A4 162 235/40R18 K1c K2b K44 K46 A01 A02 A04
QB6 162 245/35R18 K1c K2c K44 K46 T88 T89 A05 A07 A08
e1*2001/116*0243*.. 162 255/35R18 K2c K44 K46 R03 R70 A09 A12 A16
A21 Cbo V18
S01
Audi A4 Cabriolet 96-188 235/40R18 K1c K2b K44 K46 T91 T93 A01 A02 A04
8H 96-188 245/35R18 K1c K2c K44 K46 T88 T89 T92 A05 A07 A08
e1*98/14*0177*.., 96-188 255/35R18 K2c K44 K46 R03 R70 A09 A12 A16
e1*2001/116*0177*.. A21 Cbo V18
S01
Audi A4 S4 253 235/40R18 K1c K2b K44 K46 T91 T93 A01 A02 A04
8E,8H,QB6 253 255/35R18 K2c K44 K46 R03 R70 A05 A07 A08
e1*98/14,2001/116* A09 A12 A16
0151,0177,0243*.. A21 Car Cbo
Lim V18 S01
Audi A6 81-184 235/40R18 G40 K1c K46 T91 T92 T94 130 A01 A02 A04
4B 81-184 245/35R18 K1c K2b K41 K44 K45 K46 T88 T89 A05 A07 A08
e1*96/27, 98/14, 130 A09 A12 A16
e1*2001/116*0051*.. A21 Au9 Car
Lim X27 S01
Audi A6 -/Avant 89-257 225/45R18 T91 T95 130 A02 A04 A05
4F, 4F1 89-257 235/40R18 A01 K1b K2b T91 T93 130 A07 A08 A09
e1*2001/116*0254*.., 89-257 245/40R18 A01 K1b K2b K44 K46 K56 T93 130 A12 A16 A21
e1*2001/116*0276*..; Car Lim NBF
e13*2007/46*1080*.. V18 X27 S01
Audi A6 Allroad 120-257 235/45R18 K42 K46 130 A01 A02 A04
4F, 4F1 A05 A07 A08
e1*2001/116*0254*..; A09 A12 A16
e13*2007/46*1080*.. A21 X28 S01
Audi A6, S6 191-220 235/40R18 K1a K41 K44 K46 T92 A01 A02 A04
4B 191-220 245/40R18 G01 K1a K41 K44 K46 A05 A07 A08
e1*96/27, 98/14, 191-250 255/35R18 K1c K41 K44 K46 R70 T94 A09 A12 A16
2001/116*0051*.. A21 R21 X27
S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 3 von 12
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A8 154-257 235/50R18 K1c K2b R37 126 A01 A02 A04
4E 154-257 245/45R18 K1a K2b R37 T00 T96 129 A05 A07 A08
e1*2001/116*0198*.., 154-257 255/45R18 K1c K2b 127 A09 A12 A16
e1*2001/116*0246*.. 154-331 235/50R18 K1c K2b M+S 126 A21 B03 BnK
154-331 245/45R18 K1a K2b M+S T00 T96 129 Lim NBF RDK
154-331 255/45R18 K1c K2b M+S 127 V18 S01
Seat Alhambra 85-147 225/45R18 A01 K2b T95 130 A02 A04 A05
7N 85-147 235/40R18 A01 K2b T93 T95 130 A07 A08 A09
e1*2007/46*0402*..; 85-147 235/45R18 A01 K2b T94 T98 130 A12 A16 A21
e1*2007/46*0435*.. 85-147 245/40R18 A01 K1a K2c T93 T97 130 A57 S02
Seat Exeo / Exeo ST 75-155 235/35R18 K1c K2b K3b K6g K8b T86 T90 A01 A02 A04
3R, 3RN 75-155 235/40R18 K1c K2b K3b K6g K8b A05 A07 A08
e9*2001/116*0072*.., 75-155 245/35R18 K1c K2b K3b K6g K8b A09 A12 A16
e9*2007/46*0011*.. A21 A58 Car
Lim V18 S01
Skoda Superb 77-191 245/35R18 K2c K44 K46 K56 R03 T92 A01 A02 A04
3T A05 A07 A08
e11*2001/116*0326*; A09 A12 A16
e11*2007/46*0014*.. A21 Car K41
Lim V18 S01
Skoda Superb 74-142 245/35R18 K2a K2b K44 K45 K46 K56 T88 T89 A01 A02 A04
3U 74-142 255/35R18 K2a K2b K44 K46 K56 R03 R70 A05 A07 A08
e11*98/14*0187*.. A09 A12 A16
A21 A58 K1c
Lim V18 S01
Skoda Yeti 77-125 225/45R18 K1c K2a K2b T91 T95 A01 A02 A04
5L 77-125 235/40R18 K1c K2c T91 T93 A05 A07 A08
e11*2007/46*0010*.., A09 A12 A16
e11*2007/46*0034*.. A21 A57 S01
VW Beetle (II) 77-147 225/45R18 K1c K2b K3a K3c A01 A02 A04
16 77-147 235/40R18 K1c K2a K2b K3a K3c K5c A05 A07 A08
e1*2007/46*0539*.. 77-147 235/45R18 K1c K2a K2b K3a K3c K5c A09 A12 A16
77-147 245/40R18 K1c K2c K3a K3c K4v K5c K6d A21 A58 V18
77-147 245/45R18 K1c K2c K3a K3c K4v K5c K6d S01
VW Cross Touran 75-125 235/40R18 K1c K2b K30 A01 A02 A04
1T, 1t 75-125 245/35R18 K2b K42 R03 A05 A07 A08
e1*2001/116*0211*..; 75-125 245/40R18 K2b K42 R03 A09 A12 A16
e1*2007/46*0357*..; A21 KMV V18
DE*2007/46*0506*.. S01
- incl. Facelift 2011
VW Passat 66-142 245/35R18 K1c K2b K44 K45 K56 T88 T89 A01 A02 A04
3B 66-142 255/35R18 K2c K44 K56 R03 R70 T90 A05 A07 A08
e1*95/54*0043*.., A09 A12 A16
e1*98/14*0043*.. A21 Car K46
Lim V18 S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 4 von 12
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Passat 74-142 245/35R18 K1c K2c K44 K45 K56 T88 T89 A01 A02 A04
3BG 74-142 255/35R18 K2c K44 K56 R03 R70 T90 A05 A07 A08
e1*98/14*0157*.., A09 A12 A16
e1*2001/116*0157*.. A21 Car K46
Lim V18 S01
VW Passat Alltrack 103-155 225/45R18 K6h K6w K8h A01 A02 A04
3C, 3c 103-155 235/40R18 K6h K6y K8h T91 T95 A05 A07 A08
e1*2001/116*0307*..; 103-155 245/40R18 K1a K1b K2b K5d K5w K6h K6y K8m A09 A12 A16
e1*2007/46*0502*..; A21 A56 Car
e1*2007/46*0547*.. KMV S01
- mit Radhaus- Ver-
breiterungen
VW Passat W8 202 255/35R18 K2c K44 K46 K56 R03 R70 T90 A01 A02 A04
3BS A05 A07 A08
e1*98/14*0173*.., A09 A12 A16
e1*2001/116*0173*.. A21 B11 Car
