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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49084



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            6,5 J x 15 H2


Typ:                        D215



Inhaber der ABE             DIEWE GmbH
und Hersteller:             DE-86510 Ried-Asbach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49084


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49084

Die ABE-Nr. 49084 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ D215, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0166-12.MURD vom 11.10.2012 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 3 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.


Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD
AUTOMOTIVE GmbH München, vom 11.10.2012 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 23.01.2013
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0166-12.MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 17.12.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49084

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Automotive GmbH

Westendstr 199
D - 80686 München



                                                                                                              Seite: 1 von 4


             GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE 4908 4
                                             366-0166-12-MURD

Antragsteller:                           DIEWE GmbH

                                         86510 Ried
Art:                                     Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Typ:                                     D215

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 49084 verliert seine
Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
I.      Übersicht
Ausführung          Ausführungsbezeichnung                            Loch-        Mitten Ein-        zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis        loch   preß-       Rad-   Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm) /       (mm) tiefe         last   umf.     Fertig.
                    Rad                         Zentrierring          -zahl               (mm)        (kg)   (mm)     Datum
100557135           D215                        ohne                      100/5      57,1        35    565   2000 07/12
112557145           D215                        ohne                      112/5      57,1        45    565   2000 07/12
112566645           D215                        ohne                      112/5      66,6        45    565   2000 07/12
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                    :DIEWE GmbH

                                   86510 Ried
Hersteller                       : DIEWE GmbH

                                    86510 Ried
Handelsmarke                     : DIEWE WHEELS
Art der Sonderräder              : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                  : ca. 7,7 kg
I.2.    Radanschluß
siehe Anlage
I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 112566645:

                                      : Außenseite                                : Innenseite
Handelsmarke                          : --                                        : DIEWE WHEELS




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                                Radtyp: D215
Antragsteller: DIEWE GmbH                                              Stand: 11.10.2012
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                                                                                                           Seite: 2 von 4
Radtyp                                 : --                                      : D215
Radausführung                          : --                                      : D215
Radgröße                               : --                                      : 6 1/2 J X 15 H2
Typzeichen                             : KBA 49084                               : --
Einpreßtiefe                           : --                                      : ET45
Herstellungsdatum                      : --                                      : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                    z.B. 07.12
Herkunftsmerkmal                       : --                                      : MADE IN ITALY
Japan. Prüfwertzeichen                 : --                                      : JWL
Weitere Kennzeichnung                  : --                                      : GERMANY
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.      Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.       Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.     Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.     Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.     Festigkeitsprüfung:
II.3.1.   Dauerfestigkeitsprüfung:
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Ausführung          Lk/Lz     ML          ET       Radlast Abrollumf.       Anzugsmoment Prüfmoment in Nm
                    in mm     in mm       in mm    in kg   in mm            in Nm Prüfwert Mb max. bei 100%
100557135             100/5     57,1         35       565      2000                              3561
112566645             112/5     66,6         45       565      2000                              3671
II.3.5    Impact Prüfung:
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung      Lk/Lz     Ml      Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse                        Reifenfülldruck
                in mm in mm       in mm         in kg               in kg                            in bar
100557135         100/5    57,1        35         565   175/60 R15        519                               2
112566645         112/5    66,6        45         565   175/60 R15        519                               2
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.




                                Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                  von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                                    Radtyp: D215
Antragsteller: DIEWE GmbH                                                  Stand: 11.10.2012
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III.       Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.     Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl      Hersteller                                       Ausführung                       ET      erstellt am      Allg.
age                                                                                                                 Hinweise
  1      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                    100557135                        35      11.10.2012       liegt bei
  2      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                    112557145                        45      11.10.2012       liegt bei
  3      MERCEDES-BENZ                                    112566645                        45      11.10.2012       liegt bei




                                    Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                      von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                              Radtyp: D215
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
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V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Elbert

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
München, 11.10.2012
PFE




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Nabenkappe                            1644K65                                17.06.2011
Radbeschreibung                       D215                                   06.07.2012
Radmuttern                            Dadi Nut                               02.03.2007 02/09.07.2008
Radschrauben                          Viti Boldt                             02.07.2007 01/08.07.2008
Radzeichnung                          STYLE 65x15 NF                         22.06.2012 01/25.09.2012
Zentrierringe                         CBL rings                              02.03.2012




     TÜV SÜD Automotive GmbH  HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK  WESTENDSTR 199  80686 MÜNCHEN
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




     TÜV SÜD Automotive GmbH  HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK  WESTENDSTR 199  80686 MÜNCHEN
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 11.10.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




   TÜV SÜD Automotive GmbH  HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK  DAIMLERSTRASSE 11  85748 GARCHING
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 11.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
100557135           D215                       ohne                        57,1                   565    2000       07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, A1 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
8X           e1*2007/46*0414*.. 63 - 90 195/55R15 85               12R                         2-türig; 4-türig;
                                         195/60R15 88              12A                         Frontantrieb;
                                63 - 136 185/55R15 82              12R; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/60R15                 12T; 51G                    51A; 71K; 721; 729;
                                         195/55R15 85              12R; 52J                    73C; 74A; 74D; 76Q;
                                         195/60R15 88              12A; 52J                    MBD
                                         205/50R15 86              12A
                                         205/55R15                 12A; 51G
                                         225/50R15 91              11A; 12A; 248; 57I

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
8Z           e1*2001/116*0131*.., 55 - 81          185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0131*..
                                                   195/50R15 82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                   195/55R15 85    11A; 21B; 22B; 367          73C; 74A; 74D; 916
                                                   205/50R15 86    11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                   367
                                                   215/45R15 84    11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                   367; 65A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 110 185/65R15                 12M; 51G                    Reifen mit
               e1*98/14*0042*..                                                                Schneeketten;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                               74A; 74D; 76Q; MBD

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 11.10.2012
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Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 1 L
                                             120 Nm für Typ : 1M; 6J; 6JN; 6L
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..       44 - 77  175/60R15 81       5DV; 56G                    Kombi; Frontantrieb;
                                                175/65R15 84       56G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                185/55R15 82                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                185/60R15 84                                   729; 73C; 74A; 74D;
                                                195/50R15 82                                   76Q; MBD
                                                195/55R15 85
                                                195/60R15 88
                                                205/50R15 86       11A; 245
                                                205/55R15 88       11A; 245
                                                225/50R15 91       11A; 21P; 22I; 24J; 248
6J             e9*2001/116*0067*..     44 - 132 185/60R15          51G                         Schrägheck;
6JN            e9*2007/46*0001*..               195/55R15 85       11A; 24M                    Frontantrieb;
                                                205/50R15 86       11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/55R15 88       11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                               MBD

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/50R15 82             11A; 24J; 24M               IBIZA; CORDOBA;
               e9*98/14*0041*..
                                       44 - 85 205/45R15 81        11A; 24J; 24M; 5DV          10B; 10S; 11B; 11G;
                                       44 - 110 185/55R15          51G; 52J                    11H; 12A; 51A; 71K;
                                                195/55R15 85       11A; 24J; 24M               721; 73C; 74A; 74D;
                                                205/50R15 86       11A; 24J; 24M               76Q; 916; MBD

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
1L           e9*95/54*0021*.., 85 - 110 195/50R15                  11A; 21B; 22B; 24C; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
             F763                       215/45R15-82               11A; 21B; 22B; 24C; 65A 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74D; MBD

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15                  51G                      Limousine;
             e9*98/14*0026*..           205/60R15-91                                        Frontantrieb;
                                        225/55R15-92               11A; 22B; 24J; 24M; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   686                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                            MBD

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85         185/55R15-81     11A; 24M                    Schrägheck;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                     37 - 96   185/55R15        11A; 24M; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R15 86     11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/50R15 86     11A; 24D; 24J               73C; 74A; 74D; MBD
                                               215/45R15 84     11A; 24J; 24M; 65A
6Y             e11*98/14*0123*..     44 - 85   185/55R15-81                                 Kombi; Stufenheck;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                               205/50R15 86     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R15 84     11A; 24J; 24M; 65A          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74D; MBD

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           N083             51 - 63          185/55R15        11A; 24M; 51G; 52J          Frontantrieb;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M; 5DK          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85     11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/50R15 86     11A; 24D; 24J               73C; 74A; 74D; 76Q;
                                               205/55R15 88     11A; 24D; 24J               MBD

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.. 59 - 77  185/55R15            51G; 52J                    Roomster Scout;
                                           185/60R15 84         51J                         Frontantrieb;
                                           195/50R15 86         11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           195/55R15 85         11A; 24M                    12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/50R15 86         11A; 24M                    729; 73C; 74A; 74D;
                                           205/55R15 88         11A; 24M                    76Q; MBD
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 185/55R15            11A; 24M; 51G; 52J          Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R15 84     11A; 24M; 51J               Nicht Scout;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M; 5DK          Frontantrieb;
                                               195/55R15 85     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15 86     11A; 24D; 24J               12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/55R15 88     11A; 24D; 24J               73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                            MBD
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/50R15 82     11A; 24J; 24M; 5DK          Fabia Kombi;
               e11*2007/46*0013*..
                                              195/55R15 85      11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                              205/50R15 86      11A; 22M; 24D; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     44 - 132 185/55R15         11A; 24M; 51G; 52J          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74D;
                                                                                            76Q; MBD
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/50R15 82     11A; 24J; 24M; 5DK          Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                              195/55R15 85      11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                              205/50R15 86      11A; 24D; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     44 - 132 185/55R15         11A; 24M; 51G; 52J          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                            MBD




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 11.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15              51G                         nicht für
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                                 205/60R15         11A; 24J; 24M; 51G          gepanzerte Fz;
                                                                                               Kombi; Limousine;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                               51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                               74A; 74D; MBD

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..       40 - 55   185/55R15 82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/50R15 82      11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                                 195/55R15 85      11A; 24J; 24M               73C; 74A; 74D; MBD
                                                 205/45R15 81      11A; 24J; 24M
                                                 205/50R15 86      11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15               51G                         BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                                 205/60R15         51G                         GOLF VARIANT;
                                                                                               BORA
                                                 225/55R15-92      Allradantrieb; 11A; 22F;    VARIANT;
                                                                   24J; 24M; 367               Allradantrieb;
                                                 225/55R15-92      Frontantrieb; 11A; 22F;     Frontantrieb;
                                                                   24J; 24M; 367; 686          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                               MBD
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15             12M; 51G                    Reifen mit
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                                                                               Schneeketten;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                               74A; 74D; 76Q; MBD




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15            51G                         GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                              205/60R15         51G                         Allradantrieb;
                                              225/55R15-92      Allradantrieb; 11A; 22F;    Frontantrieb;
                                                                24J; 24M; 367               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R15-92      Frontantrieb; 11A; 22F;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24J; 24M; 367; 686          73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                            MBD

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 195/65R15-91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,
               e1*98/14*0106*..
                                              205/60R15-91      11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/55R15-92      11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                367; 686                 MBD
9C             e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 195/65R15-91      11A; 12M; 22I            Reifen mit
               e1*97/27*0106*..,
               e1*98/14*0106*..
                                                                                            Schneeketten;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 74D; 76Q; MBD

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*. 55 - 110 195/65R15 91           11A; 22B; 24J; 24M       Cabrio;
                                         205/60R15 91           11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R15 92           11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                367; 686                 73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                         MBD

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 77   185/55R15 82      5DK                      Nur CrossPolo;
                                              185/60R15 84                               Schrägheck;
                                              195/50R15 82      11A; 21P; 22I; 5DK       Frontantrieb;
                                              195/55R15 85      11A; 21P; 22I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 21N; 21P; 22H; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R15 88      11A; 21B; 21N; 22H; 22I 73C; 74A; 74D; 76Q;
                                              225/50R15 91      11A; 21B; 21J; 22B; 22F; MBD
                                                                245




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 77     185/55R15 82      5DK                         Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..
                                              185/60R15 84                                  Schrägheck;
                                              195/50R15 82      11A; 21P; 248; 5DK          Frontantrieb;
                                              195/55R15 85      11A; 21P; 248               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 21N; 21P; 22H; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                248                         73C; 74A; 74D; 76Q;
                                              205/55R15 88      11A; 21B; 21N; 22H; 24J;    MBD
                                                                248
                                              225/50R15 91      11A; 21B; 21J; 22F; 24J;
                                                                244
                                    132       185/60R15 84      52J
                                              M+S
                                              195/50R15 82 11A; 21P; 248; 5DK; 52J
                                              M+S
                                              195/55R15 85H 11A; 21P; 248; 52J
                                              M+S
                                              205/50R15 86 11A; 21N; 21P; 22H; 24J;
                                                            248; 52J
                                              205/55R15 88 11A; 21B; 21N; 22H; 24J;
                                                            248; 52J

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 40 - 77      185/60R15         51G; 52J                    Polo-Fun; Polo-
                                                                                            Cross;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                            76Z; 915; MBD; SC4
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 77   185/55R15 82      11A; 24M                    nicht Polo-Fun;
               e1*98/14*0174*...
                                             195/50R15 82       11A; 24J; 24M               nicht Polo-Cross;
                                             205/45R15 81       11A; 24M; 5DV               Stufenheck;
                                    40 - 96 195/55R15 85        11A; 24J; 24M               Schrägheck;
                                             205/50R15 86       11A; 24J; 24M               10B; 10S; 11B; 11G;
                                    96 - 110 185/55R15          11A; 24M; 51G; 52J          11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74D;
                                                                                            76Q; 915; MBD; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
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Hersteller: DIEWE GmbH                                             Stand: 11.10.2012
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen


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                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 49084
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
MBD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 11.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
112557145           D215                       ohne                        57,1                   565    2000       07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*96/27*0051*..,  81 - 142 195/65R15                 51G                         nicht Allroad;
             e1*98/14*0051*..            205/60R15                 51G                         Kombi; Limousine;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                               12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                               729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                               76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                       Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 195/65R15    51G                                      Nicht Altea
                                         205/60R15 91 11A; 24J                                 Freetrack;
                                         215/60R15 94 11A; 24J                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R15 92 11A; 24J; 24M                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74D; 75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15    51G                                     Nicht Altea
                                          205/60R15 91 11A; 24J                                Freetrack;
                                          215/60R15 94 11A; 24J                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R15 92 11A; 24J; 24M                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74D; 75I; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 11.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..       63 - 118 195/65R15 91                                   Schrägheck;
                                                205/60R15 91                                   Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74D; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15              51G                         Limousine;
               e11*2007/46*0012*..
                                                 205/60R15         51G                         Frontantrieb;
                                                 215/60R15 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74D; 75I;
                                                                                               76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 81         195/65R15         51G                         Nicht Caddy Maxi;
2KN          e1*2007/46*0217*..,                 205/60R15 91      5GG                         nur bis
               L320
                                                 205/60R15 95                                  WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                               0;
                                                 215/60R15 94      11A; 22I; 24J; 24M          kurzer Radstand;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74D; 75I; 76Q
2K             e1*2001/116*0252*..     62 - 81   195/65R15         51G                         Nur Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,               205/60R15 91      11A; 24J; 5GG               langer Radstand;
               L320
                                                 205/60R15 95      11A; 24J; 5HR               Frontantrieb;
                                                 215/60R15 94      11A; 24J; 5HI               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/55R15 92      11A; 24J; 24M; 5GM          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74D; 75I; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 81      195/65R15         51G                         Nicht Caddy Maxi;
2KN          e1*2007/46*0217*..,              205/60R15 91      24J; 24M; 5GG               ab
               L320
                                              205/60R15 95      24J; 24M                    WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                            1;
                                              215/60R15 94      11A; 24J; 24M               kurzer Radstand;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74D; 75I; 76Q;
                                                                                            VB1

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91         12V                         Nur Golf 6; Ab
               e1*2007/46*0490*..
                                              205/60R15 91      12A                      e1*2001/116*0242*25;
                                              215/60R15 94      11A; 12A; 24J; 24M       Schrägheck;
                                              225/55R15 92      11A; 12A; 24J; 24M; 686 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 195/65R15         51G                      Nur Golf 5; Nur bis
                                              205/60R15         51G                      e1*2001/116*0242*24;
                                              215/60R15 94      11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74D; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 195/65R15         12V; 51G                 Reifen mit
                                                                                         Schneeketten; Nur
                                                                                         Golf 5; Nur bis
                                                                                         e1*2001/116*0242*24;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 103 195/60R15 88      12N                      Cabrio;
                                              195/65R15 91      12N                      Frontantrieb;
                                              205/55R15 88      11A; 124; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R15 91      11A; 124; 245            51A; 71K; 721; 729;
                                              215/60R15 94      11A; 12A; 21S; 245       73C; 74D; 76Q
                                              225/50R15 91      11A; 12A; 21S; 24J; 26P;
                                                                27H; 57I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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                                                                                                     Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15             12V; 51G                    Nur CrossGolf; Nur
                                          205/60R15 91          12A                         bis
                                          215/60R15 94          11A; 12A; 22H; 22M          e1*2001/116*0304*13;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74D; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 195/65R15         12V; 51G                    Reifen mit
                                                                                            Schneeketten; Nicht
                                                                                            CrossGolf; Nur Golf
                                                                                            Plus; Nur bis
                                                                                            e1*2001/116*0304*13;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74D; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 195/65R15         51G                         Nicht CrossGolf;
                                              205/60R15         51G                         Nur Golf Plus; Nur
                                              215/60R15 94      11A; 22P; 24J               bis
                                                                                            e1*2001/116*0304*13;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74D; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 90   195/65R15        12V; 51G                    Nur CrossGolf 6; Ab
                                               205/60R15 91     12A                         e1*2001/116*0304*21;
                                               215/60R15 94     11A; 12A; 22H; 22M          Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74D; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91       12V                         Reifen mit
               e1*2007/46*0491*..
                                               205/60R15 91     12V                         Schneeketten; Nur
                                                                                            Golf Plus 6; Ab
                                                                                            e1*2001/116*0304*14;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74D; 75I; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91       12V                         Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..
                                               205/60R15 91     12A                         e1*2001/116*0304*14;
                                               215/60R15 94     11A; 12A; 24J; 248          Frontantrieb;
                                               225/55R15 92     11A; 12A; 21P; 22M; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                248; 686                    51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74D; 75I; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 195/60R15 88           12O                         Nur Jetta
                                         195/65R15 91           12O                         (Stufenheck);
                                         205/55R15 88           12I                         Frontantrieb;
                                         205/60R15 91           12I                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/65R15 94           12A                         51A; 573; 71K; 721;
                                         215/60R15 94           11A; 12A; 270               729; 73C; 74D; 76Q
                                         225/50R15 91           11A; 12A; 21P; 24J; 248;
                                                                270; 57I

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.., 59 - 90     195/65R15         51G                         GOLF 6 (Variant);
               e1*2007/46*0492*..
                                              205/60R15         51G                         ab
                                              215/60R15 94      11A; 21P; 22M; 22P          e1*2001/116*0328*15;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74D; 76Q
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 110 195/65R15         51G                         JETTA (Limousine);
                                              205/60R15         51G                         Frontantrieb;
                                              215/60R15 94      11A; 21P; 22M; 22P          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74D; 76Q
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 103 195/65R15         51G                         GOLF (Variant); nur
                                              205/60R15         51G                         bis
                                              215/60R15 94      11A; 21P; 22M; 22P          e1*2001/116*0328*14;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74D; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/60R15 91          5GG                         nicht CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*.,   66 - 110 195/65R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0357*..
                                              205/60R15 95                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/60R15 94      11A; 24J; 24M               73C; 74D; 75I; 76Q
                                              225/55R15 92      11A; 24J; 24M
1t             DE*2007/46*0506*..,   66 - 110 195/65R15         12M; 51G                    Reifen mit
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*.,                                                          Schneeketten; nicht
               e1*2007/46*0357*..
                                                                                            CrossTouran;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74D; 75I; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 66 - 110 195/65R15             12S; 51G                    Reifen mit
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*.,                                                          Schneeketten; nicht
               e1*2007/46*0357*..
                                                                                            CrossTouran;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74D; 75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
3B           e1*95/54*0043*.., 66 - 142 195/65R15               51G                         Kombi; Limousine;
             e1*98/14D0043*..,          205/60R15-91                                        Allradantrieb;
               e1*98/14*0043*..                                                             Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74D; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12S) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, z. B. VW-Teile-Nr. 000 091 386D (System RUD Diskmatic) bzw.
     RUD-Ketten-Nr. 46022 oder Votex Teile-Nr. 000 091 387 E ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
     Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DIEWE GmbH                                             Stand: 11.10.2012
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57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
     Hinterachse).




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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1K
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0242*..
       Handelsbez.:    GOLF

       Variante(n):    Cabrio, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 380                    VA
             26P                      x = 230             y = 330                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 280       y = 380             16                VA
             26N                   x = 280       y = 380              8                VA
             27F                   x = 260       y = 310             36                HA
             27H                   x = 260       y = 310              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 11.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
112566645           D215                       ohne                        66,6                   565    2000      07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 85           185/65R15       51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/60R15 88                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                   205/55R15 88    11A; 24J; 24M               73C; 74D; 76Q; MBD
                                                   205/60R15 91
                                                   225/50R15 91    11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85           195/65R15       12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/60R15 91    12A                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                   215/60R15 94    12A                         74D; 76Q; MBD
                                                   225/55R15 92    11A; 12A; 24J; 24M

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 11.10.2012
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74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MBD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD
zur Erteilung der ABE 49084
ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 11.10.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




    TÜV SÜD Automotive GmbH  HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK  DAIMLERSTRASSE 11  85748 GARCHING
						
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