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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49084*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6,5 J x 15 H2


Typ:                         D215



Inhaber der ABE              DIEWE GmbH
und Hersteller:              DE-86510 Ried-Asbach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49084*01

Die ABE-Nr. 49084 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ D215, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0166-12-MURD/N1 vom 06.02.2013
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 6 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV SÜD Automotive GmbH
TÜV SÜD Gruppe, München, vom 06.02.2013 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 21.02.2013
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0166-12-MURD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am:
13.02.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49084*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Automotive GmbH

Westendstr 199
D - 80686 München



                                                                                                          Seite: 1 von 4


       GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                        ABE 49 084
                                         366-0166-12-MURD/N1

Antragsteller:                          DIEWE GmbH

                                        86510 Ried
Art:                                    Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Typ:                                    D215

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise
Der Verwendungsbereich wurde erweitert und aktualisiert.
I.      Übersicht
Ausführung          Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                    Rad                         Zentrierring          -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
98458135            D215                        ohne                       98/4     58,1     35    530   1949     07/12
98458135            D215                        ohne                       98/4     58,1     35    540   1940     07/12
100456642           D215                        ohne                      100/4     56,6     42    540   1940     07/12
108463435           D215                        ohne                      108/4     63,3     35    500   1900     07/12
100557135           D215                        ohne                      100/5     57,1     35    565   2000     07/12
112557145           D215                        ohne                      112/5     57,1     45    565   2000     07/12
112566645           D215                        ohne                      112/5     66,6     45    565   2000     07/12
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                    : DIEWE GmbH

                                   86510 Ried
Hersteller                       : DIEWE GmbH

                                    86510 Ried
Handelsmarke                     : DIEWE WHEELS
Art der Sonderräder              : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                  : ca. 7,7 kg
I.2.    Radanschluß
siehe Anlage




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                               Radtyp: D215
Antragsteller: DIEWE GmbH                                             Stand: 06.02.2013
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I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 98458135:

                                      : Außenseite                              : Innenseite
Handelsmarke                          : --                                      : DIEWE WHEELS
Radtyp                                : --                                      : D215
Radausführung                         : --                                      : D215
Radgröße                              : --                                      : 6 1/2 J X 15 H2
Typzeichen                            : KBA 49084                               : --
Einpreßtiefe                          : --                                      : ET35
Herstellungsdatum                     : --                                      : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                   z.B. 07.12
Herkunftsmerkmal                      : --                                      : MADE IN ITALY
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                      : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                      : GERMANY
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                               Radtyp: D215
Antragsteller: DIEWE GmbH                                             Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 3 von 4
II.3.     Festigkeitsprüfung:
II.3.1.   Dauerfestigkeitsprüfung:
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Ausführung         Lk/Lz     ML         ET        Radlast Abrollumf.       Anzugsmoment Prüfmoment in Nm
                   in mm     in mm      in mm     in kg   in mm            in Nm Prüfwert Mb max. bei 100%
100456642            100/4     56,6        42        545      2000              110             3509
100557135            100/5     57,1        35        565      2000              110             3561
108463435            108/4     63,3        35        500      1900              110             3010
112566645            112/5     66,6        45        565      2000              110             3671
98458135              98/4     58,1        35        545      2000              100             3435
Die neu hinzugekommenen Ausführungen sind mit den durchgeführten Prüfungen abgedeckt.
II.3.5    Impact Prüfung:
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung      Lk/Lz     Ml      Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse                       Reifenfülldruck
                in mm in mm       in mm         in kg               in kg                           in bar
98458135           98/4    58,1        35         650   165/65 R15        570                              2
100557135         100/5    57,1        35         565   175/60 R15        519                              2
112566645         112/5    66,6        45         565   175/60 R15        519                              2
108463435         108/4    63,3        35         500   165/65 R15        480                              2
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
III.      Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.    Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.    Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.    Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.       Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                              Radtyp: D215
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                       ET      erstellt am      Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  4 CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT                    98458135; 98458135               35      06.02.2013       liegt bei
  5 DAEWOO MOTOR CO. LTD,                           100456642                        42      06.02.2013       liegt bei
    DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT,
    GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL /
    VAUXHALL
  6 FORD, MAZDA                                     108463435                        35      06.02.2013       liegt bei
  1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                   100557135                        35      06.02.2013       liegt bei
  2 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                   112557145                        45      06.02.2013       liegt bei
  3 MERCEDES-BENZ                                   112566645                        45      06.02.2013       liegt bei
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Elbert

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
München, 06.02.2013
PFE




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Nabenkappe                            1644K65                                17.06.2011
Radbeschreibung                       D215                                   06.07.2012
Radmuttern                            Dadi Nut                               02.03.2007 02/09.07.2008
Radschrauben                          Viti Boldt                             02.07.2007 01/08.07.2008
Radzeichnung                          STYLE 65x15 4x100 ET 42                22.06.2012
Radzeichnung                          STYLE 65x15 NF                         22.06.2012 01/25.09.2012
Radzeichnung                          STYLE 65x15 4x108 ET 35                22.06.2012
Radzeichnung                          STYLE 65x15 4x98 ET 35                 22.06.2012
Zentrierringe                         CBL rings                              02.03.2012




     TÜV SÜD Automotive GmbH  HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK  WESTENDSTR 199  80686 MÜNCHEN
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




     TÜV SÜD Automotive GmbH  HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK  WESTENDSTR 199  80686 MÜNCHEN
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 06.02.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




   TÜV SÜD Automotive GmbH  HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK  DAIMLERSTRASSE 11  85748 GARCHING
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 06.02.2013
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
100557135           D215                       ohne                        57,1                   565    2000       07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, A1 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
8X           e1*2007/46*0414*.. 63 - 90 195/55R15 85               12R                       2-türig; 4-türig;
                                         195/60R15 88              12A                       Frontantrieb;
                                63 - 136 185/55R15 82              12R; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/60R15                 12T; 51G                  51A; 71K; 721; 729;
                                         195/55R15 85              12R; 52J                  73C; 74A; 74D; 76Q;
                                         195/60R15 88              12A; 52J                  MBD
                                         205/50R15 86              12A
                                         205/55R15                 12A; 51G
                                         225/50R15 91              11A; 12A; 248; 57I

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
8Z           e1*2001/116*0131*.., 55 - 81          185/55R15 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0131*..
                                                   195/50R15 82                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                   195/55R15 85    11A; 21B; 22B; 367        73C; 74A; 74D; 916
                                                   205/50R15 86    11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                   24M; 367
                                                   215/45R15 84    11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                   24M; 367; 65A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 110 185/65R15                 12M; 51G                  Reifen mit
               e1*98/14*0042*..                                                              Schneeketten;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74A; 74D; 76Q; MBD

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 06.02.2013
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Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 1 L
                                             120 Nm für Typ : 1M; 6J; 6JN; 6L
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..       44 - 77  175/60R15 81       5DV; 56G                  Kombi; Frontantrieb;
                                                175/65R15 84       56G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                185/55R15 82                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                185/60R15 84                                 729; 73C; 74A; 74D;
                                                195/50R15 82                                 76Q; MBD
                                                195/55R15 85
                                                195/60R15 88
                                                205/50R15 86       11A; 245
                                                205/55R15 88       11A; 245
                                                225/50R15 91       11A; 21P; 22I; 24J; 248
6J             e9*2001/116*0067*..     44 - 132 185/60R15          51G                       Schrägheck;
6JN            e9*2007/46*0001*..               195/55R15 85       11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                205/50R15 86       11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/55R15 88       11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                             MBD

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/50R15 82             11A; 24J; 24M             IBIZA; CORDOBA;
               e9*98/14*0041*..
                                       44 - 85 205/45R15 81        11A; 24J; 24M; 5DV        10B; 10S; 11B; 11G;
                                       44 - 110 185/55R15          51G; 52J                  11H; 12A; 51A; 71K;
                                                195/55R15 85       11A; 24J; 24M             721; 73C; 74A; 74D;
                                                205/50R15 86       11A; 24J; 24M             76Q; 916; MBD

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
1L           e9*95/54*0021*.., 85 - 110 195/50R15                  11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   51G
               F763                              215/45R15-82      11A; 21B; 22B; 24C;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   65A
                                                                                             73C; 74A; 74D; MBD

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15                  51G                       Limousine;
             e9*98/14*0026*..           205/60R15-91                                         Frontantrieb;
                                        225/55R15-92               11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   367; 686                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                             MBD

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85         185/55R15-81     11A; 24M                  Schrägheck;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                     37 - 96   185/55R15        11A; 24M; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R15 86     11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/50R15 86     11A; 24D; 24J             73C; 74A; 74D; MBD
                                               215/45R15 84     11A; 24J; 24M; 65A
6Y             e11*98/14*0123*..     44 - 85   185/55R15-81                               Kombi; Stufenheck;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                               205/50R15 86     11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R15 84     11A; 24J; 24M; 65A        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74D; MBD

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           N083             51 - 63          185/55R15        11A; 24M; 51G; 52J        Frontantrieb;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M; 5DK        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85     11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/50R15 86     11A; 24D; 24J             73C; 74A; 74D; 76Q;
                                               205/55R15 88     11A; 24D; 24J             MBD

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.. 59 - 77  185/55R15            51G; 52J                  Roomster Scout;
                                           185/60R15 84         51J                       Frontantrieb;
                                           195/50R15 86         11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           195/55R15 85         11A; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/50R15 86         11A; 24M                  729; 73C; 74A; 74D;
                                           205/55R15 88         11A; 24M                  76Q; MBD
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 185/55R15            11A; 24M; 51G; 52J        Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R15 84     11A; 24M; 51J             Nicht Scout;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M; 5DK        Frontantrieb;
                                               195/55R15 85     11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15 86     11A; 24D; 24J             12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/55R15 88     11A; 24D; 24J             73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                          MBD
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/50R15 82     11A; 24J; 24M; 5DK        Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                              195/55R15 85      11A; 24J; 24M             Kombi; Frontantrieb;
                                              205/50R15 86      11A; 22M; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                     44 - 132 185/55R15         11A; 24M; 51G; 52J        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74D;
                                                                                          76Q; MBD
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/50R15 82     11A; 24J; 24M; 5DK        Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                              195/55R15 85      11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                              205/50R15 86      11A; 24D; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                     44 - 132 185/55R15         11A; 24M; 51G; 52J        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                          MBD




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15              51G                        nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                                 205/60R15         11A; 24J; 24M; 51G         Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 74D; MBD

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..       40 - 55   185/55R15 82                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/50R15 82      11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
                                                 195/55R15 85      11A; 24J; 24M              73C; 74A; 74D; MBD
                                                 205/45R15 81      11A; 24J; 24M
                                                 205/50R15 86      11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15               51G                        BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,                                                              GOLF
               e1*98/14*0071*..
                                                 205/60R15         51G                      VARIANT; BORA
                                                                                            VARIANT;
                                                 225/55R15-92      Allradantrieb; 11A; 22F; Allradantrieb;
                                                                   24J; 24M; 367            Frontantrieb;
                                                 225/55R15-92      Frontantrieb; 11A; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   24J; 24M; 367; 686       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                            MBD
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15             12M; 51G                 Reifen mit
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                                                                              Schneeketten;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 74D; 76Q; MBD
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15             51G                        GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                                 205/60R15         51G                        Allradantrieb;
                                                 225/55R15-92      Allradantrieb; 11A; 22F;   Frontantrieb;
                                                                   24J; 24M; 367              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/55R15-92      Frontantrieb; 11A; 22F;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   24J; 24M; 367; 686         73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                              MBD


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 195/65R15-91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,
               e1*98/14*0106*..
                                              205/60R15-91      11A; 21P; 22I; 24J; 24M   12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/55R15-92      11A; 21B; 22B; 24C;       73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                24D; 367; 686             MBD
9C             e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 195/65R15-91      11A; 12M; 22I             Reifen mit
               e1*97/27*0106*..,
               e1*98/14*0106*..
                                                                                          Schneeketten;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74D; 76Q; MBD

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 195/65R15 91          11A; 22B; 24J; 24M        Cabrio;
                                          205/60R15 91          11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M
                                              225/55R15 92      11A; 21B; 22B; 24C;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D; 367; 686             73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                          MBD

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 77   185/55R15 82      5DK                     Nur CrossPolo;
                                              185/60R15 84                              Schrägheck;
                                              195/50R15 82      11A; 21P; 22I; 5DK      Frontantrieb;
                                              195/55R15 85      11A; 21P; 22I           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 21N; 21P; 22H; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R15 88      11A; 21B; 21N; 22H; 22I 73C; 74A; 74D; 76Q;
                                              225/50R15 91      11A; 21B; 21J; 22B;     MBD
                                                                22F; 245




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 77     185/55R15 82      5DK                       Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..
                                              185/60R15 84                                Schrägheck;
                                              195/50R15 82      11A; 21P; 248; 5DK        Frontantrieb;
                                              195/55R15 85      11A; 21P; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 21N; 21P; 22H;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24J; 248                  73C; 74A; 74D; 76Q;
                                              205/55R15 88      11A; 21B; 21N; 22H;       MBD
                                                                24J; 248
                                              225/50R15 91      11A; 21B; 21J; 22F;
                                                                24J; 244
                                    132       185/60R15 84      52J
                                              M+S
                                              195/50R15 82      11A; 21P; 248; 5DK;
                                              M+S               52J
                                              195/55R15 85H     11A; 21P; 248; 52J
                                              M+S
                                              205/50R15 86      11A; 21N; 21P; 22H;
                                                                24J; 248; 52J
                                              205/55R15 88      11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                24J; 248; 52J

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 40 - 77      185/60R15         51G; 52J                  Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74D; 76Q;
                                                                                          76Z; 915; MBD; SC4
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 77   185/55R15 82      11A; 24M                  nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*...
                                             195/50R15 82       11A; 24J; 24M             Polo-Cross;
                                             205/45R15 81       11A; 24M; 5DV             Stufenheck;
                                    40 - 96 195/55R15 85        11A; 24J; 24M             Schrägheck;
                                             205/50R15 86       11A; 24J; 24M             10B; 10S; 11B; 11G;
                                    96 - 110 185/55R15          11A; 24M; 51G; 52J        11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74D;
                                                                                          76Q; 915; MBD; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
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Hersteller: DIEWE GmbH                                             Stand: 06.02.2013
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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                                                                                                    Seite: 10 von 10
      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
MBD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
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Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 06.02.2013
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Fahrzeughersteller                          : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
112557145           D215                       ohne                         57,1                   565    2000      07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : B5
                                              120 Nm für Typ : 4B
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  81 - 128 185/65R15                  51G                       Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..   81 - 142 195/65R15                  51G                       Allradantrieb;
                                         205/60R15                  51G                       10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74D; 75I; 76Q
B5             e1*93/81*0013*..,         55 - 128 185/65R15         51G                       Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..          55 - 142 195/65R15         51G                       Frontantrieb;
                                                  205/60R15         51G                       10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74D; 75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
4B           e1*96/27*0051*..,  81 - 142 195/65R15                  51G                       nicht Allroad; Kombi;
             e1*98/14*0051*..            205/60R15                  51G                       Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                              76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 195/65R15    51G                                     Nicht Altea Freetrack;
                                         205/60R15 91 11A; 24J                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R15 94 11A; 24J                                12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/55R15 92 11A; 24J; 24M                           73C; 74D; 75I; 76Q


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15    51G                                   Nicht Altea Freetrack;
                                          205/60R15 91 11A; 24J                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R15 94 11A; 24J                              12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/55R15 92 11A; 24J; 24M                         73C; 74D; 75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..       63 - 118 195/65R15 91                                 Schrägheck;
                                                205/60R15 91                                 Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SEAT LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 66 - 110 195/65R15 91              12T                       ab
                                                                                             e9*2007/46*0094*01;
                                                 205/60R15 91      12I                       nicht Leon ST; Kombi;
                                                 205/65R15 94      12A                       5-türig; Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15              51G                       Limousine;
               e11*2007/46*0012*..
                                                 205/60R15         51G                       Frontantrieb;
                                                 215/60R15 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74D; 75I;
                                                                                             76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 80       195/65R15        51G                       Nicht Caddy Maxi; nur
2KN          e1*2007/46*0217*..,               205/60R15 91     5GG                       bis
               L320                                                                       WV2ZZZ2K?8?052800;
                                               205/60R15 95                               kurzer Radstand;
                                               215/60R15 94     11A; 22I; 24J; 24M        Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 75I; 76Q
2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 80   195/65R15        51G                       Nicht Caddy Maxi; ab
2KN            e1*2007/46*0217*..,             205/60R15 91     24J; 24M; 5GG             WV2ZZZ2K?8?052801;
               L320
                                               205/60R15 95     24J; 24M                  kurzer Radstand;
                                               215/60R15 94     11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 75I; 76Q;
                                                                                          VB1
2K             e1*2001/116*0252*..   62 - 80   195/65R15        51G                       Nur Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,             205/60R15 91     11A; 24J; 5GG             langer Radstand;
               L320
                                               205/60R15 95     11A; 24J                  Frontantrieb;
                                               215/60R15 94     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R15 92     11A; 24J; 24M; 5GM        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*..      63 - 90   195/60R15 88     12T                       nur Golf 7; ab
                                               195/65R15 91     12T                       e1*2007/46*0623*01;
                                               205/60R15 91     12I                       Schrägheck;
                                               205/65R15 94     12A                       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74D; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91       12V                       Nur Golf 6; Ab
               e1*2007/46*0490*..
                                               205/60R15 91     12A                       e1*2001/116*0242*25;
                                               215/60R15 94     11A; 12A; 24J; 24M        Schrägheck;
                                               225/55R15 92     11A; 12A; 24J; 24M;       Frontantrieb;
                                                                686
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74D; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 195/65R15         51G                       Nur Golf 5; Nur bis
                                              205/60R15         51G                       e1*2001/116*0242*24;
                                              215/60R15 94      11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74D; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 110 195/65R15         12V; 51G                  Reifen mit
                                                                                          Schneeketten; Nur
                                                                                          Golf 5; Nur bis
                                                                                          e1*2001/116*0242*24;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 103 195/60R15 88      12N                       Cabrio; Frontantrieb;
                                              195/65R15 91      12N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15 88      11A; 124; 245             51A; 71K; 721; 729;
                                              205/60R15 91      11A; 124; 245             73C; 74D; 76Q
                                              215/60R15 94      11A; 12A; 21S; 245
                                              225/50R15 91      11A; 12A; 21S; 24J;
                                                                26P; 27H; 57I

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15             12V; 51G                  Nur CrossGolf; Nur
                                          205/60R15 91          12A                       bis
                                          215/60R15 94          11A; 12A; 22H; 22M        e1*2001/116*0304*13;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 195/65R15         12V; 51G                  Reifen mit
                                                                                          Schneeketten; Nicht
                                                                                          CrossGolf; Nur Golf
                                                                                          Plus; Nur bis
                                                                                          e1*2001/116*0304*13;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 195/65R15         51G                       Nicht CrossGolf; Nur
                                              205/60R15         51G                       Golf Plus; Nur bis
                                              215/60R15 94      11A; 22P; 24J             e1*2001/116*0304*13;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74D; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 90   195/65R15        12V; 51G                  Nur CrossGolf 6; Ab
                                               205/60R15 91     12A                       e1*2001/116*0304*21;
                                               215/60R15 94     11A; 12A; 22H; 22M        Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91         12V                       Reifen mit
               e1*2007/46*0491*..
                                              205/60R15 91      12V                       Schneeketten; Nur
                                                                                          Golf Plus 6; Ab
                                                                                          e1*2001/116*0304*14;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 75I; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91       12V                       Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..
                                              205/60R15 91      12A                       e1*2001/116*0304*14;
                                              215/60R15 94      11A; 12A; 24J; 248        Frontantrieb;
                                              225/55R15 92      11A; 12A; 21P; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 248; 686             51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/60R15 88           12O                       Nur Jetta
                                         195/65R15 91           12O                       (Stufenheck);
                                         205/55R15 88           12I                       Frontantrieb;
                                         205/60R15 91           12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/65R15 94           12A                       51A; 573; 71K; 721;
                                         215/60R15 94           11A; 12A; 270             729; 73C; 74D; 76Q
                                         225/50R15 91           11A; 12A; 21P; 24J;
                                                                248; 270; 57I

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.., 59 - 90     195/65R15         51G                       GOLF 6 (Variant); ab
               e1*2007/46*0492*..
                                              205/60R15         51G                       e1*2001/116*0328*15;
                                              215/60R15 94      11A; 21P; 22M; 22P        Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76Q
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 110 195/65R15         51G                       JETTA (Limousine);
                                              205/60R15         51G                       Frontantrieb;
                                              215/60R15 94      11A; 21P; 22M; 22P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74D; 76Q
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 103 195/65R15         51G                       GOLF (Variant); nur
                                              205/60R15         51G                       bis
                                              215/60R15 94      11A; 21P; 22M; 22P        e1*2001/116*0328*14;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74D; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/60R15 91          5GG                       nicht CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*.., 66 - 110 195/65R15          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0357*..
                                               205/60R15 95                               12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/60R15 94     11A; 24J; 24M             73C; 74D; 75I; 76Q
                                               225/55R15 92     11A; 24J; 24M
1t             DE*2007/46*0506*..,    66 - 110 195/65R15        12S; 51G                  Reifen mit
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*..,                                                       Schneeketten; nicht
               e1*2007/46*0357*..
                                                                                          CrossTouran;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74D; 75I; 76Q
1t             DE*2007/46*0506*.., 66 - 110 195/65R15           12M; 51G                  Reifen mit
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*..,                                                       Schneeketten; nicht
               e1*2007/46*0357*..
                                                                                          CrossTouran;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74D; 75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
3B           e1*95/54*0043*.., 66 - 142 195/65R15               51G                       Kombi; Limousine;
             e1*98/14D0043*..,          205/60R15-91                                      Allradantrieb;
               e1*98/14*0043*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12S) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, z. B. VW-Teile-Nr. 000 091 386D (System RUD Diskmatic) bzw.
     RUD-Ketten-Nr. 46022 oder Votex Teile-Nr. 000 091 387 E ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
     Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 2                                                          Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                             Stand: 06.02.2013
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
     Hinterachse).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1K
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0242*..
       Handelsbez.:    GOLF

       Variante(n):    Cabrio, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 380                    VA
             26P                      x = 230             y = 330                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 280       y = 380             16                VA
             26N                   x = 280       y = 380              8                VA
             27F                   x = 260       y = 310             36                HA
             27H                   x = 260       y = 310              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
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Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 06.02.2013
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Fahrzeughersteller                         : MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
112566645           D215                       ohne                        66,6                   565    2000      07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 85           185/65R15       51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/60R15 88                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                   205/55R15 88    11A; 24J; 24M             73C; 74D; 76Q; MBD
                                                   205/60R15 91
                                                   225/50R15 91    11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85           195/65R15       12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/60R15 91    12A                       51A; 71K; 721; 73C;
                                                   215/60R15 94    12A                       74D; 76Q; MBD
                                                   225/55R15 92    11A; 12A; 24J; 24M

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MBD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 06.02.2013
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
98458135            D215                       ohne                        58,1                   530    1949      07/12
98458135            D215                       ohne                        58,1                   540    1940      07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A            e3*2001/116*0273*.., 50 - 55 185/60R15 84             11A; 24J; 24M             Pkw geschlossen; Lkw
               e3*2007/46*0013*..
225L           N130                                185/65R15 88    11A; 24J; 24M             geschl.Kasten (Serie);
                                                   195/55R15 85    11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                   195/60R15 88    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/50R15 86    11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 721;
                                                   205/55R15 88    11A; 24C; 24D             73C; 74A; 74H; 744

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : FA; LANCIA 836; 175; 176; 178; 182; 225; 225L; 840;
                                             843; 930
                                             100 Nm für Typ : 192; 198; 312; 323; 350; 955
Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99           185/65R15       51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/60R15 88                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                   205/55R15 88    11A; 24M                  73C; 74A; 74H; 76Q
                                                   205/60R15 91    11A; 24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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                                                                                                        Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
930          e3*96/27*0029*..  66 - 95 195/50R15-82             11A; 22B; 24D; 24J;       3-türig; 5-türig;
                                                                367
                                                195/55R15       11A; 22B; 24D; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                367; 51G                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                195/55R15-84    11A; 22B; 24D; 24J;       73C; 74A; 74H; FF0
                                                                367; 54A
                                                205/50R15-86    11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                24J; 367
                                                215/45R15-82    11A; 22B; 24D; 24J;
                                                                367; 65A

Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
182          e3*96/27*0019*..,  55 - 83 185/55R15-81            11A; 21B; 22B             10B; 11B; 11G; 11H;
             G983                       195/50R15-82            11A; 22B                  12A; 51A; 71K; 721;
                                        205/50R15-85            11A; 21B; 21L; 22B;       73C; 74A; 74H
                                                                24M; 367
                                              215/45R15-82      11A; 22B; 24M; 65A
182            e3*96/27*0019*..,    108 - 113 195/55R15         11A; 21B; 22B; 51G        nur FIAT BRAVO 2.0
               G983                           205/50R15         11A; 21B; 21L; 22B;       HGT;
                                                                24M; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/45R15-84    11A; 21B; 22B; 24M;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                65A
                                    113         195/60R15       11A; 21B; 21L; 22B;       73C; 74A; 74H
                                                                51G

Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
198          e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 195/65R15 91                                    Schrägheck;
                                          205/60R15 91                                    Frontantrieb;
                                          215/60R15 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R15 92                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
FA           e3*92/53*0002*..   102             195/55R15       51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/55R15-87                              12A; 51A; 71K; 721;
                                    102 - 140   205/50R15       51G                       73C; 74A; 74H; FES
                                                215/50R15-90
                                                225/50R15-90    11A; 21L; 57I
                                    140         205/55R15       51G
175            e3*93/81*0001*..,    96          205/50R15-86                              10B; 11B; 11G; 11H;
               e3*95/54*0008*..     96 - 108    205/55R15-88                              12A; 51A; 71K; 721;
                                    96 - 142    195/55R15       51G                       73C; 74A; 74H; FES
                                                215/50R15-90
                                                225/50R15-90    11A; 21L; 57I
                                    102 - 142   205/50R15       51G
                                    140 - 142   205/55R15       631




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 185/60R15 84          11A; 24J; 24M             Pkw geschlossen; Lkw
               e3*2007/46*0011*..
225L           N157                           185/65R15 88      11A; 24J; 24M             geschl.Kasten (Serie);
                                              195/55R15 85      11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                              195/60R15 88      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R15 88      11A; 24C; 24D             73C; 74A; 74H; 744;
                                                                                          76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 195/60R15 88                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/50R15 86           11A; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/55R15 88           11A; 24M                  73C; 74A; 74H
                                         215/50R15 88           11A; 24M
                                         225/50R15 91           11A; 24D

Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94      185/60R15 84      5EA                       Stufenheck;
                                              185/65R15 88                                Frontantrieb;
                                              195/60R15 88      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15 88      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/60R15 91      11A; 24J; 24M             73C; 74A; 74H; 76Q
                                              225/50R15 91      11A; 24D; 24J; 57I

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
178          e3*96/27*0033*..   51 - 74 195/50R15-82            11A; 22B; 22F; 24C;       nur bis
                                                                24M; 367                  e3*96/27*0033*06;
                                              205/50R15-85      11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D; 367                  12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R15-84      11A; 22B; 22F; 24C;       73C; 74A; 74H
                                                                24M; 367; 65A

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
176          e3*96/27*0022*..,  96 - 98       195/45R15 78      11A; 21M; 22B             Pkw geschlossen;
               G488                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
192          e3*98/14*0089*..   59 - 110 195/65R15              51G                       Kombi; Limousine;
                                         205/60R15 91           11A; 21B; 24M             Schrägheck 2-türig;
                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
312          e3*2007/46*0064*.. 51 - 55 165/65R15 81 51J; 56G                             Nur Fiat Panda
                                51 - 63 175/60R15 81 56G                                  (Kombi); Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74H
312            e3*2007/46*0064*..   48 - 74   175/60R15 81      51J; 65V                  Nur Fiat 500; Fiat
                                              185/55R15 82      11A; 24D                  500 C (Cabrio); Nicht
                                    51 - 74   195/45R15 78                                LANCIA Ypsilon; 2-
                                              205/45R15 81      11A; 24D                  türig; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 76Q;
                                                                                          916; FE0

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
312          e3*2001/116*0261*.. 48 - 74  175/60R15 81          51J; 65V                  Nur Fiat 500; Fiat
                                          185/55R15 82          11A; 24D                  500 C (Cabrio); Nicht
                                 51 - 74 195/45R15 78                                     LANCIA Ypsilon; 2-
                                          205/45R15 81          11A; 24D                  türig; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 76Q;
                                                                                          916; FE0

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
LANCIA       e3*96/27*0021*..  102    195/50R15                 11A; 21B; 22B; 22G;       nur Ausf. mit Fz-
836                                                             24J; 24M; 631             Breite 1703mm;
                                      195/50R15                 10N; 11A; 21B; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22G; 24J; 24M; 51G        12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/50R15-86      11A; 21B; 22B; 22G;       73C; 74A; 74H
                                                                24J; 24M
                                              215/45R15         11A; 21B; 22B; 22G;
                                                                24J; 24M; 631; 65A
LANCIA         e3*96/27*0021*..     51 - 83   195/50R15-82      Ottomotor; 11A; 21B;      nur Ausf. mit Fz-
836                                                             22B; 22G; 24J; 24M        Breite 1703mm;
                                              205/50R15-86      11A; 21B; 22B; 22G;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R15-82      Ottomotor; 11A; 21B;      73C; 74A; 74H
                                                                22B; 22G; 24J; 24M;
                                                                65A
                                    66        195/55R15-84      Dieselmotor; 11A; 21B;
                                                                22B; 22G; 24J; 24M
LANCIA         e3*96/27*0021*..     137 - 142 205/50R15         10N; 11A; 21B; 22B;       nur Ausf. mit Fz-
836                                                             22G; 24C; 24M; 51G        Breite 1759mm;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74H




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
LANCIA       e3*96/27*0021*..  51                195/50R15-82                                nur Ausf. mit Fz-
836                                              215/45R15-82      65A                       Breite 1759mm;
                               51 - 102          205/50R15-86      11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                               66 - 96           195/55R15-84                                12A; 51A; 71K; 721;
                               102               195/50R15         631                       73C; 74A; 74H
                                                 215/45R15         631; 65A

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA Y
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
840          e3*95/54*0004*..  40 - 63           195/45R15-78      11A; 22B; 22D; 367        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 77 195/55R15                 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74H

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RU8          e3*2001/116*0280*..       51 - 55   185/55R15 82      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/45R15 78                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                 205/45R15 81      11A; 24M                  73C; 74A; 74H

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 185/60R15 84              11A; 24J; 24M             Pkw geschlossen; Lkw
A*****       e3*2001/116*0272*..         185/65R15 88              11A; 24J; 24M             geschl.Kasten (Serie);
225L         N127                        195/55R15 85              11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                         195/60R15 88              11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/50R15 86              11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/55R15 88              11A; 24C; 24D             73C; 74A; 74H; 744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
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Hersteller: DIEWE GmbH                                             Stand: 06.02.2013
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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65V) Sofern Reifen der Größe 175/60 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
     Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
     Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
     müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
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Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 06.02.2013
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Fahrzeughersteller                         : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT,
                                             GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
100456642           D215                       ohne                        56,6                   540    1940      07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
                                             DAEWOO (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : KLAS
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : SUPT; KLAT
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : KLAT; SUPT
                                             120 Nm für Typ : KLAS
Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAT         e4*96/27*0017*.., 55 - 78 185/55R15-81                11A; 21M; 22B             10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*97/27*0017*..,                                                             12A; 51A; 71K; 721;
               e4*98/14*0017*..                                                              73C; 74A
SUPT           e4*96/27*0002*..,
               e4*98/14*0002*..

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
KLAT         e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 185/55R15-81 11A; 21M; 22B                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAS         e4*2001/116*0063*.. 55 - 74           185/55R15 82    11A; 21S                  Aveo Variante SH./
                                                   205/45R15 81                              Version 5..; ab
                                                                                             e4*2001/116*0063*18;
                                                                                             Schrägheck 4-türig;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 06.02.2013
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                                                                                                         Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAS         e4*2001/116*0063*.. 53 - 69         185/55R15 82                                Aveo Variante SN./
                                                 205/45R15 81                                Version 4..; ab
                                                                                             e4*2001/116*0063*12;
                                                                                             Stufenheck 4-türig;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
199          e3*2001/116*0286*.., 48 - 57 175/65R15                51G; 56G                  Nur Fiat Punto;
               e3*2007/46*0009*..,
               e3*2007/46*0010*..
                                       48 - 96   185/60R15 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 185/65R15 88                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                 195/55R15 85      11A; 24J; 24M             73C; 74A; 76Q
                                                 195/60R15 88      11A; 24J; 24M
                                                 205/55R15 88      11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
199          e3*2001/116*0217*.. 48 - 57 175/65R15    51G; 56G                               Nur Fiat Punto;
                                 48 - 96 185/60R15 84                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R15 88                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                         195/55R15 85 11A; 24J; 24M                          73C; 74A; 76Q
                                         195/60R15 88 11A; 24J; 24M
                                         205/55R15 88 11A; 24J; 24M

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : X-C/ROADSTER; S-D/VAN; X01Monocab; GMIB; S93
                                             Coupe; S93; S-D
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : CORSA-B; ASTRA-F-CARAVAN; A-H/SW; A-H/C; A-H;
                                             S-D/V
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 85        195/60R15 88      11A; 367                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..
                                                 195/65R15 91      11A; 367                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 195/60R15 88          11A; 367                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/65R15 91          11A; 367                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 195/60R15 88 11A; 367                            Coupe;
                                         195/65R15 91 11A; 367                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 195/60R15 88          11A; 367                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                              195/65R15 91      11A; 367                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
ASTRA-F-     F854             40 - 100 185/55R15-81             11A; 22B                  nicht Pirschausf.;
CARAVAN                       40 - 110 195/50R15-81             QDY; 11A; 21M; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22D
                                              195/55R15-83      QDY; 11A; 21M; 22B;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                22D
                                              205/50R15-85      QDY; 11A; 21M; 22B;       73C; 74A
                                                                22D; 24J
                                              215/45R15-82      QDY; 11A; 21M; 22B;
                                                                22D; 24J; 364; 65A

Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GMIB         e50*2001/116*0001*.. 44 - 74     185/60R15         51G; 52J                  Nur Corsa; 2-türig; 4-
                                              185/65R15 88                                türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/60R15              51G; 52J                  Nur Corsa; 2-türig; 4-
                                         185/65R15 88                                     türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     Corsa Van
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 44 - 74       185/60R15         51G; 52J                  Nur Corsa; 2-türig; 4-
                                              185/65R15 88                                türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 44 - 74      185/60R15         51G; 52J                  Nur Corsa; 2-türig; 4-
                                              185/65R15 88                                türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CORSA-B      G290             33 - 66         195/45R15-78      22B; 24C; 24D; 33J        10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 34Q; 51A;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74A
CORSA-B        G290                 78 - 80   195/45R15-78      22B; 24C; 24D             10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 34Q; 51A;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74A
S93            e1*96/27*0053*..,    33 - 78   195/45R15-78      22B; 24C; 24D; 33J;       10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                367
               e1*98/14*0053*..                                                           11H; 12A; 34Q; 51A;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        185/60R15         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15 85      11A; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
X-           e11*2001/116*0227*.. 51 - 92     185/55R15         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE                                     185/60R15         51G                       12A; 51A; 71K; 721;
R
                                                                                          73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
S93          e1*93/81*0014*..,  66 - 78       185/55R15         11A; 21B; 22B; 22L;       10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe        e1*95/54*0014*..,                                  24J; 24M; 51G             12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0014*..                                                           73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
34Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand (im entlasteten Zustand,
     Fahrzeug steht nicht auf den Rädern) von 5 mm zwischen Sonderrad und Fahrwerks- bzw.
     Lenkungsteilen vorhanden ist.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
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Hersteller: DIEWE GmbH                                                Stand: 06.02.2013
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Fahrzeughersteller                         : FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mitten Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                    last     umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
108463435           D215                       ohne                          63,3                  500    1900     07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : JAS; JA8; JA8-LPG; JBS; JD3; JH1; JR8; JU2
                                             135 Nm für Typ : JK8
Verkaufsbezeichnung:     B-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
JK8          e9*2007/46*0092*.. 55 - 88            185/60R15 84     124                        Nur B-Max; Schrägheck;
                                                   185/65R15 88     12A                        Frontantrieb;
                                                   195/55R15 85     12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/60R15 88     12A                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                               74A; 74H; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99           185/55R15 82     11A; 21P; 22H; 22M;        Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                                    24J; 24M                   Frontantrieb;
JR8          DE*2007/46*0072*..                    185/60R15 84     11A; 21P; 22H; 22M;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24J; 24M                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                   195/50R15 82     11A; 21P; 22H; 22M;        73C; 74A; 74H; FHB
                                                                    24J; 24M
                                                   195/55R15 85     11A; 21P; 22H; 22L;
                                                                    24J; 24M
                                                   195/60R15        11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                    24J; 24M; 51G
                                                   205/50R15 86     11A; 21P; 22H; 22L;
                                                                    24J; 24M
                                                   205/55R15 88     11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                    24J; 24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 88         185/55R15 82      11A; 21P; 22H; 22M;       Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                                   24J; 24M                  Frontantrieb;
                                                 185/60R15 84      11A; 21P; 22H; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   24J; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                 195/50R15 82      11A; 21P; 22H; 22M;       73C; 74A; 74H; FHB
                                                                   24J; 24M
                                                 195/55R15 85      11A; 21P; 22H; 22L;
                                                                   24J; 24M
                                                 195/60R15         11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                   24J; 24M; 51G
                                                 205/50R15 86      11A; 21P; 22H; 22L;
                                                                   24J; 24M
                                                 205/55R15 88      11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                   24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JAS          e13*93/81*0008*.., 37 - 76          195/45R15-78      11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   5CK
               e13*95/54*0008*..                 205/45R15-79      11A; 22B; 24C; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
JBS            e13*93/81*0009*..,      76        195/50R15         11A; 22B; 24C; 24M;       73C; 74A; 74H
                                                                   51G
               e13*95/54*0009*..
JD3            e1*2001/116*0210*..     43 - 110 185/55R15 82       11A; 21B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
JH1            e1*98/14*0191*..                                    24D; 51J                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                 195/50R15 82      11A; 21B; 22F; 24C;       73C; 74A; 74H; SC4
                                                                   24D
                                                 205/45R15 81      11A; 21B; 22F; 24C;
                                                                   24D
                                                 205/50R15 86      11A; 21B; 22F; 22G;
                                                                   24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74           185/60R15 84      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/50R15 82      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                 195/55R15 85      11A; 24J; 24M             73C; 74A; 74H; 76Q
                                                 195/60R15 88      11A; 24J; 24M
                                                 205/50R15 86      11A; 22F; 24C; 24D
                                                 205/55R15 88      11A; 22F; 24C; 24D

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : MAZDA
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 121
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JASM         e13*93/81*0010*.., 37 - 55          195/45R15-78      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*95/54*0010*..                 205/45R15-79      11A; 22B; 24C; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
JBSM           e13*93/81*0011*..,                                                            73C; 74A; 74H
               e13*95/54*0011*..



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74      185/55R15 82      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15 82      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/45R15 81      11A; 24J; 24M             73C; 74A; 74H
                                              205/50R15 86      11A; 24C; 24D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 850kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 06.02.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




    TÜV SÜD Automotive GmbH  HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK  DAIMLERSTRASSE 11  85748 GARCHING
						
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