K45 Lim V18
S01
VW Scirocco 90-155 235/40R18 K1a K1b K2b A01 A02 A04
13 90-155 245/35R18 K1c K2c K42 A05 A07 A08
e1*2001/116*0471*.. 90-155 245/40R18 K1c K2c K42 K44 K56 A09 A12 A16
A21 A58 Cpe
V18 S01
VW Scirocco R 188, 195 235/40R18 K1a K1b K2b A01 A02 A04
13 188, 195 245/35R18 K1c K2c K42 A05 A07 A08
e1*2001/116*0471*.. 188, 195 245/40R18 K1c K2c K42 K44 K56 A09 A12 A16
A21 A58 Cpe
V18 S01
VW Sharan 85-147 225/45R18 A01 K2b T95 130 A02 A04 A05
7N 85-147 235/40R18 A01 K2b T93 T95 130 A07 A08 A09
e1*2007/46*0401*..; 85-147 235/45R18 A01 K2b T94 T98 130 A12 A16 A21
e1*2007/46*0434*.. 85-147 245/40R18 A01 K1a K2c T93 T97 130 A57 S02
VW Tiguan 81-155 225/50R18 A02 A04 A05
5N 81-155 235/50R18 A07 A08 A09
e1*2001/116*0450*.., 81-155 245/45R18 A12 A16 A21
e1*2007/46*0487*.. 81-155 255/45R18 A01 K42 KMV S02
- incl. Facelift 2011 81-155 255/45R18 Z19
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
VW Tiguan 81-155 225/50R18 K1c K2b A01 A02 A04
5N 81-155 235/50R18 K1c K2c A05 A07 A08
e1*2001/116* 81-155 245/45R18 K1c K2b A09 A12 A16
0450*00-10; 81-155 255/45R18 K1c K2c K42 A21 S02
e1*2007/46*
0487*00-01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 5 von 12
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan 81-155 225/50R18 K1c K2b A01 A02 A04
5N 81-155 235/50R18 K1c K2b A05 A07 A08
e1*2001/116* 81-155 245/45R18 K1c K2b A09 A12 A16
0450*11-..; 81-155 255/45R18 K1c K2b K42 A21 S02
e1*2007/46*0487*02-..
- ab Facelift 2011
Auflagen und Hinweise
126 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
127 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
129 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1290 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Au7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit 195 kW (Audi S4).
Au9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas CN2 6465/2 in Verbindung mit Bremsscheibendurch-
messer 321 mm an Achse 1.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
B11 Nur zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibe 333x32mm (Sattel 2FN 4223 Ate).
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 7 von 12
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G40 Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
nungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers
und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 8 von 12
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen.
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4v An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelver-
breiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Kunststoff-
verbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 9 von 12
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6y An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausfüh-
rungen.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/40R18 225/35R18
Nr. 2 205/45R18 225/40R18
Nr. 3 215/35R18 255/30R18
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
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Vorderachse Hinterachse (Forts.)
Nr. 4 215/40R18 245/35R18, 255/35R18
Nr. 5 215/45R18 235/40R18, 245/40R18
Nr. 6 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9 225/50R18 245/45R18
Nr. 10 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12 235/50R18 255/45R18, 285/40R18
Nr. 13 245/35R18 255/35R18
Nr. 14 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16 245/50R18 275/45R18
Nr. 17 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18 255/45R18 275/40R18, 285/40R18
Nr. 19 255/50R18 285/45R18
Nr. 20 255/55R18 285/50R18
Nr. 21 265/35R18 295/30R18, 315/30R18
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
X27 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen Reifen-
größen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
X28 Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Z19 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 14. Dezember 2012 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Leichtmetallsonderrad mit 5 Doppelspeichen ww. lackiert oder poliert.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)
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Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 12 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 14. Dezember 2012
Haasis 00188547.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim